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Lange Haft für 2 brutale Schläger

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die in den Boulevardmedien als „Disco-Schläger“ bekannt gewordenen beiden Angeklagten vor der 3. Jugendkammer des Landgerichts München I unter dem Vorsitz von Frau Datzmann haben am 16.02.11 für ihre brutalen Tätlichkeiten gegen einen Besucher des M-Parks in München, einen damals 21-jährigen Schreiner, (Opferanwalt Rechtsanwalt Florian Schneider) am 18.05.07 lange Haftstrafen bekommen: In dem 2. Durchgang des Verfahrens seit Ende Januar 2011 wurden die beiden Angeklagten erneut wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu 8 Jahren Freiheits- (Patrick W.) bzw. 6 Jahren und 9 Monaten Jugendstrafe Andre A.) verurteilt. Sie waren bereits im Herbst 2009 von der 1. Jugendkammer desselben Gerichts wegen desselben Vorwurfs schuldig gesprochen worden und damals zu 9 und 7 Jahren verurteilt worden. Wegen eines Formfehlers war dieses Urteil jedoch vom Bundesgerichtshof im letzten Jahr aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an die 3. Jugendkammer zurückverwiesen worden.

Die Einlegung der Revision hat sich für die beiden Angeklagten nur teilweise gelohnt: Der ältere der beiden Angeklagten hat nun 1 Jahr Freiheitsstrafe weniger erhalten, der Jüngere immerhin noch 3 Monate. Der Nachteil ist für sie gewesen, daß sie Beide nun seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzen.

Allerdings haben sie es auch bei der anderen Jugendkammer mit völlig anderen Richtern nicht geschafft, eine deutliche Verminderung der Strafe zu erreichen. Hierfür wäre ohne Zweifel ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich nötig gewesen.

18. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-18 16:00:092015-02-01 17:36:27Lange Haft für 2 brutale Schläger

Mildes Urteil für Tritte gegen Opfer am Boden

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Vor der Berufungskammer des Landgerichts München I hat soeben eine Verhandlung zweiter Instanz gegen zwei Angeklagte mit milden Urteilen geendet, die wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt waren. Obwohl den Angeklagten vorgeworfen worden war, ihr am Boden liegendes Opfer mit den Füssen (nach Angaben eines Zeugen wie Fußballspieler) ins Gesicht getreten und verletzt zu haben kam der eine der Beiden mit einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren zur Bewährung davon, der Andere erhielt gar eine Einstellung des Verfahrens gege Zahlung einer Geldbuße von ? 5.000. Das Opfer, ein 34-jähriger Mann, hatte eine Gesichtsverletzung durch die Fußtritte gegen sein Gesicht davongetragen: Abgebrochene Zähne und eine Gesichtsfraktur. Die Täter waren geständig und haben das Opfer mit einer erheblichen Zahlung von Euro 10.000 entschädigt, was leider durchaus immer noch unüblich ist in derartigen Verfahren.

So erfreulich das Urteil für die beiden Angeklagten erscheinen mag so ungewöhnlich mutet es auf den ersten Blick an: Nach der gängigen Praxis der Staatsanwaltschaft München I werden derartige Tätlichkeiten durchaus nicht immer als gefährliche Körperverletzung vor dem Amtsgericht angeklagt, sondern häufig als versuchter Totschlag vor dem Schwurgericht bzw. der Jugendkammer als Schwurgericht. Daß hier eine Anklage nur vor dem Amtsgericht München erfolgt war hat damit zu tun, daß die Verletzungen nicht so schlimm waren, daß sie auch tödlich hätten enden können.

Das milde Urteil hat daher aber auch mit dem Umstand zu tun, daß die Angeklagten gestanden hatten und sich zu erheblichen Zahlungen an ihr Opfer entscheiden konnten.

14. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-14 15:59:462015-02-01 17:38:00Mildes Urteil für Tritte gegen Opfer am Boden

Erneut Tritte gegen Kopf

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Vor dem Landgericht Regensburg müssen sich seit heute zwei junge Männer wegen des Vorwurfes des versuchten Totschlags verantworten, ein Dritter wegen gefährlicher Körperverletzung: Den 3 Männern, die alle Anfang zwanzig sind, wird vorgeworfen, einen 36-jährigen Mann aus völlig nichtigem Grund brutal ins Gesicht getreten zu haben und seinen Tod gleichzeitig billigend in Kauf genommen zu haben. Ursache des Streits bei McDonalds in Regensburg am 26.12.10 soll nichts Anderes gewesen sein, als ein umgeworfener Cola-Becher.

Aus der langen Reihe derartiger brutaler Tätlichkeiten ragt der Fall insofern heraus, als einer der beiden Hauptangeklagten das Opfer festgehalten haben soll, während der Andere den am Boden liegenden Geschädigten mit dem Fuß ins Gesicht getreten haben soll. Alle drei Angeklagten stammen aus dem Kreis der Rußlanddeutschen.

Die beiden Hauptangeklagten haben im Falle eines Schuldspruches wegen versuchter Tötung mit langjährigen Freiheitsstrafen von annähernd zehn oder mehr Jahren zu rechnen, zumal das Opfer bleibende Verletzungen davon getragen haben soll.

9. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-09 15:59:242015-02-01 17:38:48Erneut Tritte gegen Kopf

Haft für Schläge mit Maßkrug

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Landgericht Augsburg hat vorletzte Woche vier Jahre Freiheitsstrafe gegen einen Angeklagten verhängt, dem vorgeworfen worden war, dem Gast eines Volksfestes einen Masskrug so stark auf den Kopf geschlagen zu haben, dass der Masskrug zerbrach. Der Schuldspruch lautete auf versuchten Totschlag.

Seit einigen Jahren schon werden von den bayrischen Staatsanwaltschaften Masskrugschläge nicht mehr nur als gefährliche Körperverletzung angeklagt, – wie dies früher die Regel war, -sondern als versuchte Tötung, was eine Anklage derartiger Taten vor dem Schwurgericht mit einen Strafrahmen von bis zu 15 Jahren Haft bedeutet.

Sehr problematisch aus der Sicht von Verteidigern kann diese rechtliche Einordnung als Regel dann sein, weil sich gerade bei derartigen Tätlichkeiten die Frage stellt, ob der Täter den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen hatte, also tatsächlich zumindest bedingten Tötungsvorsatz hatte.

7. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-07 15:57:172015-02-01 17:40:54Haft für Schläge mit Maßkrug

Disco-Schläger geständig

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Beim erneuten Prozeßauftakt der 3. Jugendkammer des Landgerichts München I am gestrigen 25.01.11 haben die beiden Angeklagten ihr früheres Aussage verhalten geändert und zur Überraschung des anwaltlichen Vertreters des Opfers RA Florian Schneider und wohl auch der Staatsanwaltschaft und des Gerichts eingeräumt, das Opfer Michael Rödl vor knapp vier Jahren mit den Füssen getreten zu haben. Die beiden Angeklagten hatten bislang jegliche Tätlichkeiten gegen den Geschädigten und ein weiteres Opfer vehement bestritten, waren aber schon im vorangegangenen Verfahren vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts München I im Jahr 2009 trotz ihres Bestreitens wegen versuchten Mordes zu langjährigen Jugend- bzw. Freiheisstrafen verurteilt worden: Die 1. Jugendkammer hatte ihnen ihre Aussagen, sie hätten rein gar nichts mit den schweren Gesichtsfrakturen des Opfers zu tun, nicht abgenommen. Wegen der erfolgreichen Revision der beiden Angeklagten muß die Sache seit gestern neu verhandelt werden.

Am morgigen 27.01.11 muß daher auch das Opfer selbst sowie die anderen Begleiter des Opfers an dem betreffenden Morgen des 18.05.2007 erneut angehört und vernommen werden.

Das geänderte Aussageverhalten der beiden Täter wird sich sicherlich insofern günstig für sie auswirken, als gerade vor den Jugendkammern Geständnisse hoch angerechnet werden. Allerdings wird sic erneut zu ihren Lasten auswirken, daß sie die Tätlichkeiten nicht in volem Umfange zugegeben haben und sich vor allem bis zum heutigen Zeitunkt und damit nach fast vier Jahren immer noch nicht um eine Schadenswiedergutmachun gekümmert haben.

3. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-03 15:26:032015-02-01 17:41:31Disco-Schläger geständig

Neuer Prozeß wegen versuchten Mordes gegen Disco-Schläger

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Am 25. Januar 2011 um 09.00 Uhr beginnt der neue Prozeß gegen die beiden Männer, denen die Staatsanwaltschaft München I vorwirft, am 17.Mai 2007 in der Discothek M-Park in München den damals 20 jährigen Schreinergesellen Michael Rödl (RA Florian Schneider) zusammen mit einem Dritten, der derzeit noch flüchtig ist, zu Boden geschlagen und so brutal ins Gesicht getreten zu haben, daß das Opfer zahllose Frakturen im Gesicht davon trug. Nachdem die Beiden, Patrick W. und André A., im Rahmen einer sechsmonatigen Hauptverhandlung vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts München I wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren bzw. einer Jugendstrafe von 7 Jahren verurteilt worden waren hatte der BGH das Urteil der 1. Jugendkammer im letzten Jahr aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an die 3. Jugendkammer des Landgerichts München I zurückverwiesen. Der 25.01.11 ist damit Auftakt zu vorläufig 6 weiteren Verhandlungstagen.

Der Prozeß muß also komplett von vorne aufgerollt werden, nach Lage der Dinge werden die beiden Angeklagten weiterhin jegliche Beteiligung an den Tätlichkeiten gegen Michael Rödl bestreiten.

Die Aufhebung des Urteils der 1. Jugendkammer durch den Bundesgerichtshof betraf aber nur einen Formfehler. Es ist daher damit zu rechnen, daß die Angeklagten erneut wegen versuchten Mordes verurteilt werden: Der Bundesgerichtshof hat mit keinem Wort eventuelle Fehler in der Beweiswürdigung angegriffen oder gar die rechtliche Wertung der Tätlichkeiten der beiden Angeklagten als versuchten Mord. Die Urteilsaufhebung resultiert aus dem Vorliegen eines sogenannten absoluten Revisionsgrundes, der zur Aufhebung verpflichtet hat.

25. Januar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-01-25 15:55:112015-02-01 17:42:33Neuer Prozeß wegen versuchten Mordes gegen Disco-Schläger

Untersuchungshaft für Maßkrugschlägerei

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht München hat soeben einen Franzosen und einen Italiener zu Freiheitsstrafen von 2 Jahren bzw. 1 Jahr 8 Monate auf Bewährung verurteilt. Die beiden Angeklagten hatten auf dem vergangenen Oktoberfest mit Maßkrügen auf ihre Gegner eingeschlagen und waren daraufhin am 25. September 2010 in Untersuchungshaft gegangen, wo sie sich seitdem befunden haben.

Die Opfer hatten durch die Schläge erhebliche Verletzungen erlitten, – unter anderem einen Nasenbeinbruch, – die beiden Angeklagten wurden in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München schuldig gesprochen wegen gefährlicher Körperverletzung und erhielten gleichzeitig drei Jahre Wiesnverbot.

Das Urteil muß als durchaus günstig angesehen werden für die beiden Angeklagten, da gerade die Staatsanwaltschaft München I bestrebt ist, Schläge mit Maßkrügen auf den Kopf als versuchten Totschlag anzuklagen, was dann nicht mehr vor dem Amtsgericht verhandelt werden kann, da in diese Falle das Schwurgericht zuständig wäre, wo Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren drohen.

17. Januar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-01-17 15:54:462015-02-01 22:37:28Untersuchungshaft für Maßkrugschlägerei

Freispruch vor dem Amtsgericht Erding

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht Erding sprach einen Angeklagten vom Vorwurf der Körperverletzung frei, obwohl der vielfach wegen Körperverletzung vorbestraft war und die Tat durchaus in das Bild seiner bisherigen Taten paßte.

Die Staatsanwaltschaft hatte einem 27 jährigen zur Last gelegt, im Erdinger ?Musikpark? einem Gast einen Kopfstoß versetzt zu haben. Da das Opfer den Angeklagten nur an einem Ohrring hatte identifizieren können sprach das Amtsgericht Erding den Angeklagten frei, obwohl der in den letzten Jahren schon oft wegen Körperverletzung verurteilt worden war und sich auch kurz vor dem Prozeß eine erneute Verurteilung wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe eingehandelt hatte. Das Amtsgericht hatte also nach dem Grundsatz ?Im Zweifel für den Angeklagten? freigesprochen und sich von den Vorstrafen nicht beeindrucken lassen.

17. Januar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-01-17 15:53:442015-02-01 22:40:06Freispruch vor dem Amtsgericht Erding

Freisprüche vor dem Landgericht Traunstein

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Große Strafkammer am Landgericht Traunstein hat am 04.11.2010 die Angeklagten im sogenannten Hells-Angels-Prozeß in Traunstein freigesprochen.

Angeklagt waren drei Männer aus dem Raum Koblenz wegen des Vorwurfs des Überfalles auf einen rumänischen Geschäftsmann im letzten Jahr in Reit im Winkl: Einer der drei Angeklagten, ein 61 jähriger Rumäniendeutscher, war im Verdacht gestanden, wegen eines jahrelangen Streits mit dem Opfer, einem 54 jährigen Landsmann, Mitglieder der Hells Angels angeheuert zu haben, um seinen geschäftlichen Kontrahenten in Reit im Winkl zu überfallen und auszurauben. Der 61 jährige hatte im Jahr 2000 aus einem Aktiengeschäft Forderungen gegen das Opfer und war in zahlreichen Zivilprozessen mit der Durchsetzung dieser Forderungen auf legalem Wege gescheitert. Aus diesem Grund soll er die beiden Mitangeklagten angeheuert und das Opfer ausgeraubt haben.

Obwohl die Staatsanwaltschaft Traunstein bis zum Ende des Verfahrens an ihrem Vorwurf festhielt und eine Verurteilung forderte sahen die Verteidiger und die Große Strafkammer die Beweislage als viel zu dünn an. Das Landgericht Traunstein sprach daher die Drei am Donnerstag, den 04.11.10, wegen seiner Zweifel an der Schuld der Angeklagten frei. Außerdem erhalten die Angeklagten eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft.

12. November 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-11-12 15:53:142015-02-01 22:41:08Freisprüche vor dem Landgericht Traunstein

Geldauflage für das Anzetteln einer Massenschlägerei

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage für das Anzetteln einer Massenschlägerei in Olching

Das Amtsgericht Dachau stellte Ende August das Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen einen 21 jährigen gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 500 Euro ein und verhängte eine Bewährungsstrafe über acht Monate für den Kontrahenten, der mit einem Schlag mit einer Flasche auf den Kopf des 21 jährigen geantwortet hatte, wegen gefährlicher Körperverletzung.

Nachdem die Beiden sich wegen eines Mädels in die Haare geraten waren und vor das Olchinger Lokal verwiesen worden waren ging draußen eine regelrechte Massenschlägerei los. Vor Gericht konnte sich der jüngere der Beiden wohl erfolgreich als Opfer darstellen, – obwohl er die Auseinandersetzung mit dem Anderen angefangen hatte, indem er ihm eine Kopfnuß gegeben hatte. Die Antwort des Anderen mit einem Schlag mit einer Flasche war vom Amtsgericht Dachau wohl als reichlich übertrieben angesehen worden, weshalb die Strafe deutlich höher ausfiel.

4. Oktober 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-10-04 15:46:092015-02-05 12:30:48Geldauflage für das Anzetteln einer Massenschlägerei
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