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Haft für Schläge mit Maßkrug

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Landgericht Augsburg hat vorletzte Woche vier Jahre Freiheitsstrafe gegen einen Angeklagten verhängt, dem vorgeworfen worden war, dem Gast eines Volksfestes einen Masskrug so stark auf den Kopf geschlagen zu haben, dass der Masskrug zerbrach. Der Schuldspruch lautete auf versuchten Totschlag.

Seit einigen Jahren schon werden von den bayrischen Staatsanwaltschaften Masskrugschläge nicht mehr nur als gefährliche Körperverletzung angeklagt, – wie dies früher die Regel war, -sondern als versuchte Tötung, was eine Anklage derartiger Taten vor dem Schwurgericht mit einen Strafrahmen von bis zu 15 Jahren Haft bedeutet.

Sehr problematisch aus der Sicht von Verteidigern kann diese rechtliche Einordnung als Regel dann sein, weil sich gerade bei derartigen Tätlichkeiten die Frage stellt, ob der Täter den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen hatte, also tatsächlich zumindest bedingten Tötungsvorsatz hatte.

7. Februar 2011/von Florian Schneider
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