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Ermittlungsverfahren gegen 14-jährige Schüler wegen Sachbeschädigung

Allgemein, Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Die Rache an ihrem Direktor hat einigen 13- und 14-jährigen Schülern ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I eingebracht. Die Jugendlichen hatten letztes Jahr in Sommer beschlossen, ihrem Direktor klarzumachen, dass sie ihn nicht mögen. Deshalb entschieden sechs von ihnen, sich zusammenzutun und unter Einsatz von Sekundenkleber die Türschlösser in ihrer Schule zu verkleben. Die großen Mengen an Kleber sollten im Supermarkt organisiert werden, wobei klar war, dass man vom seinem Taschengeld nicht alles kaufen kann, sondern einen erheblichen Teil klauen muß. Mitte Juli letzten Jahres schlugen sie dann zu und verklebten zunächst 10 Türschlösser so gründlich, dass eine Reparatur nicht mehr möglich war. Als diese Aktion zu ihrer Zufriedenheit verlaufen war drängte sich eine Wiederholung förmlich auf. 4 Tage später wurde ein weiterer Mittäter organisiert und weiterer Sekundenkleber. Diesmal allerdings wurden nicht nur 15 weitere Schlösser demoliert.

Nach dem Eindringen in ihr abendlich leeres Gymnasium fand sich zur großen Freude eine Spraydose, mit der der neu angeworbene Mitschüler (Verteidiger RA Florian Schneider) Schmähparolen auf eine Hauswand und einen Container sprühte, zusammen mit Penissymbolen und dem Namen des Schulleiters.

Die sofort eingeschaltete Polizei hatte in den folgenden Tagen leichtes Spiel. Während der Älteste der Truppe, der neu Angeworbene, alles richtig machte und die Aussage verweigerte fing einer der 13-Jährigen sofort nach einer entsprechenden Ansprache durch die Polizei an, ausgiebig zu texten und die anderen Mitverschwörer zu benennen. Schnell waren alle Täter aufgespürt. Nun droht allen, die schon 14 Jahre alt waren zur Tatzeit und damit strafmündig, eine Anklage und eine Verhandlung vor dem Münchner Jugendgericht. Hauptärgernis für diese älteren Beschuldigten dürfte vor allem die Schadenswiedergutmachung werden, da viele Tausend Euros an Schaden zusammengekommen sind, die der Jugendrichter sicherlich den Jugendlichen auferlegen wird. Die 13-Jährigen dagegen kommen ungeschoren davon, obwohl sie voll mitgemacht hatten. Außerdem wirds wohl Sozialstunden geben.

3. April 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-04-03 11:18:002015-01-28 17:55:22Ermittlungsverfahren gegen 14-jährige Schüler wegen Sachbeschädigung

Haftbefehl gegen Rumänen wegen Handelns mit gefälschten iPhones

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc., Vermögensdelikte

Der Versuch, seine Reise nach Deutschland und wieder zurück nach Rumänien mit dem Verkauf gefälschter IPhones zu finanzieren, brachte einen Familienvater ohne Umwege in den Knast: Der 34-jährige Rumäne hatte vor drei Wochen in der Fußgängerzone am Stachus versucht, 2 gefälschte IPhones 4S zu verkaufen, die er (nach eigenen Angaben bei der Polizei) kurz zuvor in Rumänien für rund 300 ? erworben haben will. Nach seiner Einreise nach Deutschland hatte er sofort sein Glück bei einem Passanten versucht und hatte einem ihm völlig unbekannten Mann ein weißes IPhone 4S zum Preis von 150 ? angeboten. Dem Passanten waren jedoch 150 ? zuviel gewesen und er hatte abgelehnt. Kurzerhand hatte der Verkäufer den Preis auf 50 ? reduziert. Jetzt allerdings war der Passant mißtrauisch geworden, nur zum Schein hatte er eingewilligt. Er hatte vorgegeben, zur Bank gehen zu müssen, um Geld zu holen Allerdings hatte er sich nicht auf den Weg zur Bank gemacht, sondern zu zwei Polizisten in der Fußgängerzone.

Der Passant war davon ausgegangen, dass das IPhone geklaut ist, deshalb führte er die Beamten zu dem Handyverkäufer. Die Polizisten durchsuchten den Mann und fanden insgesamt zwei IPhones 4S in schwarz und weiß, die dem Originalprodukt auf den ersten Blick täuschend ähnlich sahen. Bei genauerer Prüfung der beiden Geräte erkannten die Beamten jedoch, dass die Bedienung und die Grafikqualität nicht dem Originalprodukt entsprachen und dass es sich deshalb um Billigfälschungen handeln mußte. Die beiden Polizisten nahmen den Mann (Verteidiger RA Florian Schneider) fest, vom Haftrichter wurde sofort Haftbefehl erlassen. Da der Beschuldigte mit seiner Familie in Rumänien wohnt und keinen festen Wohnsitz und keinerlei soziale Bindungen in Deutschland hat, besteht bei ihm nach Ansicht des Richters Fluchtgefahr.

Die eigentliche Tragödie des Falles besteht jedoch darin, dass der Mann krank ist und letztlich nur zum Zwecke eines Arztbesuches nach Deutschland eingereist war. Um die Reise- und Arztkosten aufzubringen war er auf die Idee verfallen, gefälschte Handys, die er in seiner Heimat billig erworben hatte, möglichst teuer zu verkaufen. Statt im Krankenhaus sitzt er nun im Knast und wird womöglich die drei bis vier Monate auf seine Gerichtsverhandlung warten müssen. In Stadelheim wird er übrigens ärztlich versorgt, was sein Hauptproblem etwas lindern dürfte.

20. März 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-03-20 11:14:472015-01-28 18:00:22Haftbefehl gegen Rumänen wegen Handelns mit gefälschten iPhones

60 Tagessätze Geldstrafe für Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch

Allgemein, Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Als sie sich letztes Jahr von ihrem Freund trennte und überstürzt aus seiner Wohnung in der Nähe von München auszog dachte die 21-jährige Angeklagte nicht daran, dass sich alle ihre Sachen noch in seiner Wohnung befanden. Ihr einziger Gedanke war, nix wie weg. Prompt entwickelte sich aber aus dieser Eile ein Problem, das in eine Hauptverhandlung am Mittwoch vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck mündete. Als sie nämlich nach ihrem Auszug immer wieder versuchte, ihren Ex telefonisch zu erreichen und ihn zu einer Herausgabe ihrer Sachen zu bewegen, scheiterte sie. Entweder war der Ex nicht da oder hatte keine Zeit für ein Treffen. Als die 21-Jährige merkte, dass sie nur hingehalten wurde und eine Rückgabe ihrer Habseligkeiten in weite Ferne rückte, entschloß sie sich, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und den Ex zuhause aufzusuchen. Als der schon wieder nicht da war platzte ihr der Kragen und sie begab sich rechtlich gesehen auf Abwege.

Sie schlug einfach ein Fenster im Flur ein, – die Örtlichkeiten kannte sie ja lange genug, – und öffnete so von innen das Fenster. Dann stieg sie ein und gelangte ohne weitere Schwierigkeiten zur Wohnungstüre, die üblicherweise nicht verschlossen war. So konnte sie ohne Probleme aus der Wohnung ihre Sachen herausholen. Allerdings konnte sie beim Verlassen der Wohnung ihr Temperament nicht zügeln und es sich nicht verkneifen, der ziemlich schlecht und billig konstruierten Wohnungstüre einen heftigen Tritt zu versetzen, der die Türe komplett zerstörte. Genau dieser Krach war, es, der einen Nachbarn aufmerksam machte, – der zufällig natürlich auch noch Polizist war, – und der dann dem Ex die Sache meldete, sodaß die 21-Jährige (Verteidiger RA Florian Schneider) mit ihrem Einbruch aufflog.

Da sie geständig war und wirklich gar nix Anderes fehlte, als ihre eigenen Sachen, lag einige Monate in der Post ein Strafbefehl des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck, der eine Geldstrafe enthielt. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck wirkte es sich allerdings etwas negativ aus, dass sie sich bis zu ihrem 21. Lebensjahr schon ein paar Jugendverfehlungen geleistet hatte, sonst wäre das Verfahren wohl eingestellt worden. Da sie aber den von ihr verursachten Schaden wiedergutgemacht hat verurteilte sie der Strafrichter wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch tatmehrheitlich mit Sachbeschädigung nur zu einer Geldstrafe in Höhe von Euro 500. Die Angeklagte nahm das Urteil sofort an.

6. März 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-03-06 10:59:252015-01-28 18:08:5060 Tagessätze Geldstrafe für Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch

Haft für 3 Spanier wegen des Verdachts des Raubes in München

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Ein kurzer Besuch auf dem Münchner Viktualienmarkt Ende Januar brachte drei in Spanien wohnhafte Chilenen unangenehmen Kontakt mit der Münchner Kripo und dem Ermittlungsrichter: Die Drei, zwei Männer und eine Frau, waren frisch aus dem Ausland eingetroffen beim Schlendern über den Viktualienmarkt von Zivilbeamten überwältigt und verhaftet worden. Als sie dem Ermittlungsrichter im Polizeipräsidium vorgeführt wurden wurde ihnen ein Haftbefehl ausgehändigt, der auf Raub lautete. Nach den Meinung der Staatsanwaltschaft München I soll das Trio vorletztes Jahr in München insgesamt 15 Raubzüge bei Münchner Geschäften und Passanten veranstaltet und dabei erhebliche Beträge an Geld, Wertsachen und Kreditkarten erbeutet haben, um ihr Leben damit zu finanzieren. Um keine Probleme zu bekommen sollen bei der Einreise falsche EU-Ausweise im Einsatz gewesen sein, da sie wegen ihrer chilenischen Staatsangehörigkeiten ansonsten nicht in den Genuß der europäischen Reisefreiheit gekommen wären.

Die drei Chilenen befinden sich damit seit ihrer Verhaftung Ende Januar in Untersuchungshaft und müssen sich nach vorläufiger Einschätzung auf weitere Monate in Haft einrichten. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft waren allerdings die beiden Männer die Haupttäter, die 33-jährige Frau (Verteidiger RA Florian Schneider) soll nur als Gehilfin tätig gewesen sein. Sie soll Schmiere gestanden und dem Männerduo bei der Begehung der Raubzüge ein bürgerliches Aussehen verliehen haben. Das ändert aber natürlich nichts an einer eventuellen Strafbarkeit Beihilfe zum Raub, falls sich der Tatverdacht der Staatsanwaltschaft bestätigen sollte.

Für die Beschuldigte, die Mutter von drei Kindern ist, wird sich nun als Nächstes die Frage stellen, wie sie die Untersuchungshaft abkürzen kann, um schnellstmöglich wieder zu ihren Kindern zu gelangen, die sie alleine erzieht. Schwer zu ihrem Nachteil wirkt sich aus, dass sie nicht nur mit einem falschen Ausweis unterwegs gewesen sein soll, sondern natürlich auch in Deutschland keinen Wohnsitz hat. Da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass sie eine erhebliche Strafe zu erwarten hat im Falle eines Schuldspruchs, wird es angesichts dieser Umstände schwierig werden, den Haftgrund der Fluchtgefahr auszuhebeln.

28. Februar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-02-28 10:53:222015-01-30 13:14:13Haft für 3 Spanier wegen des Verdachts des Raubes in München

Strafbefehl in Höhe von Euro 1.220 wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung

Allgemein, Eigentumsdelikte, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hat soeben gegen eine 22-jährige Münchnerin (Verteidiger RA Florian Schneider) einen Strafbefehl in Höhe von Euro 1.220 wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung erlassen. Hintergrund dieses Strafbefehls ist die Trennung eines Paares im letzten Jahr. Die angeklagte Münchnerin hatte sich letztes Jahr von ihrem Partner getrennt und war im Streit ziemlich überstürzt aus dessen Wohnung ausgezogen. Als sie ihn anrief und aufforderte, ihr ihre Sachen auszuhändigen teilte ihr der Ex mit, das könne sie sich in die Haare schmieren, sie käme nie wieder in seine Wohnung. Die Angeklagte ärgerte sich nicht lange, sondern fuhr zu ihrem Ex, um ihre Sachen herauszubekommen. Als sie feststellte, dass der nicht zuhause war, schlug sie kurzerhand eine Glasscheibe im Flur ein, öffnete die Türe und gelangte so ins Treppenhaus. Die Wohnungstüre selbst öffnete sie durch Eintreten der Türe. Als sie ihre Sachen hatte verschwand sie wieder.

Aufgrund des Umstandes, dass die Angeklagte geständig und nicht vorbestraft war, – sie hatte lediglich eine Eintragung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz als Jugendliche im Erziehungsregister, – verzichtete die Staatsanwaltschaft München II auf die Erhebung einer Anklage, sondern beantragte den Erlaß eines Strafbefehls über 35 Tagessätze, was das Amtsgericht Fürstenfeldbruck auch tat.

Da die junge Frau der Meinung ist, dass sie anders gar nicht an ihre Sachen hatte herankommen können als durch den Einbruch bei ihrem Ex, ist nicht bereit, den Strafbefehl zu akzeptieren und hat deshalb Einspruch eingelegt. Es wird deshalb nun zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck kommen, in der der Richter sich ihre Argumente anhören wird.

14. Januar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-01-14 10:47:302015-01-30 13:35:09Strafbefehl in Höhe von Euro 1.220 wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung

Anklage wegen KFZ-Beschädigung

Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Eine Münchnerin (Verteidiger RA Florian Schneider) erhielt soeben eine Anklage des Amtsgerichts München, in der ihr vorgeworfen wird, den Alfa des Freundes ihrer Nachbarin mit weißer Farbe übergossen und damit erheblich beschädigt zu haben. Die Angeschuldigte, die seit Jahren in heftigem Streit mit ihrer Nachbarin, im nebenan angrenzenden Haus lebt, soll sich in einer Nacht und Nebel-Aktion aus ihrem Haus geschlichen und das vor dem Haus ihrer Nachbarin parkende Auto des Lebensgefährten mit weißer Lackfarbe übergossen haben. Obwohl weder die Nachbarin noch ihr Freund die Angeschuldigte direkt bei der Tat beobachtet hatten, sondern sie angeblich nur dabei beobachtet haben wollen, wie sie kkurz danach ins Haus gegangen ist, sind die Beiden überzeugt davon, dass sie die Farbei über das Auto gegossen hat. Sie hätten das Auto zwar sofort abgewaschen, allerdings sei nicht die ganze weiße Farbe abgegangen, das Auto also bleibend beschädigt.

Die Angeschuldigte bestreitet die Vorwürfe, sie sei Opfer einer falschen Anschuldigung im Rahmen des jahrelangen Nachbarschaftsstreits und werde unentwegt von der Nachbarin zu Unrecht angezeigt.

In der bevorstehenden Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München werden die Nachbarin und ihr Freund natürlich Zeugen gegen die Angeschuldigte sein, ih Ausgangsposition ist daher als nicht so besonders günstig für die Angeschuldigte zu bezeichnen. Allerdings werden sich die beiden Zeugen fragen lassen müssen, warum die gleich drei Videokameras am Haus angebracht waren, aber keine den vorgeblichen Angriff der Angeschuldigten auf das Auto aufgezeichnet hat. Möglichkeiten wäre also auf den Aufzeichnungen gar nix zu sehen, müßte die Nachbarin ihre Videobilder herzeigen.

8. Juli 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-07-08 17:59:312015-01-31 23:49:41Anklage wegen KFZ-Beschädigung

Einstellung bei Sachbeschädigung

Jugendliche - Heranwachsende, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Am Donnerstag verhandelte das Amtsgericht München gegen zwei Neunzehnjährige (einer von ihnen verteidigt durch RA Florian Schneider), denen vorgeworfen wurde, letztes Jahr im Sommer nach erheblichem Alkoholkonsum im Süden von München randaliert zu haben und außerdem versucht zu haben, am späten Abend in einen Dönerwagen einzubrechen. Tatsächlich hatte jedoch kein Einbruch stattgefunden, ein Aufbruch der Türe war nicht erfolgt. Zur Tatzeit waren Beide noch 18 Jahre alt gewesen. Die Anklage war daher folgerichtig zum Jugendgericht erhoben worden und lautete auf versuchten Einbruchsdiebstahl. Die Sache war nur dadurch aufgeflogen, daß ein Passant sie beobachtet und die Polizei verständigt hatte. Die hatte die Beiden noch am selben Abend in der Nähe des Tatortes aufgespürt und die Personalien festgestellt. Dabei wurde bei Beiden eine sehr hohe Alkoholisierung von etwa 2 Promille zur Tatzeit festgestellt. Der Eine war erheblich vorbestraft, der Andere noch ohne Eintrag.

Die Beiden bestritten vor dem Jugendgericht nicht, daß sie zu zweit gefeiert und ordentlich getrunken hatten, – zusammen in etwa eine Flasche Wodka. Sie bestritten aber mit Nachdruck, versucht zu haben, in den Dönerwagen einzubrechen: Sie hätten nur betrunken randaliert und an die Türe des Wagens geschlagen, ein Einbruch sei aber nicht gewollt gewesen und schon deshalb sinnlos, da es für sie in dem Wagen gar nix zu finden gegeben hätte. In der Beweisaufnahme hatte sich dann in der Tat kein Tatnachweis für einen versuchten Einbruch führen lassen.

Das Jugendgericht bot darauf an, das Verfahren gegen den noch nicht vorgeahnten Angeklagten (Verteidiger RA F. Schneider) gegen Auflagen einzustellen, worunter sich vor allem eine Alkoholberatung befand sowie die Verpflichtung, sich ein halbes mit nicht mehr als 0,8 Promille in der Öffentlichkeit zu bewegen.

19. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-19 17:37:432015-02-01 00:07:38Einstellung bei Sachbeschädigung

Anklage wegen Rollerbeschädigung

Jugendliche - Heranwachsende, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Ein zwanzigjähriger Münchner muß sich diese Woche vor dem Jugendgericht am Amtsgericht München wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Ende letzten Jahres in der Nacht vor Silvester in Schwabing absichtlich einen auf dem Gehsteig Piaggio-Roller umgeworfen und dabei erheblich beschädigt zu haben. Nach den Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft soll ein Zeuge dies beobachtet haben und die Tat gleich der Besitzerin des Rollers mitgeteilt haben, als die ebenso zufällig wie er selber kurz nach der Tat am Tatort eingetroffen war, so kurz danach, daß der Angeklagte passenderwise auch gleich noch wenige Mimuten später festgehalten und die Polizei hinzugeholt werden konnte.

Der Angeklagte bestreitet, den Roller umgeworfen zu haben, er sei lediglich zufällig an dem Roller vorbeigekommen und habe den Roller nicht angerührt, geschweige denn umgeworfen. Er sei Opfer einer Verwechslung.

In der Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht wird es darauf ankommen, zu testen, wie belastungsfähig die Aussagen der Zeugen sind und vor allem, ob es sich nicht um eine Verwechslung gehandelt haben kann.

22. Februar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-02-22 17:24:392015-02-01 00:21:40Anklage wegen Rollerbeschädigung
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