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Anklage wegen KFZ-Beschädigung

Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Eine Münchnerin (Verteidiger RA Florian Schneider) erhielt soeben eine Anklage des Amtsgerichts München, in der ihr vorgeworfen wird, den Alfa des Freundes ihrer Nachbarin mit weißer Farbe übergossen und damit erheblich beschädigt zu haben. Die Angeschuldigte, die seit Jahren in heftigem Streit mit ihrer Nachbarin, im nebenan angrenzenden Haus lebt, soll sich in einer Nacht und Nebel-Aktion aus ihrem Haus geschlichen und das vor dem Haus ihrer Nachbarin parkende Auto des Lebensgefährten mit weißer Lackfarbe übergossen haben. Obwohl weder die Nachbarin noch ihr Freund die Angeschuldigte direkt bei der Tat beobachtet hatten, sondern sie angeblich nur dabei beobachtet haben wollen, wie sie kkurz danach ins Haus gegangen ist, sind die Beiden überzeugt davon, dass sie die Farbei über das Auto gegossen hat. Sie hätten das Auto zwar sofort abgewaschen, allerdings sei nicht die ganze weiße Farbe abgegangen, das Auto also bleibend beschädigt.

Die Angeschuldigte bestreitet die Vorwürfe, sie sei Opfer einer falschen Anschuldigung im Rahmen des jahrelangen Nachbarschaftsstreits und werde unentwegt von der Nachbarin zu Unrecht angezeigt.

In der bevorstehenden Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München werden die Nachbarin und ihr Freund natürlich Zeugen gegen die Angeschuldigte sein, ih Ausgangsposition ist daher als nicht so besonders günstig für die Angeschuldigte zu bezeichnen. Allerdings werden sich die beiden Zeugen fragen lassen müssen, warum die gleich drei Videokameras am Haus angebracht waren, aber keine den vorgeblichen Angriff der Angeschuldigten auf das Auto aufgezeichnet hat. Möglichkeiten wäre also auf den Aufzeichnungen gar nix zu sehen, müßte die Nachbarin ihre Videobilder herzeigen.

8. Juli 2012/von Florian Schneider
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