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Weisungsbetreuung für jugendlichen Btm-Dealer

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Vergangenen Mittwoch mußte sich vor dem Amtsgericht München eine 16-Jährige (Verteidiger RA F. Schneider) verantworten, der die Staatsanwaltschaft München I vorwarf, Marihuana in größten Mengen angekauft zu haben, um es mit Gewinn weiter zu verkaufen. Nach den Ermittlungen der Kripo hatte die Angeklagte noch als 15-Jährige über Freunde zweimal jeweils 40 Gramm Marihuana erworben und dann in kleinen Mengen weiterverkauft, unstreitig unter Anderem auch deshalb, um ihren eigenen Konsum zu finanzieren. der Gewinn war sehr überschaubar und die Sache flog schon nach dem zweiten Einkauf auf. Die Angeklagte hatte sofort nach ihrer Festnahme weit überschießend ausgesagt und dabei mehr gestanden, als man ihr zunächst nachweisen konnte: nur durch diese ihre Ausage war dem Mädchen ihr Handeltreiben nachzuweisen, da die Polizei hiervon noch gar nix gewußt hatte.

Dieses ihr Aussageverhalten war dann wohl auch der Grund, sie nicht länger bei der Polizei festzuhalten und sie dann in der Gerichtsverhandlung am Mittwoch schonend zu behandeln: Das Gericht verhängte als einzige Sanktion gerade mal eine Weisungsbeteuung, da offenkundig war, daß sie erhebliche Probleme zuhause hatte und externe Hilfe benötigte.

Nicht nur nach dem Gesetz wäre es mühelos möglich gewesen, das Handeltreiben mit Arrest zu bestrafen, auch nach der täglichen Praxis des Jugendgerichts in München wäre eher ein Arrest zu erwarten gewesen.

19. August 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-08-19 17:02:362015-02-01 12:31:01Weisungsbetreuung für jugendlichen Btm-Dealer

Bewährung für Jugendliche

Jugendliche - Heranwachsende

Das Amtsgericht hatte letzte Woche gegen drei Jugendliche zu verhandeln, denen von der Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen worden war, bei einer Verkehrskontrolle Polizeibeamte beleidigt zu haben und gegen die Kontrolle und gegen ihre vorläufige Festnahme Widerstand geleistet zu haben. Da die drei Angeklagten im Alter von 16, 19 und 20 Jahre alten Angeklagte erheblich vorbestraft waren quer durch das Strafgesetzbuch fand die Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht statt. Nach den Ermittlungen laut Anklage sollen die 3 in erheblich alkoholisiertem Zustand die Polizisten erheblich beleidigt und bedroht, bespuckt, außerdem sollen sie gegen das Polizeiauto getreten haben. Laut Anklage sollen 4 Polizeistreifen nötig gewesen sein, um die 3 unter Kontrolle zu bringen. Nach den Angaben der Jugendgerichtshilfe hatte es keiner der Drei im Leben bislang zu etwas gebracht, die familiären Verhältnisse müßten als zerrüttet angesehen werden.

Alle 3 waren jedoch geständig und gaben ihre Verfehlungen zu. Einer der 3 hatte sich wohl schon im Vorfeld bei den Beamten entschuldigt.

Zwei von ihnen erhielten am Schluß Jugendstrafen von jeweils 9 Monaten, einer eine Jugendstrafe von 1 Jahr. Alle Drei erhielten Bewährung sowie Geldauflagen.

25. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-25 16:51:012015-02-01 14:16:56Bewährung für Jugendliche

Geldauflage für Körperverletzung

Jugendliche - Heranwachsende

Vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts Starnberg mußten sich am Donnerstag drei junge Männer verantworten (einer von ihnen verteidigt von RA Florian Schneider), denen vorgeworfen worden war, auf dem Pentenrieder Sommerfest im vorletzten Jahr sowohl sich untereinander als auch andere Jugendliche geschlagen und erheblich verletzt zu haben. Die Anklage lautete daher auf einfache als auch auf gefährliche Körperverletzung. Die drei jungen Männer, die teilweise noch unter 21 Jahre alt waren zum Zeitpunkt des Sommerfestes, waren teilweise so stark alkoholisiert, daß sie sich an die Auseinandersetzungen auf dem Fest so gut wie gar nicht mehr erinnern konnten. Ein wenig Aufklärung konnte jedoch einer der Zeugen leisten, der gleichzeitig der Hauptverletzte gewesen war vor 2 Jahren, so daß die Tatvorwürfe der Anklage vom Gericht wenigstens teilweise als nachgewiesen angesehen wurden, wenn auch imer noch nicht klar wurde, warum es die Schlägereien gegeben hatte.

Einem der 3 Angeklagten konnte rein gar nichts zweifelsfrei nachgewiesen werden, er konnte sich erfolgreich auf Notwehr berufen und mußte freigesprochen werden.

Der älteste der Drei, der die Hauptlast der Anklage hatte tragen müssen, wurde zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dem dritten im Bunde konnte anstelle der angeklagten gefährlichen Körperverletzung nur einfache Körperverletzung nachgewiesen werden, er wurde als Heranwachsender eingestuft und erhielt eine Geldauflage von 1.100 Euro.

21. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-21 16:48:562015-02-01 14:18:23Geldauflage für Körperverletzung

Bewährung für sexuellen Missbrauch der Schwester über Jahre hinweg

Jugendliche - Heranwachsende, Sexualdelikte

Am 5.Juli 2011 stand vor der 2.Jugendkammer des Landgerichts Braunschweig ein 25-Jähriger Mann, dem vorgerworfen worden war, über 4 Jahre hinweg seine Schwester (anwaltlicher Vertreter RA Florian Schneider) ab derem 10. Lebensjahr zu missbraucht zu haben. Er selbst war zu diesem Zeiptunkt nur 4 Jahre älter als seine Schwester. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte seine Schwester 5 mal pro Woche missbraucht, wobei er sich jedesmal in ihr Zimmer begeben und mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzogen hatte. Die Sache war erst aufgeflogen, als der Angeklagte und seine Schwester von ihrer Mutter beim Geschlechtsvekehr entdeckt wurden. Zunächst hatte die Familie „das Problem“ intern regeln wollen, doch als die Schwester nach München gezogen war und damit weit genug wegn von ihrer Familie war hatte sie doch Anzeige gegen ihren Bruder erstattet. Die 2. Jugendkammer des Landgerichts Braunschweig hatte damit über 689 Fälle des sexuellen Missbrauchs zu urteilen.

Da der Bruder seinerzeit als Jugendlicher gehandelt hatte wurde er zur Jugendkammer angeklagt und wurde beschuldigt, als strafrechtlich verantworlicher Jugendlicher (also von seinem 14. bis zu seinem 18. Lebensjahr) in 689 Fällen sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren vorgenommen zu haben. Er wurde zu 2-jährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Dieses im Vergleich mit den bayerischen Verhältnissen extrem milde Urteil hat damit zu tun, dass in Niedersachsen wohl generell niedrigere Strafen verhängt werden, aber auch damit, dass der Angeklagte ein volles Geständnis abgelegt und sich dazu verpflichtet hatte, Wiedergutmachung in Höhe von Euro 9000 an seine Schwester zu bezahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

11. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-11 16:44:292015-02-01 14:22:39Bewährung für sexuellen Missbrauch der Schwester über Jahre hinweg

Haftbefehl gegen 16-Jährigen

Jugendliche - Heranwachsende

Das Amtsgericht Starnberg hat gegen einen 16-jährigen Jugendlichen Haftbefehl unter anderem wegen des dringenden Tatverdachts der räuberischen Erpressung erlassen. Dem Jugendlichen wird vorgeworfen, letztes Wochenende in Starnberg zwei andere Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren mit Schlägen und Drohungen beraubt und dazu gezwungen zu haben, für ihn an Geldautomaten in Starnberg Geld abzuheben. Außerdem soll er Sexualstraftaten zu Lasten seiner beiden Opfer begangen haben. Der Beschuldigte soll seine Opfer erst nach 2 Stunden wieder aus seiner Gewalt entlassen haben. Die beiden Jugendlichen erstatteten daraufhin sofort Anzeige. Derzeit sucht die Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck nach weiteren Zeugen.

Der beschuldigte Jugendliche soll bereits polizeilich bekannt sein. Er befindet sich seit Freitag in Untersuchungshaft.

Sollte sich der Tatverdacht erhärten und womöglich weitere Zeugen für den Tatvorwurf gefunden werden müßte der Beschuldigte zwar nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden, allerdings stünde auch hier ein Strafrahmen von bis zu 10 Jahren zur Verfügung.

10. Juni 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-06-10 16:38:012015-02-01 14:26:44Haftbefehl gegen 16-Jährigen

Bewährung für Körperverletzung

Jugendliche - Heranwachsende

Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Starnberg hat letzte Woche gegen einen jetzt 22-Jährigen ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung nebst Euro 1.000 Wiedergutmachung an sein Opfer verhängt, dem die Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen hatte, im August des letzten Jahres in einer Kneipe in Herrsching einen 39-jährigen Gast wie ein Kung Fu-Kämpfer vom Barhocker getreten zu haben und sogar noch versucht zu haben, seinem auf dem Boden liegenden Opfer auf den Brustkorb zu springen. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts Starnberg hatte der stark alkoholisierte Angeklagte nur durch andere Gäste von seinem Vorhaben abgebracht werden können. Das Opfer hatte zahlreiche Prellungen am Thorax und am Hinterkopf davon getragen. Die Beiden waren nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zuvor schon mal aneinander geraten, als es um ein Kompliment für eine Bedienung gegangen war.

Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt zwar schon fast Erwachsener, aber denoch vom Gericht als Heranwachsender eingestuft worden. Damit konnte er nach Jugendrecht verurteilt werden.

Der Angeklagte war bereits erheblich vorgeahndet mit mehreren Jugendarresten. Ihn hatte wohl nur sein Geständnis und seine Entschuldigung bei dem Opfer vor einer Vollzugsstafe bewahrt.

7. Juni 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-06-07 16:37:302015-02-01 14:28:03Bewährung für Körperverletzung

Anklage wegen Vergewaltigung

Jugendliche - Heranwachsende, Sexualdelikte

Seit Montag stehen vier Männer im Alter zwischen 19 und 24 Jahren aus Erlangen in Augsburg wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Vergewaltigung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat die Vier zur Jugendkammer am Landgericht Augsburg angeklagt, da sie im Verdacht stehen, im Juli letzten Jahres von Erlangen in eine Disco in Gersthofen gefahren zu sein und hier eine 18-Jährige, die sie in der Diskothek kennengelernt hatten, hinter der Diskothek gegegn ihren Willen zu Sex gezwungen zu haben. Die Frau sei nach den Feststellungen der Polizei nach der Tat zu einem Türsteher gegangen und habe ihm die Vergewaltigung mitgeteilt. Die vier Männer hätten daraufhin fluchtartig die Diskothek verlassen und seien erst drei Wochen später in Erlangen festgenommen worden. Die vier Männer bestreiten den Vorwurf: Der Sex sei einvernehmlich gewesen, die Frau habe den einen Angeklagten sogar geküßt und sich auf seinen Schoß gesetzt und ihre Beine um seine Hüften geschlungen.

Nach Angaben der nun 19-jährigen Frau sei sie nach der Tat wegen der Vergewaltigung sieben Wochen lag in psychologischer Behandlung gewesen.

Sollten die Vier schuldig gesprochen werden drohen ihnen hohe Haftstrafen, die vor allem diejenigen Angeklagten hart treffen werden, die nicht mehr nach Jugendrecht verurteilt werden können, weil sie bei der Tat schon über 21 Jahre alt waren oder zumindest als Heranwachsende eher Erwachsenen gleichzustellen sind als Jugendlichen.

31. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-31 16:35:282015-02-01 14:31:41Anklage wegen Vergewaltigung

Kein Haftbefehl für jugendlichen Serieneinbrecher

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Die Staatsanwaltschaft München I hat davon abgesehen, den Erlaß eines Haftbefehls gegen einen 18-jährigen Beschuldigten zu beantragen, dem vorgeworfen wird, durch Serieneinbrüche in Autos seinen Drogenkonsu finanziert zu haben. Seit Januar 2011 waren die Einbrüche in Autos in Germering und Unterpfaffenhofen sprunghaft angestiegen, ohne daß die Polizei des Täters habhaft werden konnte. Erst am Dienstag der vergangenen Woche war die Festnahme des Verdächtigen gelungen, nachdem der bei einem „Besuch“ eines Carport gefilmt worden war und ein Bekannter ihn angezeigt hatte, auch ihn beklaut zu haben. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten wurde jede Menge Tatbeute und Geld gefunden. Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen amtsbekannten arbeitslosen Drogensüchtigen.

Obwohl dem Beschuldigten insgesamt 27 Einbrüche und Diebstähle angelastet werden mit einer Tatbeute im Wert von insgesamt Euro 9.000 bleibt der Beschuldigte auf freiem Fuß.

Den Beschuldigten hatten wohl nur sein sofortiges Geständnis und sein fester Wohnsitz vor einer Inhaftierung bewahrt: Er hatte angegeben, seine Drogen- und Spielsucht mit den Einbrüchen finanziert zu haben.

15. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-15 16:27:542015-02-01 15:44:30Kein Haftbefehl für jugendlichen Serieneinbrecher

Bewährung für Raub

Jugendliche - Heranwachsende

Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Dachau verurteilte am Mittwoch der vergangenen Woche einen mittlerweilen 20-Jährigen wegen seiner Beteiligung an einem mittäterschaftlich begangenen Raub vor knapp 2 Jahren zu einer Jugendstrafe zu 1 Jahr. Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen worden, vor knapp zwei Jahren zusammen mit 4 weiteren Tätern einen Mann am Bahnhof überfallen und ausgeraubt zu haben. Die Tatbeute hatte nach den Feststellungen des Amtsgerichts Dachau aus Euro 1.500 und 150 Gramm Marihuana bestanden haben und zwischen allen nach gelungener Flucht aufgeteilt worden sein. Der Tatbeitrag des Angeklagte soll nach der Überzeugung des Amtsgerichts Dachau darin bestanden haben, das Fluchtfahrzeug gelenkt zu haben. Der Angeklagte hatte lange Zeit seinen Tatbeitrag schön zu reden versucht und hatte behauptet, nur Beihilfe geleistet zu haben.

Die anderen vier Angeklagten sind wegen derselben Tat bereits verurteilt worden: 2 der Täter hatten vom selben Gericht, dem Amtsgericht Dachau, ebenfalls Jugendstrafen zur Bewährung erhalten, zwei weitere waren wegen weiterer Straftaten durch das Landgericht München II zu Jugendstrafen ohne Bewährung verurteilt worden und sitzen derzeit ihre Strafen ab.

Der Angeklagte war vom Jugendschöffengericht Dachau als Jugendlicher eingestuft worden,nur deshalb hatte auf ihn Jugendstrafrecht angewendet werden können. Wäre auf ihn Erwachsenenstrafrecht angewendet worden hätte ihn ein wesentlich härterer Strafrahmen getroffen.

15. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-15 16:27:342015-02-01 15:43:55Bewährung für Raub

Bewährung für Prügelorgie

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Vor dem Amtsgericht München hatten sich soeben sieben Angeklagte im Alter zwischen 18 und 24 Jahren zu verantworten, denen die Staatsanwaltschaft München I vorwarf, zwei Türsteher der Discothek Max & Moritz in München in einer regelrechten Prügelorgie getreten und geschlagen zu haben. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts München soll die Ursache der Schlägerei und Treterei in einer kurz vorher geschehenen Abweisung von zwei der sieben Angeklagten durch die Opfer an der Türe des Max & Moritz zu sehen sein: Als sich die beiden Türsteher und die Zurückgewiesenen zufällig in Aubing, – dem Wohnort der beiden an der Türe Abgewiesenen, – begegneten sollen sich die Angeklagten provoziert gefühlt haben und zu siebt auf die beiden Türsteher losgegangen sein. Der eine der beiden Türsteher erlitt dabei sogar Gesichtsfrakturen. Die Staatsanwaltschaft beantragte Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren auf Bewährung.

Die Verteidiger forderten Freispruch, da keinem der Angeklagten eine konkrete Tätlichkeit nachzuweisen sei.

Das Amtsgericht sprach daraufhin tatsächlich zwei der Angeklagten frei, vier wurden jedoch zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, einer erhielt einen Arrest.

27. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-27 16:24:462015-02-01 15:48:27Bewährung für Prügelorgie
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