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Haft für falschen Anwalt

Allgemein

Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Ebersgberg stand im Februar ein 54-jähriger Angeklagter, dem die Staatsanwaltschaft München II vorwarf, trotz der Entziehung der Anwaltszulassung im Jahre 2005 weiter als falscher Anwalt unter dem Namen eines früheren Kanzleikollegen aufgetreten zu sein und zugleich Gelder von Mandanten veruntreut und damit einen Gesamtschaden von etwa Euro 60.000 verursacht zu haben. Neben dem Mißbrauch eines Titels und falscher Versicherung an Eides statt hatte die Anklage insgesamt 400 Fälle von Untreue, Betrug, Urkundenfälschung aufgelistet. Hinzu kam, daß der ehemalige Anwalt einschlägig vorbestraft war, – weshalb er 2005 seine Zulassung verloren hatte, – und unter offener Bewährung stand. Das Schöffengericht am Amtsgericht Ebersberg verurteilte den Angeklagten trotzdem nur zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten, die der Angeklagte nun wird absitzen müssen.

Den Angeklagten hatte wohl nur sein umfassendes Geständnis vor einer deutlich höheren Strafe bewahrt, das wohl auch deshalb für das Gericht um so wertvoller war, als es sich um ein äußerst umfangreiches Verfahren gehandelt hatte, das eine Vielzahl von Zeugenvernehmungen erforderlich gemacht hätte und sich damit lange hätte hinziehen können.

Dem Angeklagten war aber wohl auch zugute gehalten worden, sich mit den veruntreuten Geldern kein Luxusleben finanziert zu haben, sondern aus purer Not wegen seiner hohen Schulden die zahlreichen Taten begangen zu haben.

7. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-07 16:14:372014-08-19 16:14:53Haft für falschen Anwalt

Tatverdacht gegen Peißenberger wegen Mordes in Krailling

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Das Amtsgericht München hat am Samstag gegen einen Peißenberger (liegt zwischen Weilheim und Schongau) Haftbefehl wegen der Verdachts des Mordes in zwei Fällen an den beiden ermordeten Mädchen aus Krailling bei München erlassen und ihn in Untersuchungshaft genommen. Es handelt sich dabei um den Onkel der beiden getöteten Kinder, der seit Langem Streit mit der Mutter der Kinder gehabt haben soll. Nach Mitteilung der Medien ist der Onkel aus Peißenberg deshalb in Verdacht geraten, weil die einzige Spur am Tatort, die nicht zu den Familienangehörigen paßt, von ihm stammt.

Nach Mitteilung der Polizei hat der Beschuldigte wohl den großen Fehler gemacht, Angaben zur Sache zu machen, anstatt zu schweigen, was sein Recht gewesen wäre, und sich dabei natürlich in Widersprüche verwickelt. Ein Geständnis hat er aber wohl bislang nicht abgegeben.

Im Zuge der weiteren Ermittlungen gegen den Beschuldigten wird zu allererst die Frage nach dem Motiv zu klären sein, da bislang völig unklar ist, warum dieser Beschuldigte die Tat verübt haben soll.

2. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-02 16:13:162015-02-01 17:10:38Tatverdacht gegen Peißenberger wegen Mordes in Krailling

Freispruch für Rechtsanwalt vom Vorwurf der Strafvereitelung

Allgemein

Das Landgericht Augsburg hat am heutigen Freitag den Münchner Rechtsanwalt freigesprochen, dem versuchte Strafvereitelung zu Gunsten seines Mandanten vorgeworfen worde war: Der Anwalt soll falsche Ausführungen in seiner Revisionsbegründung an den Bundesgerichtshof gemacht haben, indem er angegeben hatte, in seinem vorher vor dem Landgericht Augsburg verhandelten Fall sei ihm bei einer Vorbesprechung mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zugesagt worden, bei einem Geständnis könne sein damaliger Angeklagte mit einem Strafmaß von unter 5 Jahren rechnen. Der Angeklagte hatte daraufhin ein Geständnis abgelegt, das Urteil war aber trotz dieses Geständnisses deutlich höher ausgefallen als 5 Jahre. Daher hatte der Verteidiger Revision eingelegt mit der Begründung, die Richter der Strafkammer am Landgericht hätten sich nicht an ihre Zusagen gehalten, deshalb sei das Urteil aufzuheben.

Da sich die Richter zunächst in ihren dienstlichen Stellungnahmen an den BGH partout nicht mehr an ihre damaligen Zusagen erinnern wollten war gegen den Anwalt Anklage zum Landgericht Ausgburg erhoben worden wegen des Verdachts der versuchten Strafvereitelung. Die Anklage war unbeachtet des Umstandes zum Ausgburger Landgericht erhoben worden, obwohl im Grunde genau die Richter dieses Gerichts als Zeugen in Frage kamen und ihre Unabhängigkeit als Zeugen in eigener Sache damit in Zweifel gezogen werden konnte.

In der Beweisaufnahme des Strafverfahrens gegen den Münchner Anwalt machten die betreffenden Richter der damaligen Strafkammer und der damalige Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft so fragwürdige Aussagen, daß der Anwalt nur noch freigesprochen werden konnte.

1. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-01 16:12:162015-02-01 17:12:03Freispruch für Rechtsanwalt vom Vorwurf der Strafvereitelung

Geldstrafe für Geldwäsche

Allgemein

Vor dem Amtsgericht Freising ist eine Angeklagte, die Kurierdienste für eine estnische Firma erledigt hatte, zu einer Geldstrafe verurteilt worden: Die Frau hatte auf der Suche nach einer Arbeit auf das Inserat einer estnischen Firma im Internet geantwortet, die in Deutschland einen Kurier gesucht hatte für das Versenden vom Paketen aus Deutschland ins Baltikum. Ihre Arbeit hatte darin bestanden, Pakete entgegenzunehmen, mit einem aus dem Internet ausgedruckten Adressaufkleber zu versehen und dann zur Post zu bringen. Was sie nicht wußte: Die Ware, die sie verschickte, bestand aus Handys und Laptops, die aus Kreditkartenbetrügereien stammten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Landshut bestand darin, daß der Angeklagten hätte auffallen müssen, daß ihre Arbeit totaler Unsinn gewesen sei, denn ihr hätte klar sein müssen, daß es außer dem Verwischen von Spuren der wahren Versender keinen Grund gegeben hatte, die Pakete nicht direkt und ohne sie einzuschalten zu verschicken.

Die Angeklagte hatte sich über diesen Punkt wohl keinerlei Gedanken gemacht, sondern einfach ihre Arbeit so erledigt, wie gewünscht, ohne sich groß Gedanken zu machen und damit ihre Arbeit zu gefährden.

In dieser Sorglosigkeit bestand letztlich ihr strafbares Verhalten und der Vorwurf der Geldwäsche, für den sie sich nun eine Geldstrafe in Höhe von Euro 600 einhandelte vor dem Amtsgericht Freising.

31. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-31 16:11:582015-02-01 17:13:15Geldstrafe für Geldwäsche

Tötungsverfahren eingestellt

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Die Verkehrsabteilung des Amtsgerichts München hat sich am Donnerstag, den 31.03.11, dazu entschlossen, das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den Müllwagenfahrer wegen geringer Schuld einzustellen gegen Zahlung einer Geldauflage. Gegen den Müllwagenfahrer war ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet worden, als der den Musikproduzenten Monty Lüftner vor 2 Jahren auf einer Müllsammelstelle mit seinem Lkw überfahren und getötet hatte. Die Staatsanwaltschaft München I hatte nach Erholung eines Gutachten über die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Lkw-Fahrers beim Amtsgericht München den Erlaß eines Strafbefehls beantragt, gegen den der Müllwagenfahrer Einspruch eingelegt hatte. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München war dann ein weiteres Gutachten erholt worden, das die Verantwortlichkeit des Müllwagenfahrers in deutlich milderem Licht hatte erscheinen lassen.

Daraufhin war die Staatsanwaltschaft mit einer Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld nach § 153a StPO einverstanden.

Damit ist der Angeklagte zwar nicht freigesprochen worden, aber eben auch nicht verurteilt. Nach Zahlung der vereinbarten Geldauflage (meist an einen gemeinnützigen Verein) wird das Verfahren gegen ihn endgültig eingestellt. Er hat dann keine weiteren strafrechtlichen Folgen mehr zu befürchten.

31. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-31 16:11:392015-02-01 17:14:11Tötungsverfahren eingestellt

Mordversuch in Starnberg

Allgemein

Der Kripo ist es nach Mitteilung in den Medien gelungen, den Täter festzunehmen, der mutmaßlich am 11.2. diesen Jahres in das Fenster einer Wohnung in Starnberg-Söcking geschossen zu haben. Es handelt sich hierbei um einen 49-jährigen Gelegenheitsarbeiter, der gestanden haben soll, mit einem Gewehr am 11.2.11 in das Wohnungsfenster geschossen zu haben und das Haus des Tatopfers mit Grafitti beschmiert zu haben, weil er in der Wohnung seinen ehemaligen Arbeitgeber vermutet hatte, den er für zahlreiche gesundheitliche Probleme verantwortlich gemacht hatte. Tatsächlich hatte sich hinter dem Fenster ein 45-jähriger Mieter aufgehalten, der unverletzt blieb. Zunächst war völlig unklar gewesen, wer den Schuß durch die Fensterscheibe abgegeben haben konnte. Erst im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung bei dem 49-jährigen fanden sich Hinweise auf die Täterschaft des Gelegenheitsarbeiters. Durch sein Geständnis konnte dann auch die im Wald vergrabene Tatwaffe gefunden werden.

Gegen den Beschuldigten ist Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen worden, der sich nun in Untersuchungshaft befindet.

Sollte sich im Laufe des Ermittlungsverfahrens der Tatvorwurf des versuchten Mordes erhärten erwartet den Beschuldigten eine Anklage zum Schwurgericht am Landgericht München II und womöglich sogar eine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

31. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-31 16:11:192014-08-19 16:11:37Mordversuch in Starnberg

Lebenslang für Mord

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Vergangene Woche ist in München der Prozeß wegen des Mordes an Poschinger mit der Verurteilung des Angeklagten zu Ende gegangen: Das Schwurgericht am Landgericht München I hat den Angeklagten für schuldig befunden, Poschinger am 14.01.2010 mit 13 Schüssen aus seiner Pistole hingerichtet zu haben, um an die geplante Tatbeute, – einen Audi A8, – zu kommen. Das Landgericht München I schloß sich damit der Auffassung der Staatsanwaltschaft an, die eine Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge gefordert hatte. Der Einlassung des Angeklagten ganz zum Schluß der Verhandlung, er sei unschuldig und habe mit der Tat nichts zu tun, schenkte das Schwurgericht damit keinen Glauben. Der Angeklagte hatte sich während des gesamten Gerichtsverfahrens seit Ende 2010 nicht geäußert, nur in seinem letzten Wort forderte er für sich die Unschuldsvermutung ein.

Nach Auffassung des Landgerichts habe der Angeklagte schon seit 2008 seine Tat geplant, um seine hohen Schulden zu begleichen: Schon seit diese Zeitpunkt habe er geplant, irgendeinen Autoverkäufer um dessen Eigentum zu bringen und damit von seinen Schulden herunter zu kommen. Deshalb habe er schon 2008 bei Ebay Leichensäcke bestellt.

Insofern sei der 36-jährige Familienvater letztlich nichts anderes als ein x-beliebiges Opfer gewesen, auf den das Auge des Angeklagten nur deshalb gefallen sei, weil er ein sehr hochwertiges Auto habe verkaufen wollen, mit dem des Angeklagte ordentlich Gewinn zu machen hoffen konnte und der damit in den lange gehegten Tatpla paßte.

27. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-27 16:10:362015-02-01 17:15:53Lebenslang für Mord

Beitrag zum Kachelmann-Fall

Allgemein

Der Fall Kachelmann lässt in bislang ganz ungewöhnlicher Weise auf breiter Front Medien und Fernsehzuschauer erschrecken. Ungewohnt deshalb, weil in früheren Fällen dieser Art, – wenn also irgendwelche Promis aus Film und Fernsehen, TV-Stars etc. mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert worden waren, – war es regelmäßig so, dass sie sofort nach Erhebung des Tatvorwurfs durch das vermeintliche oder tatsächliche Opfer alleine durch die Erhebung der Anschuldigung als verurteilt angesehen wurden und öffentlich geschmäht wurden. Eigentlich war es immer so, dass jemand mit Erhebung eines derartigen Tatvorwurfes durch eine Frau in der Öffentlichkeit als erledigt angesehen werden konnte.

Im Fall Kachelmann ist dies anscheinend ganz anders: Der sehr sympathische Wettermann der ARD wird trotz des gravierenden Vorwurfs nicht sofort und lange vor Beendigung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen öffentlich verurteilt und geschmäht, sondern plötzlich wird die Sache deutlich differenzierter als früher gesehen. Plötzlich erscheint es auch möglich, dass er gar nicht wirklich ein Straftäter ist, sondern, dass die Frau, die ihn da angezeigt hat, möglicherweise auch die Unwahrheit gesagt hat. Es wird ihm also plötzlich etwas zuteil, was eigentlich als absolute Selbstverständlichkeit anzusehen ist und was eigentlich schon längst in die öffentliche Diskussion in anderen und früheren vorangegangenen Fälle hätte passieren müssen, dass er nämlich bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig zu gelten hat.

In meiner beruflichen Praxis stellen sich die Dinge nämlich deutlich anders dar, als sie in der bisherigen öffentlichen Wahrnehmung angesehen worden sind. In meiner gesamten Berufspraxis seit 1994 als Strafverteidiger vorwiegend im Bereich der Sexualstrafverfahren gibt es nur eine einzige rechtskräftige Verurteilung wegen Vergewaltigung, die ich als Verteidiger eines Mandanten zu verzeichnen habe. In der ganz weit überwiegenden Zahl der sonstigen wegen Strafverfahren gegen Mandanten wegen des Verdachts des versuchten oder vollendeten Vergewaltigung hat es samt und sondern nur entweder Einstellungen im Ermittlungsverfahren nach § 170 II der Strafprozessordnung oder Freisprüche in Hauptverfahren gegeben.

Nach meiner persönlichen Berufsstatistik gibt es also nur das eine Fazit zu ziehen nämlich, dass die allermeisten Behauptungen dieser Art aus ganz anderen Gründen erhoben werden von den vermeintlichen Opfern, als das Erleben einer echten Vergewaltigung: In den allermeisten Fällen in meiner Berufspraxis jedenfalls hatten die Frauen ganz andere Gründe, die gar nichts mit einer Straftat des Beschuldigten bzw. Angeklagten zu tun hatten. Nach meinen Erfahrungen mit meinem Beruf als Strafverteidiger ist also mit dem Vorwurf der Vergewaltigung mit äußerster Vorsicht zu genießen.

Leider sieht es in der Bürostrafrechtspraxis der Staatsanwaltschaften ganz anders aus. Mit der Erhebung des Vorwurfs der Vergewaltigung wandert der Beschuldigte in Untersuchungshaft und sitz hier für Wochen und Monate, bis endlich seine Unschuld bewiesen ist. Bis dahin ist er längst erledigt, denn leider gilt der Grundsatz: ?Irgendetwas bleibt immer hängen!? Letztlich will dann doch keiner mehr mit jemanden etwas zu tun haben, der wegen des Verdachts der Vergewaltigung Wochen oder Monate in Untersuchungshaft gesessen war und dann vielleicht ja nur deshalb wieder rausgekommen ist, weil man ihm halt seine Schuld nicht so recht nachweisen konnte.

Auch im Fall Kachelmann wird dies womöglich so geschehen und seine Karriere als Wettermann bei der ARD ist erledigt, weil sich die ARD es sich sicherlich nicht leisten will, einen eventuellen Vergewaltiger allabendlich zehn Minuten vor der Tagesschau als Wettermann zu präsentieren.

26. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-26 15:30:162014-08-19 15:30:48Beitrag zum Kachelmann-Fall

Haft für sexuellen Mißbrauch

Allgemein, Sexualdelikte

Die Große Strafkammer des Landgerichts Koblenz hat am Dienstag den ironisch „deutschen Fritzl“ genannten Familienvater aus Fluterschen knapp zur Höchststrafe von 14 Jahren und 6 Monaten verurteilt und zugleich die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, seine beiden leiblichen Kinder, – einen Sohn und eine Tochter, sowie seine Stieftochter über Jahre hinweg sexuell mißbraucht zu haben und mit seiner Stieftochter sogar 8 Kinder gezeugt zu haben. Erst nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft hatte sich der Angeklagte zu einem vollen Geständnis durchringen können.

Das Urteil des Landgerichts hat den gesetzlichen Strafrahmen von 15 Jahren zeitiger Freiheitsstrafe als höchstmöglicher Strafe für einen Angeklagten so gut wie ausgeschöpft und zudem Sicherungsverwahrung angeordnet. Nur im Falle einer Veurteilung wegen Mordes kann dieser Maximalrahmen noch “ getoppt“ werden, nämlich durch Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Ohne die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung hätte der Angeklagte realistische Chancen gehabt, nach Verbüßung von knapp 10 Jahren freizukommen. Infolge der Anordnung der Sicherungsverwahrung ist dies jedoch unrealistisch und eine deutlich längere Haftzeit zu erwarten.

22. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-22 16:07:572015-02-01 17:27:33Haft für sexuellen Mißbrauch

Guttenberg strafbar

Allgemein

Durch die Medien geistern Berichte, der bisherige Verteidigungsminister habe nicht nur eine sehr schlechte Doktorarbeit abgeliefert und seine Universität getäuscht, sondern er habe sich auch strafbar gemacht im Sine des StGB und die Staatsanwaltschaft ermittle nun gegen ihn wegen Betrugs. Auch wenn es mittlerweilen nicht mehr viel Zweifel darüber geben mag, daß die Dissertation von Guttenberg in weit überwiegenden Umfang aus Plagiaten besteht und durchaus nicht als selbständige wissenschaftliche Arbeit anzusehen ist, ist eine Strafbarkeit wegen Betrugs sehr wenig realistisch: Im Unterschied zu den Anschauungen juristischer Laien vom Betrug setzt der strafrechtlich relevante Betrug nicht nur eine Täuschung voraus, sondern zusätzlich auch einen Vermögensschaden – zumindest aber eine Vermögensgefährdung. Betrug im strafrechtlichen Sinne ist also ein reines Vermögensdelikt, die reine Täuschung ohne Vermögensschaden ist strafrechtlich nicht bedeutsam.

Es kommt aber noch eine Strafbarkeit wegen anderer Delikte in Frage: Denkbar ist zum Beispiel ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz und, – sollte Guttenberg bei der Abgabe seiner Dissertation im Rahmen einer Versicherung an Eides statt erklärt haben, die Arbeit alleine und ohne fremde Hilfe angefertigt zu haben, – könnte er sich wegen Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt strafbar gemacht haben.

Dies zu klären ist nun Aufgabe der zuständigen Staatsanwaltschaft, die zunächst und als allererstes Tatsachenprüfung zu betreiben hat. Sollte die Staatsanwaltschaft dann zu dem Ergebnis kommen, Guttenberg habe sich wegen eines der vorgenannten Delikte strafbar gemacht, droht ihm eine Anklage zum Amtsgericht Bayreuth, der er sich nun auch nicht mehr unter Hinweis auf seine Immunität entziehen kann, seit er sein Mandat als Abgeordneter niedergelegt hat.

7. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-07 16:05:032014-08-19 16:05:30Guttenberg strafbar
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