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Mordversuch in Starnberg

Allgemein

Der Kripo ist es nach Mitteilung in den Medien gelungen, den Täter festzunehmen, der mutmaßlich am 11.2. diesen Jahres in das Fenster einer Wohnung in Starnberg-Söcking geschossen zu haben. Es handelt sich hierbei um einen 49-jährigen Gelegenheitsarbeiter, der gestanden haben soll, mit einem Gewehr am 11.2.11 in das Wohnungsfenster geschossen zu haben und das Haus des Tatopfers mit Grafitti beschmiert zu haben, weil er in der Wohnung seinen ehemaligen Arbeitgeber vermutet hatte, den er für zahlreiche gesundheitliche Probleme verantwortlich gemacht hatte. Tatsächlich hatte sich hinter dem Fenster ein 45-jähriger Mieter aufgehalten, der unverletzt blieb. Zunächst war völlig unklar gewesen, wer den Schuß durch die Fensterscheibe abgegeben haben konnte. Erst im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung bei dem 49-jährigen fanden sich Hinweise auf die Täterschaft des Gelegenheitsarbeiters. Durch sein Geständnis konnte dann auch die im Wald vergrabene Tatwaffe gefunden werden.

Gegen den Beschuldigten ist Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen worden, der sich nun in Untersuchungshaft befindet.

Sollte sich im Laufe des Ermittlungsverfahrens der Tatvorwurf des versuchten Mordes erhärten erwartet den Beschuldigten eine Anklage zum Schwurgericht am Landgericht München II und womöglich sogar eine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

31. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-31 16:11:192014-08-19 16:11:37Mordversuch in Starnberg

Lebenslang für Mord

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Vergangene Woche ist in München der Prozeß wegen des Mordes an Poschinger mit der Verurteilung des Angeklagten zu Ende gegangen: Das Schwurgericht am Landgericht München I hat den Angeklagten für schuldig befunden, Poschinger am 14.01.2010 mit 13 Schüssen aus seiner Pistole hingerichtet zu haben, um an die geplante Tatbeute, – einen Audi A8, – zu kommen. Das Landgericht München I schloß sich damit der Auffassung der Staatsanwaltschaft an, die eine Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge gefordert hatte. Der Einlassung des Angeklagten ganz zum Schluß der Verhandlung, er sei unschuldig und habe mit der Tat nichts zu tun, schenkte das Schwurgericht damit keinen Glauben. Der Angeklagte hatte sich während des gesamten Gerichtsverfahrens seit Ende 2010 nicht geäußert, nur in seinem letzten Wort forderte er für sich die Unschuldsvermutung ein.

Nach Auffassung des Landgerichts habe der Angeklagte schon seit 2008 seine Tat geplant, um seine hohen Schulden zu begleichen: Schon seit diese Zeitpunkt habe er geplant, irgendeinen Autoverkäufer um dessen Eigentum zu bringen und damit von seinen Schulden herunter zu kommen. Deshalb habe er schon 2008 bei Ebay Leichensäcke bestellt.

Insofern sei der 36-jährige Familienvater letztlich nichts anderes als ein x-beliebiges Opfer gewesen, auf den das Auge des Angeklagten nur deshalb gefallen sei, weil er ein sehr hochwertiges Auto habe verkaufen wollen, mit dem des Angeklagte ordentlich Gewinn zu machen hoffen konnte und der damit in den lange gehegten Tatpla paßte.

27. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-27 16:10:362015-02-01 17:15:53Lebenslang für Mord

Beitrag zum Kachelmann-Fall

Allgemein

Der Fall Kachelmann lässt in bislang ganz ungewöhnlicher Weise auf breiter Front Medien und Fernsehzuschauer erschrecken. Ungewohnt deshalb, weil in früheren Fällen dieser Art, – wenn also irgendwelche Promis aus Film und Fernsehen, TV-Stars etc. mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert worden waren, – war es regelmäßig so, dass sie sofort nach Erhebung des Tatvorwurfs durch das vermeintliche oder tatsächliche Opfer alleine durch die Erhebung der Anschuldigung als verurteilt angesehen wurden und öffentlich geschmäht wurden. Eigentlich war es immer so, dass jemand mit Erhebung eines derartigen Tatvorwurfes durch eine Frau in der Öffentlichkeit als erledigt angesehen werden konnte.

Im Fall Kachelmann ist dies anscheinend ganz anders: Der sehr sympathische Wettermann der ARD wird trotz des gravierenden Vorwurfs nicht sofort und lange vor Beendigung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen öffentlich verurteilt und geschmäht, sondern plötzlich wird die Sache deutlich differenzierter als früher gesehen. Plötzlich erscheint es auch möglich, dass er gar nicht wirklich ein Straftäter ist, sondern, dass die Frau, die ihn da angezeigt hat, möglicherweise auch die Unwahrheit gesagt hat. Es wird ihm also plötzlich etwas zuteil, was eigentlich als absolute Selbstverständlichkeit anzusehen ist und was eigentlich schon längst in die öffentliche Diskussion in anderen und früheren vorangegangenen Fälle hätte passieren müssen, dass er nämlich bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig zu gelten hat.

In meiner beruflichen Praxis stellen sich die Dinge nämlich deutlich anders dar, als sie in der bisherigen öffentlichen Wahrnehmung angesehen worden sind. In meiner gesamten Berufspraxis seit 1994 als Strafverteidiger vorwiegend im Bereich der Sexualstrafverfahren gibt es nur eine einzige rechtskräftige Verurteilung wegen Vergewaltigung, die ich als Verteidiger eines Mandanten zu verzeichnen habe. In der ganz weit überwiegenden Zahl der sonstigen wegen Strafverfahren gegen Mandanten wegen des Verdachts des versuchten oder vollendeten Vergewaltigung hat es samt und sondern nur entweder Einstellungen im Ermittlungsverfahren nach § 170 II der Strafprozessordnung oder Freisprüche in Hauptverfahren gegeben.

Nach meiner persönlichen Berufsstatistik gibt es also nur das eine Fazit zu ziehen nämlich, dass die allermeisten Behauptungen dieser Art aus ganz anderen Gründen erhoben werden von den vermeintlichen Opfern, als das Erleben einer echten Vergewaltigung: In den allermeisten Fällen in meiner Berufspraxis jedenfalls hatten die Frauen ganz andere Gründe, die gar nichts mit einer Straftat des Beschuldigten bzw. Angeklagten zu tun hatten. Nach meinen Erfahrungen mit meinem Beruf als Strafverteidiger ist also mit dem Vorwurf der Vergewaltigung mit äußerster Vorsicht zu genießen.

Leider sieht es in der Bürostrafrechtspraxis der Staatsanwaltschaften ganz anders aus. Mit der Erhebung des Vorwurfs der Vergewaltigung wandert der Beschuldigte in Untersuchungshaft und sitz hier für Wochen und Monate, bis endlich seine Unschuld bewiesen ist. Bis dahin ist er längst erledigt, denn leider gilt der Grundsatz: ?Irgendetwas bleibt immer hängen!? Letztlich will dann doch keiner mehr mit jemanden etwas zu tun haben, der wegen des Verdachts der Vergewaltigung Wochen oder Monate in Untersuchungshaft gesessen war und dann vielleicht ja nur deshalb wieder rausgekommen ist, weil man ihm halt seine Schuld nicht so recht nachweisen konnte.

Auch im Fall Kachelmann wird dies womöglich so geschehen und seine Karriere als Wettermann bei der ARD ist erledigt, weil sich die ARD es sich sicherlich nicht leisten will, einen eventuellen Vergewaltiger allabendlich zehn Minuten vor der Tagesschau als Wettermann zu präsentieren.

26. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-26 15:30:162014-08-19 15:30:48Beitrag zum Kachelmann-Fall

Haft für sexuellen Mißbrauch

Allgemein, Sexualdelikte

Die Große Strafkammer des Landgerichts Koblenz hat am Dienstag den ironisch „deutschen Fritzl“ genannten Familienvater aus Fluterschen knapp zur Höchststrafe von 14 Jahren und 6 Monaten verurteilt und zugleich die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, seine beiden leiblichen Kinder, – einen Sohn und eine Tochter, sowie seine Stieftochter über Jahre hinweg sexuell mißbraucht zu haben und mit seiner Stieftochter sogar 8 Kinder gezeugt zu haben. Erst nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft hatte sich der Angeklagte zu einem vollen Geständnis durchringen können.

Das Urteil des Landgerichts hat den gesetzlichen Strafrahmen von 15 Jahren zeitiger Freiheitsstrafe als höchstmöglicher Strafe für einen Angeklagten so gut wie ausgeschöpft und zudem Sicherungsverwahrung angeordnet. Nur im Falle einer Veurteilung wegen Mordes kann dieser Maximalrahmen noch “ getoppt“ werden, nämlich durch Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Ohne die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung hätte der Angeklagte realistische Chancen gehabt, nach Verbüßung von knapp 10 Jahren freizukommen. Infolge der Anordnung der Sicherungsverwahrung ist dies jedoch unrealistisch und eine deutlich längere Haftzeit zu erwarten.

22. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-22 16:07:572015-02-01 17:27:33Haft für sexuellen Mißbrauch

Guttenberg strafbar

Allgemein

Durch die Medien geistern Berichte, der bisherige Verteidigungsminister habe nicht nur eine sehr schlechte Doktorarbeit abgeliefert und seine Universität getäuscht, sondern er habe sich auch strafbar gemacht im Sine des StGB und die Staatsanwaltschaft ermittle nun gegen ihn wegen Betrugs. Auch wenn es mittlerweilen nicht mehr viel Zweifel darüber geben mag, daß die Dissertation von Guttenberg in weit überwiegenden Umfang aus Plagiaten besteht und durchaus nicht als selbständige wissenschaftliche Arbeit anzusehen ist, ist eine Strafbarkeit wegen Betrugs sehr wenig realistisch: Im Unterschied zu den Anschauungen juristischer Laien vom Betrug setzt der strafrechtlich relevante Betrug nicht nur eine Täuschung voraus, sondern zusätzlich auch einen Vermögensschaden – zumindest aber eine Vermögensgefährdung. Betrug im strafrechtlichen Sinne ist also ein reines Vermögensdelikt, die reine Täuschung ohne Vermögensschaden ist strafrechtlich nicht bedeutsam.

Es kommt aber noch eine Strafbarkeit wegen anderer Delikte in Frage: Denkbar ist zum Beispiel ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz und, – sollte Guttenberg bei der Abgabe seiner Dissertation im Rahmen einer Versicherung an Eides statt erklärt haben, die Arbeit alleine und ohne fremde Hilfe angefertigt zu haben, – könnte er sich wegen Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt strafbar gemacht haben.

Dies zu klären ist nun Aufgabe der zuständigen Staatsanwaltschaft, die zunächst und als allererstes Tatsachenprüfung zu betreiben hat. Sollte die Staatsanwaltschaft dann zu dem Ergebnis kommen, Guttenberg habe sich wegen eines der vorgenannten Delikte strafbar gemacht, droht ihm eine Anklage zum Amtsgericht Bayreuth, der er sich nun auch nicht mehr unter Hinweis auf seine Immunität entziehen kann, seit er sein Mandat als Abgeordneter niedergelegt hat.

7. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-07 16:05:032014-08-19 16:05:30Guttenberg strafbar

Haftbefehl wegen Mordes in Weilheim

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Die Messerstiche in einer Weiheimer Klinik am Donnerstag letzter Woche sind vom Ermittlungsrichter als versuchter Mord qualifiziert worden. Daher ist gegen den 65-jährigen ehemaligen Patienten des Klinikums Weilheim Haftbefehl erlassen worden. Dem Beschuldigten wird von der Staatsanwaltschaft München II zur Last gelegt, seine ehemalige Ärztin heimtückisch erstochen zu haben.

Nach den Informationen in de Medien hat der Beschuldigte inzwischen die Tat gestanden. Damit droht ihm eine Anklage zum Schwurgericht am Landgericht München II, die schon in zwei bis drei Monaten vorliegen könnte.

Im Falle eines Schuldspruches wegen Mordes muss der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden.

6. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-06 16:06:022015-02-05 12:34:45Haftbefehl wegen Mordes in Weilheim

Haftstrafe für gefährliche Körperverletzung in Augsburg

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Jugendkammer am Landgericht Ausgburg hat am vergangenen Freitag einen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, dem vorgeworfen worden war, mit einem Beil auf seine Nachbarn losgegangen zu sein. Im Juli letzten Jahres hatte es vor de Anwesen des Angeklagten und seiner beiden Opfer Streit um die Parkplätze vor dem Haus gegeben. Der Angeklagte soll anch Auffassung des Gerichts daraufhin mit einem Beil auf seine beiden Nachbarn losgegangen sein und einem der Beiden fast ein Ohr abgetrennt zu haben. Das Landgericht Ausgburg schenkte damit der Einlassung des Angeklagten keinen Glauben, er sei der Angegriffene und habe nur in Notwehr gehandelt.

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert, der Verteidiger eine Bewährungsstrafe wegen Notwehr.

Angesichts des Umstandes, daß das Gesetz einen Strafahmen von bis zu 10 Jahren für einen Fall der gefährlichen Körperverletzung vorsieht, ist der Ageklagte immer noch recht günstig davon gekommen. Er hat nun die Möglichkeit, in Revision zu gehen und auf eine Aufhebung des Urteils zu hoffen.

27. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-27 16:04:382015-02-01 17:31:28Haftstrafe für gefährliche Körperverletzung in Augsburg

Ingolstädter Urteil gegen 4 Angeklagte wegen Mordes aufgehoben vom BGH

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Am vergangenen Freitag ist das Urteil des Schwurgerichts am Landgericht Ingolstadt gegen vier Angeklagte aufgehoben worden, die vor 6 Jahren vom Landgericht Ingolstadt wegen Mordes an ihrem Vater bzw. Ehemann im Jahre 2001 zu lebenslangen Freheitsstrafen verurteilt worden waren. Alle vier waren auf der Basis ihrer Geständnisse verurteilt worden, die sich im Nachhinein als falsch herausgestellt hatten: Nach ihrer Verurteilung war die Leiche des Opfers ohne erkennbare Verletzungen aus dem Wasser gezogen worden, keines der zahlreichen und widersprüchlichen Geständnisse der Angeklagten paßte auch nur im Entferntesten zu dem Anblick, der sich der Polizei beim Herausziehen des Wagens des Opfers aus dem Wasser bot. Die vier Angeklagten betrieben daraufhin das Wiederaufnahmeverfahren, dem schließlich das Oberlandesgericht statt gab. Das Landgericht Landshut hat im wiederaufgenommenen Verfahren alle vier nun freigesprochen.

Es bleibt der Verdacht, daß die vier Angeklagten seinerzeit nicht ganz freíwillig die Geständnissea abgelegt hatten, sondern massiv von den Ermittlern hierzu gedrängt worden waren, womöglich hatten sie einfach dem Druck der Polizeibeamten nicht stand gehalten und einfach die gewünschten Aussagen gemacht, nur um ihre Ruhe zu haben.

Das Landgeicht Landshut hat den Angeklagten jegliche Haftentschädigung abgesprochen, da sie an ihrer langen Haftzeit selber schuld seien: Immerhin hätten sie durch ihre eigenen Geständnisse die Verurteilung durch das Landgericht Ingolstadt selber herbeigeführt.

27. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-27 16:04:162015-02-01 17:32:56Ingolstädter Urteil gegen 4 Angeklagte wegen Mordes aufgehoben vom BGH

Freispruch vom Mordes in Landshut

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Am vergangenen Freitag hat das Schwurgericht am Landgericht Landshut die vier Angeklagten freigesprochen, die vor 6 Jahren vom Landgericht Ingolstadt wegen Mordes an ihrem Vater bzw. Ehemann im Jahre 2001 zu lebenslangen Freheitsstrafen verurteilt worden waren. Alle vier waren auf der Basis ihrer Geständnisse verurteilt worden, die sich im Nachhinein als falsch herausgestellt hatten: Nach ihrer Verurteilung war die Leiche des Opfers ohne erkennbare Verletzungen aus dem Wasser gezogen worden, keines der zahlreichen und widersprüchlichen Geständnisse der Angeklagten paßte auch nur im Entferntesten zu dem Anblick, der sich der Polizei beim Herausziehen des Wagens des Opfers aus dem Wasser bot. Die vier Angeklagten betrieben daraufhin das Wiederaufnahmeverfahren, dem schließlich das Oberlandesgericht statt gab.

Es bleibt der Verdacht, daß die vier Angeklagten seinerzeit nicht ganz freíwillig die Geständnissea abgelegt hatten, sondern massiv von den Ermittlern hierzu gedrängt worden waren, womöglich hatten sie einfach dem Druck der Polizeibeamten nicht stand gehalten und einfach die gewünschten Aussagen gemacht, nur um ihre Ruhe zu haben.

Das Landgeicht Landshut hat den Angeklagten jegliche Haftentschädigung abgesprochen, da sie an ihrer langen Haftzeit selber schuld seien: Immerhin hätten sie durch ihre eigenen Geständnisse die Verurteilung durch das Landgericht Ingolstadt selber herbeigeführt

27. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-27 16:03:542015-02-01 17:33:40Freispruch vom Mordes in Landshut

Haftbefehl wegen Einbrüchen

Allgemein, Eigentumsdelikte

Das Amtsgericht Augsburg hat gegen einen 54-jährigen Albaner Haftbefehl wegen des Verdachts des besonders schweren Diebstahls in zumindest 8 Fällen erlassen und den Mann in Untersuchungshaft genommen. Angeblich soll der Beschuldigte jedoch für eine wesentlich größere Zahl von Einbrüchen in der Abenddämmerung in Augsburg verantwortlich sein, möglicheweise sogar für bis zu 130 Fälle. Die Polizei Augsburg geht im Übrigen davon aus, daß der Beschuldigte sogar als Mitglied einer größeren Bande gehandelt hatte. Erbeutet haben soll der Beschuldigte Schmuck und Wertgegenstände im Wert von bis zu 200.000 Euro.

Es scheint im Moment jedoch immer noch unklar, ob die Polizei dem Beschuldigten tatsächlich die Einbrüche nachweisen kann. Angesichts einer unsicheren Beweislage wäre es für ihn wichtig, von seinem Recht als Beschuldigter Gebrauch zu machen und keine Angaben zum Tatvorwuf zu machen und die Aussage zu verweigern.

Im Falle einer Verurteilung drohen ihm mehrere Jahre Freiheitsstrafe, zumal dann, wenn ihm eine bandenmäßige Begehungsweise der Einbrüche nachgewiesen werden könnte. Mindestens eine lange Untersuchungshaft wird für ihn jetzt aber auf jeden Fall unvermeidbar sein, da ihm als Ausländer Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Augsburg natürlich Fluchtgefahr unterstellen und ihn deshalb nicht freilassen werden.

18. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-18 16:03:352015-02-01 17:34:22Haftbefehl wegen Einbrüchen
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