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Bewährung für falschen Arzt

Allgemein

Seit dieser Woche Freitag hat sich die Große Strafkammer am Landgericht München I mit einem 32-jährigen Zahnmedizinstudenten zu befassen, dem die Staatsanwaltschaft München I vorwirft, Insgesamt 20 Männer und Frauen schönheitschirurgisch behandelt und entstellt zu haben: Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte sich der Student als Doktor ausgegeben, ohne es zu sein, und seinen Patienten, die ihm die daran glaubten, daß er approbierter Arzt sei, Botox gespritzt. Dabei wurden alle Patienten schwer entstellt und müssen sich seit der „Behandlung“ bei dem falschen Doktor zahlreichen chirurgischen Eingriffen unterziehen, um die Entstellungen zu beseitigen. Auch die Apotheke, aus der der falsche Doktor das Botox bezogen hatte, hatte ihm leichtgläubig den Arzt abgenommen und das Botox in der gewünschten Menge geliefert. Der Anklagevorwurf lautet angesichts der schweren Entstellungen der Opfer vor allem auf gefährliche Körperverletzung.

Der Angeklagte räumte im ersten Hauptverhandlungstermin am vergangenen Freitag den Tatvorwurf umfassend ein, bestritt aber, sich als Arzt ausgegeben zu haben, seine Opfer hätten ihn einfach dafür gehalten, ohne daß er diesem Glauben Vorschub geleistet habe.

Aufgrund einer Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung wird der Angeklagte am Ende des Verfahrens mit einer Freiheitsstrafe von maximal 1 Jahr und 9 Monaten auf Bewährung bestraft werden, nachdem er ein Geständnis abgelegt hat. Wegen der Höhe der Strafe dürfte es allerdings unwahrscheinlich sein, daß er jemals als Zahnarzt eine Zulassung erhalten wird, da er wegen der Höhe der Strafe schon keine Zulassung zum Staatsexamen bekommen wird.

11. August 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-08-11 16:56:232014-08-19 16:56:41Bewährung für falschen Arzt

Bewährung für Tierquäler

Allgemein

Das Amtsgericht München hat am Dienstag einen 74-jährigen Rentner wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 10 Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts München hatte der Angeklagte an Weihnachten 2010 in Moosach eine Katze zu Tode gequält: Nachdem der Angeklagte den Kater „Rocco“ mit Fischstücken in eine Marderfalle gelockt hatte, hatte er das Tier in eine Wassertonne geworfen und es mit einem Wasserstrahl solange gequält, bis es tot war. Erst auf die Androhung eines Durchsuchungsbeschlusses zweier Polizisten hin hatte der 74-jährige mit der Polizei kooperiert und den sterbenden „Rocco“ in einem Müllsack zu den Polizisten gebracht. Laut Aussage des Angeklagten habe es sich um eine Kurzschlusshandlung gehandelt, die er nur deshalb begangen habe, weil er Vögel in seinem Garten vor „Rocco“ habe schützen wollen. Das Strafgericht kam jedoch zu ganz anderer Auffassung und verurteilte ihn wegen seiner Rohheit.

Normalerweise sieht das deutsche Recht bei derartigen Sachverhalten Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren vor. Die Milde der Strafe von nur 10 Monaten auf Bewährung ist auf die „öffentliche Hetzkampagne“ von Tierschützern gegen den Rentner während der turbulenten Prozesstage zurückzuführen:

Dabei kam es nach diversen Verbalinjurien zum Saalverweis gegen eine Zuhörerin. Der Angeklagte war unter anderem als „Mörder“ von den Zuschauern im Publikum beschimpft worden. Aus diesem Grund beließ es das Amtsgericht, nicht zuletzt wegen Morddrohungen gegen den Angeklagten und handgreiflichen Attacken im Gerichtsgebäude bei der Bewährungsstrafe. Außerdem tragen fehlende Vorstrafen sowie der schlechte Gesundheitszustand zum Strafmaß bei. Neben der Bewährungsstrafe wurde der Mann zu einer Geldstrafe von Euro 1500 verurteilt, die er in Raten an einen Tierschutzverein bezahlen muss.

10. August 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-08-10 16:51:472014-08-19 16:52:03Bewährung für Tierquäler

Haft für Steuerhinterziehung

Allgemein

Am 10.08.11 hat vor dem AG München/Ermittlungsgericht ein Haftprüfungsverfahren gegen einen 41-jährigen Goldhändler stattgefunden. Ihm wird zur Last gelegt, in ganz erheblichem Umfange Umsatzsteuern hinterzogen zu haben und zudem einem Verwandten, der ebenfalls mit Gold gehandelt hat, bei dessen Steuerhinterziehung Hilfe geleistet zu haben. Seit August 2008 war dem Beschuldigten die Gewerbeerlaubnis für den gewerblichen Goldhandel durch das Kreisverwaltungsreferat entzogen worden. Daraufhin soll zunächst dessen Bruder den Goldhandel weiter betrieben haben, ab März 2009 die Ehefrau des Beschuldigten, tatsächlich soll der Beschuldigte aber weiterhin den Goldhandel selbst weiter betrieben haben. Seinen Verpflichtungen, Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einzureichen, soll er als faktischer Betriebsinhaber über 1 Jahr lang nicht nachgekommen sein und in gleicher Weise seinem Cousin Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet haben.

Der Beschuldigte hatte diese Vorwürfe im Wesentlichen bestritten. Da jedoch zum Zeitpunkt des Haftprüfungstermins noch weitere Zeugenaussagen ausstanden und auch eine Vernehmung des Mitbeschuldigten wurde vereinbart, im schriftlichen Verfahren zu entscheiden.

Der Beschuldigte ist bereits seit 5 Monaten in der JVA Stadelheim inhaftiert. Im Falle einer Anklage zur Großen Strafkammer und eines Schuldspruches erwartet den Beschuldigten und seinen Cousin eine empfindlichen Freiheitsstrafe, da der Steuerschaden nach derzeitiger Berechnung 1 Mio übersteigt.

10. August 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-08-10 16:51:242014-08-19 16:51:44Haft für Steuerhinterziehung

Bewährung trotz Bewährungsversagens

Allgemein

Das Amtsgericht München hatte diese und vorletzte Woche eine Anklage der Staatsanwaltschaft München gegen einen Anfang Dreißiger zu verhandeln, dem vorgeworfen wurde, sich aus dem Internet kinderpornographisches Material heruntergeladen und zusätzlich dieses Material im Web verbreitet zu haben. Die Besonderheit des Falles lag darin, daß der Angeklagte (Verteidiger: RA Florian Schneider) etwa ein Jahr, bevor er diese Straftaten begangen hatte, vom selben Gericht wegen desselben Tatvorwurfes, – also ebenfalls wegen Besitzes und Verbreitens kinderpornographischer Dateien, – zu einer Bewährungsstrafe von 8 Monaten verurteilt worden war und damit die neuen Straftaten innerhalb offener Bewährung begangen hatte. Der Angeklagte war geständig und konnte keine recht überzeugende Begründung dafür liefern, warum ihn die erst kurz zuvor erfolgte Verurteilung so wenig beeindruckt hatte, daß er sofort wieder straffällig wurde.

Er gab sich jedoch einsichtig und wies nach, daß seine erneute Straffälligkeit wenigstens so ernst genommen hatte, daß er sofort danach einen Psychotherapeuten aufgesucht und eine ambulante Psychotherapie begonnen habe.

Der im Fortsetzungstermin als Zeuge vernommene Therapeut bestätigte die Ernsthaftigkeit der Bemühungen des Angeklagten, so daß sich das Amtsgericht München dazu durchringen konnte, entgegen den Antrag der Staatsanwaltschaft München beide Augen zuzudrücken und nochmals eine Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten zu verhängen, mit der Auflage allerdings, die Psychotherapie fortzusetzen und gegen die Weisung des Therapeuten nicht abzubrechen.

20. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-20 16:48:092014-08-19 16:48:46Bewährung trotz Bewährungsversagens

Bewährung für BND-Angehörigen für Geheimnisverrat

Allgemein

Nach mehrjährigem Ermittlungsverfahren ist nun durch das Oberlandegericht München das Urteil gegen den BND-Agenten gesprochen worden, dem vorgeworfen wurde, 2005 im Kosovo Geheimnisse an seinen Dolmetscher, mit dem liiert war, verraten zu haben: Das OLG München verhängte gegen den Oberstleutnant 1 Jahr und 10 Monate, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Ermittlungsverfahren hatte zunächst als Hauptgegenstand einen mutmaßlichen Geheimnisverrat des Angeklagten an seinen 14 Jahre jüngeren albanischen Dolmetscher, mit dem der BND-Agent nach seiner Versetzung in den Kosovo eine Beziehung begonnen hatte. Nach Abschluß der Ermittlungen war allerdings hiervon nicht mehr viel übrig geblieben, lediglich der Verrat einiger Namen. Hauptpunkt der Hauptverhandlung vor dem OLG und der Verurteilung vergangenen Woche war jedoch der Vorwurf des Betrugs: Dem Oberstleutnant war nämlich zusätzlich vorgeworfen worden, dem Freund ungerechtfertigt Gelder aus der Staatskasse zugewendet zu haben.

Infolge seines Geständnisses war dem Angeklagten gerade noch eine Bewährungsstrafe zuerkannt worden. Die Folgen des Urteils wiegen schwerer als das Urteil selbst: Da die Freiheitsstrafe 6 Monate übersteigt wird der Oberstleutnant aus dem Dienst entlassen werden.

Sein Freund, der albanische Dolmetscher (bis 2010 verteidigt von Rechtsanwalt Florian Schneider), war vorher bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

15. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-15 16:27:122015-02-01 15:45:20Bewährung für BND-Angehörigen für Geheimnisverrat

Geldstrafe für für Ex-Torhüter

Allgemein

Das Amtsgericht Landshut hat den ehemaligen Torhüter des FC Bayern München wegen versuchter Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von Euro 125.000,00 verurteilt: Dem ehemaligen Bayern-Spieler war vorgeworfen worden, am Flughafen München steuerpflichtige Waren aus dem nichteuropäischen Ausland im Wert von knapp Euro 7.000,00 eingeführt zu haben, ohne sie korrekt anzumelden und die fälligen Steuer damit zu umgehen. Da man den Bayern-Keeper noch am Flughafen ertappt hatte stellt seine Handlungsweise den Straftatbestand der versuchten Steuerhinterziehung dar. Das Amtsgericht Landshut hatte daraufhin auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut den Erlaß eines Strafbefehls beantragt, der ursprünglich sogar eine Geldstrafe in Höhe von Euro 350.000,00 vorgesehen hatte. Nachvollziehbarerweise hatte der Angeklagte gegen diesen Strafbefehl Einspruch eingelegt.

Wegen des Einspruches war eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Landshut anberaumt worden, in der der ehemalige Bayern-Torwart dann zwar trotzdem wegen des Vorwurfs der versuchten Steuerhinterziehung verurteilt wurde, diese Geldstrafe betrug schließlich jedoch nur noch 50 Tagessätze ? Euro 2.500,00 und damit insgesamt Euro 125.000,00.

Eine Geldstrafe in dieser Höhe mutet angesichts des Umstandes, daß der Bayern-Star nur Steuern in Höhe von etwas über Euro 2.000,00 zu hinterziehen versucht hatte, absolut maßlos an. Diesem Umstand trägt jedoch schon die Höhe der Geldstrafe von 50 Tagessätzen Rechnung, die Höhe des einzelnen Tagessatzes berechnet sich jedoch nach dem Einkommen des Angeklagten, was bei dem Bayern-Kicker zu einem hohen Tagessatz geführt hatte.

22. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-22 16:23:112014-08-19 16:23:28Geldstrafe für für Ex-Torhüter

Anklage wegen Mordes in Krailling

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Nach Mitteilung der Medien hat die Staatsanwaltschaft München aufgrund der Ergebnisse der aktuellen Spurengutachten keinerlei Zweifel mehr an der Täterschaft des inhaftierten Beschuldigten aus Peißenberg und will nun schnell Anklage zum Schwurgericht am Landgericht München erheben: Wie in den letzten Tagen bekannt wurde sollen sich Spuren des Beschuldigten sowohl an den mutmaßlichen Tatwerkzeugen Hantelstange, Messer und Seil gefunden haben als auch vor allem unter den Fingernägeln eines der beiden toten Kinder, wo sich Hautpartikel des Beschuldigten gefunden haben sollen.

Es ist allerdings immer noch völlig unklar, welches Motiv den derzeit in Haft befindlichen Peißenberger bei dem Doppelmord in Krailling geleitet haben soll, auch ein Geständnis liegt immer noch nicht vor. Für die Staatsanwaltschaft München ist alleine die Spurenlage ausschlaggebend und auch ausreichend für eine Anklageerhebung.

Das Gesetz legt die Hürden für die Anklageerhebung recht niedrig und scheibt in § 170 Absatz I der Strafprozeßordnung nur vor, daß Anklage nur dann erhoben werden kann, wenn die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Anklageerhebung bieten.

18. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-18 16:20:462015-02-01 15:54:24Anklage wegen Mordes in Krailling

Lebenslang vor Schwurgericht

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Zwei Schüsse auf einen Landsmann brachten dem Vorsitzenden eines Münchner Hilfsvereins für Türken am vergangenen Donnerstag vor dem Landgericht Traunstein eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes ein: Das Schwurgericht am Landgericht Traunstein sah es als erwiesen an, daß der Angeklagte einen Vorstandskollegen seines Vereins mit zwei Schüssen getötet hatte, als der herausgefunden hatte, daß der Angeklagte die Vereinskasse um insgesamt Euro 56.000 erleichtert hatte. Als der 52-jährige Vereinskollege und Familienvater die Unterschlagungen aufdecken wollte soll der Angeklagte nach der Überzeugung des Landgerichts Traunstein sein Opfer erschossen und in einem Straßengraben abgelegt haben.

Das Landgericht Traubstein hatte den Angeklagten deshalb wegen Mordes und nicht nur wegen Totschlags verurteilt, da der Angeklagte bei seiner Tat zusätzlich zum Totschlag das Mordmerkmal der Tötung zur Verdeckung einer anderen Straftat verwirklicht hatte, der Versuch, die Unterschlagungen zu verheimlichen, also Motiv für seine beiden Schüsse waren.

Damit hatte nach der Überzeugung des Schwurgerichts am Landgericht Traunstein der Angeklagte ein Mordmerkmal der 3. Gruppe des § 211 des Strafgesetzbuches verwirklicht, was nur eine Verurteilung wegen Mordes und eine lebenslange Freiheitsstrafe für ihn bedeuten kann. Der Angeklagte kann gegen dieses Urteil in Revision gehen, um eine Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof zu erreichen.

17. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-17 16:19:462015-02-01 15:54:48Lebenslang vor Schwurgericht

Hohe Haftstrafe für Vater wegen Kastration des Liebhabers der Tochter

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Soeben wurde ein rabiater Vater, der den Liebhaber seiner 17-jährigen Tochter in dessen Wohnung überfallen und ihm mit Hilfe von zwei Komplizen die Hoden abgeschnitten hatte, vom Landgericht Bielefeld wegen schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe von 6 Jahren verurteilt. Gleichzeitig wurde dem Angeklagten eine Schmerzensgeldzahlung von Euro 80.000 auferlegt. Der Angeklagte hatte bereits von sich aus vorab eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von Euro 15.000 an das Opfer bezahlt. Das Landgericht war mit dem Urteil über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen, die nur 5 Jahre beantragt hatte. Die Verteidiger hatten eine Bewährungsstrafe beantragt. Zu Gunsten des Angeklagten war von seiten des Gerichts gewertet worden, daß das Opfer den lebensgefährlichen Angriff nur deshalb überlebt hatte, weil der Angeklagte selbst nach der Tat den Notarzt verständigt hatte.

Hintergrund der zunächst nur schwer nachvollziehbaren Tat war zum Einen der Umstand, daß die Tochter des Angeklagten 41 Jahre jünger war als ihr 58-jähriger Liebhaber war, zum anderen der Umstand, daß der Angeklagte den Eindruck gewonnen haben wollte, das Opfer habe seine Tochter zum Sex genötigt.

Vor einer noch höheren Freiheitsstrafe hatte den Angeklagten wohl nicht nur sein Geständnis bewahrt, sondern auch sein völlig untadeliges Vorleben und seine sofortige Verständigung des Notarztes: Normalerweise könnte ein solches Verhalten womöglich sogar als strafbefreiender Rücktritt gewertet werden, wäre durch den Vollzug der Entmannung nicht schon Vollendung eingetreten.

16. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-16 16:19:272015-02-01 15:56:14Hohe Haftstrafe für Vater wegen Kastration des Liebhabers der Tochter

Strafbefehl gegen Sepp Krätz

Allgemein

Nach Mitteilung der Presse hat die Staatsanwaltschaft München I gegen den Wiesn-Wirt Sepp Krätz beim Amtsgericht München den Erlaß eines Strafbefehls wegen des Verdachts der vorsätzlichen Körperverletzung beantragt. Nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft soll der Strafbefehl eine Geldstrafe über 60 Tagessätze ? Euro 300 beinhalten und dem Wirt des Hippodrom damit eine Geldstrafe über Euro 18.000 auferlegen. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft sollen eine Strafanzeige und ein Strafantrag eines Studenten aus Kamerun zugrunde liegen, der bei seiner Arbeit als Putzkraft im Hippodrom im September 2010 von Sepp Krätz zweimal mit voller Wucht getreten worden sein soll. Ein Zeuge soll die Vorwürfe der Putzkraft bestätigt haben. Der Wirt soll nicht bereit dazu sein, den Strafbefehl zu akzeptieren.

Nach der geltenden Rechtslage ist das Amtsgericht durchaus nicht dazu verpflichtet, dem Antrag der Staatsanwaltschaft Folge zu leisten und den Strafbefehl antragsgemäß zu erlassen. Es kann den Erlaß auch ablehnen oder der Staatsanwaltschaft auch weitere Ermittlungen auferlegen.

Die in den Medien berichtete Höhe des Strafbefehlsantrages von 60 Tagessätzen legt jedoch den Verdacht nahe, daß sich der ursprüngliche Vorwurf des Anzeigeerstatters letztendlich als doch nicht so schwerwiegend erwiesen hatte, denn mit 60 Tagessätzen liegt die Geldstrafe durchaus im unteren Bereich, was bei mutmaßlich zwei Fußtritten mit voller Wucht eigentlich nicht zu erwarten wäre.

15. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-15 16:18:262014-08-19 16:18:45Strafbefehl gegen Sepp Krätz
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