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Einstellung des Strafverfahrens wegen Körperverletzung gegen Nachbarn

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein etwa sechzig Jahre alter Mann aus der Nähe von Landshut hatte mit seiner nun schon fast 2 Jahre dauernden Verteidigung vor dem Landgericht Landshut Erfolg: Der Handwerker (Verteidiger RA Schneider) war letztes Jahr bereits von der Staatsanwaltschaft Landshut angeklagt worden, seinen früheren Nachbarn, einen Landwirt, verprügelt zu haben, als er ihm nach vielen Jahren zerstrittener Nachbarschaft zufällig wieder beim Nachschauen nach der Post an seinem früheren Haus begegnet war. Der Angeklagte hatte die Sache völlig anders geschildert: Er sei in der Tat an sein früheres Haus zurückgefahren, um nach der Post zu sehen, nachdem er letztes Jahr wegen des jahrelangen Nachbarschaftsstreits mit dem Landwirt völlig entnervt sein Haus verkauft hatte. Alle seine Befürchtungen hätten sich erfüllt, als er wieder dem Nachbar begegnet sei, der sofort auf ihn losgegangen sei mit den Worten, was er hier verloren habe, ohne Vorwarnung habe ihm der Nachbar einen Fahrradkorb auf den Kopf geschlagen.

Als er sich gewehrt und versucht habe, den Landwirt abzuwehren, habe der ihm derart heftig an die Hoden gegriffen, dass danach ein Hoden habe entfernt werden müssen. Da der Landwirt (wie auch schon frühere bei allen anderen Streitereien) seine altgewohnte Zeugin zur Hand hatte, die (ebenfalls wie früher auch schon) seine Version vom Ablauf des Vorfalles bestätigte, war der Handwerker im Frühjahr vom Amtsgericht Erding wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden, das Strafverfahren gegen den rabiaten Landwirt dagegen war eingestellt worden.

Auf die Berufung des Landwirts hin hin war die Sache nun bei der Berufungskammer am Landgericht Landshut gelandet, wo am Dienstag verhandelt worden war. Da der Berufungsrichter erkannt hatte, dass die Aussagen des Landwirts und seiner willfährigen Zeugin mit Vorsicht zu behandeln sind, wurde das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt. Einen Nachteilhat die Sache natürlich schon für den Angeklagten: Der Nachbar hat damit immer noch nicht seinen Staatsanwalt und seine Strafe für seine Attacken gefunden!

23. Oktober 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-10-23 10:36:322015-01-31 23:35:58Einstellung des Strafverfahrens wegen Körperverletzung gegen Nachbarn

Einstellung wegen geringer Schuld bei Körperverletzung

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht München hat am Mittwoch das Strafverfahren gegen einen etwa dreißigjährigen Afghanen wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung gemäß 153a Strafprozessordnung wegen geringer Schuld eingestellt. Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft München I zur Last gelegt worden, seine frühere Freundin, eine Polin, mit der er fünf Jahre lang zusammen gewesen war, und ihren neuen Ehemann vor ihrer Wohnungstüre aufgelauert und angegriffen zu haben. Nach den Angaben der beiden Zeugen soll es dann zu Handgreiflichkeiten gekommen sein, in derem Rahmen sich die Beiden erschreckt gewehrt, ein Pfefferspray eingesetzt und dem Angeklagten ins Gesicht gesprüht haben sollen. Der Angeklagte hatte eine völlig andere Version von dem Geschehen: Er sei abends auf seinem Heimweg vom Fitnessstudio wie üblich an der Wohnung seiner früheren Freundin vorbeigekommen und sei da ihr begegnet, als sie gerade mit ihrem Mann nach Hause gekommen sei.

Als die Beiden ihn gesehen hätten hätte der Ehemann sofort das Pfefferspray gezückt und sei auf ihn losgegangen und hätte es ihm in die Augen gesprüht. Nachweisbar war zunächst nur, dass der Angeklagte schwer angeschlagen mit Pfefferspray in den Augen auf der Strasse von einem Zeugen aufgefunden worden war, der sofort für ihn einen Krankenwagen gerufen hatte, nachdem er ihm Wasser für die Augen gebracht hatte. Bei der polizeilichen Vernehmung hatten dann aber seine Ex und ihr Mann angegeben, sie seien die Angegriffenen und die Opfer, die Staatsanwaltschaft hatte deshalb nicht dem Angeklagten geglaubt und gegen ihn Anklage erhoben.

In der Gerichtsverhandlung am Mittwoch dann die große Überraschung: Die beiden Zeugen waren unentschuldigt nicht erschienen, auch ein Anruf des Richters bei den Beiden blieb insofern ergebnislos, als sie nicht erklären konnten, warum sie nicht erschienen waren vor Gericht trotz der gerichtlichen Ladung, wie es ihre Pflicht gewesen wäre. Das Gericht war deshalb bereit dazu, das Verfahren einzustellen wegen geringer Schuld.

19. Oktober 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-10-19 10:36:102015-01-31 23:36:36Einstellung wegen geringer Schuld bei Körperverletzung

Anklage gegen 15-jährigen Schüler wegen Körperverletzung

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben gegen zwei Jugendliche, einen 17-Jährigen und einen 15-Jährigen (Verteidiger RA Florian Schneider) erhoben. Den Beiden wird vorgeworfen, im Juli diesen Jahres zwei anderen Jugendlichen in einer Bar am Harras Kopfstöße versetzt zu haben und dem einen der Beiden die Nase gebrochen zu haben. Der Grund dieser Auseinandersetzung bleibt schon nach Anklage ebenso im Dunkeln wie die Identifikation der beiden Angeschuldigten durch die Geschädigten und weitere Zeugen. Beide Beschuldigten bestreiten die Tätlichkeiten vehement: Sie kennen die beiden Opfer gar nicht und haben mit ihnen auch an dem Abend überhaupt nix zu tun gehabt. Sie hätten auch gar keine Auseinandersetzung mit irgend jemandem an diesem Abend gehabt und seine völlig überraschend angesprochen worden, sie hätten zwei andere Jugendliche verletzt. Eine Überprüfung der Aussagen aller Zeugen zeigt nur eine Aussage, die behauptet, der 15-Jährige sei es gewesen.

Die in diesem Verfahren entscheidende Frage wird also sein, wie die Polizei überhaupt die Erkenntnis gewonnen hatte, dass die beiden Geschädigten von den beiden Angeschuldigten verletzt worden sind. DIe Akte enthält keinerlei Wahllichtbildvorlage oder Wahlgegenüberstellung, die eine Täteridentifikation nachvollziehbar machen würde, da sich Täter und Opfer nicht kennen, sich also noch nie gesehen hatten. Ziel der Verteidigung wird also ein Freispruch der beiden Angeschuldigten sein.

Sollten die beiden Angeschuldigten vor Gericht doch überführt werden kann auf jeden Fall konstatiert werden, dass die Verletzungen der beiden Opfer glücklicherweise sehr überschaubar geblieben sind. Nach Aktenlage ist nämlich auch gar nicht bestätigt, dass tatsächlich das Nasenbein gebroche war. Da die Beiden zur Tatzeit auch noch unter 18 Jahre alt waren muß das Münchner Jugendgericht ihren Fall nach Jugendrecht verhandeln, das bedeutet, daß für sie wesentlich mildere Strafrahmen gelten als für Erwachsene. Trotzdem laufen beide ein gewisses Risiko, sich zumindest einen Arrest einzufangen, was ein paar Tage bis ein paar Wochen in der Münchner Jugendarrestanstalt in der Stadelheimer Straße bedeuten würde, – sofern sie wirklich verurteilt werden sollten!

19. Oktober 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-10-19 10:35:072015-01-31 23:37:07Anklage gegen 15-jährigen Schüler wegen Körperverletzung

Freiheitsstrafen von knapp 3 Jahren und 2 Jahren 6 Monaten für zwei Kokainhändler

Allgemein, Betäubungsmittelgesetz

Die Große Strafkammer am Landgericht München I hat am Mittwoch zwei Kokainhändler aus München, einen Tunesier und einen Iraner (Verteidiger RA Florian Schneider), wegen Handeltreibens mit Kokain in 7 Fällen zu knapp drei Jahren (der Tunesier) und 2 Jahren 6 Monaten (der Iraner) verurteilt. Die beiden Männer, die schon lange in Deutschland leben, waren von der Polizei über eine Telefonüberwachung im letzten Jahr beim Handeltreiben mit Kokain in München erwischt worden und sofort festgenommen worden. Bei der Durchsuchung ihrer Autos, ihrer Wohnungen und ihrer Freundinnen war dann einiges an Kokain aufgefunden worden, ebenso Feinwaagen und Verpackungsmaterial. Die Beiden waren letztes Jahr im Oktober sofort in Untersuchungshaft gegangen und haben ein paar Monate nach ihrer Festnahme angefangen, umfangreiche Angaben zu ihren Kokaingeschäften in München zu machen. Hierbei belasteten sie nicht nur sich selber, sondern auch ihre Lieferanten und Abnehmer.

Den beiden Angeklagten konnten also nicht nur umfängliche, sondern sogar weit überschießende Geständnisse und vor allem echte Aufklärungshilfe im Sinne der sogenannten Kronzeugenregelung des 31 BtmG zugute gehalten werden. Bei Beginn der Hauptverhandlung am Montag dieser Woche befanden sich die Angeklagten zudem bereits ein volles Jahr in Untersuchungshaft, was für Beide die erste Hafterfahrung war, da sie beide nicht vorbestraft waren.

Nach der zweitägigen Hauptverhandlung hatte die Staatsanwältin für den Tunesier 4 Jahre, für den Iraner 3 Jahre 6 Monate beantragt. Das Landgericht schloß sich jedoch dem Antrag des Verteidigers des Iraners an und verurteilte ihn zu 2 Jahren und 6 Monaten. Da sich der Iraner schon seit 1 Jahr in Haft befindet und Ersttäter ist kann er mit einer Reststrafaussetzung nach der Verbüßung von 2/3 der Strafe und damit in 8 Monaten rechnen. Wegen der mitangeklagten weiteren Delikte wurden die Beiden freigesprochen.

10. Oktober 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-10-10 10:34:462015-01-31 23:37:39Freiheitsstrafen von knapp 3 Jahren und 2 Jahren 6 Monaten für zwei Kokainhändler

6 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung für Körperverletzung

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein etwa dreißig Jahre alter Mann aus Lettland (Verteidiger RA Florian Schneider) wurde heute vom Amtsgericht München wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Der Lette, der sich mit Unterbrechungen seit ungefähr 2 Jahren in Deutschland aufhält, um hier und in der Schweiz zu arbeiten, war angeklagt worden, Ende Juni diesen Jahres an der Isar einen achtundzwanzigjährigen Handwerker, der sich gerade in der Mittagspause entspannen wollte, ins Gesicht geschlagen zu haben. Nach der Überzeugung des Amtsgerichts hatte der Lette an der Isar am Vormittag schon ordentlich Wodka getankt und war dann auf den Handwerker zugegangen, um ihn wegen einer Zigarette anzupumpen. Als er die bekommen hatte wollte er noch eine zweite, die er auch noch bekam. Als er eine dritte Zigarette wollte und eine Abfuhr bekam mit der Begründung, er könne sich jetzt einfach mal Zigaretten kaufen gehen, wurde der Lette aggressiv:

Nach den Aussagen der Zeugen holte er zuerst sein Glied heraus, um den in der Sonne liegenden Handwerker anzupinkeln. Als der aufsprang und ihn wegdrückte schlug er seinem Opfer ins Gesicht. Die sofort herbeigerufene Polizei nahm den schwer alkoholisierten Letten fest, der Ermittlungsrichter nahm ihn sofort in Haft. Zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung am Donnerstag befand sich der Angeklagte somit mehr als drei Monate in Untersuchungshaft.

Sein Geständnis und seine erhebliche Alkoholisierung zwischen 2 und 4 Promille wurden dem Angeklagten in der Hauptverhandlung zugute gehalten. Sehr zu seinen Lasten wurde allerdings gewertet, dass er in den letzten 2 Jahren, die er ja nur teilweise in Deutschland verbracht hatte, bereits fünfmal straffällig geworden war und jedesmal ganz kurz nach der letzten Verurteilung wieder neue Straftaten begangen hatte. Seine enorme Rückfallgeschwindigkeit hatte also ebenso zu der Strafe beigetragen wie seine desolate Sozialprognose, denn er hat in Deutschland weder einen festen Wohnsitz noch eine feste Arbeit noch irgendwelche Sozialkontakte. Daher hatte er keine Chance auf eine Bewährung.

5. Oktober 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-10-05 10:35:462015-01-31 23:38:086 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung für Körperverletzung

1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung für gefährliche Körperverletzung

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht München hat am Montagnachmittag einen knapp dreißigjährigen Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Der Angeklagte war vom Amtsgericht München schuldig befunden worden, Anfang des Jahres einen ungefähr gleichaltrigen Taxifahrer mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm dabei die Nase gebrochen zu haben. Der Angeklagte war nach derm Ergebnis der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht nach einer durchzechten Nacht in einer Kneipe im Umland von München zunächst mit dem Taxi nach Hause losgefahren und hatte dann in der nächstgelegenen Tankstelle Halt gemacht, um mit dem Taxifahrer ganz friedlich etwas zu trinken und auf seine Freunde zu warten, die nachkommen wollten. Der stark betrunkene Angeklagte hatte dann plötzlich den Taxler mit jemanden verwechselt, mit dem er kurz zuvor Ärger gehabt hatte, worauf es zu der Auseinandersetzung gekommen war.

Der Taxifahrer war sofort nach dem Schlag auf den Angeklagten mit einem Hocker und einem Brotkorb losgegangen, was zu Verletzungen des Angeklagten im Gesicht führte. Was sich in der Hauptverhandlung nach der expliziten Auffassung des Gerichts nicht bestätigt hatte war der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte habe aus ausländfeindlichen Motiven die Auseinandsetzung begonnen: der Geschädigte hatte erstens nachweisbar die deutsche Staatsangehörigkeit, zweitens hatte der plötzliche Ärger in der Tanke nach Auskunft aller Zeugen rein gar nix mit Ausländfeindlichkeit zu tun, sondern eben nur mit der durchaus alkoholbedingten Verwechslung.

Zudem wußte keiner der anderen Zeugen in der Hauptverhandlung etwas von ausländfeindlichen Parolen des Angeklagten zu berichten, der sich schon vor Jahren aus der rechtsradikalen Szene verabschiedet hat. Da er sich außerdem sehr nachdrücklich beim Geschädigten, – gegen den übrigens ebenfalls ein Verfahren wegen Körperverletzung in derselben Sache läuft, – entschuldigt hat und zudem den Nachweis antreten konnte, dass er sein Alkoholproblem jetzt sehr ernst nimmt und mit einer Therapie angeht folgte das Gericht nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, – die eine Haftstrafe gefordert hatte, – sondern dem Antrag der Verteidigung und verhängte eine Bewährungsstrafe von 1 Jahr. Da die Staatsanwaltschaft erklärt hat, das Urteil eventuell anfechten zu wollen, ist es noch nicht rechtskräftig.

1. Oktober 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-10-01 10:34:152015-01-31 23:38:421 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung für gefährliche Körperverletzung

Arrest und Jugendstrafen wegen räuber. Erpressung für 4 Jugendliche und 1 Erwachsenen

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Ein 16-jähriger Jugendlicher mit türkischen Wurzeln (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) und seine 4 Freunde mit ebenfalls ausländischer Herkunft wurden am Mittwoch vom Jugendschöffengericht des Amtsgerichts München wegen des Vorwurfes des gemeinschaftlich begangenen Betrugs sowie der gemeinschaftlich begangenen Erpressung schuldig gesprochen und zu Dauerarresten und Jugendstrafen verurteilt. Den insgesamt 5 Angeklagten, von denen einer schon erwachsen ist, wurde von der Staatsanwaltschaft München I vorgeworfen, im März diesen Jahres andere Jugendliche bei einem Cannabisgeschäft in München abgezogen zu haben, – wie sie selbst es nannten, – indem sie das Geld für das Gras in Höhe von Euro 100 einkassiert hatten, ohne aber das gewünschte Cannabis aber gemäß vorgefaßter Absicht liefern zu wollen. Dies wurde als gemeinschaftlich begangener Betrug gewertet.

Als die Abgezogenen sauer wurden und Druck machten hatten sich die 5 Angeklagten nach der Überzeugung des Jugendschöffengerichts dazu entschlossen, noch eines drauf zu setzen und ihre geprellten Kunden zu einer ruhigen Stelle in München zu locken, um sie zur Herausgabe ihrer Handys zu bewegen. Da die Geschädigten anstandslos und vor allem aus Angst drei Handys herausgerückt und an die Angeklagten übergeben hatten wurden sie zusätzlich auch noch wegen vollendeter gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung verurteilt. Alle fünf Angeklagten waren schon bei ihrer Verhaftung voll geständig, alle waren in kleinerem oder größeren Umfang vorbestraft, keiner allerdings hatte vorher schon eine Vollzugsstrafe verbüßt.

Drei der 5 Angeklagten, – nämlich die Beiden, die bei der Tat schon über 18 waren, sowie der, der bei der Tat schon erwachsen, nämlich 23 war, – wurden sofort nach der Tat inhaftiert. sie hatten also bis zur Gerichtsverhandlung gut 5 Monate Untersuchungshaft hinter sich. Die beiden unter 18 hatten sich die ganze Zeit auf freiem Fuß bewegen können. Für alle Angeklagten hatte nicht nur ihr Geständnis gesprochen, sondern auch, dass die Tatbeute sehr gering war und die Handys schon sehr alt und wertlos gewesen waren. Obwohl der Erwachsene sich bei Tatbegehung innerhalb offener Bewährung befunden hatte, wurde er nur zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Die beiden Angeklagten, die noch unter 18 Jahre waren bei Tatbegehung, wurden zu Jugendarresten verurteilt, die restlichen 2 erhielten Jugendstrafen zur Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft insbesondere gegen das milde Urteil für den Ältesten der 5 in Berufung gehen wird.

30. September 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-09-30 10:33:362015-03-20 12:09:19Arrest und Jugendstrafen wegen räuber. Erpressung für 4 Jugendliche und 1 Erwachsenen

Euro 6.300 Geldstrafe für Körperverletzung und Beleidigung durch Amtsgericht München

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der Strafrichter am Amtsgericht München hat am Donnerstag einen etwa 25-jährigen Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 140 Tagessätzen a Euro 45 und damit insgesamt Euro 6.300 verurteilt. Dem Mann war von der Staatsanwaltschaft München vorgeworfen worden, Ende Januar diesen Jahres in der 089-Bar in München ausfällig geworden zu sein und, nachdem er rausgeworfen worden war, dem Türsteher einen Kopfstoß auf die Nase verpaßt zu haben. Als die Polizei auftauchte, die vom Club gerufen worden war, um die Körperverletzung anzuzeigen, war der Angeklagte nach der Auffassung des Amtsgerichts gegen die Polizisten ausfällig geworden, indem er die wüst beleidigte. Der Türsteher hatte glücklicherweise keine nennenswerte Verletzung davongetragen, sein Attest hatte lediglich eine (schmerzhafte) Nasenprellung ausgewiesen. Er hatte jedoch ebenso wie die Polizisten Strafantrag gegen den Angeklagten gestellt.

Der Angeklagte hatte in der Verhandlung den Kopfstoß und die Beleidigungen sofort und unumwunden eingeräumt: Hintergrund des ganzen Ärgers sei letztlich sein ziemlich heftiger Alkoholkonsum an dem Abend gewesen, obwohl er Alkohol nicht gewohnt sei, da er damals nur auf sein Examen gelernt habe und nicht mehr weggegangen sei. Er habe sich bei seinen Opfern entschuldigt und ihnen Entschuldigungsbriefe geschrieben, die er in Kopie vorlegte.

Der Strafrichter hielt ihm bei der Bemessung der Strafe sein Geständnis ebenso zugute wie seine Entschuldigung bei dem Opfer und den Polizeibeamten. Zu Lasten war allerdings gewertet worden, dass er fünf Jahre zuvor ebenfalls vom Amtsgericht München wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung verurteilt worden war und damit als einschlägig vorbestraft zu gelten hat. Des hat verhindert, dass er eine Geldstrafe in weniger als 100 Tagessätzen einfahren konnte.

27. September 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-09-27 10:31:362015-01-31 23:40:05Euro 6.300 Geldstrafe für Körperverletzung und Beleidigung durch Amtsgericht München

Jugendliche angeklagt wegen Betrugs und räuberischer Erpressung anderer Jugendlicher

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Ein 16-jähriger Jugendlicher mit türkischen Wurzeln und seine 4 Freunde mit ebenfalls ausländischer Herkunft mussten sich am Mittwoch vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts München wegen des Vorwurfes des gemeinschaftlich begangenen Betrugs sowie der gemeinschaftlich begangenen Erpressung verantworten: Den insgesamt 5 Angeklagten, von denen einer schon erwachsen ist, wurde von der Staatsanwaltschaft München I vorgeworfen, im März diesen Jahres andere Jugendliche bei einem Cannabisgeschäft in München abgezogen zu haben, – wie sie selbst es nannten, – indem sie das Geld für das Gras in Höhe von Euro 100 einkassiert hatten, das gewünschte Cannabis aber gemäß vorgefaßter Absicht nicht geliefert hatten. Als die Abgezogenen sauer wurden und Druck machten hatten sie nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sich dazu entschlossen, noch eines drauf zu setzen und die Abgezogenen zu einer ruhigen Stelle in München zu locken, um sie zur Herausgabe ihrer Handys zu bewegen.

Da die Geschädigten anstandslos und vor allem aus Angst drei Handys herausgerückt und an die Angeklagten übergeben hatten lautet die Anklage nicht nur auf gemeinschaftlichen Betrug, sondern auch auf vollendete gemeinschaftliche Erpressung gelautet. Alle fünf Angeklagten waren schon bei ihrer Verhaftung kurz nach der Sache voll geständig, jeder war in kleinerem oder größeren Umfang vorbestraft, keiner allerdings hatte vorher schon eine Vollzugsstrafe verbüßt.

Drei der 5 Angeklagten, – nämlich die Beiden, die bei der Tat schon über 18 waren sowie der, der bei der Tat schon erwachsen, nämlich 23 war, – wurden sofort nach der Tat inhaftiert. sie hatten also bis zur Gerichtsverhandlung gute 5 Monate Untersuchungshaft hinter sich. Die beiden unter 18 hatten sich die ganze Zeit auf freiem Fuß bewegen können. Für alle Angeklagten sprach schon von vornherein, dass die Tatbeute sehr gering war und die Handys schon sehr alt und wertlos waren. Der Erwachsene allerdings befand sich bei Tatbegehung innerhalb offener Bewährung, ihm droht eine unbedingte Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren. Den anderen droht Jugendstrafe zur Bewährung.

26. September 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-09-26 10:31:132015-03-20 12:05:35Jugendliche angeklagt wegen Betrugs und räuberischer Erpressung anderer Jugendlicher

Ermittlungsverfahren gegen Frau wegen Körperverletzung eines fremden Kindes

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Eine Afghanin hat gerade unerfreuliche Post von der Polizei erhalten: Hierin teilt ihr die Polizei mit, dass sie gegen die Frau ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfes der vorsätzlichen Körperverletzung eingeleitet hat. Der knapp vierzigjährigen Frau (Verteidiger RA Florian Schneider), die schon seit Jahren zusammen mit ihren beiden Kindern und ihrem Mann in Deutschland lebt und demnächst die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wird, steht im Verdacht, einem etwa zehnjährigen Jungen aus der Nachbarschaft eine Ohrfeige gegeben zu haben. Hintergrund soll ein Streit zwischen ihrem sechsjährigen Sohn und dem etwa zehnjährigen Nachbarsjungen gewesen sein, in dessen Verlauf der Nachbarsjunge ihren Sohn geschlagen hatte. Nach dem Vorwurf der Eltern des Nachbarsjungen soll sie daraufhin zu ihm hingegangen sein und ihm eine runter gehauen haben.

In dem Schreiben der Polizei wird die Frau nun aufgefordert, erstens Angaben zur Person zu machen, und zweitens mitzuteilen, ob sie den Vorwurf zugibt oder nicht. Die Frau hat sich jedoch sinnvollerweise nicht darauf eingelassen, sich alleine mit der Polizei auseinanderzusetzen, sondern hat sich sofort an einen Fachanwalt für Strafrecht gewandt.

Sie wird daher zunächst nur die Angaben bei der Polizei machen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet ist, also die Angaben zur Person, und sonst nix. Die weiteren Angaben zur Sache wird sie erst später machen, wenn ihr Anwalt Gelegenheit hatte, sich Einblick in die Ermittlungsakte zu verschaffen. Dann wird sie im Rahmen einer sogenannten Verteidigungsschrift zu dem Tatvorwurf Stellung nehmen. Damit wird sie am Ende des Verfahrens ihre Rechte als Beschuldigte in diesem Strafverfahren bestmöglich gewahrt haben. Diese Vorgehensweise ist auch bei kleineren Delikten sinnvoll, bei denen (wie hier) im schlimmsten Fall nur eine Geldstrafe droht.

21. September 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-09-21 10:30:502015-01-31 23:41:17Ermittlungsverfahren gegen Frau wegen Körperverletzung eines fremden Kindes
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