Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung
Der Münchner hatte von der Mutter seiner Exfreundin einen Beschluss des Münchner Familiengerichts gemäß § 1 des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) erhalten. Ihm wurde von der Mutter seiner Exfreundin lange nach der Trennung vorgeworfen, sie bedroht zu haben. Die Mutter seiner Ex hatte einen Anwalt eingeschaltet und an Eides statt versichert, der Anfangdreißiger habe sie bedroht. Daraufhin […]
