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Privatklage ist Aufgabe eines Strafrechtsanwaltes

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Opfervertretung – Nebenklage, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Die Privatklage ist ein weithin unterschätzter Teil der Opfervertretung. Gerade bei den Delikten, die Geschädigte oft besonders belasten, hilft die Justiz den Opfern nicht weiter. Dies sind die sogenannten Bagatelldelikte. Zum Beispiel Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Sachbeschädigung und andere mehr. Bei den Geschädigten ruft dies oft Wut und Empörung hervor. Die Staatsanwaltschaften berufen sich aber oft darauf, dass sie für solch vermeintlichen Kleinkram keine Zeit haben. 

Dann werden die Geschädigten von der Staatsanwaltschaft oft auf den Privatklageweg verwiesen.

Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren wegen fehlendem öffentlichem Interesse eingestellt. Zweite Voraussetzung ist, dass die bei den oben genannten Bagatelldelikten regelmäßig erforderlichen Strafanträge fristgemäß gestellt worden sind. Dann kann der Geschädigte jetzt selbst eine Anklage bei Gericht einreichen und wird damit zum Privatkläger.

Privatklage ist jedoch Aufgabe eines Strafrechtsanwaltes.

Der Geschädigte tritt gewissermaßen in die Rolle des Anklägers ein. Seine Privatklage wird nun vom Amtsgericht als Anklage behandelt. Privatkläger und Privatbeklagter, – der Angeklagte, – werden geladen. Es findet eine  Hauptverhandlung statt. Auch eventuelle Zeugen werden geladen. Da es sich um Strafrecht und Strafprozessrecht handelt befindet man sich auf dem Feld des reinsten Strafrechts. Ein nicht spezialisierter Anwalt ist mit diesem Terrain oft überfordert.

Der Geschädigte muss zunächst mit den Kosten für seinen Strafrechtsanwalt in Vorleistung gehen.

Wenn das Amtsgericht den Privatbeklagten (oder Angeklagten) verurteilt muss es ihm nach dem Gesetz auch die Kosten des Verfahrens auferlegen. Dann muss der verurteilte Privatbeklagte auch den gesetzlichen Anteil der Anwaltskosten tragen. 

Der große Vorteil ist, dass der Geschädigte sein Recht selbst in die Hand nimmt.

Der Geschädigte ist nicht mehr länger der Abwartende und Zuschauer des Verfahrens. Er kann selbst aktiv werden. Die Verurteilung des Täters stellt dann oft den Rechtsfrieden wieder her. Denn der Geschädigte muss sich nicht länger als das eigentliche Opfer ansehen, dem die Justiz nicht helfen will. Das Strafurteil stellt eine normale strafrichterliche Verurteilung zu einer Geldstrafe dar.

29. Juli 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/vergewaltigung-zeuge-entfuehrung.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-07-29 15:14:432020-01-28 11:52:42Privatklage ist Aufgabe eines Strafrechtsanwaltes

Nebenklage ist Aufgabe eines Strafverteidigers

Allgemein, Opfervertretung – Nebenklage, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Die Nebenklage ist ein immer noch unterschätzter Teil der Opfervertretung. Bei einem erheblichen Teil von Straftaten kann die oder der Geschädigte Nebenklage einreichen. Das sind die Delikte, die Opfer oft besonders stark belasten, wie zum Beispiel Körperverletzung oder andere Gewaltdelikte mehr. Bei den Geschädigten herrscht hier immer noch weithin Ahnungslosigkeit. Polizei und Staatsanwaltschaften haben anscheinend keine Zeit, Geschädigte auf ihre Rechte hinzuweisen. 

Geschädigte wissen oft nicht, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat.

Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige nicht eingestellt, sondern angeklagt. Jetzt kann sich der Geschädigte im Wege einer Nebenklage an die Anklage anschließen und wird damit zum Nebenkläger. Der hat alle die Rechte, die die Strafverfolger auch haben. Er kann nun Akteneinsicht beantragen, über seinen Anwalt Fragen stellen und auch Rechtsmittel einlegen.

Nebenklage ist jedoch Aufgabe eines Strafverteidigers.

Der Geschädigte tritt gewissermaßen mit ein in die Rolle des Anklägers. Da es sich um Strafrecht und Strafprozessrecht handelt befindet man sich auf dem Feld der reinsten Strafverteidigung. Ein nicht spezialisierter Anwalt ist mit diesem Terrain oft überfordert.

Wenn das Amtsgericht den Nebenbeklagten verurteilt muss es ihm nach dem Gesetz auch die Kosten des Nebenklägers und seines Anwaltes auferlegen.

Dann muss der verurteilte Angeklagte auch den gesetzlichen Anteil der Anwaltskosten tragen sowie die Auslagen des Nebenklägers. Ergänzt werden kann die Nebenklage durch die Einreichung eines sogenannten Adhäsionsantrages. Hier kann der Geschädigte direkt in der Hauptverhandlung vom Angeklagten Schadensersatz und Schmerzensgeld einklagen.Er braucht also kein eigenes neues Zivilverfahren anzustrengen.

Der große Vorteil ist, dass der Geschädigte sein Recht selbst in die Hand nimmt.

Der Geschädigte ist nicht mehr länger der Abwartende und Zuschauer des Verfahrens. Er kann selbst aktiv werden. Denn der Geschädigte muss sich nicht länger als das eigentliche Opfer betrachten, das nur von außen das Verfahren mitansehen darf, in dem er als der eigentlich Hauptbetroffene keine Rechte hat.

29. Juli 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/ra-florian-schneider.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-07-29 13:00:412017-08-01 09:38:08Nebenklage ist Aufgabe eines Strafverteidigers

Strafverteidiger hilft auch bei Schmerzensgeldklage

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der Einsatz eines Strafverteidigers ist so schnell nicht beendet. Denn trotz der Einstellung des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten ist eine Klage auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz vor dem Zivilgericht noch möglich.

Obwohl das strafrechtliche Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt worden ist kann das Opfer den oder die Beschuldigte verklagen.

In einem Münchner Club war es zwischen Besuchern zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung darüber gekommen, wer sich wo neben der Tanzfläche hinstellen darf. Kurze Zeit später gab dann eine Rangelei. Als die Gruppe, die behauptete, sich auf einem reservierten Platz zu befinden, beleidigte und handgreiflich wurde und die spätere Beschuldigte am Arm packte, biss die Beschuldigte zu. Die Angreiferin erlitt einen großen blauen Fleck am Oberarm. 

Das strafrechtliche Verfahren wegen der Körperverletzung wurde eingestellt, da sich ein Tatnachweis nicht führen ließ.

Aufgrund sich widersprechender Angaben der Beteiligten konnte die Polizei nicht feststellen, was sich wirklich zugetragen hat. Andere Beweismittel wie etwa eine Videoaufzeichnung gab es nicht. Der Staatsanwalt stellte das das Verfahren gegen die beschuldigte Studentin (Strafverteidiger RA Florian Schneider) ein.

Das hinderte die Angreiferin nicht daran, die Studentin wegen des Bisses in ihren Oberarm auf Schmerzensgeld zu verklagen.

Für den Laien mag es widersinnig klingen. Obwohl das Strafverfahren eingestellt worden ist kann ein Anzeigeerstatter den Beschuldigten vor dem Zivilgericht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen. So ist unsere Rechtsordnung. Die strafrechtliche Verfahrenseinstellung hindert nicht daran, den Zivilrechtsweg zu beschreiten. Beide Verfahrensarten haben streng genommen nichts miteinander zu tun. 

Der Strafverteidiger hilft dann auch bei der Schmerzensgeldklage.

Die Rechtsschutzversicherung machts möglich. Mit völlig überzogenen Forderungen zieht die Anzeigeerstatterin gegen die Beschuldigte vor Gericht. Ihre Klage lautet gleich auf  6.000 Schmerzensgeld. Völlig überhöht, sagt das Gericht, – selbst wenn man der Anspruchstellerin dem Grunde nach recht geben würde.

Der Strafverteidiger ist aus der vorangegangenen Strafverteidigung in die Sache gut eingearbeitet und damit auch der richtige Ansprechpartner für die Abwehr der zivilrechtlichen Forderungen.

Damit kann der maßlosen Klage gerade in diesem fall mit dem entscheidenden Argument begegnet werden. Die Klägerin war diejenige, die die Auseinandersetzung damit begonnen hatte, dass sie die vorherige Beschuldigte und jetzige Beklagte am Arm gepackt hatte. Damit kann die Studentin für sich ein Notwehrrecht in Anspruch nehmen. Die Klage wird daher keine Chance haben.

 

28. Juli 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/gerichtsverfahren-verhandlung-.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-07-28 15:11:412020-01-28 11:53:03Strafverteidiger hilft auch bei Schmerzensgeldklage

Antrag auf Wiedereinsetzung sofort stellen

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Strafvollzug

Der etwa 30-jährige Programmierer konnte es nicht fassen. Sein Anwalt (Strafverteidiger RA Florian Schneider), dem er gerade seine Post ungeöffnet übergeben hatte, hatte schockierende Nachrichten für ihn. Unter den zahlreichen Briefen der Justiz fand sich auch ein Beschluss, in dem seine Bewährung widerrufen worden war.

Das Ärgerliche: Der Beschluss der Strafvollstreckungskammer war bereits 3 Monate alt, als er gelesen wurde.

Der Münchner hatte vor etwa ein bis zwei Jahren eine kurze Freiheitsstrafe abgesessen. Der Rest war zur Bewährung ausgesetzt worden. Mit seiner Entlassung aus der Haftanstalt war für den Mann die Sache erledigt. An die Bewährungsauflagen dachte er nicht mehr. Deshalb hatte er auch Ladungen zu Anhörungen in der Bewährungssache nicht geöffnet.

Nach der Post sah er im günstigsten Fall nur einmal im Jahr.

Was der Justiz offenkundig völlig verborgen geblieben war: Der Mann ist psychisch krank. Der an schweren Depressionen leidende Verurteilte war aufgrund seiner Erkrankung außerstande, sich um die Erledigung seiner Angelegenheiten zu kümmern. Auch das Verlassen seiner Wohnung stellte ihn vor große Probleme. Da er sich nie meldete und sich auch gegen nichts wehrte wurden Urteile und Beschlüsse immer gleich rechtskräftig. Dies war schon deshalb eine schnelle Sache, da es sich um Strafbefehle gehandelt hatte. Gegen die muss man aktiv Einspruch einlegen, wenn man sie nicht akzeptieren will. Auch in den Knast war er schon gekommen, weil er sich nicht wehrte.

Die sofortige Beschwerde gegen den Widerruf hätte man innerhalb einer Woche einreichen müssen.

Als der Mann seinem Strafverteidiger die Post übergab war die Frist allerdings schon seit fast drei Monaten abgelaufen. Nach der herrschenden Rechtslage kann der Mann aber Antrag auf Wiedereinsetzung stellen. Dieser Antrag muss ebenfalls binnen einer Woche bei dem Gericht eingehen, das den Beschluss erlassen hatte.

Den Antrag auf Wiedereinsetzung muss man sofort stellen.

Nach dem Gesetz gibt es also nur dieses ganz schmale Zeitfenster, sich gegen eine vergeigte Frist zu wehren. Das Gericht prüft dann zunächst die Gründe für den Antrag auf Wiedereinsetzung. Dann erst kann es entscheiden, ob es die Beschwerde gegen den Bewährungswiderruf zulässt. Im vorliegenden Fall des Programmierers war sein Antrag auf Wiedereinsetzung untermauert worden mit einer ärztlichen Bestätigung über seine Erkrankung.

 

16. Juli 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-07-16 20:21:432017-07-28 14:15:03Antrag auf Wiedereinsetzung sofort stellen

Verleumdung und üble Nachrede im Streit ums Umgangsrecht

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Dieser Mutter, die um jeden Preis verhindern will, dass ihr Ex-Ehemann Kontakt zum gemeinsamen 12-jährigen Sohn hat, ist jedes Mittel recht. Zunächst behauptete sie gegenüber dem Familiengericht, dass der Vater seit mehrt als 10  Jahren keinen Kontakt zu seinem Sohn gesucht und diesen total vernachlässigt habe. Doch das war nur das erste vieler weiterer Geschütze, die sie auffuhr, um ihren Krieg gegen den ebenso sorgeberechtigten Exmann zu gewinnen.

Verleumdung und üble Nachrede im Streit ums Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind sind leider keine Seltenheit.

Vor dem Familiengericht ließ die Frau behaupten, ihr geschiedener Mann habe vor dem Sohn behauptet, er wolle jemanden abknallen. Der Vater habe ja nix zu verlieren, da er ja ohnehin auf Bewährung sei. Der Sohn fürchte sich nun und wolle keinen Kontakt zum eigenen Vater. Sie ließ auch behaupten, der Vater interessiere sich gar nicht für das Wohl seines Kindes. Ihm ginge es lediglich darum, finanzielle Vorteile zu erhalten. Denn ihre Mutter sei vor einiger Zeit verstorben und habe ihr einen beachtlichen Nachlass hinterlassen. Dass der Kindsvater sich jetzt so anstrenge, sei also ausschließlich dem Umstand geschuldet, dass er auf das baldige Ableben seiner schwerkranken Ex-Ehefrau hoffe. In diesem Falle wolle er als alleinig sorgeberechtigter Elternteil ja nur den Nachlass für den Sohn verwalten und so an die Vermögensmasse heran kommen.

Glatte Lügen, die nur dazu dienen, dem Mann um jeden Preis zu schaden.

Ihrer Familie gegenüber behauptete die Mutter des Jungen sogar, ihr geschiedener Mann und Kindsvater sei inhaftiert gewesen. Auch auf mehrmalige Nachfrage hin behauptete sie steif und fest, ihr Ex-Ehemann habe in der Vergangenheit eine Haftstrafe verbüßt. Auch dies hatte sie bewusst wahrheitswidrig behauptet. Der Vater ist noch nicht mal wegen eines einzigen Bagatelldelikts in seinem ganzen bisherigen Leben belangt worden und kann ein gänzlich staffreies Vorleben präsentieren.

Auch bewusst wahrheitswidrige Strafanzeigen und damit falsche Verdächtigungen gehören zu ihrem Repertoire.

Eine derartige krankhafte Lügnerin läßt natürlich auch keine Strafanzeige gegen ihren Ex-Mann aus. Zuletzt versuchte sie es  mit dem Vorwurf: des Hausfriedensbruch. Als der um seinen zwölfjährigen Sohn besorgte Vater seinen Sohn besuchen wollte und dazu in die von der Frau geführte Gaststätte kam rief die Frau sofort die Polizei und erstattete Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Außerdem rief sie gleich noch einen Krankenwagen, da sie angeblich bis zur Ohnmacht unter Stress gesetzt worden sei.

Wegen der bewusst unrichtigen Anzeige hat sich die Frau nun unter Anderem wegen falscher Verdächtigung zu verantworten.

Der nicht im Geringsten vorbestrafte Vater lässt sich diese wüsten Beschuldigungen nun nicht mehr gefallen. Wegen der unwahren Behauptungen hat er Anzeige wegen übler Nachrede gestellt. Wegen der falschen Verdächtigung hat er außerdem durch seinen Anwalt (Strafverteidiger RA Florian Schneider) Strafanzeige wegen übler Nachrede gestellt.

 

15. Juli 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht.jpg 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-07-15 14:29:312020-01-28 11:53:29Verleumdung und üble Nachrede im Streit ums Umgangsrecht
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