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Haft für 3 Spanier wegen des Verdachts des Raubes in München

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Ein kurzer Besuch auf dem Münchner Viktualienmarkt Ende Januar brachte drei in Spanien wohnhafte Chilenen unangenehmen Kontakt mit der Münchner Kripo und dem Ermittlungsrichter: Die Drei, zwei Männer und eine Frau, waren frisch aus dem Ausland eingetroffen beim Schlendern über den Viktualienmarkt von Zivilbeamten überwältigt und verhaftet worden. Als sie dem Ermittlungsrichter im Polizeipräsidium vorgeführt wurden wurde ihnen ein Haftbefehl ausgehändigt, der auf Raub lautete. Nach den Meinung der Staatsanwaltschaft München I soll das Trio vorletztes Jahr in München insgesamt 15 Raubzüge bei Münchner Geschäften und Passanten veranstaltet und dabei erhebliche Beträge an Geld, Wertsachen und Kreditkarten erbeutet haben, um ihr Leben damit zu finanzieren. Um keine Probleme zu bekommen sollen bei der Einreise falsche EU-Ausweise im Einsatz gewesen sein, da sie wegen ihrer chilenischen Staatsangehörigkeiten ansonsten nicht in den Genuß der europäischen Reisefreiheit gekommen wären.

Die drei Chilenen befinden sich damit seit ihrer Verhaftung Ende Januar in Untersuchungshaft und müssen sich nach vorläufiger Einschätzung auf weitere Monate in Haft einrichten. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft waren allerdings die beiden Männer die Haupttäter, die 33-jährige Frau (Verteidiger RA Florian Schneider) soll nur als Gehilfin tätig gewesen sein. Sie soll Schmiere gestanden und dem Männerduo bei der Begehung der Raubzüge ein bürgerliches Aussehen verliehen haben. Das ändert aber natürlich nichts an einer eventuellen Strafbarkeit Beihilfe zum Raub, falls sich der Tatverdacht der Staatsanwaltschaft bestätigen sollte.

Für die Beschuldigte, die Mutter von drei Kindern ist, wird sich nun als Nächstes die Frage stellen, wie sie die Untersuchungshaft abkürzen kann, um schnellstmöglich wieder zu ihren Kindern zu gelangen, die sie alleine erzieht. Schwer zu ihrem Nachteil wirkt sich aus, dass sie nicht nur mit einem falschen Ausweis unterwegs gewesen sein soll, sondern natürlich auch in Deutschland keinen Wohnsitz hat. Da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass sie eine erhebliche Strafe zu erwarten hat im Falle eines Schuldspruchs, wird es angesichts dieser Umstände schwierig werden, den Haftgrund der Fluchtgefahr auszuhebeln.

28. Februar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-02-28 10:53:222015-01-30 13:14:13Haft für 3 Spanier wegen des Verdachts des Raubes in München

1 Jahr 8 Monate für Beleidigung mit sexuellem Hintergrund in 15 Fällen

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Obszöne Sprüche verbunden mit massivster Anmache haben einen 56-Jährigen aus München nun für fast zwei Jahre in den Knast gebracht. Der arbeitslose Schlosser war Anfang letzten Jahres in verschiedene Münchner Mietshäuser gegangen und hatte sich nach reiferen Frauen umgeguckt, die alleine lebten. Nachdem er bei den Frauen geklingelt hatte war er gleich wieder verschwunden und die Frauen hatten nach dem Öffnen ihrer Wohnungstüre auf dem Fußabstreifer handgeschriebene Zettel gefunden, die obszönste Sprüche der heftigsten Art sowie unmißverständliche Angebote enthalten hatten, wie das zum Beispiel, sie sollten doch mit ihm in den Lift oder in den Keller kommen. Die Frauen waren teilweise schon über 80 Jahre alt und bekamen den Schock ihres Lebens über die Brutalanmache eines ihnen völlig Unbekannten, von dem sie nun befürchteten, er würde ihnen vor der Wohnungstüre auflauern und ihnen etwas antun. Die Polizei hatte zunächst etwas Mühe, den Täter zu finden.

In 15 Fällen war es der Polizei aber gelungen, den Angeklagten als Täter zu überführen und ihn sofort in Haft zu nehmen, der Angeklagte befindet sich damit zum gegenwärtigen Zeitpunkt seit 9 Monaten ununterbrochen in Haft. In der Hauptverhandlung am Mittwoch vor dem Amtsgericht München zeigte der Angeklagte nicht die geringste Reue und konnte mit keinem Wort erklären, warum er das ganze Theater mit den Zetteln veranstaltet hatte und warum er gerade ältere Damen in Furcht und Schrecken versetzt hatte. Es blieb der Eindruck, er hatte die Aktionen nur deshalb veranstaltet, um die Frauen zu terrorisieren und seinen Frauenhaß auszuleben. Dieser Umstand sowie der Punkt, dass er eine lange Liste an Vorstrafen mitbrachte und schon etwa 25 Jahre seines Lebens in Haft verbracht hatte, wurden sehr zu seinen Lasten gewertet.

Entlastend wurde gewertet, dass der Angeklagte geständig war und es den 15 Frauen damit erspart hatte, als Zeugen vor Gericht erscheinen und eine Aussage machen zu müssen. Außerdem bescheinigte ihm der Gutachter, nur eingeschränkt schuldfähig zu sein und an einer psychischen Störung zu leiden. Das Amtsgericht blieb mit seinem Urteil 4 Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte hat ebenso wie die Staatsanwaltschaft angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.

20. Februar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-02-20 10:52:592020-01-28 12:01:441 Jahr 8 Monate für Beleidigung mit sexuellem Hintergrund in 15 Fällen

Außervollzugsetzung des Haftbefehls trotz gefährlicher Köperverletzung

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Eine etwa vierzigjährige Frau (Verteidiger RA F. Schneider) hatte am Mittwoch Erfolg mit dem Antrag auf Überprüfung der Untersuchungshaft ihres Verteidigers: Gegen die Frau war vergangenen Dezember vom Münchner Amtsgericht ein Haftbefehl erlassen worden, der im Januar von der Polizei vollzogen worden war. Der Hafbefehl war mit hinreichendem Tatverdacht der gefährlichen Körperverletzung sowie mit Fluchtgefahr begründet worden. Der Frau wurde zur Last gelegt, letztes Jahr im Juli in einer großen Münchner Firma zwei Arbeitskolleginnen mit gezielten Sprühstößen aus ihrer Pfefferspraydose an den Augen verletzt und sich dann aus dem Staub gemacht zu haben. Hintergrund dieses Vorfalls soll der Besuch der beiden Arbeitskolleginnen im Zimmer der Frau gewesen sein mit dem Ziel, sie zum Chef zwecks Übergabe der Kündigung zu begleiten. Nach den Angaben der beiden Kolleginnen soll sie sich mit dem Pfefferspray genau gegen die Übergabe der Kündigung gewehrt haben und dann verschwunden sein.

Die Staatsanwaltschaft München beantragte im Herbst letzten Jahres gegen die Frau den Erlaß eines Haftbfehls, da sie der Meinung war, die Frau sei flüchtig. An dieser Auffassung änderte auch die Tatsache nix, dass die Polizei sie genau in ihrer Münchner Wohnung verhaften konnte, wo sie regulär gemeldet war. Sie ging also Mitte Januar in der Münchner Frauenhaftanstalt in Untersuchungshaft, wo sie bis Mittwoch blieb.

Da inzwischen die Anklage wegen der Vorfälle letzten Juli gegen die Inhaftierte zugestellt worden war war nun nicht mehr der Ermittlungsrichter zuständig, sondern der Strafrichter am Amtsgericht München, der im März über die Anklage verhandeln wird. Er ließ sich von den Argumenten der Verteidigung überzeugen, dass die Frau ganz unbestreitbar nicht flüchtig gewesen sein konnte, da sie einen festen Wohnsitz hatte und zudem auch einer geregelten Arbeit in München nachging.

14. Februar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-02-14 10:52:422015-01-30 13:17:35Außervollzugsetzung des Haftbefehls trotz gefährlicher Köperverletzung

Haftbefehl gegen Serben wegen Automatenaufbrüchen in München

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Münchner Polizei hat vor Kurzem einen Haftbefehl des Amtsgerichts München gegen einen Serben vollzogen, der lediglich aufgrund seiner Fingerspuren auf zwei Automaten überführt worden war. Der etwa vierzigjährige Serbe war im Januar in München verhaftet worden, nachdem er schon vor Weihnachten mit Frau und Kindern nach München eingereist war, um seine Geschwister zu besuchen. Der Mann war früher bereits in Deutschland wohnhaft gewesen und hier vielfältig wegen verschiedener Strataten inhaftiert gewesen, bis ihn die Ausländerbehörde vor mehr als 10 Jahren ausgewiesen und nach Serbien abgeschoben hatte. Seitdem war er nicht mehr strafrechtlich aufgefallen, bis Datenbanken der Polizei eine Übereinstimmung seiner von damals gespeicherten Fingerabdrücke mit denen abglich, die bei zwei Automatenaufbrüchen vorletztes Jahr in München gesichert worden waren. Die Übereinstimmung war so hundertprozentig, dass ein Zweifel nicht möglich war.

Das Amtsgericht München erließ daraufhin vorletztes Jahr im Dezember einen Haftbefehl gegen den Serben, der über ein Jahr später im Januar diesen Jahres vollzogen werden konnte, als der Beschuldigte wieder bei seinen Geschwistern in München zum Weihnachtsbesuch aufgetaucht war. Als die Identität feststand wurde er in der JVA München inhaftiert.

Dem Beschuldigten (Verteidiger RA Florian Schneider) wird konkret vorgeworfen, im April 2011 zwei Waschmünzenautomaten in den Anwesen in der Nachbarschaft zu den Wohnungen seiner Geschwister aufgebrochen und das Waschgeld entwendet zu haben. Der Schaden ist zwar vergleichsweise gering, allerdings hat der Beschudligte in Deutschland keinen Wohnsitz und bis vor etwa 15 Jahren in Berlin vielfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er wird sich nun wegen dieser erneuten Straftaten vor dem Amtsgericht München verantworten müssen. Da der Schaden sehr gering ist wird nun die Haftprüfung betrieben.

14. Februar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-02-14 10:51:332015-01-30 13:19:08Haftbefehl gegen Serben wegen Automatenaufbrüchen in München

Berufung gegen Haftstrafe bei Einmietbetrug

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Die Berufungskammer am Landgericht München I hat am Freitag begonnen, die Berufungen einer Angeklagten sowie der Staatsanwaltschaft zu verhandeln, die gegen ein Urteil des Schöffengerichts am Amtsgericht München vom November letzten Jahres eingelegt worden waren. Das Amtsgericht hatte damals eine Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen eine Endfünfzigerin aus München wegen des Vorwurfes des Einmietbetrugs in zwei Fällen zu verhandeln. Der selbständigen Kosmetikerin war vorgeworfen worden, in den Jahren 2010 und 2011 ein Ladengeschäft und eine Wohnung in München angemietet zu haben, ohne die Mieten bezahlen zu können, und bei den Räumungen dann einen hohen Schaden in Form der Mieten für viele Monate hinterlassen zu haben, der bis heute nicht wiedergutgemacht worden ist. Das Schöffengericht am Amtsgericht München zeigte sich am Ende der Hauptverhandlung überzeugt von der Richtigkeit der Anklage und verurteilte die Frau zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.

Nach der Urteilsverkündung war nicht nur die Angeklagte mit dem Urteil unzufrieden, sondern auch die Staatsanwaltschaft, die knappe drei Jahre gefordert hatte. Die Angeklagte (Verteidiger RA Florian Schneider) konnte natürlich schon deshalb mit dem Urteil nicht leben, da sie davon ausgegangen war, dass sie nochmal mit einer Bewährung davon kommt. Da sie die beiden Betrugstaten jedoch innerhalb einer offenen Bewährung begangen hatte, die sie sich kurz zuvor ebenfalls wegen Einmietbetrugs eingefangen hatte, hatte das Schöffengericht keine Chance mehr für eine Bewährung mehr gesehen.

Die Berufungskammer am Landgericht München I hatte also über zwei Berufungen mit völlig gegensätzlicher Zielrichtung zu verhandeln und muß also entscheiden, ob es der Angeklagten doch gerade noch einmal eine Bewährung geben kann, oder ob die Strafe des Amtsgerichts angemessen oder gar zu niedrig bemessen ist. Da am Freitag keinen Weg gefunden werden konnte, zu einer Einigung zu kommen, mußte die Hauptverhandlung ausgesetzt werden, um Zeugen zu laden. Ein neuer Termin wird erst im März zu finden sein.

8. Februar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-02-08 10:51:042020-01-28 12:05:42Berufung gegen Haftstrafe bei Einmietbetrug

Haftbefehl gegen Arbeitnehmerin wegen Pfeffersprayens auf Kolleginnen

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Staatsanwaltschaftt München I hat letztes Jahr im November gegen eine 48-jährige Arbeitnehmerin (Verteidiger RA Florian Schneider) Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben, der vorgeworfen wird, letztes Jahr im Juli in ihrer Firma in München zwei Arbeitskolleginnen mit Pfefferspray ins Gesicht gesprüht zu haben, als die sie in ihrem Büro zu einem Kündigungsgespräch mit dem Vorstand abholen wollten. Nachdem sie die Frau aufgefordert hätten, mitzukommen zum Chef, um ihr zu kündigen, habe sich die Frau geweigert und gesagt, sie gehe nirgendwohin. Als man ihr mit dem Sicherheitsdienst gedoht habe habe sie nach den Angaben der beiden Kolleginnen plötzlich und unvermittelt zu einer Dose neben ihrem PC gegriffen und beiden Kolleginnen jeweils eine volle Ladung ins Gesicht gesprüht, die eine der beiden habe sie sogar voll erwischt. Die beiden Frauen hätten seitdem große Probleme mit den Augen und ihrer Psyche.

Nachdem die beiden Kolleginnen um Hilfe schreiend herum gerannt seien sei die Angeklagte unbemerkt verschwunden. Erst fast ein halbes Jahr nach der Tat, nämlich erst im Dezember letzten Jahres, erließ das Amtsgericht gegen die Angeklagte Haftbefehl. Die Polizei fand sie in ihrer Wohnung, wo man sie verhaftete. Die Angeklagte befindet sich deshalb seit Mitte Januar in der Frauenabteilung der JVA München. Über die Anklage wird das Amtsgericht München Mitte März verhandeln.

Das Sprayen mit einem Pfefferspray wird regelmäßig als gefährliche Körperverletzung gewertet, für die ein deutlich höherer Strafrahmen gilt als bei der einfachen KV: Der Strafrahmen beginnt hierbei erst bei 6 Monaten und reicht bis zu 10 Jahren Freiheitsst5rafe. Die Angeklagte hat bislang noch keinerlei Angaben zur Sache gamacht, was ihr bei der Hauptverhandlung sehr helfen wird.

1. Februar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-02-01 10:50:212015-01-30 13:21:24Haftbefehl gegen Arbeitnehmerin wegen Pfeffersprayens auf Kolleginnen
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