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Arrest und Jugendstrafen wegen räuber. Erpressung für 4 Jugendliche und 1 Erwachsenen

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Ein 16-jähriger Jugendlicher mit türkischen Wurzeln (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) und seine 4 Freunde mit ebenfalls ausländischer Herkunft wurden am Mittwoch vom Jugendschöffengericht des Amtsgerichts München wegen des Vorwurfes des gemeinschaftlich begangenen Betrugs sowie der gemeinschaftlich begangenen Erpressung schuldig gesprochen und zu Dauerarresten und Jugendstrafen verurteilt. Den insgesamt 5 Angeklagten, von denen einer schon erwachsen ist, wurde von der Staatsanwaltschaft München I vorgeworfen, im März diesen Jahres andere Jugendliche bei einem Cannabisgeschäft in München abgezogen zu haben, – wie sie selbst es nannten, – indem sie das Geld für das Gras in Höhe von Euro 100 einkassiert hatten, ohne aber das gewünschte Cannabis aber gemäß vorgefaßter Absicht liefern zu wollen. Dies wurde als gemeinschaftlich begangener Betrug gewertet.

Als die Abgezogenen sauer wurden und Druck machten hatten sich die 5 Angeklagten nach der Überzeugung des Jugendschöffengerichts dazu entschlossen, noch eines drauf zu setzen und ihre geprellten Kunden zu einer ruhigen Stelle in München zu locken, um sie zur Herausgabe ihrer Handys zu bewegen. Da die Geschädigten anstandslos und vor allem aus Angst drei Handys herausgerückt und an die Angeklagten übergeben hatten wurden sie zusätzlich auch noch wegen vollendeter gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung verurteilt. Alle fünf Angeklagten waren schon bei ihrer Verhaftung voll geständig, alle waren in kleinerem oder größeren Umfang vorbestraft, keiner allerdings hatte vorher schon eine Vollzugsstrafe verbüßt.

Drei der 5 Angeklagten, – nämlich die Beiden, die bei der Tat schon über 18 waren, sowie der, der bei der Tat schon erwachsen, nämlich 23 war, – wurden sofort nach der Tat inhaftiert. sie hatten also bis zur Gerichtsverhandlung gut 5 Monate Untersuchungshaft hinter sich. Die beiden unter 18 hatten sich die ganze Zeit auf freiem Fuß bewegen können. Für alle Angeklagten hatte nicht nur ihr Geständnis gesprochen, sondern auch, dass die Tatbeute sehr gering war und die Handys schon sehr alt und wertlos gewesen waren. Obwohl der Erwachsene sich bei Tatbegehung innerhalb offener Bewährung befunden hatte, wurde er nur zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Die beiden Angeklagten, die noch unter 18 Jahre waren bei Tatbegehung, wurden zu Jugendarresten verurteilt, die restlichen 2 erhielten Jugendstrafen zur Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft insbesondere gegen das milde Urteil für den Ältesten der 5 in Berufung gehen wird.

30. September 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-09-30 10:33:362015-03-20 12:09:19Arrest und Jugendstrafen wegen räuber. Erpressung für 4 Jugendliche und 1 Erwachsenen

Verfahrenseinstellung einer Sachbeschädigung und 60 Tagessätze Geldstrafe für Beleidigung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Eine etwa 40-jährige Frau aus dem Münchner Umland (Verteidiger RA Florian Schneider) mußte sich am Freitag vor der Strafrichterin des Amtsgerichts München wegen Sachbeschädigung und Beleidigung verantworten. Gegen die Frau war von der Staatsanwaltschaft München Anklage erhoben worden mit der Begründung, sie habe vor einigen Monaten den Wagen des Lebensgefährten ihrer Nachbarin, einen relativ neuen Alfa Romeo, mit weißer Farbe (ungeklärter Zusammensetzung) übergossen und insoweit beschädigt. Als die Nachbarin und ihr Freund sie auf dem Überwachungsmonitor der Garage entdeckt haben und nach draußen gerannt sein sollen soll sie mit einem Farbeimer in der Hand wegzurennen versucht haben. Kurz vor ihrer eigenen Haustüre soll sie den Besitzer des Alfa wütend beleidigt haben. Die Angeklagte soll ihre Nachbarschaft nach den Angaben der beiden Zeugen schon seit Längerem ständig behelligen, eine Vorstrafe wegen Hausfriedensbruchs durch die Angeklagte vor einem halben Jahr ist sogar aktenkundig.

Die Angeklagte selbst hat von Anfang an die beiden Tatvorwürfe bestritten, sie selbst und nicht die Nachbarin und deren Freund würden seit Jahren behelligt und ständig drangsaliert. Die Nachbarin und ihr Freund hätten sie zu Unrecht belastet, wie sie das immer wieder getan hätten, sie habe keine Farbe über den Alfa gegossen, die Vorwürfe seien die reine Erfindung der Nachbarin. Fakt war schon im Ermittlungsverfahren, dass die weiße Farbe wohl unbestreitbar über das linke Heck des Alfa gegossen worden war, unklar war nur, ob es sich womöglich um völlig ungefährliche Farbe gehandelt hatte.

Angesichts des Antrages der Verteidigung, zunächst einmal die Farbe zu untersuchen, ob es sich dabei überhaupt um eine ernstzunehmende Farbe gehandelt hatte, die geeignet war, das Auto zu beschädigen, – oder nicht doch vielleicht nur um problemlose wasserlösliche Farbe, – wurde von der Weiterverfolgung des Vorwurfes der Sachbeschädigung Abstand genommen, die Beleidigung allerdings als erwiesen erachtet und die Angeklagte zu 60 Tagessätzen a Euro 20 verurteilt. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. Im Falle einer Verurteilung wegen Sachbeschädigung hätte der Angeklagten eine Freiheitsstrafe zur Bewährung gedroht.

28. September 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-09-28 10:32:032020-01-28 12:08:44Verfahrenseinstellung einer Sachbeschädigung und 60 Tagessätze Geldstrafe für Beleidigung

Euro 6.300 Geldstrafe für Körperverletzung und Beleidigung durch Amtsgericht München

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der Strafrichter am Amtsgericht München hat am Donnerstag einen etwa 25-jährigen Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 140 Tagessätzen a Euro 45 und damit insgesamt Euro 6.300 verurteilt. Dem Mann war von der Staatsanwaltschaft München vorgeworfen worden, Ende Januar diesen Jahres in der 089-Bar in München ausfällig geworden zu sein und, nachdem er rausgeworfen worden war, dem Türsteher einen Kopfstoß auf die Nase verpaßt zu haben. Als die Polizei auftauchte, die vom Club gerufen worden war, um die Körperverletzung anzuzeigen, war der Angeklagte nach der Auffassung des Amtsgerichts gegen die Polizisten ausfällig geworden, indem er die wüst beleidigte. Der Türsteher hatte glücklicherweise keine nennenswerte Verletzung davongetragen, sein Attest hatte lediglich eine (schmerzhafte) Nasenprellung ausgewiesen. Er hatte jedoch ebenso wie die Polizisten Strafantrag gegen den Angeklagten gestellt.

Der Angeklagte hatte in der Verhandlung den Kopfstoß und die Beleidigungen sofort und unumwunden eingeräumt: Hintergrund des ganzen Ärgers sei letztlich sein ziemlich heftiger Alkoholkonsum an dem Abend gewesen, obwohl er Alkohol nicht gewohnt sei, da er damals nur auf sein Examen gelernt habe und nicht mehr weggegangen sei. Er habe sich bei seinen Opfern entschuldigt und ihnen Entschuldigungsbriefe geschrieben, die er in Kopie vorlegte.

Der Strafrichter hielt ihm bei der Bemessung der Strafe sein Geständnis ebenso zugute wie seine Entschuldigung bei dem Opfer und den Polizeibeamten. Zu Lasten war allerdings gewertet worden, dass er fünf Jahre zuvor ebenfalls vom Amtsgericht München wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung verurteilt worden war und damit als einschlägig vorbestraft zu gelten hat. Des hat verhindert, dass er eine Geldstrafe in weniger als 100 Tagessätzen einfahren konnte.

27. September 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-09-27 10:31:362015-01-31 23:40:05Euro 6.300 Geldstrafe für Körperverletzung und Beleidigung durch Amtsgericht München

Jugendliche angeklagt wegen Betrugs und räuberischer Erpressung anderer Jugendlicher

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Ein 16-jähriger Jugendlicher mit türkischen Wurzeln und seine 4 Freunde mit ebenfalls ausländischer Herkunft mussten sich am Mittwoch vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts München wegen des Vorwurfes des gemeinschaftlich begangenen Betrugs sowie der gemeinschaftlich begangenen Erpressung verantworten: Den insgesamt 5 Angeklagten, von denen einer schon erwachsen ist, wurde von der Staatsanwaltschaft München I vorgeworfen, im März diesen Jahres andere Jugendliche bei einem Cannabisgeschäft in München abgezogen zu haben, – wie sie selbst es nannten, – indem sie das Geld für das Gras in Höhe von Euro 100 einkassiert hatten, das gewünschte Cannabis aber gemäß vorgefaßter Absicht nicht geliefert hatten. Als die Abgezogenen sauer wurden und Druck machten hatten sie nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sich dazu entschlossen, noch eines drauf zu setzen und die Abgezogenen zu einer ruhigen Stelle in München zu locken, um sie zur Herausgabe ihrer Handys zu bewegen.

Da die Geschädigten anstandslos und vor allem aus Angst drei Handys herausgerückt und an die Angeklagten übergeben hatten lautet die Anklage nicht nur auf gemeinschaftlichen Betrug, sondern auch auf vollendete gemeinschaftliche Erpressung gelautet. Alle fünf Angeklagten waren schon bei ihrer Verhaftung kurz nach der Sache voll geständig, jeder war in kleinerem oder größeren Umfang vorbestraft, keiner allerdings hatte vorher schon eine Vollzugsstrafe verbüßt.

Drei der 5 Angeklagten, – nämlich die Beiden, die bei der Tat schon über 18 waren sowie der, der bei der Tat schon erwachsen, nämlich 23 war, – wurden sofort nach der Tat inhaftiert. sie hatten also bis zur Gerichtsverhandlung gute 5 Monate Untersuchungshaft hinter sich. Die beiden unter 18 hatten sich die ganze Zeit auf freiem Fuß bewegen können. Für alle Angeklagten sprach schon von vornherein, dass die Tatbeute sehr gering war und die Handys schon sehr alt und wertlos waren. Der Erwachsene allerdings befand sich bei Tatbegehung innerhalb offener Bewährung, ihm droht eine unbedingte Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren. Den anderen droht Jugendstrafe zur Bewährung.

26. September 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-09-26 10:31:132015-03-20 12:05:35Jugendliche angeklagt wegen Betrugs und räuberischer Erpressung anderer Jugendlicher

Ermittlungsverfahren gegen Frau wegen Körperverletzung eines fremden Kindes

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Eine Afghanin hat gerade unerfreuliche Post von der Polizei erhalten: Hierin teilt ihr die Polizei mit, dass sie gegen die Frau ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfes der vorsätzlichen Körperverletzung eingeleitet hat. Der knapp vierzigjährigen Frau (Verteidiger RA Florian Schneider), die schon seit Jahren zusammen mit ihren beiden Kindern und ihrem Mann in Deutschland lebt und demnächst die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wird, steht im Verdacht, einem etwa zehnjährigen Jungen aus der Nachbarschaft eine Ohrfeige gegeben zu haben. Hintergrund soll ein Streit zwischen ihrem sechsjährigen Sohn und dem etwa zehnjährigen Nachbarsjungen gewesen sein, in dessen Verlauf der Nachbarsjunge ihren Sohn geschlagen hatte. Nach dem Vorwurf der Eltern des Nachbarsjungen soll sie daraufhin zu ihm hingegangen sein und ihm eine runter gehauen haben.

In dem Schreiben der Polizei wird die Frau nun aufgefordert, erstens Angaben zur Person zu machen, und zweitens mitzuteilen, ob sie den Vorwurf zugibt oder nicht. Die Frau hat sich jedoch sinnvollerweise nicht darauf eingelassen, sich alleine mit der Polizei auseinanderzusetzen, sondern hat sich sofort an einen Fachanwalt für Strafrecht gewandt.

Sie wird daher zunächst nur die Angaben bei der Polizei machen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet ist, also die Angaben zur Person, und sonst nix. Die weiteren Angaben zur Sache wird sie erst später machen, wenn ihr Anwalt Gelegenheit hatte, sich Einblick in die Ermittlungsakte zu verschaffen. Dann wird sie im Rahmen einer sogenannten Verteidigungsschrift zu dem Tatvorwurf Stellung nehmen. Damit wird sie am Ende des Verfahrens ihre Rechte als Beschuldigte in diesem Strafverfahren bestmöglich gewahrt haben. Diese Vorgehensweise ist auch bei kleineren Delikten sinnvoll, bei denen (wie hier) im schlimmsten Fall nur eine Geldstrafe droht.

21. September 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-09-21 10:30:502015-01-31 23:41:17Ermittlungsverfahren gegen Frau wegen Körperverletzung eines fremden Kindes

Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft gegen Zeugen im Strafprozeß

Aussageverweigerungsrecht von Zeugen

Das Amtsgericht München hat am Montag gegen einen dreiundzwanzigjährigen Zeugen aus dem Oberland ein Ordnungsgeld in Höhe von Euro 400 ersatzweise 4 Tage Ordnungshaft verhängt. Hintergrund war eine Vernehmung des Mannes in einem Strafverfahren des Amtsgerichts München gegen seinen 28-jährigen Freund (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen des Vorwurfes der gefährlichen Körperverletzung im Januar diesen Jahres im Münchner Umland. Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft München I vorgeworfen worden, Anfang des Jahres einen etwa gleichaltrigen Taxifahrer aus ausländerfeindlichen Motiven verprügelt zu haben und ihm dabei die Nase gebrochen zu haben. Der Angeklagte war nach einer durchzechten Nacht in einer Kneipe im Umland von München zunächst mit dem Taxi losgefahren und hatte dann auf seinem Heimweg kurz nach der Kneipe in der nächstgelegenen Tankstelle Halt gemacht, um in der Tanke ganz friedlich etwas zu trinken und auf die Freunde des Angeklagten (und den Zeugen) zu warten.

Der sehr stark betrunkene Angeklagte hatte dann plötzlich den Taxler mit jemanden verwechselt, mit dem er kurz zuvor Ärger gehabt hatte, worauf es eine Auseinadersetzung gab, während der sich der Taxler mit dem Angeklagten und seinen Begleitern prügelte. Der Zeuge war an dem Morgen in die Tanke nachgekommen, wo der Taxler und der Angeklagte warteten. Deshalb war er als Zeuge geladen worden, da er die Schlägerei beobachtet hatte.

Obwohl der Zeuge noch ganz kurz nach der Tat am selben Morgen und damit etwa sechs Stunden später von der Polizei vernommen worden war und damals noch gute Erinnerungen an den Vorfall gehabt hatte, behauptete er in der Verhandlung, rein überhaupt gar nix mehr von der Sache zu wissen. Er machte damit einen kompletten Erinnerungsausfall geltend, den ihm aber weder die Amtsrichterin noch die Staatsanwältin abkauften. Stattdessen wurde gegen ihn ein Ordnungsgeld ersatzweise Ordnungshaft verhängt und die Hauptverhandlung unterbrochen, um ihm Gelegenheit zu geben, beim Fortsetzungstermin in zwei Wochen sein Erinnerungsvermögen wieder zu finden. Sollte er bei dem Fortsetzungstermin immer noch keine Erinnerung an den Morgen in der Tanke haben droht ihm Erzwingungshaft.

20. September 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-09-20 10:30:022015-03-23 21:24:16Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft gegen Zeugen im Strafprozeß

Geldstrafe für Prostitution im Münchner Sperrbezirk

Allgemein

Eine Anfangdreißigerin aus Rußland hat sich am Dienstag vom Strafrichter des Amtsgerichts München eine Geldstrafe wegen verbotener Prostitution im Münchner Sperrbezirk eingehandelt: Die Frau, die seit etwa 12 Jahren in München lebt, hatte im Juli einen Strafbefehl wegen dieses Vorwurfes erhalten und Einspruch dagegen eingelegt, über den am Dienstag verhandelt wurde. Der Frau war vorgeworfen worden, im Mai diesen Jahres in der Lobby eines Hotels am Hauptbahnhof und damit im Münchner Sperrbezirk einem Kunden sexuelle Dienstleistungen gegen Geld angeboten zu haben. Der Kunde hatte sie über ihren Eintrag im Internet kontaktiert und dann per Telefon das Treffen im Hotel vereinbart. Was die Frau nicht wußte: Der Kunde war nicht echt, sondern von der Polizei. Bei dem Gespräch soll die Angeklagte dem vermeintlichen Kunden für Euro 400 zwei Stunden Sex mit allem Drum und Dran angeboten haben. Als sie mit dem Kunden ins Zimmer gehen wollte gab sich der Kunde als Polizist zu erkennen.

Die Frau war stinksauer über die Falle und erklärte vor Gericht, sie habe gar keinen Sex angeboten, sondern nur Begeitservice gegen Geld. Dem stand die Aussage des Beamten entgegen, der als Zeuge geladen war, weshalb ihrer Einlassung nicht geglaubt wurde.

Da sie sich aber zur Zeit in einer privaten Notlage wegen des Tods ihres Lebensgefährten vor zwei Monaten befindet wurde eine sehr moderate Geldstrafe von nur Euro 210 gegen sie verhängt, die sie sofort akzeptierte.

18. September 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-09-18 10:29:322014-08-20 10:29:58Geldstrafe für Prostitution im Münchner Sperrbezirk

Anklage gegen 23-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung in Kultfabrik 2011

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben gegen eine 23-jährige Frau aus der Umgebung von München (Verteidiger RA Florian Schneider) Anklage wegen des Vorwurfes der gefährlichen Körperverletzung erhoben. Der jungen Frau wird vorgeworfen, letztes Jahr im November beim Besuch eines Clubs in der Münchner Kultfabrik zusammen mit ihren Freunden vor dem Club einem Security zweimal mit vollem Schwung mit ihrem Fuß ins Gesicht getreten zu haben, als der in eine Schlägerei mit einem ihrer Begleiter verwickelt war und auf ihrem Begleiter gekniet war. Der Grund der Auseinandersetzung zwischen dem Security und ihrem Begleiter ist nicht mehr genau zu ermitteln, jedenfalls hatte die Angeschuldigte dringend Bedarf gesehen, ihrem Begleiter zu helfen. Der Security soll von den Tritten allerdings lediglich eine Platzwunde am Mund davon getragen haben, mehr war auch nach Anklage nicht passiert.

Der Angeschuldigten wird nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft damit vorsätzliches Handeln ohne jede Rechtfertigung, – wie Notwehr, etc., – vorgeworfen, da nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft die Schlägerei zwischen ihrem Begleiter und dem Security der Angeschuldigten keinerlei Recht zum Eingreifen gegeben hatte und damit der Tatbestand der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung verwirklicht war. Da davon auszugehen ist, dass die Anklage zugelassen werden wird muss sich die Angeschuldigte im Laufe des Oktobers einer Hauptverhandlung vor dem STrafrichter des Amtsgerichts München stellen.

Sollte die junge Frau dann auch tatsächlich wegen des Tatvorwurfs schuldig gesprochen werden würde auf sie Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen, da der Vorfall passiert war, als sie 22 Jahre alt war und damit die 21 schon überschritten hatte. Es würde daher der volle Strafrahmen zur Anwendung kommen, der eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bis 10 Jahre vorsieht. Der Richter hat allerdings die Möglichkeit, einen minder schweren Fall anzunehmen und damit eine Strafrahmenverschiebung nach unten zu erreichen, so dass die Mindeststrafe nur noch 3 Monate beträgt. In diesem Falle wäre sogar noch eine Geldstrafe drin, da kurze Freiheitsstrafen in Geldstrafen umgewandelt werden können.

16. September 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-09-16 10:29:032015-01-31 23:43:26Anklage gegen 23-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung in Kultfabrik 2011
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