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Einstellung bei Beleidigung

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Eine Russin (Verteidiger RA Florian Schneider) hat soeben beim Amtsgericht München eine Einstellung ihres Strafverfahrens wegen Beleidigung und Freiheitsberaubung erreicht. Der über sechzig Jahre alten Frau war vorgeworfen worden, ihren Sohn und dessen Ehefrau zunächst beleidigt und dann in deren Wohnung eingesperrt zu haben. Nach Angaben des Sohnes hatte es zunächst (wie schon öfter vorher) im Treppenhaus zwischen der elterlichen Wohnung im EG und seiner Wohnung im I. OG eine Auseinandersetzung zwischen ihm und seiner Mutter gegeben, in die auch seine neue Ehefrau miteinbezogen worden war. Wie schon bei den früheren Auseinandersetzungen war es darum gegangen, daß der Sohn nicht bereit war, zu akzeptieren, daß seine Muttern seine Wohnung betritt und sich in seine Angelegenheiten mit seiner Ehefrau einmischt während seiner berufsbedingten Abwesenheiten. Die wiederum hatte sich immer wieder darauf berufen, daß ihr Sohn immer noch völlig mietfrei bei ihr zuhause wohne.

Nachdem während des lauten Streits im Hausflur zunächst jede Menge gegenseitige Beleidigungen gefallen waren war der Sohn so bedrohlich auf seine Mutter losgegangen, daß die Angst bekommen hatte und die nächstbeste Gelegenheit ergriffen hatte, ihren Sohn und dessen Frau in deren Wohnung einzusperren, um der Bedrohung zu entgehen.

Angesichts der eindeutig gegenseitigen Beleidigungen und der Bedrohungslage für die Angeklagte war das Gericht bereit, das Verfahren gegen die Frau ohne jede weitere Auflage einzustellen. Immerhin hatte das Strafverfahren dazu geführt, daß der Sohn zusammen mit seiner Frau endlich aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen war und sich eine eigene Wohnung gesucht hatte, was auch zu einer Entspannung der sehr verhärteten Fronten führen dürfte.

14. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-14 17:28:432020-01-28 12:09:37Einstellung bei Beleidigung

Anklage wegen Falschaussage

Jugendliche - Heranwachsende

Am Montag müssen sich 5 junge Männer vor dem Jugendschöffengericht am Münchner Amtsgericht verantworten wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung und der uneidlichen Falschaussage: Ihnen wird vorgeworfen, nach dem Diebstahl einer Schmuckschatulle auf einer Party letztes Jahr beim Gastgeber einen anderen Partygast der Mittäterschaft an dem Diebstahl der Schmuckschatulle bezichtigt zu haben, obwohl sie alle 5 wußten, daß er bei dem Diebstahl aus der Wohnung eigentlich gar nicht dabei war. Diese Aussage tätigten alle 5 auch danach bei der Polizei, wobei keiner von ihnen bestritten hatte, selbst auch bei dem Schmuckdiebstahl dabei gewesen zu sein. Als sie zusammen mit dem Partygast vor dem Jugendgericht standen und sich wegen des Wohnungsdiebstahls verantworten mußten wiederholten sie ihre früheren Aussagen und behaupteten weiter, der andere Partygast sei bei dem Diebstahl dabei gewesen. Einen von ihnen packte nach der Verhandlung das schlechte Gewissen und er sagte dies der Richterin.

Auf diese Aussage nach der Verhandlung bei der Jugendrichterin hin wurde die Sache vor der Jugendkammer in der Berufung neu verhandelt, allerdings wiederholten die Männer nun ihre erstinstanzlichen Aussagen erneut, der Partygast sei bei dem Diebstahl dabei gewesen. Nun glaubte ihnen aber keiner mehr und der Partygast wurde freigesprochen.

Das dicke Ende kam in Form eines neuen Strafverfahren für die 5 wegen falscher Verdächtigung und zusätzlich auch wegen uneidlicher Falschaussage vor dem Jugendschöffengericht. Dies kann nun das dicke Ende für den einen oder anderen von ihnen bedeuten, da einer von ihnen schon über 21 Jahre bei der Tat war und damit unter das Erwachsenenstrafrecht fällt und der Reuige, der das neue Verfahren mit seiner Spontanäußerung vor der Richterin nach der Verhandlung ausgelöst hatte, zwar noch als Heranwachsender zu behandeln und damit einem Jugendlichen gleichzustellen ist bei der Tat, aber gleichzeitig vielfach vorbestraft ist wegen anderer Taten und deshalb mit einer Jugendstrafe rechnen muß.

12. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-12 17:28:152015-02-01 00:18:46Anklage wegen Falschaussage

Haftbefehl gegen russisches Paar wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der Versuch, eine sündhaft teure Handtasche ohne Bezahlung besitzen zu können, hat ein Paar aus Moskau direkt nach Stadelheim gebracht. Die Beiden sollen nach der Auffassung der Münchner Staatsanwaltschaft Ende Februar einen schicken Laden auf der Münchner Maximilianstraße in der Absicht, betreten haben, teure Accessoires ohne den Gegenwert zu entrichten zu entwenden. Objekt der Begierde war eine Handtasche mit einem Verkaufspreis von sage und schreibe Euro 17.900 (siebzehntausendneunhundert), so jedenfalls der Anfangsverdacht der Polizei. Die Sache soll jedoch gescheitert sein, die Beiden wurden verhaftet und in die Haftanstalt des Münchner Polizeipräsidiums verbracht, wo der Ermittlungsrichter anstandslos dem Antrag der Staatsanwaltschaft München I Folge leistete und Haftbefehl erließ.

Der Haftbefehl erging also gegen Beide, der Mann landete daraufhin in der JVA München-Stadelheim, seine Freundin (Verteidiger RA Florian Schneider) in der Frauenabteilung von Stadelheim. Den Beiden wird Diebstahl in einem besonders schweren Fall vorgeworfen, der Haftbefehl wird mit Fluchtgefahr nicht nur wegen des fehlenden Wohnsitzes in Deutschland, – beiden leben in Moskau, – sondern auch mit der hohen Straferwartung begründet.

Im Falle einer Verurteilung wegen des im Raum stehenden Tatvorwurfs eines Diebstahls in einem besonders schweren Fall droht den Beiden nämlich ein Strafrahmen von bis zu 10 Jahren. Ob sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft aber wirklich so bestätigt, wie jetzt behauptet, werden die Ermittlungen zeigen. Sollte Anklage erhoben werden müßten die Beiden bis zur Hauptverhandlung in etwa einem halben Jahr in Haft bleiben müssen, angesichts des fehlenden Wohnsitzes sieht es im Moment mit einer Außervollzugsetzung des Haftbefehls schlecht aus.

11. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-11 11:13:042015-02-01 00:19:18Haftbefehl gegen russisches Paar wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall
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Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

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