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Sozialstunden für Körperverletzung

Jugendliche - Heranwachsende

Vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts Starnberg hatten sich schon im letzten Jahr und dann nochmals diese und letzte Woche zwei Jugendliche (der eine verteidigt von RA F. Schneider) zu verantworten, denen von der Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen worden war, Anfang letzten Jahres in einem Club in München andere Jugendliche geschlagen und verletzt zu haben. Unstitig hatte es wegen einer dummen Rederei des einen Zeugen zunächst eine verbale Auseinandersetzung zwischen den beiden Angeklagten einerseits und dem Zeugen und seinen Begleitern andererseits gegeben haben, die dann in Handgreiflichkeiten der beiden Angeklagten gegen die anderen Jugendlichen gemündet sein sollen. Der Jüngere der beiden hatte von Anfang an zwei Ohrfeigen gegen zwei andere Jugendliche eingeräumt, der Ältere bestritt jegliche Tätlichkeiten gegen die Zeugen, räumte aber die verbale Auseinandersetzng ein.

Im Rahmen der insgesamt dreitägigen Hauptverhandlung, die sich wegen des Fehlens eines entscheidenden Zeugen über mehr als ein Jahr hingezogen hatte, wurden die Aussagen der jugendlichen Zeugen an den entscheidenden Punkten immer widersprüchlicher, sodaß schlussendlich der Vorwurf der gemeinschaftichen Körperverletzung nicht mehr aufrechterhalten ließ.

Das Jugendgericht am Amtsgericht Starnberg sprach die beiden daher am Dienstag schuldig, allerdings lautete der Schuldspruch deutlich anders, als in der Anklage vorgeworfen. Dr Ältere der Beiden wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu 80 Sozialstunden verurteilt, der Jüngere (RA Florian Schneider) erhielt 40 Sozialstunden wegen zweier Fälle der vorsätzlichen Körperverletzung.

27. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-27 17:02:132015-02-01 12:10:41Sozialstunden für Körperverletzung

Freiheitsstrafe für gefährliche Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Am Donnerstag mußten sich zwei Türken vor dem Strafrichter des Amtsgerichts München verantworten, denen von der Staatsanwaltschaft München vorgeworfen wurde, vorletztes Jahr in ihrem türkischen Supermarkt einen Afghanen (RA F.Schneider) gemeinschaftlich mit einer Holzlatte verprügelt zu haben. Hintergrund dieser Tätlichkeit war die Behauptung der beiden Angeklagten, der Geschädigte habe in dem Supermarkt der Angeklagten Fleisch nicht bezahlt, also Ladendiebstahl im Wert von etwa Euro 50 begangen. Dieser Verdacht des hauptangeklagten Supermarktinhabers hatte dazu geführt, ihr Opfer aus dem Laden in den Hinterhof des Gebäudes zu bitten und zunächst zu versuchen, es dazu zu bewegen, Euro 500 zu bezahlen. Als der Afghane sich weigert holt einer der Beiden eine Holzlatte und schlägt das Opfer zunächst in die Kniekehle und dann auf den Kopf, während der andere den Geschädigten fest hält. Gleichzeitig zeigen sie ihn wegen Ladendiebstahls an.

Das Opfer hatte sich bei der Tortur erhebliche Verletzungen am Kopf und am Knie zugezogen, die bis heute nicht völlig ausgeheilt sind. Trotzdem richteten sich die Ermittlungen der Staatsanltschaft zunächst nur gegen den Afghanen, der nun wegen Ladendiebstahls verfolgt wurde, da nicht nur die beiden Täter logen, daß sich die Balken bogen, und behaupteten, das Opfer habe gestohlen und sei danach auf der Flucht gestürzt und habe sich dabei verletzt, sondern auch eine Bekannte der Täter dies so gesehen haben wollte von ihrem Balkon aus. Erst nach Durchschreiten des gesamten Rechtsweges, der einem Opfer zur Verfügung steht, also erst nach Einreichung eines Klageerzwingungsantrages, veranlaßte das Oberlandesgericht München die Staatsanwaltschaft zur Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen die Täter wegen der Vorwurfes der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung.

Hierauf lautete auch der Schuldspruch in der Hauptverhandlung vom Donnerstag, nachdem die beiden Angeklagten die Tätichkeiten eingeräumt hatten und eine vorläufige Schmerzensgeldzahlung an ihr Opfer in Höhe von Euro 1.500 zugesagt hatten. Das Amtsgericht München verhängte gegen die Beiden daraufhin Freiheitsstrafen von 1 Jahr bzw. 9 Monaten jeweils zur Bewährung.

22. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-22 17:01:502015-02-01 12:11:40Freiheitsstrafe für gefährliche Körperverletzung

Arrest für Diebstahl einer ec-Karte

Jugendliche - Heranwachsende

Am Montag hatte sich ein 21-jähriger Mann (Verteidiger RA F. Schneider) vor dem Münchner Jugendschöffengericht zu verantworten, den die Staatsanwaltschaft München I wegen des Vorwurfs des Diebstahls einer Ec-Karte und Betrugs angeklagt hatte: Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte noch als 20-Jähriger zu Hause aus der Jackentasche seines Onkels dessen Kreditkarte gestohlen und noch am selben Tag zwei Abhebungen am Geldautomaten über insgesamt knapp Euro 400 getätigt. Damit lautete der Tatvorwurf nicht nur auf Diebstahl, sondern auch auf Computerbetrug in zwei Fällen. Der Schaden war vom Vater des Angeklagten noch vor der Verhandlung wiedergutgemacht worden. Da der Angeklagte zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt war und eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen gleichzustellen war erfolgte keine Anklage zum Erwachsenengericht.

Die Anklage war zum Jugendschöffengericht am Amtsgericht München erhoben worden, da der Angeklagte noch nicht einmal drei Monate vor dem Diebstahl vom Jugendgericht zu 2 Wochen Jugendarrest wegen eines anderen Eigentumsdelikts verurteilt worden war. Wegen der hohen Rückfallgeschwindigkeit war seitens der StA von schädlichen Neigungen ausgegangen worden, die eine Jugendstrafe gerechtfertigt hätten.

Das Amtsgericht entschied sich jedoch nur zu einem neuerlichen Dauerarrest von 3 Wochen nebst einer Geldauflage von Euro 1.000 an einen Verein, da der Angeklagte geständig war und zudem endlich über eine geregelte Arbeit verfügt.

19. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-19 17:01:282015-02-01 12:12:44Arrest für Diebstahl einer ec-Karte

Jugendarrest für Wiesnschlägerei

Jugendliche - Heranwachsende

Vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts München mußte sich am Donnerstag ein Jugendlicher verantworten, dem die Staatsanwaltschaft München vorgeworfen hatte, er habe letztes Jahr auf dem Heimweg von der Wiesn in der Nähe des Wiesn-Ausgangs einem Erwachsenen einen so starken Fußtritt ins Gesicht versetzt, daß dessen Nase einen schweren Trümmerbruch erlitten hat. Hintergrund der Tätlichkeiten war eine Einmischung des Erwachsenen in einen Streit eines Pärchens innerhalb der Gruppe des Angeklagten, der zunehmend lauter wurde. Der stark alkoholisierte Erwachsene vermutete einen tatsächlich gar nicht vorhandenen Hilfebedarf für das Mädchen und ließ sich von der Gruppe bei seinen Einmischungsversuchen nicht abweisen, sondern griff den Angeklagten von hinten an und presste mit dem Unterarm zu. Dabei drückte er so fest zu, daß der Angeklagte keine Luft mehr bekam. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte nach seiner Befreiung aus der Umklammerung mit dem Fuß zugetreten haben.

Der Angeklagte bestritt diesen Vorwurf und ließ sich dergestalt ein, er habe nur einen weiteren neuen Angriff des Geschädigten abgewehrt, nachdem der ihn kurz zuvor schon so heftig mit seinem Unterarmhebel bedrängt hatte, daß er Todesangst bekommen habe.

Das Jugendgericht schenkte jedoch nicht ihm und seinen Freunden Glauben, sondern den Aussagen von drei unbeteiligten Wiesnbesuchern, die keinen neuen Angriff des Opfers gesehen haben wollten, und verhängte eine Woche Dauerarrest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

16. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-16 17:01:062015-02-01 12:13:39Jugendarrest für Wiesnschlägerei

Haftstrafen für Zigarettenschmuggler

Vermögensdelikte

Die Große Strafkammer am Landgericht Augsburg hat am Montag 4 Angeklagte zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren 6 Monaten bzw. 3 Jahren bzw. 2 Jahren verurteilt. Den Vieren war vorgeworfen worden, während des ganzen letzten und Anfang diesen Jahres mehrere Millionen Zigaretten aus Serbien nach Deutschland eingeschmuggelt zu haben und dabei den Fiskus um ca. 500.000 Euro an Steuern geprellt zu haben. Nach den Feststellungen des Landgerichts Augsburg hatten die vier Angeklagten zusammen mit weiteren Personen als Bande gewerbsmäßige Steuerhinterziehung begangen, als sie verschiedene Privat-Pkws und sogar die Busse einer Omnibuslinie zwischen Kroatien und München extra präparierten und die Zigarettenstangen in extra umgebauten Kraftstofftanks verstauten. Nach der Einfuhr nach Deutschland wurden die Zigarettenstangen dann über private Kanäle der Angeklagten vertickt.

Aufgeflogen war die Sache, als einer der Endabnehmer plauderte und im Rahmen einer umfangreichen Telefonüberwachung alle Lieferanten und Endabnehmer entdeckt wurden.

Angesichts des Umstandes, daß infolge der Telefonüberwachung hieb- und stichfeste Beweise vorlagen, waren sehr frühzeitige Geständnisse der seinerzeitigen Beschuldigten erfolgt und sogar weitergehende Aufklärungshilfe. Die Verteidiger (davon einer RA F. Schneider) konnten in dem Verfahren daher sehr hohe Freiheitsstrafen vermeiden durch eine frühzeitige Absprache mit Gericht und Staatsanwaltschaft.

15. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-15 17:00:472015-02-01 12:14:52Haftstrafen für Zigarettenschmuggler

Haftbefehl wegen Mordversuchs

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen das Leben

Das Jugendgericht am Amtsgericht hat am Wochenende gegen einen 19-jährigen Heranwachsenden aus Germering Haftbefehl wegen des Verdachts des Mordversuchs erlassen: Nach den Meldungen in den Medien hatte es in der Nacht von Freitag auf Samstag vor der Germeringer Stadthalle Streit zwischen zwei yJugendgruppen gegeben. Der Beschuldigte habe dann die Szene verlassen und sei kurz darauf mit mit einem 17-Jährigen wieder zurückgekehrt und habe dem 20-Jährigen ein Messer in den Rücken gerammt und sei geflohen. Das Opfer sei lebensgefährlich verletzt durch eine OP im Krankenhaus gerettet worden. Der Beschuldigte sei zuhause festgenommen worden, gleichzeitig habe man in seiner Wohnung blutverschmierte Kleidung sichergestellt.

Der Beschuldigte wird sich nun auf eine längere Zeit in der Untersuchungshaft einstellen müssen: liegt ein dringender Tatverdacht wegen versuchten Mordes vor braucht die Staatsanwaltschaft nach dem Gesetz keinen weiteren Haftgrund, um den Beschuldigten in Haft behalten zu können.

In dem nun beginnenden Ermittlungsverfahren wird der dringende Tatverdacht überprüft werden. Bestätigt sich der Verdacht des versuchten Mordes erwartet den Beschuldigten eine Anklage zur Großen Jugendkammer am Landgericht München II. Hier wird auch die Frage geprüft werden, ob der 19-Jährige noch als Jugendlicher oder schon als Erwachsener einzustufen ist, was erhebliche Auswirkungen auf das zu erwartende Strafmaß hat.

13. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-13 17:00:282015-02-01 12:16:18Haftbefehl wegen Mordversuchs

Haftbefehl wegen Kindstötung

Straftaten gegen das Leben

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hat gegen die 24-jährige Frau aus Mittelstetten, die letzte Woche wegen starker Blutungen von ihren Eltern in ein Krankenhaus gebracht worden war, Haftbefehl wegen des Verdachts der vorsätzlichen Tötung ihres neugeborenen Kindes. Nach Angaben des Krankenhauses stammten die Blutungen der jungen Frau von einer Entbindung, kurz darauf wurde die Leiche eines Neugeborenen in einer Tüte im Kleiderschrank der Frau aufgefunden. Nach Angaben der Frau habe sie in der Tat entbunden, allerdings sei das Kind bei der Geburt verstorben. Nach ersten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II hatte das Kind bei der Geburt jedoch noch gelebt.

Nach den Meldungen in der Presse befindet sich die Beschuldigte nach wie vor im Krankenhaus, werde hier aber von der Polizei bewacht. Nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus wird sie sich in Untersuchungshaft begeben müssen, sofern der Haftbefehl tatsächlich auch vollzogen wird.

Ein Haftbefehl wird nur dann erlassen, sofern tatsächlich auch ein dringender Tatverdacht besteht. Genau dies ist hier aber zu hinterfragen, da selbst nach Angaben der Polizei bei der Kinderleiche keine Spuren von Gewalteinwirkung hatten festgestellt werden können.

12. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-12 17:00:082015-02-01 12:17:02Haftbefehl wegen Kindstötung

Bewährung für Straftaten im Vollrausch

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth hatte sich diese Woche ein 24-jähriger Industriekaufmann wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags in drei Fällen zu verantworten: der Angeklagte soll im vergangenen Jahr in stark alkoholisiertem Zustand das Haus seiner Mutter mit Benzinkanister und Feuerzeug in den Händen verlassen und zwei Bekannte, die ihn auf der Straße angesprochen hatten, mit Benzin übergossen und angezündet haben. Als ein Passant herbeigeeilt sei habe er auch ihn mit Benzin übergossen und angezündet. Der Angeklagte war jedoch nicht nur unbestreitbar stark alkoholisiert, sondern nach Angaben des Rechtsmediziners zusätzlich belastet durch eine besondere Erkrankung, die ihn auf den Konsum von Alkohol besonders heftig reagieren läßt: Sobald er Alkohol konsumiert werde er, so der Sachverständige, von Panikattacken gepackt,gerate in einen pathologischen Rauschzustand. Nach den Feststellungen sei der Angeklagte daher de facto schuldunfähig gewesen bei seiner Tat.

Aufgrund dieser Feststellungen des Sachverständigen war eine Verurteilung wegen der angeklagten Taten, – den drei Fällen des versuchten Totschlags, – nicht mehr möglich gewesen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten jedoch wegen Vollrausches zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Hintergrund dieses Urteilsspruches war die Feststellung des Landgerichts Nürnberg-Fürth, daß dem Angeklagten sein besonderes Alkoholproblem durchaus bekannt gewesen sei und er sich am Tattag erneut betrunken habe., obwohl ihm klar gewesen sein mußte aufgrund eines früheren Vorfalles, wie heftig er auf Alkohol reagiert. Als besondere Bewährungsauflage bekam er ein striktes Alkoholverbot für 5 Jahre mit.

10. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-10 16:56:022015-02-01 12:17:59Bewährung für Straftaten im Vollrausch

Haft für Gruppensex mit 13-Jähriger

Jugendliche - Heranwachsende, Sexualdelikte

Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts München mußte sich vorletzte Woche ein 24-jähriger Einzelhandelskaufmann verantworten, dem die Staatsanwaltschaft München I gemeinschaftlichen sexuellen Missbrauch einer 13-Jährigen vorwarf: Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der 24-Jährige (nach den Feststellungen des Gerichts unbestreitbar auf ausdrückliche Aufforderung des 13-Jährigen Mädchens) in ihrem Haus im Münchner Stadtteil Ramersdorf gemeinsam Sex mit ihrem 15-jährigen Freundes und weiteren Jugendlichen. Auch nach der Überzeugung des Amtsgerichts hatte keine Vergewaltigung, sondern einvernehmlicher Sex mit dem sexuell bereits voll aktiven Mädchen stattgefunden. Aufgeflogen war die ganze Sache genauso wie der Sex mit den anderen Jugendlichen erst, als auf den Handys von Schülern Aufnahmen von dem gemeinsamen Sex mit dem Mädchen in der Schule kursierten. Daraufhin wurde die Polizei eingeschaltet, die Ermittlungen gegen die Männer aufnahm.

Nach der Überzeugung des Schöffengerichts war dem Angeklagten jedoch eindeutig klar, daß das Mädchen erst dreizehn Jahre alt war, obwohl sie eindeutig viel älter aussah, daher wurde er wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt.

Die ganze Absurdität der derzeitigen Rechtslage wird an diesem Fall wieder überklar: Mädchen, die im Alter von 12 oder 13 nach dem Strafgesetzbuch als Kinder gelten, aber schon sexuell voll entwickelt sind, leben ihre Sexualität voll aus. Auch nach den Erfahrungen des Verfassers mit seinen eigenen Strafrechtsfällen geht dabei die Initiative zumeist von diesen Mädchen aus, die mit gleichaltrigen Jungs nicht viel anfangen können und sich daher Jungen und Männer aussuchen, die älter sind als sie selbst. Diese lassen sich von dem äußerst frühreifen Verhalten der Mädchen blenden und machen mit und landen damit in der Strafbarkeit, da diese Mädchen trotz ihrer frühreifen Entwicklung immer noch als Kinder gelten. Die Frage, die sich hier stellt, ist natürlich, welchen Sinn ein Strafgesetz macht, das Männer in solchen Situationen unter Strafe stellt, da beim besten Willen nicht klar wird, warum der Sex mit solch frühreife Mädchen strafbar sein soll, nachdem die ganz offenkundig längst keine Kinder mehr sind, sondern sexuell aktive junge Frauen.

9. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-09 16:57:212015-02-01 12:20:52Haft für Gruppensex mit 13-Jähriger

Haftbefehl für Betrüger

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Vor dem Landgericht Hof wird sich in der nächsten Woche ein 42-jähriger Versicherungsmakler verantworten müssen, dem die Staatsanwaltschaft Hof vorwirft, sage und schreibe 40 Bürger einer Kleinstadt aus der großen Umgebung von Bayreuth nach Strich und Faden abgezockt zu haben: Der Versicherungsmakler soll sich erfolgreich ins Vertrauen der Kleinstädter eingeschlichen haben und dies dann zur Abzocke im ganz großen Stil missbraucht haben. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hof soll er nach und nach immer mehr Nachbarn aus seiner Umgebung und deren Bekannte mit Versprechungen ganz großen Stils für Geldanlagen gewonnen haben, die es eigentlich gar nicht gab. Auf diese Weise sollen ihm die Bürger von Pottenstein insgesamt Euro 900.000 anvertraut haben, die nun komplett verloren sind. Der Angeklagte hatte das Geld seiner „Anleger“ nämlich gar nicht für die versprochenen Geldanlagen verwendet, sondern für die Tilgung seiner eigenen Schulden und eigene Ausgaben.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist von den Euro 900.000 nichts mehr übrig, die Geldanleger sind damit um die komplette Summe geprellt.

Der Angeklagte befindet sich seit drei Monaten in Untersuchungshaft, Ihm droht angesichts dieser enormen Schadenssumme eine mehrjährige Haftstrafe, die schon wegen ihrer Höhe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Einziges Mittel des Angeklagten, die Strafe so weit als möglich zu mildern, wäre neben einem vollen Geständnis eine weitestgehende Wiedergutmachung, die aber nicht möglich ist, da das Geld komplett weg ist.

9. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-09 16:57:042015-02-01 12:21:46Haftbefehl für Betrüger
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