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Haftbefehl wegen Mordes an Frau

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen das Leben

Die beiden in Taufkirchen an der Vils festgenommenen Jugendlichen haben nun übereinstimmend den Mord an der 21-jährigen schwangeren Zorica gestanden. Zunächst hatte nur der 18-jährige Freund von Zorica und Vater des ungeborenen Kindes gestanden, seine Freundin mit zahllosen Messerstichen zusammen mit seinem Freund, einem 20-jährigen, ermordet zu haben, nachdem es Streit um den künftigen Unterhalt gegeben hatte. Der 20-jährige Mittäter hatte zunächst geschwiegen, nun aber ebenfalls seine Mittäterschaft eingeräumt. Das Amtsgericht hat bereits gegen Beide einen Haftbefehl wegen Mordes erlassen, sie befinden sich also Beide bereits in Untersuchungshaft. Nach Lage der Dinge, -jedenfalls auf der Basis der Medienberichte, – kann die Staatsanwaltschaft Landshut schon sehr bald, womöglich schon in den nächsten zwei Monaten, gegen beide mutmaßlichen Täter Anklage erheben.

Wegen der Begehungsweise zumindest, – es sollen über 100 Messerstiche gewesen sein, die Zorica töteten, – aber wohl auch wegen des Umstandes, daß Täter und Opfer miteinander liiert waren und die Frau also wohl völlig arglos war bei ihrem Streit mit ihrem Freund, wird der Tatvorwurf auf Mord zumindest wegen der gegebenen Heimtücke lauten, zuständig ist in diesem Fall die Jugendstrafkammer als Schwurgericht am Landgericht Landshut. Eine der trotz der offenkundig eindeutigen Beweislage offenen Hauptfragen wird dann sein, nach welchem Strafrecht die beiden Beschuldigten schließlich verurteilt werden müssen, ob also Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen kann oder nicht.

Diese Frage ist also, ob das Jugendgerichtsgesetz angewendet werden kann, was nur dann möglich ist, wenn die Täter, die schon 18 Jahre alt sind und nicht älter als 21, bei ihrer Tat eher als Jugendliche anzusehen sind oder eher als Erwachsene. Diese Frage entscheidet auch darüber, ob die Täter mit eine Freiheitsstrafe von nur maximal bis zu 10 Jahren rechnen müssen oder mit lebenslang.

23. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-23 16:08:182015-02-01 17:19:47Haftbefehl wegen Mordes an Frau

Haft für sexuellen Mißbrauch

Allgemein, Sexualdelikte

Die Große Strafkammer des Landgerichts Koblenz hat am Dienstag den ironisch „deutschen Fritzl“ genannten Familienvater aus Fluterschen knapp zur Höchststrafe von 14 Jahren und 6 Monaten verurteilt und zugleich die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, seine beiden leiblichen Kinder, – einen Sohn und eine Tochter, sowie seine Stieftochter über Jahre hinweg sexuell mißbraucht zu haben und mit seiner Stieftochter sogar 8 Kinder gezeugt zu haben. Erst nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft hatte sich der Angeklagte zu einem vollen Geständnis durchringen können.

Das Urteil des Landgerichts hat den gesetzlichen Strafrahmen von 15 Jahren zeitiger Freiheitsstrafe als höchstmöglicher Strafe für einen Angeklagten so gut wie ausgeschöpft und zudem Sicherungsverwahrung angeordnet. Nur im Falle einer Veurteilung wegen Mordes kann dieser Maximalrahmen noch “ getoppt“ werden, nämlich durch Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Ohne die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung hätte der Angeklagte realistische Chancen gehabt, nach Verbüßung von knapp 10 Jahren freizukommen. Infolge der Anordnung der Sicherungsverwahrung ist dies jedoch unrealistisch und eine deutlich längere Haftzeit zu erwarten.

22. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-22 16:07:572015-02-01 17:27:33Haft für sexuellen Mißbrauch

Guttenberg strafbar

Allgemein

Durch die Medien geistern Berichte, der bisherige Verteidigungsminister habe nicht nur eine sehr schlechte Doktorarbeit abgeliefert und seine Universität getäuscht, sondern er habe sich auch strafbar gemacht im Sine des StGB und die Staatsanwaltschaft ermittle nun gegen ihn wegen Betrugs. Auch wenn es mittlerweilen nicht mehr viel Zweifel darüber geben mag, daß die Dissertation von Guttenberg in weit überwiegenden Umfang aus Plagiaten besteht und durchaus nicht als selbständige wissenschaftliche Arbeit anzusehen ist, ist eine Strafbarkeit wegen Betrugs sehr wenig realistisch: Im Unterschied zu den Anschauungen juristischer Laien vom Betrug setzt der strafrechtlich relevante Betrug nicht nur eine Täuschung voraus, sondern zusätzlich auch einen Vermögensschaden – zumindest aber eine Vermögensgefährdung. Betrug im strafrechtlichen Sinne ist also ein reines Vermögensdelikt, die reine Täuschung ohne Vermögensschaden ist strafrechtlich nicht bedeutsam.

Es kommt aber noch eine Strafbarkeit wegen anderer Delikte in Frage: Denkbar ist zum Beispiel ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz und, – sollte Guttenberg bei der Abgabe seiner Dissertation im Rahmen einer Versicherung an Eides statt erklärt haben, die Arbeit alleine und ohne fremde Hilfe angefertigt zu haben, – könnte er sich wegen Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt strafbar gemacht haben.

Dies zu klären ist nun Aufgabe der zuständigen Staatsanwaltschaft, die zunächst und als allererstes Tatsachenprüfung zu betreiben hat. Sollte die Staatsanwaltschaft dann zu dem Ergebnis kommen, Guttenberg habe sich wegen eines der vorgenannten Delikte strafbar gemacht, droht ihm eine Anklage zum Amtsgericht Bayreuth, der er sich nun auch nicht mehr unter Hinweis auf seine Immunität entziehen kann, seit er sein Mandat als Abgeordneter niedergelegt hat.

7. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-07 16:05:032014-08-19 16:05:30Guttenberg strafbar

Jugendstrafe ohne Bewährung in Augsburg für 15-Jährigen

Jugendliche - Heranwachsende

Die Jugendkammer am Landgericht Augsburg hat vorletzte Woche einen 15-jährigen Angeklagten wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung und Beleidigung zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten und damit ohne Bewährung verurteilt. dem Angeklagten war vorgeworfen worden, noch als 14-jähriger zwischen Juli und September 2010 im Augsburger Siebentischwald mehrere Joggerinnen belästigt und bedrängt zu haben.

Die Höhe des Urteils dürfte auch davon beeinflußt worden sein, daß der Teenager inzwischen schon einige Monate Untersuchungshaft verbüßt hat, – siehe auch mein Blog vom 25.10.10! Außerdem hatte der Jugendliche nach Mitteilung der Presse die meisten Taten gestanden und sich bei den Frauen entschuldigt, was strafmildernd wirkt.

Seitens eines Verteidigers begegnet dieses Urteil insofern einigen Bedenken, da es – natürlich ohne Kenntnis der Verfahrensakten – zunächst schwer nachvollziehbar ist, gegen einen so jungen und damit naturgemäß nicht vorbestraften Ageklagten aus dem Stand eine unbedingte Jugendstrafe zu verhängen.

6. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-06 16:07:352015-02-01 17:28:31Jugendstrafe ohne Bewährung in Augsburg für 15-Jährigen

Haftbefehl wegen Mordes in Weilheim

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Die Messerstiche in einer Weiheimer Klinik am Donnerstag letzter Woche sind vom Ermittlungsrichter als versuchter Mord qualifiziert worden. Daher ist gegen den 65-jährigen ehemaligen Patienten des Klinikums Weilheim Haftbefehl erlassen worden. Dem Beschuldigten wird von der Staatsanwaltschaft München II zur Last gelegt, seine ehemalige Ärztin heimtückisch erstochen zu haben.

Nach den Informationen in de Medien hat der Beschuldigte inzwischen die Tat gestanden. Damit droht ihm eine Anklage zum Schwurgericht am Landgericht München II, die schon in zwei bis drei Monaten vorliegen könnte.

Im Falle eines Schuldspruches wegen Mordes muss der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden.

6. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-06 16:06:022015-02-05 12:34:45Haftbefehl wegen Mordes in Weilheim

7 Jahre Haft für Betrug

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Vorletzte Woche verhandelte das Landgericht München I einen schier unvorstellbaren Fall von Betrug: Ein völlig mittelloser und wegen Betruges vorbestrafter 58-jähriger Täter veranlaßte die Firma Sixt, ihm 55 Autos zu verkaufen. Gleichzeitig schaffte er es, einen Schönheitschirurgen dazu zu bringen, ihm ohne Vorkasse Fett abzusaugen und ihm gleichzeitig noch für zwei Wochen einen teuren Mercedes zur Verfügung zu stellen, Selbstredend sahen weder Sixt noch der Schönheitschirurg jemals auch nur einen Cent.

Nach Überzeugung des Landgerichts hatte der Angeklagte einen Gesamtschaden von Euro 260.000 angerichtet und nicht wiedergutgemacht.

Auch ein Teilgeständnis des Angeklagten konnte daher nicht zu einer deutlichen Reduzierung der Strafe führen.

6. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-06 16:05:412015-02-01 17:29:437 Jahre Haft für Betrug
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