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Verfahren wegen Frau-Schlagens

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein etwa vierzigjähriger Münchner Handwerker (Verteidiger RA Florian Schneider) muß sich seit knapp 3 Monaten einem Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung stellen. Die Ehefrau seines besten Freundes, eine Brasilianerin, hatte ihn angezeigt und behauptet, er habe sie bei einem gemeinsamen Abend zu dritt verprügelt. Nach der Erinnerung des Handwerkers und seines Freundes, – des Ehemannes der Frau, – hatte sich die Geschichte jedoch ganz anders abgespielt: Als die beiden Freunde spätabends nach Hause gekommen seien von einer Zechtour durch die Kneipen in München seien sie zunächst ganz friedlich zu dritt in der Küche zusammen gesessen. Ohne jeden erkennbaren Anlaß habe die Frau jedoch plötzlich behauptet, der Beschuldigte habe vor zwei Jahren seine Ehefrau betrogen. Das habe sie doch genau mitbekommen, als sie sich damals zu viert auf dem Viktualienmarkt getroffen hätten und der Handwerker plötzlich nicht mit seiner Ehefrau aufgetaucht sei, sondern mit einer anderen Frau.

Der Handwerker wußte zunächst nicht so recht, wie ihm geschieht, zumal der Vorwurf komplett an den Haaren herbeigezogen war. Als er deshalb sagte, sie spinne doch wohl, und auch sein Freund zu ihr sagte, sie ticke jetzt wohl dicht mehr so ganz richtig, rastete die Frau komplett aus, stürzte sich auf den Handwerker, riß ihn mit seinem Stuhl zu Boden und kratzte ihm mit ihren langen Fingernägeln das Gesicht blutig. Nur das Dazwischentreten seines besten Freundes rettete ihn vor einer kompletten Zerstörung seines Gesichts durch die rasende Frau. Als er die Frau weggezogen hatte kreischte und plärrte die so laut in der Wohnung herum, bis die Polizei kam.

Als die Polizei eintraf behauptete sie plötzlich, der Handwerker habe sie geschlagen und vergewaltigt. Die Polizei nahm ihn darauf in Gewahrsam und mit zur Blutentnahme. Inzwischen ist seinem Freund auch klar geworden, warum ihn die Anzeigeerstatterin geheiratet hatte, nämlich nur deshalb, weil sie eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gebraucht hatte. Und noch etwas ist nun klar: Weil sie sich jetzt (ihrer Meinung nach) sicher ist, daß sie die Ehe jetzt nicht mehr braucht, da sie eine eigentsändige Aufenthaltserlaubnis bekommen kann, hat sie ihre Vorwürfe eben jetzt erhoben, um mit der Begründung, der beste Freund ihres Mannes schlage und vergewaltige sie und ihr Mann halte auch noch zu ihm, eine Härtefallscheidung durchzukriegen, damit sie Unterhalt und Aufenthalsterlaubnis gleichtzeitig bekommen und nun ein freies und unbeschwertes Leben in Deutschland führen kann. Mittlerweilen ist es zumindest gelungen, den Vorwurf der Vergewaltigung aus der Welt zu schaffen. Spätestens mit den ausführlichen Aussagen des Handwerkers und seines Freundes wird auch klar sein, wer wen an diesem Abend verletzt hatte. Die Scheidung wird dann aber erfolgreich abgeschlossen sein, zumal der Freund des Beschuldigten die jetzt von sich aus mit Volldampf betreibt. Mit der selbständigen Aufenthaltserlaubnis wird es dann aber schlecht ausschauen, wenn nämlich bewiesen sein wird, daß die Frau sich wegen falscher Verdächtigung strafbar gemacht hat und sich außerdem die Aufenthaltserlaubnis erschlichen hatte, weil sie nur deshalb geheiratet hatte.

6. Mai 2012/von Florian Schneider
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