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Schlagwortarchiv für: Strafrecht

Freispruch in dubio pro reo

Eigentumsdelikte, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der Freispruch in dubio pro reo kam eigentlich nicht überraschend. Der Münchner hatte sich aber vor der Verhandlung einer ganzen Phalanx von Zeugen gegenüber gesehen. Vor allem sein ehemaliger Chef hatte ihn belastet und alles getan, um ihn in die Pfanne zu hauen. Und die Anklage hatte es in sich:

Der Angeklagte soll die Tageseinnahmen seines früheren Arbeitgebers gestohlen haben.

Anzeigeerstatter und Angeklagter waren schon lange miteinander befreundet. Außerdem hatte der Angeklagte auch bis vor Kurzem im Lokal des Anzeigeerstatters gearbeitet. Bei einem freundschaftlichen Besuch an seiner früheren Arbeitsstätte im Juni diesen Jahres soll der Angeklagte die Tageseinnahmen aus dem Geheimversteck geklaut haben. Das Versteck kannten nur Eingeweihte, Gäste nicht. Das reichte seinem früheren Chef, seinen ehemaligen Mitarbeiter zu verdächtigen und anzuzeigen.

Es gab aber keinen einzigen Tatzeugen für den Diebstahl.

In der Hauptverhandlung des Amtsgerichts München gab sich der ehemalige Arbeitgeber alle Mühe, den Angeklagten als einzig möglichen Täter hinzustellen. Seine Begründung war, dass es seiner Meinung nach niemand Anderes gewesen sein kann. Alle anderen Mitarbeiter seien zuverlässig. Nur der Angeklagte habe den ganzen Abend über versucht, sich von anderen Angestellten Geld auszuleihen. Auch habe keiner solche Geldprobleme wie der Angeklagte. Und schließlich sei er immer wieder in der Nähe des Verstecks gewesen. Der Staatsanwaltschaft hatte die Beweislage für die Erhebung der Anklage ausgereicht.

Erst auf die beharrlichen Nachfragen von Gericht und Verteidigung (Strafverteidiger RA Florian Schneider) zeigte sich, dass es doch mengenweise andere Möglichkeiten gab für eine Täterschaft.

Das Amtsgericht kam am Schluß der Beweisaufnahme nämlich zu dem Ergebnis, dass auch Andere als Täter in Frage kamen. Einige der Mitarbeiter des Lokals hatten nämlich ausgesagt, dass das sogenannte Geheimversteck auch Andere kannten, die dort gearbeitet haben. Außerdem seien alle Türe unkontrolliert offen gestanden und alles sei frei zugänglich gewesen. 

Der Freispruch erfolgte daher nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten (in dubio pro reo).

Die Staatsanwältin beantragte trotzdem Schuldspruch und Geldstrafe. Der Angeklagte war nämlich vorbestraft wegen eines Diebstahls. Das Amtsgericht konnte jedoch nur noch freisprechen. Offen bleibt, ob die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptiert oder Berufung einlegt. Dann würde die Sache von der Berufungskammer des Landgerichts München I erneut verhandelt und alle Zeugen nochmals gehört werden.

20. September 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht.jpg 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-09-20 16:47:152017-09-22 07:58:46Freispruch in dubio pro reo

Strafverteidiger berät auch über Zeugenrechte

Opfervertretung – Nebenklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der Streit zwischen ihnen war Anfang des Jahres eskaliert. Nach dem Konsum von ziemlich viel Wein kam es zu gegenseitigen Vorwürfen und zum Rausschmiß der Frau aus der Wohnung ihres Lebensgefährten. Die revanchierte sich umgehend. Nachdem der erwachsene Sohn der Frau und ein gemeinsamer Bekannter informiert waren rief sie die Polizei. Der erzählte sie dann dramatische Geschichten von Schlägen und Würgereien.

Plötzlich wurde ihr Freund nun als Beschuldigter (Strafverteidiger RA Florian Schneider) einer Körperverletzung geführt.

Als ein paar Tage vergangen waren und man den nächsten gemeinsamen Urlaub plante tat ihr ihre Anzeige leid. Als sie nun versuchte, ihre Anzeige zurückzunehmen, erfuhr sie, dass das gar nicht geht. Zurücknehmen kann man nur einen Strafantrag. Nicht aber die Strafanzeige selbst. Die läuft weiter.

Im Falle einer Rücknahme des Strafantrages bejaht die Staatsanwaltschaft oft einfach das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und ermittelt weiter.

Nachdem die Frau vergeblich versucht hatte, ihre Strafanzeige zurückzunehmen, probierte sie es nun mit der Rücknahme ihres Strafantrages. Den hatte sie gleichzeitig mit ihrer Anzeige Anfang des Jahres gestellt. Die Staatsanwaltschaft interessierte das nicht so besonders. Sie ermittelte einfach weiter. Nun wurden der Umkreis um die Beiden befragt und Zeugen vernommen, die den Streit mitbekommen hatten. Der erwachsene Sohn der Frau sowie der gemeinsame Bekannte erhielten Ladungen der Polizei zur Vernehmung als Zeugen. Auch die Polizeibeamten vor Ort notierten ihre Beobachtungen.

Am Ende der Ermittlungen stand eine Anklage gegen den beschuldigten Lebensgefährten sowie eine Ladung der Frau als Zeugin zur Hauptverhandlung.

In dieser Situation gilt für die Anzeigeerstatterin dasselbe wie für alle Zeugen. Sie muß genauso aussagen wie alle anderen Zeugen. Als Geschädigte steht ihre kein Auskunftsverweigerungrecht zur Seite. Der Frau blieb nur der Weg zur Beratung durch einen Strafrechtsanwalt.

Denn der Strafverteidiger berät auch über Zeugenrechte.

Da das Paar sowieso zusammen bleiben will bot sich ihnen eine gute Lösung an. Ihr Strafrechtsanwalt riet ihr, die sowieso anstehende Verlobung vorzuziehen. Durch ihr Verlöbnis gelang es, der Frau eine sie belastende Aussage vor Gericht zu ersparen. Denn wegen ihrer Übertreibungen vor der Polizei hatte sie sich auch selbst strafbar gemacht wegen falscher Verdächtigung.

Als Verlobte oder als Ehefrau erhält eine Zeugin ein Auskunftsverweigerungsrecht vor Polizei und Gericht.

Da nun die Hauptbelastungszeugin wegfällt und die damals involvierten Bekannten und Verwandten nur bruchstückhafte Erkenntnisse hatten wird es für die Strafverfolger schwierig. Weder der Angeklagte noch die Anzeigeerstatterin können jetzt wohl noch strafrechtlich belangt werden.

3. August 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/strafrecht-polizeieinsatz.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-08-03 14:28:552017-08-03 14:28:55Strafverteidiger berät auch über Zeugenrechte

Bewährung für Drogen-Abgabe

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Zivil-Beamten der Kripo München waren sich sicher, einen Umschlagplatz für Heroin in der Nähe des Hauptbahnhofs ausfindig gemacht zu haben: Immer wieder waren bekannte Gesichter aus der Münchner Drogen-Szene in der Nähe eines Männerwohnheimes beim Ein- und kurz darauffolgenden Ausgehen beobachtet worden. Nachdem die Beamten dieses Schauspiel einige Male beobachtet hatten griffen sie zu. Sie zögerten nicht lange und stürmten die Wohnung.  Einen Durchsuchungsbeschluss brauchten sie nicht, da nach ihrer Ansicht Gefahr im Verzug vorlag.

Drogenfund in der Wohnung

Bei der Durchsuchung des Zimmers konnten dann tatsächlich fünf Portionsplomben Heroin sichergestellt werden. Der Angeklagte zeigte sich von Anfang an geständig und räumte ein, dass es sich um sein Heroin handelte. Allerdings bestritt er den Verkauf. Er gab an, es alleine für seinen hohen Eigenbedarf gekauft zu haben.

Gutachten bestätigt starken Konsum

Ein Gutachten attestierte den Angeklagten eindeutig als polytox und schwerst drogenabhängig. Die Staatsanwaltschaft München I  hielt aber am Tatvorwurf des Handeltreibens mit BtM fest und unterstellte dem Angeklagten einen schwunghaften Handel. Dass das Heroin ledilich seinen Eigenbedarf decke wollte die StA nicht glauben.

Kein Beweis fürs Handeltreiben

Bei der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht München galt nun für die Verteidigung  (RA Florian Schneider), das Gericht davon zu überzeugen, dass der Angeklagte zwar gelegentlich Heroin an Bekannte im Dienste der Freundschaft abgab, dies aber unentgeltlich tat und keinen ihm vorgeworfenen Handel betrieb.

Die Zeugenaussagen seiner Mitbewohner waren hierbei durchaus nützlich: Keiner der Beiden hatte den Angeklagten je Geld entgegen nehmen sehen. Wohl aber die Abgabe von Drogen an Bekannten.

Staatsanwaltschaft will Haftstrafe, Gericht folgt aber Verteidigung und verhängt Bewährung

Dem Antrag der Staatsanwaltschaft, den Angeklagten zu einem Jahr und acht Monate ohne Bewährung zu verurteilen, folgte das Gericht nicht. Stattdessen schloss es sich dem Antrag der Verteidigung an und setzte den Angeklagten nach knapp fünf Monaten U-Haft auf Bewährung auf freien Fuß. Die Staatsanwaltschaft wird wohl Berufung einlegen.

17. September 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-17 14:08:392016-09-17 16:31:01Bewährung für Drogen-Abgabe
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Schlagwörter

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