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Schlagwortarchiv für: Haft

Haft für Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Am Ende der Verhandlung hieß es am Donnerstag Haft für Körperverletzung. Der dreißigjährige Angeklagte aus München fand keine Gnade vor der Amtsrichterin.

Die Staatsanwaltschaft beantragte am Ende Haft für Körperverletzung.

Eine Bewährung kam für das Amtsgericht nicht mehr in Frage. Der Angeklagte war mit einem langen Vorstrafenregister in die Verhandlung gekommen. Auch eine Bewährung war offen. Die Ausgangslage war also äußerst ungünstig.

Dass der Angeklagte den Tatvorwurf unumwunden einräumte half ihm nichts.

Auch nicht, dass er seiner Meinung nach in Notwehr handelte und unübersehbar provoziert worden sei. Der Angeklagte hatte einen Mann geschlagen, der am S-Bahnhof eine Bierflasche aus Glas auf seine Kinder geworfen hatte. Der Mann war aus der S-Bahn ausgestiegen, als der Angeklagte mit seinen Kindern einsteigen wollte. Beim Aussteigen hatte der Mann die Glasflasche in Richtung der beiden Kinder geschmissen. Die Splitter flogen auch gegen die Kinder. Der Angeklagte war dem Mann sofort hinterher gerannt und hatte ihn gestellt. Bei dem folgenden Wortgefecht hatte der alkoholisierte Werfer alles abgestritten und den Angeklagten provoziert. Der Angeklagte hatte daraufhin zweimal zugeschlagen und den Flaschenwerfer im Gesicht verletzt.

Am Ende der Verhandlung hieß es Haft für Körperverletzung.

Ein Polizeibeamter war den Beiden gefolgt und hatte alles mitbekommen. Zudem hatte eine Videokamera alles aufgezeichnet. Zu sehen waren nur die beiden Schläge des Angeklagten. Nicht aber die Provokationen des Werfers. Auch der Polizist konnte hierzu nicht viel sagen. Wie leider oft üblich wurden nur die Alkoholwerte des Tatverdächtigen gemessen. Hier wäre aber auch die Alkoholisierung des Flaschenwerfers interessant gewesen. Der war immerhin deutlich alkoholisiert.

Der Angeklagte muss nun im Rahmen der Berufung nochmal sein Glück versuchen.

Die Berufungskammer des Landgerichts wird sich den Fall ganz genau ansehen und prüfen, ob es eine erneute Bewährung für den Angeklagten noch vertreten kann. Dafür muss der Angeklagte sich gut vorbereiten und alle seine Argumente vorbringen für eine Bewährung. Die Argumentation des Amtsgerichts, der Angeklagte sei vielfach vorbestraft und habe innerhalb offener Bewährung gehandelt, greift zu kurz. Für den Angeklagten sprechen vielerlei Argumente. Unter Anderem seine stabilen Familienverhältnisse und die bevorstehende Drogentherapie mit seiner Frau zusammen.

7. März 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-eigentum-raub.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-03-07 12:19:532020-09-17 13:59:46Haft für Körperverletzung

Haft für Nötigung

Opfervertretung – Nebenklage, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Zuerst sollte es vor dem Amtsgericht weder Haft geben noch überhaupt eine Verurteilung für die Nötigung geben.

Der erstinstanzliche Richter am Amtsgericht München hatte die Sache noch ziemlich entspannt gesehen.

Der Angeklagte hatte seine Taten schließlich ausführlich erläutert. Warum er seine Ex-Freundin (Opferanwalt RA Florian Schneider) nicht nur misshandelt hatte. Sondern danach auch mit ihrem gestohlenen Schlüssel in ihre Wohnung eingedrungen war. Und ihren ganzen Schmuck und alle ihre Wertsachen und Papiere mitgenommen hatte.

Sinn der Aktion sei schließlich nur der gewesen, ein Pfand gegen sie zu haben.

Der Amtsrichter glaubte alles und verurteilte den Angeklagten daraufhin nur wegen der Misshandlungen. Es gab eine moderate Bewährung von 1 Jahr für einfache und gefährliche Körperverletzungen. Wegen der Entwendung ihres Schmucks im Wert von etwa € 8.000 und ihres Passes und Ausweises sprach er ihn sogar großzügig frei. Denn der Angeklagten habe ja nur ein Pfand gegen seine Ex-Freundin haben wollen. Schließlich habe sie sich ja von ihm getrennt und habe doch auch Schulden bei ihm gehabt!. Die geschädigte Ex wandte sich an einen Anwalt.  

In der Berufung war der Spaß dann vorbei und es hieß Haft für die Nötigung.

Von einem Freispruch für den Einbruch in die Wohnung seiner Ex wollte das Landgericht München nichts mehr wissen. Es erkannte in dem Einbruch bei der Ex-Freundin und in der Mitnahme auf eine erhebliche Strafbarkeit. Die Mitnahme ihrer gesamten Wertgegenstände sei als nichts Anderes zu werten als eine schwerwiegende Nötigung zu Lasten der Ex-Freundin. Denn sie sollte zur Rückkehr bewegt und außerdem bestraft werden für ihre Widerspenstigkeit. Die Ex bestritt, auch nur die allergeringsten Schulden beim Angeklagten zu haben. Nicht er habe ihr Geld geliehen, sie habe immer alles gezahlt! 

Außerdem habe der Angeklagte auch einen Hausfriedensbruch begangen.

Die Polizei hatte die gesamten Wertsachen im Schlafzimmer des Angeklagten gefunden. Er hatte deshalb schlecht abstreiten können, sie zu haben. Allerdings beteuerte er stets, alles zurückgeben zu wollen, wenn sie ihre Schulden bei ihm bezahlt habe. Das Landgericht München verstand da keinen Spaß und ließ den Angeklagten und die geschädigte Ex alle Kontoauszüge und Nachweise über die finanzielle Situation während der kurzen Beziehungszeit von 1 Jahr vorlegen. Es zeigte sich prompt, dass der Angeklagte mehrere Tausend Euro Schulden bei seiner Ex-Freundin hatte und nicht sie bei ihm. Das Pfandrecht des Angeklagten gab’s also gar nicht!

Der Angeklagte war zudem erheblich vorbestraft und stand unter offener Bewährung.

Deshalb hatte auch die Staatsanwaltschaft das Urteil angefochten und vor dem Landgericht gewonnen. Der erstinstanzliche Richter des Amtsgerichts hatte sich einfach von dem wortgewandten Angeklagten hinters Licht führen lassen. Die Staatsanwaltschaft München konnte das nicht akzeptieren. Der Angeklagte muss nun für 1 Jahr und 4 Monate in Haft. Außerdem wird seine offene Bewährung von 5 Monaten widerrufen werden. Von den insgesamt 21 Monaten Strafhaft wird er 14 tatsächlich absitzen müssen. 7 Monate erhält er auf Bewährung.

 

13. Juli 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/opfervertretung-nebenklage-strafrecht-anwalt.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-07-13 15:32:432019-07-15 16:08:54Haft für Nötigung

Haftbefehl gegen falschen Polizisten

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

„Hier meldet sich die Polizei. Ihr Geld auf der Bank ist akut bedroht von Verbrechern. Bringen Sie ihre Wertsachen in Sicherheit. Übergeben Sie alles der Polizei!“ So oder so ähnlich lauteten Anrufe bei vielen älteren Menschen in Deutschland. Die alten Leute gerieten in Sorge und hoben ihr ganzes Geld ab.

Für die Übergabe kam die vermeintliche Polizei direkt an die Wohnungstüre.

Mit den alten Leuten hatten die falschen Polizisten ein Codewort ausgemacht. Das sollte dazu dienen, die behaupteten Verbrecher auszuschalten. Alles Geld sollte nur an die vermeintliche Polizei übergeben werden. Der Trick hatte schon in vielen Fällen funktioniert. Zigtausende Euro wurden so erbeutet.

Für die Übergabe an der Wohnungstüre wurden Ahnungslose angeworben.

Offenbar wurden für den kritischen Teil der Sache nicht Eingeweihte eingesetzt. Die sollten nur ein Paket abholen. Denn die Übergabe der Wertsachen an der Wohnungstüre ist der problematischste Teil der Straftat. Bevorzugt wurden Auswärtige. Denn die kennen sich in München nicht aus und kennen auch die Täter nicht. Sie wurden per Handy zum Einsatzort gelotst.

Beim Läuten an der Türe öffnete die Polizei.

Einige der alten Leute waren aber nicht dumm. Sie riefen sofort die Polizei. Der ahnungslose Mann aus Bremen (Verteidiger RA Florian Schneider) staunte nicht schlecht. Denn nach dem Läuten an der Tür schaute er in die Mündung einer Waffe.

So viel Geheimniskrämerei nur für die Abholung eines Paketes hätte ihn aber skeptisch machen müssen.

Genauso wie die Umstände der ganzen Sache. Warum kriegt man für eine einfache Paketabholung € 1.000? Und wird dafür sogar extra von Bremen nach München geflogen? Seine Finanznot war aber wohl genauso groß wie seine Sorge um seine kleine Familie. In zwei Monaten wird seine Freundin entbinden. So ließ er wohl alle Bedenken fahren.

Nun hieß es Haftbefehl.

Die Staatsanwaltschaft München beantragte Haftbefehl. Das Amtsgericht erließ ihn sofort. Der Bremer ging in Untersuchungshaft nach Stadelheim.

Der Paketabholer wird sich auf eine lange Haftstrafe einstellen müssen.

Bei der in Rede stehenden Straftat geht es um bandenmäßigen Betrug. Die Freiheitsstrafen hierfür sind hoch. Die Grenze für eine Bewährung wird da wohl deutlich überschritten werden.

4. April 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-eigentum-raub.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-04-04 19:39:322017-06-21 12:32:34Haftbefehl gegen falschen Polizisten
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