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Haftbefehl gegen falschen Polizisten

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte
Diesbtahl, Raub, Taschendiebstahl

„Hier meldet sich die Polizei. Ihr Geld auf der Bank ist akut bedroht von Verbrechern. Bringen Sie ihre Wertsachen in Sicherheit. Übergeben Sie alles der Polizei!“ So oder so ähnlich lauteten Anrufe bei vielen älteren Menschen in Deutschland. Die alten Leute gerieten in Sorge und hoben ihr ganzes Geld ab.

Für die Übergabe kam die vermeintliche Polizei direkt an die Wohnungstüre.

Mit den alten Leuten hatten die falschen Polizisten ein Codewort ausgemacht. Das sollte dazu dienen, die behaupteten Verbrecher auszuschalten. Alles Geld sollte nur an die vermeintliche Polizei übergeben werden. Der Trick hatte schon in vielen Fällen funktioniert. Zigtausende Euro wurden so erbeutet.

Für die Übergabe an der Wohnungstüre wurden Ahnungslose angeworben.

Offenbar wurden für den kritischen Teil der Sache nicht Eingeweihte eingesetzt. Die sollten nur ein Paket abholen. Denn die Übergabe der Wertsachen an der Wohnungstüre ist der problematischste Teil der Straftat. Bevorzugt wurden Auswärtige. Denn die kennen sich in München nicht aus und kennen auch die Täter nicht. Sie wurden per Handy zum Einsatzort gelotst.

Beim Läuten an der Türe öffnete die Polizei.

Einige der alten Leute waren aber nicht dumm. Sie riefen sofort die Polizei. Der ahnungslose Mann aus Bremen (Verteidiger RA Florian Schneider) staunte nicht schlecht. Denn nach dem Läuten an der Tür schaute er in die Mündung einer Waffe.

So viel Geheimniskrämerei nur für die Abholung eines Paketes hätte ihn aber skeptisch machen müssen.

Genauso wie die Umstände der ganzen Sache. Warum kriegt man für eine einfache Paketabholung € 1.000? Und wird dafür sogar extra von Bremen nach München geflogen? Seine Finanznot war aber wohl genauso groß wie seine Sorge um seine kleine Familie. In zwei Monaten wird seine Freundin entbinden. So ließ er wohl alle Bedenken fahren.

Nun hieß es Haftbefehl.

Die Staatsanwaltschaft München beantragte Haftbefehl. Das Amtsgericht erließ ihn sofort. Der Bremer ging in Untersuchungshaft nach Stadelheim.

Der Paketabholer wird sich auf eine lange Haftstrafe einstellen müssen.

Bei der in Rede stehenden Straftat geht es um bandenmäßigen Betrug. Die Freiheitsstrafen hierfür sind hoch. Die Grenze für eine Bewährung wird da wohl deutlich überschritten werden.

4. April 2017/von Florian Schneider
Schlagworte: Bandenbetrug, falsche Polizisten, Haft, haftbefehl, polizei, Staatsanwalt, Untersuchungshaft
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