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Schlagwortarchiv für: gewaltschutzgesetz

Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung

Opfervertretung – Nebenklage

Der Münchner hatte von der Mutter seiner Exfreundin einen Beschluss des Münchner Familiengerichts gemäß § 1 des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) erhalten. Ihm wurde von der Mutter seiner Exfreundin lange nach der Trennung vorgeworfen, sie bedroht zu haben. Die Mutter seiner Ex hatte einen Anwalt eingeschaltet und an Eides statt versichert, der Anfangdreißiger habe sie bedroht. Daraufhin hatte das Gericht dem Mann einen Beschluss geschickt, wonach es ihm verboten wurde, Kontakt in jeglicher Form mit der Mutter aufzunehmen. Dem Mann bleibt nur der Widerspruch gegen die Gewaltschutzanordnung.

Ein Widerspruch gegen eine Gewaltschutzanordnung ist vom Gesetz aber gar nicht vorgesehen.

Betroffene suchen in den Beschlüssen vergeblich nach entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrungen mit einer Einspruchs- oder Beschwerdemöglichkeit. Die gibts aber nicht. Das Gesetz gibt Leuten wie dem Münchner trotzdem durchaus die Möglichkeit, gegen ungerechtfertigte Beschlüsse dieser Art vorzugehen: Der Münchner muss Terminsantrag stellen. Das bedeutet, dass der Münchner nun beim Amtsgericht Antrag stellen muss, über die einstweilige Anordnung zu verhandeln, wenn er diese Anordnung als ungerecht empfindet.

Ein Terminsantrag ist also der einzige Rechtsschutz für Empfänger einer Anordnung nach § 1 GewSchG.

Üblicherweise ist dies Sache eines Anwaltes. Er hat sich beim Amtsgericht als Verfahrensbevollmächtigter des Betroffenen zu bestellen und Antrag auf Verhandlung zu stellen. Der Münchner bekommt auf diese Weise die Möglichkeit, sich im Rahmen eines mündlichen Verhandlungstermins vor dem zuständigen Richter zu den Vorwürfen der Mutters einer Ex zu äußern und die Dinge richtig zu stellen.

Im Falle des Münchners sind die Vorwürfe der Mutter seiner Ex an den Haaren herbei gezogen, er kennt die Mutter seiner Ex noch nicht einmal.

Hintergrund dieses ganzen Verfahrens ist die Wut seiner Ex über die Trennung von ihm, die sie als große Schmach und Verletzung empfindet. Als sie mitbekommt, dass der Mann nun auch noch eine neue Freundin hat, spannt sie nicht nur ihre Mutter für ihre Rache ein. Sie zeigt ihren früheren Freund auch noch an wegen zahlloser Delikte wie Waffen- und Drogenbesitz, was ebenfalls gelogen ist.

Nach dem Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung will sie in dem Verfahren ihrer Mutter als Zeugin auftreten und hat wohl vor, zu lügen, dass sich die Balken biegen, nur um ihn ans Messer zu liefern.

Der Mann muss sich also auf das weitere Verfahren gut vorbereiten. Er muss mit seinem Verteidiger (Fachanwalt RA Florian Schneider) die Strafakten beiziehen und sich auf die falschen Vorwürfe vorbereiten. Strafbar hat sich in diesem Fall ganz sicher nicht der Mann, sondern die Ex gemacht. Sie wird sich später vor dem Staatsanwalt zu verantworten haben wegen falscher Verdächtigung und absehbarerweise auch wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht.

6. Mai 2025/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/strafrecht-anwalt-rechtswanwalt-strafrechtskanzlei.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2025-05-06 19:05:502025-05-08 11:09:04Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung

Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Opfervertretung – Nebenklage

Ein Mittvierziger aus München, der sich schon seit einiger Zeit mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I wegen Nachstellung befassen muß ist nun von seiner Exfreundin auch noch mit einem Ordnungsgeldbeschluß des Münchener Familiengerichts überzogen worden. Seit mehr als 1 Jahr  hat er erhebliche Konflkte mit seiner Exfeundin, von der er schon seit Langem getrennt ist, die ihn aber immer wieder anzeigt wegen Stalkings und ihm immer wieder vom Münchener Familiengericht einstweilige Anordnungen nach dem Gewaltschutzgsetz schicken läßt. Hintergrund dafür sind nach ihren Angaben mehrere Versuche von ihm, sie zu kontaktieren, obwohl sie von ihm nix mehr wissen will und ihm dies nach ihrer Aussage auch mehrfach klar gemacht hatte. Trotzdem soll er (nach ihren Aussagen bei der Polizei) immer wieder versuchen, zu ihr Kontakt aufzunehmen, indem er zufallsmäßig in ihrer Wohnanlage auftaucht oder ihr auf dem Weg in die Arbeit mit dem Rad begegnet. Nach ihrer Aussage geht ihr aber am meisten auf die Nerven, dass er ihre Arbeitsstelle herausgekriegt und sie da immer wieder angerufen haben soll. Das hat inzwischen auch den Arbeitgeber der Frau auf den Plan gerufen, der eigene Anwälte eingeschaltet hat und dem Mann mit einer Unterlassungsklage gedroht hat, sollte er die Anrufe nicht sein lassen. Der Mann muß aber als nächstes mit einer Anklage der Staatsanwaltschaft München I rechnen und einer Verurteilung wegen Nachstellung, sollten sich die Vorwürfe der Ex vor Gericht bestätigen. Dann droht ihm allerdings zusätzlich auch noch eine Verurteilung wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz, das eigene Strafvorschriften hat. Insgesamt muß der Mann mit einer Freiheitsstrafe zur Bewährung rechnen, da er erst letztes Jahr wegen Nachstellung zu Lasten seiner Ex zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.

6. Dezember 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-12-06 20:10:292020-01-28 11:58:11Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz
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Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

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