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Schlagwortarchiv für: freiheitsstrafe

Keine Untersuchungshaft für Falschgeld-Täter

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der 35-jährige Umschüler aus München hatte ziemlich getankt beim Feiern von Samstag auf Sonntag in verschiedenen Münchner Clubs. Annähernd 3 Promille könnten es schließlich geworden sein, als die Handschellen dann klickten. Möglicherweise hatte er gar nicht mehr so recht realisiert, was er dann tat:  Er nahm 6 falsche 50-Euro-Scheine an und brachte sie gleich wieder unter die Leute. Er zahlte Cocktails und andere Getränke in diversen Clubs mit den falschen Fünfzigern. Neben den Getränken bekam er natürlich vor allem sauberes Wechselgeld ausgehändigt. Schließlich flog die Sache auf: Einer der Securities verfolgte den Umschüler auf seinem Weg in die nächsten Clubs. Als der Beschuldigte auch hier wieder mit Falschgeld zahlte kam die Polizei. Der 35-Jährige mußte daraufhin den Rest der Nacht zum Sonntag in der Haftzelle verbringen. Auch die nächste Nacht zum Montag noch.

Haftbefehl wegen Verbreitung von Falschgeld

Die Staatsanwaltschaft wollte jedoch mehr: Sie beantragte Haftbefehl. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München erließ den auch, setzte ihn aber außer Vollzug: der Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte einen festen Wohnsitz. Das rettete ihn schließlich vor der Haft.

Inverkehrbringen von Falschgeld ist ein Verbrechen

Der Beschuldigte hat sich da auf ein riskantes Spiel eingelassen: Das Strafgesetzbuch sieht für jede einzelne Tat des Inverkehrbringens eines falschen Geldscheines einen Strafrahmen von mindestens 1 Jahr bis zu maximal 10 Jahren vor. Der Beschuldigte muß sich daher auf eine erhebliche Freiheitsstrafe einrichten, die sein Führungszeugnis komplett ruinieren wird. 

Bewährung trotzdem unter Umständen möglich

Der Beschuldigte kann sich trotzdem einige Hoffnung auf Bewährung machen: Er ist  nicht vorbestraft und lebt in geregelten Verhältnissen. Ob das aber dann wirklich für eine Bewährung reicht wird entscheidend von dem weiteren Verhalten des Umschülers abhängen: Bei Freiheitsstrafen von mehr als 1 Jahr braucht ein Gericht nämlich schon sehr gute Argumente, um eine Strafe noch zur Bewährung auszusetzen. In diesem Zusammenhang wird vor allem auch eine Frage von großer Bedeutung sein: Nämlich, ob er den Schaden wiedergutgemacht hat, den er den Clubs durch die Bezahlung mit Falschgeld verursacht hat

13. September 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-13 22:18:472016-09-14 07:23:28Keine Untersuchungshaft für Falschgeld-Täter

Haft für Kreditkartenfälscher

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Das Amtsgericht Erding verkündete am Mittwoch ein hartes Urteil: 2 Jahre und 8 Monate Knast für die Verwendung von falschen Kreditkarten in Münchner Läden und am Münchner Flughafen.

Der junge Asiate aus Malaysia war Ende letzten Jahres kurz vor Silvester am Münchner Airport festgenommen worden, als er gerade versuchte, mit einer seiner 12 falschen Kreditkarten in einem der Nobelshops im Flughafengebäude zu bezahlen. Als das Kartenlesegerät sich ein ums andere Mal weigerte, eine seiner Karten zu akzeptieren zog er immer weitere Karten aus der Tasche und probierte diese.

Die Ermittlungsrichterin in Dachau fackelte nicht lange und verfrachtete den Malaysier nach Stadelheim: Für die Verwendung von falschen Kreditkarten im Zahlungsverkehr sieht das Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von zwei bis maximal 15 Jahre vor. Angesichts dieser hohen Strafdrohung hatte sich ohne Weiteres der Haftgrund der Fluchtgefahr begründen lassen.

Hauptverhandlung und Gerichtsurteil

Nach einem halben Jahr der Untersuchungshaft fand nun die Hauptverhandlung über die Anklage der Staatsanwaltschaft Landshut statt. Trotz seines umfassenden Geständnisses und seiner sehr offenherzigen Nennung des Hintermannes der ganzen Aktion war kein Raum für eine Bewährung, die er sich natürlich erhofft hatte, zumal der von ihm verursachte Schaden erheblich war.

30. Juni 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-06-30 11:06:412016-08-31 11:06:17Haft für Kreditkartenfälscher

Strafanzeige wegen Betrugs im Internet

Internetstrafrecht, Vermögensdelikte

Die Polizei hat gegen einen 21-Jährigen mit ausländischen Wurzeln ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs im Internet eingeleitet, dem vorgeworfen wird, Dinge im Web erworben zu haben, ohne sie wirklich bezahlen zu wollen, um sie dann gleich weiterzuverkaufen. Der Beschuldigte erwarb Dinge  im Wert von mehreren Hundert bis etwa € 1000 über Ebay, die Zahlung wurde über ein Bezahlsystem abgewickelt. Durch einen Trick erfolgte die Bezahlung allerdings nicht wirklich, sodass ihm vom Verkäufer die Ware überlassen wurde, obwohl er tatsächlich gar nicht bezahlt hatte. Geschädigt wurden dadurch das Bezahlsystem und die Verkäufer in Höhe der nicht bezahlten Kaufpreise. Bei einem der Geschäfte flog er auf, so dass er sich nun mit einem Strafverfahren befassen muß. Der Strafrahmen für Betrug dieser Art beginnt bei einer Geldstrafe und reicht bis zur Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Wichtig wird für ihn die Wiedergutmachung der von ihm verursachten Schäden, da diese ein entscheidendes Kriterium für die Strafzumessung ist. 

4. Januar 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-01-04 18:51:032016-01-07 22:29:17Strafanzeige wegen Betrugs im Internet

Freispruch bzw. 3 Jahre 9 Monate für zwei Angeklagte

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Große Strafkammer am Landgericht München I hat am Montag einen etwa 25-Jährigen aus dem bayerischen Oberland wegen schwerer räuberischer Erpressung in einem minder schweren Fall schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Der junge Mann war für schuldig befunden worden, letztes Jahr zusammen mit einem Mittäter und unter Verwendung eines Klappmessers im Münchner Lehel ein Waxing Studio überfallen und Beute gemacht zu haben. Da die Täter damals hatten entkommen können stocherte die Polizei bei der Suche nach den Beiden zunächst im Nebel. Eine verwertbare DNA-Spur führte schließlich zum Ziel und zur Verhaftung des 25-Jährigen. Der gestand sofort und nannte auch seinen Mittäter, der kurz darauf nach seiner Einreise aus der Türkei nach Deutschland festgenommen werden konnte. In der Hauptverhandlung von Montag wiederholte der 25-Jährige sein Geständnis, der Andere bestritt jedoch jede Tatbeteiligung. Da die einzige vorhandene DNA-Spur nur den 25-Järhigen überführte, nicht aber den Anderern, sprach das Landgericht den ursprünglich als Haupttäter gehandelten Mitangeklagten frei und verurteilte nur den 25-Jährigen wegen schwerer räuberischer Erpressung in einem minder schweren Fall. Der 25-Jährige ist mit diesem Urteil ganz gut gefahren, denn nach dem Gesetz gilt bei schwerem Raub eine Mindeststrafe von 5 Jahren.

14. Dezember 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-12-14 21:33:262016-01-07 22:42:06Freispruch bzw. 3 Jahre 9 Monate für zwei Angeklagte
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