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Schlagwortarchiv für: Fachanwalt für Strafrecht

Verteidiger bei Sexualstraftaten

Sexualdelikte

Ein Verteidiger ist bei Sexualstraftaten besonders vonnöten. Das erfuhr auch der Nachhilfelehrer aus dem Süden Bayerns. Plötzlich stand die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor seiner Türe. Mädchen hatten ihn angezeigt. Der Vorwurf lautete auf sexuellen Mißbrauch von Kindern.

Der Beschuldigte tat das einzig Richtige. Er rief sofort über den Verteidigernotruf einen Anwalt an.

Als ihn die Polizei zu den Vorwürfen befragen wollte verweigerte er jede Aussage. Dabei verwies er auf seinen Verteidiger bei Sexualstraftaten. Mit der Aussageverweigerung hatte er zunächst einmal Zeit gewonnen. Denn nun konnte sein Verteidiger zunächst einen Blick in die Akten werfen, um sich über den Tatvorwurf überhaupt einmal genau zu informieren.

Der Verteidiger bei Sexualstraftaten war mehr als nötig, wie die Akten zeigten.

Die Polizei hatte nämlich beim Beschuldigten prompt auch noch zig tausende kinderpornografische Dateien und Videos gefunden. Der Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) saß in der Tinte und mußte jetzt vor allem die Nerven bewahren. Der Mann sprach kein Wort mit der Polizei. Trotz des ganzen Stresses!

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens besprechen der Beschuldigte und sein Anwalt zunächst einmal die Beweislage.

Nach wenigen Monaten lagen die Akten komplett vor. Der Beschuldigte und sein Verteidiger hatten nun alle Zeit der Welt. Es konnte nun in Ruhe die Beweislage besprochen werden. Und beratschlagt werden, wie weiterzumachen ist. Der Beschuldigte, der anfangs sehr belastet war, hatte nun selbst einen Überblick über die Beweise gegen ihn. Eine ganz andere Ausgangslage für eine Aussage als zu Beginn des Ermittlungsverfahrens, wo keinerlei Aktenkenntnis bestand!

Der Verteidiger bei Sexualstraftaten fertigte mit dem Beschuldigten daraufhin eine Stellungnahme zu den Ermittlungen an.

Dieser Schriftsatz wird grundsätzlich erst nach Abschluss der Ermittlungen erstellt, wenn alle Beweise bekannt sind! Er enthält in diesem Falle die Angaben des Beschuldigten zum Tatvorwurf. Und eine Stellungnahme des Verteidigers zu den Tatvorwürfen und zu den Ermittlungen. Der Beschuldigte übt damit sein Recht auf rechtliches Gehör gegenüber dem Staatsanwalt aus. Wie sich zeigt die richtige Vorgehensweise, denn damit konnte der Beschuldigte Einfluß auf das Verfahren nehmen.

24. Mai 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/erstberatung-in-der-kanzlei.jpg 321 845 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-05-24 16:19:142021-05-25 15:04:43Verteidiger bei Sexualstraftaten

Freispruch im Beziehungskrieg

Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc., Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Die Runde vor dem Berliner Kriminalgericht ging an die Frau (Strafverteidiger RA und Fachanwalt für Strafrecht Florian Schneider). 

Die Affäre zwischen dem Deutschen und der Jamaicanerin hatte zu einer Schwangerschaft geführt. 

Ab dann gab‘s aber nur noch Beziehungskrieg. Die Jamaicanerin wollte das Kind austragen, aber keine Beziehung. Der Deutsche hatte keine Lust auf Vaterschaft und Unterhaltszahlungen und zweifelte alles an. Los ging’s mit seinem Zweifel an seiner Vaterschaft. Für ihn war klar, dass seine Kurzzeitfreundin nur durch Sex querbeet durch die Karibik schwanger geworden sein konnte.

Seine Vaterschaft mußte erst vor einem deutschen Gericht unzweifelhaft geklärt werden. 

Als es da nix mehr zu deuteln gab kämpfte der Deutsche weiter. Er weigerte sich.  Unterhalt zu zahlen. Erst durch einen Anwalt in Deutschland ließ er sich zu bislang unregelmäßigen Zahlungen bewegen.

Höhepunkt war schließlich eine Anzeige gegen seine Ex wegen Urkundenfälschung und Betrug.

Als sie ihre Entbindungskosten und die ärztliche Behandlung ihres Kindes von ihm bezahlt haben wollte fing er an zu recherchieren. Er bekam den Eindruck, er werde betrogen. Sein Vorwurf lautete, seine Ex habe Arztrechnungen der Kliniken auf Jamaica in Höhe von mehreren Tausend Euro gefälscht. Ziel von ihr sei, ihn zu betrügen. Die Jamaicanerin war wegen der ständig ins Stocken geratenen Unterhaltszahlungen und wegen des Strafverfahrens inzwischen nach München umgesiedelt. Anders konnte sie ihren Ex nicht zum Zahlen bewegen und konnte sich auch anders nicht der Polizei stellen.

Die Berliner Staatsanwaltschaft glaubte dem Mann und beantragte einen Strafbefehl gegen die Frau.

Die Angeklagte legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Deshalb mußte sie sich in einer Hauptverhandlung den bohrenden Fragen des Kriminalgerichts und der Staatsanwaltschaft stellen. Nach der Anhörung beider Parteien sprach das Amtsgericht Berlin-Moabit die Frau frei.

Der Freispruch erfolgte nach dem Zweifelsgrundsatz in dubio pro reo.

Die Richterin äußerte Zweifel an der Schuld der angeklagten Jamaicanerin. Aber keine Zweifel an der Tatsache, dass das Strafverfahren derart schlecht ermittelt worden war, dass nur ein Freispruch vertretbar war. Nach diesem eindeutigen Urteil zugunsten der Mutter geht der Beziehungskrieg nun in die nächste Runde.

Der Freispruch im Beziehungskrieg hat das Kräfteverhältnis zwischen den beiden Beteiligten maßgeblich verändert.

Fraglich ist, ob die Staatsanwaltschaft Berlin den Freispruch akzeptiert. Legt sie keine Berufung ein würde der Freispruch rechtskräftig werden. Die Frau kann ab diesem Moment die nächste Runde im gerichtlich ausgefochtenen Beziehungskrieg einläuten.  Sie wird nun den Vater ihres Kindes auf Zahlung der Arzt- und Entbindungskosten verklagen. 

8. Oktober 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-10-08 14:20:492017-10-09 20:07:40Freispruch im Beziehungskrieg

Einstellung des Verfahrens wegen sexuellen Missbrauchs

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Sexualdelikte, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Einstellung des Verfahrens wegen sexuellen Missbrauchs. So lautete der Bescheid der Staatsanwaltschaft München für einen beschuldigten Musiklehrer. Dem etwa 70-jährigen Münchner war vorgeworfen worden, einen zehnjährigen Musikschüler während der Musikstunden sexuell belästigt zu haben.

Der Vorwurf lautete auf sexueller Missbrauch von Kindern wegen Auslegens von Comics mit sexuellem Inhalt im Wartezimmer.

Der Beschuldigte hatte sich in einem Laden am Münchner Rosental am Viktualienmarkt Comics gekauft, in denen es auch sexuelle Witze gab. Die hatte er dann zusammen mit anderen Zeitschriften im Wartezimmer seiner Musikschule ausgelegt. Der zehnjährige Junge hatte sich diese Comics natürlich sofort aus dem Stapel gefischt und zu Hause behauptet, in der Musikschule lägen Pornos aus.

Außerdem behauptete der Junge, der Beschuldigte habe sich ihm während der Musikstunden in sexueller Weise angenähert.

Der Junge hatte Keyboardunterricht genommen. Um ihm die Griffe zeigen zu können hatte ihn sein Lehrer auf sein Knie setzen lassen. Dieses auf dem Knie sitzen lassen stellte für die Eltern des Jungen ebenfalls einen sexuellen Missbrauch dar. Der Junge hatte jedoch mit keinem Wort verbale oder tätliche Annäherungsversuche schildern können. Nicht einmal die ausgiebige Vernehmung des Jungen durch eine Ermittlungsrichterin hatte Hinweise auf unzulässige Annäherungsversuche erbracht. Ein Betatschen oder Befummeln oder verbale Anmachversuche konnte auch der sehr phantasiereiche Junge nicht schildern.

Die Polizei nahm die Sache trotzdem ernst und leitete ein Verfahren ein.

Weder der Junge selbst noch die Eltern des Jungen hatten zunächst das Gespräch mit dem Beschuldigten gesucht. Dies wäre sicher der Weg gewesen, vor einer Anzeige eine Stellungnahme des Musiklehrers zu den Vorwürfen zu erhalten. Stattdessen erstatten sie sofort Strafanzeige. Die Polizei durchsuchte daraufhin als Erstes die ganze Musikschule des Beschuldigten und beschlagnahmte die „Pornos“.

Sexueller Missbrauch von Kindern, diesem schwerwiegenden Vorwurf sah sich der etwa siebzigjährige Musiklehrer unversehens ausgesetzt.

Der alte Herr hatte sich sein ganzes Leben nichts zuschulden kommen lasen und war immer gänzlich straffrei geblieben. Nun wurden die achtzehn Monate dauernden Ermittlungen eingestellt. Die Einstellung des Verfahrens erfolgte nach dem Grundsatz Im Zweifel für den Beschuldigten gemäß § 170 Absatz II der Strafprozessordnung.

Beharrliches Ankämpfen gegen den üblen Verdacht durch umfangreiche Verteidigungsschriften (Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht RA Florian Schneider) hatten den Erfolg nach eineinhalb Jahren gebracht.

Dem Münchner wird es damit nun auch möglich sein, die Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen der Eltern des Jungen erfolgreich abzuwehren. Die Eltern hatten nämlich sofort nach Anzeigeerstattung einen Anwalt damit beauftragt, Geldforderungen gegen den Beschuldigten zu erheben mit derselben Behauptung, es läge sexueller Missbrauch von Kindern vor. Diesen Forderungen ist nun ebenfalls und endgültig jegliche Grundlage entzogen.

2. Oktober 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/strafrecht-polizeieinsatz.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-10-02 12:44:092017-10-02 13:50:25Einstellung des Verfahrens wegen sexuellen Missbrauchs

Bei Unfallflucht keine Aussage ohne Strafverteidiger

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt, Straßenverkehrsdelikte

Die Unfallflucht war schnell passiert. Nach einigen Gläsern zuviel beim Weggehen und einem Ausweichmanöver wegen Gegenverkehrs waren die Außenspiegel der am rechten Straßenrand geparkten Autos nur so weggeflogen. Angesichts der Preise für vollelektrische und vollautomatisierte Außenspiegel mehrere Tausend Euro Schadenssumme.

Nach kurzem Stopp und kurzem Nachdenken Gas gegeben

Der Beschuldigte war durch das laute Scheppern der Blech- und Glasteile schlagartig nüchtern geworden. Er hatte sofort realisiert, dass er an Ort und Stelle bleiben und die Polizei rufen müsste. Als ihm sein Alkoholpegel aber einfiel kam das für ihn nicht in Frage. 

Der Straftatbestand der Unfallflucht ist vollendet in dem Moment, wo man sich von der Unfallstelle wegbewegt.

Der Beschuldigte (Fachanwalt für Strafrecht Florian Schneider) redete sich in dem Moment ein, er könnte ja am nächsten Tag immer noch die Polizei verständigen. Und zwar dann, wenn er seinen Blutalkohol wieder los war. Das funktioniert aber nicht. Die vorabendliche Blutalkoholkonzentration kann noch viele Stunden später exakt festgestellt werden. 

Bei Unfallflucht gilt, keine Aussage ohne Strafverteidiger.

Die Sache brannte dem Beschuldigten natürlich den ganzen nächsten Tag auf den Nägeln. Es drängte ihn förmlich, sich bei der Polizei zu melden, um sein Gewissen zu erleichtern. Was ihn zusätzlich belastete war natürlich auch, dass die Polizei ihn schnell verdächtigte und ihn suchte. Er hatte deshalb sein Auto und sich selbst versteckt. 

Über die Notrufnummer ist ein Strafverteidiger auch abends und am Wochenende erreichbar.

Was sich ein Mensch in der Situation des Beschuldigten unbedingt ersparen sollte ist eine kopflose Aktion ohne anwaltliche Begleitung. Sicherlich erleichtert eine Selbstanzeige bei der Polizei schlagartig das Gewissen. Die Reue über diesen kopflosen Stunt folgt jedoch auf dem Fuße. Dann nämlich, wenn ein Strafbefehl mit einer dicken Geldstrafe und einem langem Führerscheinentzug im Briefkasten liegt. 

Das Gesetz verpflichtet den Beschuldigten bei Unfallflucht nicht dazu, sich selbst zu überführen.

Die Straftat ist ja eben genau in dem Moment vollendet, wo man abgehauen ist. Eine Verurteilung nebst Führerscheinentziehung erfolgt also trotz der Selbstanzeige. Sie würde nur dazu führen, dass der Beschuldigte etwas Rabatt bei der Geldstrafe erhalten würde. Nicht wirklich viel. Das Argument der Staatsanwaltschaft lautet dann ja stets, dass man den Beschuldigten sowieso gefunden hätte. 

15. August 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-08-15 12:46:012017-08-15 16:49:42Bei Unfallflucht keine Aussage ohne Strafverteidiger

Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Mit manchen Vorgehensweisen von Polizei und Staatsanwaltschaft tut man sich als Verteidiger schon besonders schwer. Ein Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern gehört dazu! Vor allem dann, wenn die Beweislage nicht gerade berauschend st.

Der Ermittlungsrichter erläßt einen Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern wegen des Verdachts der Beihilfe zum Drogenhandel.

Im Rahmen von Telefonüberwachungen war eine Drogenhändlerbande aufgeflogen. Handeltreiben mit ganzen Bergen von Drogen. 20 Kilogramm Marihuana ebenso wie mehr als 2 Kilo Heroin. Festgenommen wurde unter Anderen auch ein Drogenkurier. Er hatte in seinem Auto mehr als 2 Kilo Heroin versteckt und aus Holland eingeführt. Und eine Münchner Verwaltungsangestellte von etwa 35 Jahren (Verteidiger RA Florian Schneider). Sie war mit Einem von denen liiert, die Kontakt zu dem Lieferanten gehabt haben sollen. 

Der Vorwurf an die Mittdreißigerin lautet auf Beihilfe zum Drogenhandel.

Letztlich gibt es an Beweisen wohl nicht mehr als ihre Beziehung zu einem der mutmaßlichen Mittäter. Alle Beweise, die die Staatsanwaltschaft haben will, beruhen auf einer sehr kurzen und wenig ergiebigen Telefonüberwachung des Handys ihres Lovers. Ausweislich dieses Telefonats hatten die Beiden im Auto der Frau Geld gezählt. Die Mittdreißigerin sagt, ihr Freund habe ihr nix Anderes als die Miete gezahlt. Nach Meinung des Landeskriminalamtes wurden Drogengelder gezählt. Beweise über die Höhe der gezählten Gelder fehlen aber in der Telefonüberwachung.

Bei der Durchsuchung der Wohnung der Frau wurden im Tresor etwa Euro 80.000 an Bargeld gefunden.

Nach Angabe der Beschuldigten Geld ihres Ex-Mannes, der noch in ihrer Wohnung lebt. Der hatte in seiner Heimat gerade ein Grundstück für Euro 60.000 verkauft und in Bar nach Deutschland mitgenommen. So belegt mit einem notariellen Kaufvertrag. Und Geld ihrer Tante aus Albanien, die sich in Deutschland ein Auto kaufen will. Nach der Meinung der Staatsanwaltschaft ganz klar Drogengeld aus verbrecherischem Drogenhandel. 

Das eigentliche Problem der Frau ist der Umstand, dass sich ihr Freund gerade noch rechtzeitig der drohenden Inhaftierung durch Flucht entziehen konnte.

Die Beschuldigte stammt zwar ursprünglich aus Albanien. Sie hat jedoch ihren gesamten Lebensmittelpunkt in Deutschland. Ihre Arbeit bei der Stadt München hat sie seit 18 Jahren. Und ihre beiden Kinder leben hier und gehen hier in die Schule. Welche Mutter würde sich da absetzen? Die Ermittlungsrichterin in Stadelheim argumentiert aber, dass sich die Frau bei einer Außervollzugsetzung des Haftbefehls sofort zu ihrem Freund nach Albanien absetzen würde. Eine schwer nachvollziehbare Vermutung! 

Der Beschuldigten wird letztlich nur noch eine Haftbeschwerde zum Landgericht München I helfen.

Ein Haftprüfungstermin vor dem Amtsgericht ist inzwischen bereits ohne Ergebnis verlaufen. Hier wird dem Umstand, dass seitens der Polizei nix als Vermutungen vorliegen, Rechnung getragen werden. Denn die Hauptvoraussetzung für einen Haftbefehl, der dringende Tatverdacht, ist hier definitiv nicht gegeben. 

14. Dezember 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-12-14 17:32:352016-12-14 17:36:11Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern
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