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Freispruch für Jugendliche wegen Körperverletzung

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die meisten von ihnen waren keine unbeschriebenen Blätter als das Münchner Jugendgericht ihnen eine neue Anklage wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen Körperverletzung schickte. Und sie aufforderte, sich Verteidiger zu suchen. Die sechs Heranwachsenden im Alter von 18 bis 21 Jahre mussten sich wegen einer Anzeige verantworten, die ein etwa gleichaltriger Jugendlicher gegen sie erstattet hatte. Es ging um einen Vorfall von Anfang Januar, als die 6 Angeklagten ihn gemeinschaftlich in seinem Hauseingang verprügelt haben sollen.

In der Hauptverhandlung vor dem Münchner Jugendschöffengericht am Mittwoch stellte sich dann jedoch heraus, dass der Anzeigenerstatter bei der Polizei maßlos übertrieben hatte und er tatsächlich nur mit einem der 6 eine Auseinandersetzung gehabt hatte, die zudem nicht zuletzt auch wegen seiner eigenen Provokationen gegen den Ältesten aus der Gruppe entstanden war.

Als sich auch die anderen Zeugen, – Passanten, die ursprünglich alles gesehen haben wollten, – in Widersprüche verwickelten blieb der Staatsanwaltschaft nichts mehr Anderes übrig, als selbst den Freispruch von 5 der 6 Angeklagten zu beantragen. Das Amtsgericht München folgte dem Antrag und sprach alle bis auf den Einen frei, der sich wegen einer geringfügigen Körperverletzung strafbar gemacht hatte, 

27. Juli 2016/von Florian Schneider
Schlagworte: freispruch, schwere körperverletzung
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