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Schlagwortarchiv für: Fluchtgefahr

Erfolg bei der Haftprüfung

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Ein Erfolg  bei der Haftprüfung ist nicht selbstverständlich. Hier kann nur der punkten, der den Ermittlungsrichter oder die Ermittlungsrichterin überzeugt. Die Argumente richten sich nach den jeweiligen Haftgründen im Haftbefehl.

Häufigster Haftgrund ist die Fluchtgefahr.

Befürchtet der Richter, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entzieht, muss er Fluchtgefahr bejahen. Der Beschuldigte tut also gut daran, darzustellen, was ihn im Inland hält. Entscheidenster Punkt ist ein fester Wohnsitz im Inland. Der auch einer Nachprüfung durch die Polizei standhält. Bestehen Zweifel sucht die Polizei die vermeintliche Wohnung auf und prüft nach.

Auch die Verdunkelungsgefahr ist ein häufiger Haftgrund.

Nur der Beschuldigte in Untersuchungshaft kann die Zeugen des Strafverfahrens nicht einschüchtern. Oder anders beeinflußen. So die Logik der Strafverfolger. Traut sich eine vielfach mißhandelte Lebensgefährtin endlich zur Polizei stehen die Chancen für den prügelnden Beschuldigten für eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls schlecht. Würde in einem solchen Fall der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wären nach Ansicht der Strafverfolger schwere Folgen für die Freundin zu befürchten.

In so einem Fall würde der Haftbefehl auch wegen Wiederholungsgefahr erlassen werden.

Die Gefahr wäre groß, dass sich der schlägernde Beschuldigte seine Freundin vorknöpft. Bei beiden Haftgründen wäre also ebenfalls die Sicherung des Strafverfahrens ein Argument. Die Schwüre des Beschuldigten, es nicht wieder zu tun, reichen daher alleine nicht aus. Nur eine den Richter zufriedenstellende Darstellung der Trennung der Parteien kann in einer solchen Konstellation weiter helfen.

Ein Erfolg bei der Haftprüfung ist also gar nicht so leicht zu erreichen.

Will es so gar nicht klappen mit der Außervollzugsetzung des Haftbefehls kann es auch noch andere Gründe haben. Manchmal hat eine Untersuchungshaft damit zu tun, dass die Strafverfolger eine Aussage des beschuldigten brauchen, die sie anders nicht kriegen können. Läßt man den Beschuldigten lange genug hinter Gittern kommt irgendwann die dringend benötigte Aussage. So die Erwartung. Und oft auch die Realität.

Irgendwann wird jeder mürbe. Und fängt an zu singen. Und dann dann erst seinen Erfolg bei der Haftprüfung.

Böse Zungen nennen dies staatliche Aussageerpressung. Offiziell verboten. In der Praxis jedoch gerne angewendet. Auch wenn es keiner zugeben will. Hier kommt der Erfolg bei der Haftprüfung dann also nur durch eine Aussage.

28. November 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-11-28 13:37:422020-11-28 13:37:42Erfolg bei der Haftprüfung
DNA verrät FahrraddiebEigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die DNA verrät den Fahrraddieb. Auch lange nach der Tat noch. Denn die Sache schien längst abgeschlossen und erledigt für die Polizei. Ein polizeibekanntes Tätergesicht hatte nicht identifiziert werden können. Dabei war es um ziemlich wertvolles Diebesgut gegangen. Ein Mountainbike und ein teures E-Bike waren im letzten Jahr aus einer Tiefragarage entwendet worden. Wert insgesamt so etwa € 3.000. Tatort der Osten von München.

Doch die DNA verrät den Fahrraddieb.

Die Polizei hatte gründlich gearbeitet. Es waren Spuren gesichert worden. Auch an zwei Gitterboxen. Aus denen waren die beiden Räder gestohlen worden. Der Täter hatte mit einem Gegenstand das Schließen der Türe verhindert. Diesen Gegenstand hatte er vergessen, mitzunehmen. Hieran konnten Spuren gesichert werden. 

Gestohlene Bikes verschwinden in der Regel oft spurlos im Ausland.

Im Ausland können sie unauffällig verkauft werden. In Osteuropa frägt kein Mensch nach einer Rahmennummer. Für gestohlene Räder gibt es auch noch keine Satellitenortung wie für Pkw’s und heute Motorräder. Dieser Aufwand lohnt sich für Räder noch nicht. Allerdings gehen alle davon aus, dass sich dies bald ändern wird! Die Versicherungsprämien gerade für die teuren E-Bikes werden weiter steigen. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis zumindest auch teure Räder eine Satellitenortung bekommen werden.

Da die Neu-Räder inzwischen horrende Ladenpreise kosten sind Diebstähle ein immer lohnenderes Geschäft. 

Fahrraddiebstähle nehmen ständig weiter zu. Immerhin reagiert die Polizei hierauf mit erhöhtem Verfolgungseifer. Der vorliegende Fall zeigt es. Und der Tatverdächtige aus Ex-Jugoslawien bekam genau dies zu spüren. Als er nach Deutschland einreiste nahm man ihn fest. Die Polizei hatte in einer früheren Strafsache gegen ihn seine DNA genommen. Denn die DNA verrät alle Täter, auch den Fahrraddieb! Bei der Einreise nach Deutschland klickten die Handschellen.Die Spur aus der Tiefgarage hatte eine Übereinstimmung mit seiner DNA erbracht. Der Beschuldigte bestreitet allerdings trotzdem die Täterschaft.

Ein endgültiger und letzter Beweis ist eine DNA-Spur aber nicht!

Die DNA am Tatort ist immerhin ein wichtiges Indiz. Theoretisch wäre es nämlich möglich, dass der Beschuldigte den Gegenstand aus der Tiefgarage zwar einmal in seiner Nähe und in seiner Hand hatte. Es könnte aber ein Anderer diesen Allerweltsgegenstand, ein Tuch, dann für den Bruch benutzt haben. Die DNA beweist letztlich nur einen Kontakt zwischen Täter und Gegenstand!

Der Ermittlungsrichter fackelte nicht lange.

Nach der Überzeugung des Ermittlungsrichters konnte aber nur der Jugoslawe der Täter sein. Folgerichtig erließ er einen Haftbefehl. Da der Beschuldigte keinen Wohnsitz in Deutschland hatte gabs auch keine Außervollzugsetzung. Der Haftbefehl wurde mit dringendem Tatverdacht und Fluchtgefahr begründet. Der 60-jährige Mann mußte am Dienstag den Weg in die Untersuchungshaftanstalt Stadelheim antreten.

Der Beschuldigte muss im laufenden Verfahren den Tatverdacht widerlegen.

Der Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) muss nun mit einer Anklage rechnen. Hier wird es für ihn vor allem um die Frage der Widerlegung der Täterschaft gehen. Es wird aufzuklären sein, wer alles die Spur verursacht haben könnte. Wer also für den Bruch 2018 als Täter in Frage käme. Die bayerische Justiz geht mit ausländischen Tätern nicht sehr gnädig um. Der Mann ist in Deutschland vorbestraft.

Iim Falle einer Verurteilung müsste er mit einer Haftstrafe rechnen.

Dies kann er womöglich nur mit umfangreichen Angaben abwenden, die ihn entlasten. Die Polizei muss dann seine Angaben nachprüfen und die von ihm genannten anderen Tatverdächtigen überprüfen. Ein Geständnis kommt für den Beschuldigten unter den gegebenen Umständen nicht in Frage!

11. Oktober 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/09/strafbarkeit-von-thc.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-10-11 15:59:312019-10-13 16:52:06DNA verrät Fahrraddieb

Entlassung aus der Untersuchungshaft nach 2 Monaten

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Mutter von zwei Kindern hatte die Schnauze gestrichen voll, als am Donnerstag die Entlassung aus der Untersuchungshaft nach zwei Monaten anstand.

Endlich hieß es: Sie sind frei!

Fast auf den Tag zwei Monate hatte sie in der Untersuchungshaft in der Frauenabteilung von Stadelheim ausharren müssen. Draußen drohte derweil ihr ganzes Leben den Bach hinunter zu gehen . Erst die mehr als auffällige Durchsuchung ihres Arbeitsplatzes,die jeder ihrer Kollegen mitkriegte. Dann eine ebenso auffällige Durchsuchung ihrer Wohnung, von der auch alle Nachbarn etwas mitbekommen haben mußten. Schließlich die Verhaftung. Bedeutete, dass sie zwei Monate komplett von der Bildfläche verschwunden war. Ohne Urlaubsantrag von der Arbeit verschwunden. Keine Bezahlung von Miete und Darlehenszinsen mehr. Die Kinder irgendwie beim Exmann und der Mutter. Untersuchungshaft, wie sie in Deutschland alltäglich unzählige Male vollstreckt wird. Einfach mal so!

Wegen dringendem Tatverdacht, so die Begründung! Und wegen Fluchtgefahr!

Das bedeutete, dass sie beim Drogenhandel mitgemacht haben soll. Wirklich Handel getrieben hatte aber nur ihr Freund und dessen Kumpels. Sie wußte noch nicht einmal das Allergeringste von den dunklen Geschäften ihres Freundes. Da ihr Freund es nämlich geschickt angestellt hatte für seine Geschäfte mit 20 Kilogramm Marihuana und über 2 Kilo Heroin hatte sie nie etwas gemerkt. Wenn er sie um die Aufbewahrung von Schlüsseln gebeten hatte hatte sie sich nix dabei gedacht. Auch wenn er an ihren Roller wollte oder in ihre Garage. Genau das aber sollte ihr jetzt zum Verhängnis werden, als man im Herbst die ganze Bande Drogendealer hoch nahm. Die Schlüssel waren nämlich die für den Bunker! Und der befand sich nach der derzeitigen Beweissituation auch in ihrem Roller und in ihrer Garage. So jedenfalls das Landeskriminalamt.

Plötzlich sah es so aus, als habe sie Drogendealern Beihilfe geleistet.

Ihr Freund hatte sich noch ganz geschickt ins Ausland abgesetzt, bevor man ihn verhaften konnte. So gab es auch keine Möglichkeit, ihn zu befragen und den Irrtum aufzuklären. Nach einigen Haftprüfungsterminen und einigen Schriftsätzen des Verteidigers (RA Florian Schneider) wurde der Justiz wohl klar, dass es sich durchaus auch um eine Unschuldige handeln könnte. Die Ermittlungsrichterin in Stadelheim jedenfalls sah keinen Haftgrund mehr und setze die Beschuldigte am Donnerstag auf freien Fuß.

Jetzt geht’s erst mal ans Reparieren der größten Schäden, die während der Haftzeit entstanden waren.

Für die Frau ist nun die größte Frage, ob sie ihr unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz ihrem Arbeitgeber erklären kann. Wenn nicht ist die Arbeit futsch. Auch bei der Bank droht Ungemach. Kredite, die so lange nicht bedient werden, können gekündigt werden. Auch eine Mietwohnung, für die zwei Monate lang keine Miete gezahlt wurde, kann gekündigt werden. Fristlos, wegen Zahlungsverzugs.

Das Ermittlungsverfahren gegen sie geht trotzdem weiter.

Die Entlassung aus der Untersuchungshaft bedeutet nämlich nicht, dass der Nachweis ihrer Unschuld schon geführt wäre! Es könnte also durchaus auch sein, dass sie sich noch einem längeren Ermittlungsverfahren stellen muß. Für die Beschuldigte und ihren Verteidiger steht aber außer Frage, dass die sogenannten Beweise ihrer Beihilfe als Irrtümer aufgeklärt werden können.

20. Januar 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-01-20 13:51:282017-01-20 13:51:28Entlassung aus der Untersuchungshaft nach 2 Monaten

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