Es sollte eigentlich nur ein kurzer Overstop in München sein, den ein 37-Jähriger aus Malaysia am Dienstagabend im Münchner Flughafen absolvieren wollte, bevor es weiter gehen sollte nach Nizza. Nach einigen Besuchen in den feinsten Shops des Flughafens klickten die Handschellen und die Reise fand ein jähes Ende in der Flughafenpolizei. Die Beamten fanden bei dem Mann aus Asien gleich 12 falsche Kreditkarten von American Express und MasterCard, die auf alle möglichen Leute aus den Staaten ausgestellt schienen, tatsächlich aber komplett gefälscht waren. Gleich mehrere Geschäfte hatten die Polizei darüber informiert, dass der Beschuldigte Großeinkäufe über jeweils mehrere Tausend Euro versucht habe, die jedoch teilweise an den Kartengeräten gescheitert seien, weil einige der Karten nicht angenommen worden seien. Der Beschuldigte habe jedoch einfach nicht aufgeben wollen und habe immer wieder mit anderen Karten immer wieder neue Versuche gestartet, die immer wieder gescheitert seien, so die Angestellten von Nobelmarken wie Hermes, Louis Vuitton und anderen im Flughafen. Als der Beschuldigte unverdrossen immer weiter immer neue Kreditkarten zückte, die auf immer neue Namen lauteten, kam bei den Geschäftsbesitzern Skepsis auf und sie verständigten die Polizei. Am Mittwochmittag endete seine Reise dann endgültig vor der Ermittlungsrichterin in Erding und in der Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte angesichts der vielen versuchten (und immerhin einiger erfolgreicher) Kreditkartenbetrügerein und des hohen Schadens-Potentials kein Einsehen mit dem an sich einsichtigen Beschuldigten (Verteidiger RA Florian Schneider), der keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, aber zuhause in Malaysia pflegebedürftige Eltern. In der bevorstehenden Haftprüfung in den nächsten zwei Wochen muß der Mann nun erneut sein Glück versuchen, andernfalls droht Haft zumindest bis zur Hauptverhandlung in zwei bis drei Monaten. Seitens der Staatsanwaltschaft wird die Sache dann wohl als gewerbsmäßiger Betrug zum Schöffengericht am Amtsgericht Erding angeklagt werden und der Mann muß zumindest mit einer Freiheitsstrafe zur Bewährung rechnen.
Die Sache sah ziemlich klar nach Strafbefehl aus, als sich eine etwa 40-jährige Beschuldigte mit ausländischen Wurzeln in der Kanzlei vorstellte und eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung beim Hauptzollamt vorlegte. Der Frau war vom Zoll vorgeworfen worden, nach der Beantragung von ALG II eine Arbeitsaufnahme nicht mitgeteilt zu haben, sondern die Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß ALG II einige Monate weiter bezogen zu haben, obwohl sie bereits Gehalt erhalten hatte. Klugerweise hatte die Beschuldigte der Versuchung widerstanden, sich selbst beim Zoll zu melden und selbst zu versuchen, die Sache klarzustellen undn Vorwurf zu entkräften, und sich direkt an einen Verteidiger (RA Florian Schneider) gewandt. Nach Vorlage einer Verteidigervollmacht verbunden mit der Mitteilung, dass die Beschuldigte vorläufig keine Angaben zur Sache machen wird, und einem Antrag auf Akteneinsicht wurde vom Zoll die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Die erteilte kurz darauf Akteneinsicht. Nach der Ankündigung der Verteidigung, dass sich die Beschuldigte über ihren Verteidiger äußern werde, erfolgte eine umfangreiche Stellungnahme zum Tatvorwurf direkt gegenüber der Staatsanwaltschaft, in der es gelang, den Tatvorwurf zurechtzurücken. Der Erfolg der Mühe war eine Einstellung des Verfahrens gegen eine geringfügige Geldauflage zu Gunsten eines gemeinnützigen Vereins. Es ist damit entgegen den ursprünglichen Befürchtungen gelungen, zu erreichen, dass die Beschuldigte als nicht vorbestraft gilt und keine Eintragung im Führungszeugnis erhält.
Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben gegen eine Frau aus München mit ausländischer Herkunft Anklage wegen des Verdachts des Ladendiebstahls zum Amtsgericht München erhoben. Der verheirateten Mutter eines zweijährigen Kindes wird vorgeworfen, zum inzwischen dritten Mal in einem Münchner Geschäft versucht zu haben, Waren zu entwenden. Die Frau soll vom Amtsgericht München mittels Strafbefehl bereits zwei Mal zu kleinen Geldstrafen verurteilt worden sein und im Frühherbst gleich nach Erhalt des 2. Strafbefehls zum dritten Mal in einem Münchner Kaufhaus straffällig geworden sein. Aus diesem Grunde gabs nun keinen Strafbefehl mehr, sondern eine Anklage mit der Folge, dass sie sich vor dem Strafrichter verantworten muß. Hier droht ihr als Konsequenz sicher noch keine unbedingte Freiheitsstrafe, wohl aber eine kurze Freiheitsstrafe zur Bewährung. Die Angeschuldigte wird dann einiges an Argumenten auffahren müssen, um dem Strafrichter zu erläutern, warum sie innerhalb so kurzer Zeit erneut klauen gegangen ist, obwohl sie kurz zuvor einen Strafbefehl wegen exakt desselben Deliktes erhalten hatte. Da sie und ihr Ehemann berufstätig sind und über ein normales Einkommen verfügen ist diese Art von wiederholter Delinquenz besonders erklärungsbedürftig: Denn sie hätte sich die entwendeten Gegenstände auch ohne Weiteres leisten können.
Das Amtsgericht München hat am Dienstag gegen einen etwa 25-jährigen ehemailgen Banker eine Bewährungsstrafe verhängt. Dem Münchner mit ausländischer Herkunft (Verteidiger RA Florian Schneider) war von der Staatsanwaltschaft München I vorgeworfen worden, Anfang diesen Jahres im Rahmen seiner Banktätigkeit die Kreditkarte seiner Lebensgefährtin dazu mißbraucht zu haben, sich mit Geldmitteln für Börsenspekulationen versorgt zu haben. Der schon vorher hoch verschuldete Bankangestellte hatte den Verfügungsrahmen der Kreditkarte seiner Lebensgefährtin immer weiter nach oben gesetzt, um an immer mehr Finanzmittel zu kommen, die er benötigte, um seine früheren Kreditverpflichtungen bedienen zu können, für die sein Gehalt nicht mehr ausreichte. Allerdings überwies er sich die Gelder nicht einfach auf sein Konto, sondern zockte an der Börse, da er hoffte, damit irgendwann Gewinne zu machen, mit denen er seine Schulden würde tilgen können. Tatsächlich jedoch verlor er all das Geld nur, das er gesetzt hatte, und mußte die Limits auf der Kreditkarte seiner Freundin immer höher setzen, um ausreichend Liquidität zu haben. Der Streß war ihm jedoch auf die Dauer zu hoch und im Januar diesen Jahres beendete er von sich aus das Gepokere und offenbarte sich seinem Arbeitgeber. Da er selbst für die Entdeckung seiner Straftaten gesorgt hatte und von Anfang an geständig war kam er am Dienstag mit eineinhalb Jahren auf Bewährung davon. Damit ist für ihn jedoch nur die erste Runde geschafft, denn nun muß er sich um insgesamt über € 100.000 Schulden kümmern, obwohl er in seinem angestammten Beruf nicht mehr arbeiten kann.
Die Staatsanwaltschaft hat soeben ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs zu Lasten der Bundesagentur für Arbeit gegen einen 38-Jährigen aus dem Oberland (Verteidiger RA Florian Schneider) eingestellt. Der Mann bezog seit einiger Zeit Unterstützung nach ALG II, nachdem er zunächst arbeitslos geworden war und dann mit seiner Selbständigkeit gescheitert war. Als er während des Bezugs von ALG II wieder erste Schritte in eine neue Selbständigkeit versuchte wurde von der Bundesagentur für Arbeit sofort vermutet, er beziehe Einkünfte, die er nicht unverzüglich an die Arbeitsagentur gemeldet habe, und erstattete Anzeige wegen Sozialbetrugs. Als eine Durchsuchung seiner Wohnung keinerlei Belege für verschleierte Einnahmen erbrachte und seitens der Verteidigung nachgewiesen werden konnte, dass er keinerlei Einkünfte bezogen hatte, wurde das Ermittlungsverfahren nach 170.II der Strafprozeßordnung eingestellt.
Der Abgasskandal, den sich VW nach den aktuellen Medienberichten nicht nur in den Staaten, sondern wohl auch in Deutschland und in der EU geleistet hat, wirft nicht nur viele politische Fragen auf, sondern auch Fragen nach der Strafbarkeit der Handlungsweise der Chefs von VW. Im Moment ist natürlich noch völlig unklar, wie sich der Skandal im Einzelnen abgespielt hat und vor allem, wer in der Führung dafür verantwortlich ist. Fakt dürfte jedoch vor dem Hintergrund der aktuellen Erkenntnisse sein, dass Volkswagen an 11 Millionen Kunden in den USA und womöglich auch in Deutschland und in der ganzen EU Fahrzeuge verkauft hat, die die in den jeweiligen Staaten aktuell gültigen Abgaswerte nicht erfüllen und damit die Zulassungsvoraussetzungen des jeweiligen Staates verletzen. Damit haben die Käufer dieser Fahrzeuge einen ganz erheblichen Vermögensschaden erlitten, der in der Zahlung eines Kaufpreises für ein gar nicht zulassungsfähiges Auto besteht. Denn die Wagen, die die Täuschungssoftware von VW aufgespielt bekommen haben, sind vom ersten Tag an ohne Zulassung durch die Gegend gefahren und deshalb bei Weitem ihren Kaufpreis nicht wert. Die betroffenen Kunden sind deshalb Opfer eines großangelegten gewerblichen Betrugs der Verantwortlichen von VW und können Strafanzeige gegen VW erstatten. Zivilechtliche Ansprüche bleiben davon unberührt: Hier sollten die Kunden schnellstmöglich ihre Gewährleistungsansprüche geltend machen und dabei beachten, dass es hierfür Verjährungsfristen gibt. Womöglich haben sie Ansprüche aus arglistiger Täischung: Zwar nicht seitens des Autoverkäufers, – der mit Sicherheit nichts wußte von dem Betrug, – wohl aber seitens des Herstellers ihres Wagens.
Der FC Bayern München hat ganz offenkundig in der letzten Zeit verstärkt Maßnahmen ergriffen, um dem Mißbrauch der Vorzüge von Mitgliedschaften beim Bezug von verbilligten Mitglieds-Tickets einen Riegel vorzuschieben, und hat die Staatsanwaltschaft München I eingeschaltet. Anlaß waren wohl Zweifel, ob jedes Mitglied, das der Verein in seinen Listen führt und das dadurch regelmäßig Zugang zu verbilligten Tickets bekommt, auch wirklich existiert, oder ob nicht doch viele Mitgliedsanträge getürkt sind und die Mitglieder bloße Scheinmitglieder sind. Die Mitgliedschaft beim FC Bayern München bringt viele Vorzüge mit sich beim Kampf um die sehr gefragten, teilweise weit überfragten Tickets für die Spiele des Vereins: Vereinsmitglieder haben nicht nur den Vorrang bei der Verteilung der Tickets, sie bekommen sie auch deutlich billiger als beim Erwerb über eine Ticketagentur. Das hat dazu geführt, dass Mitglieder gleich mehrere, teilweise richtig viele Scheinmitgliedschaften anmelden. Das hat in der Vergangenheit deshalb funktioniert, weil vom Verein letztlich nicht in jedem einzelnen Fall überprüft werden kann, wer hinter dem Mitgliedsanträge steht, was bei etwa 251.000 Mitgliedern auch nicht weiter verwundert. Über die Scheinmitgliedschaften erhält der Täter immerhin Zugang zu größeren Mengen an Tickets, die er dann mit großem Gewinn auf dem Markt verkaufen kann. Bei vielen Scheinmitgliedschaften sind das natürlich gleich große Mengen an Tickets, mit denen sich manch einer eine veritable Einkommensquelle verschafft haben mag. Da die Tickets, die über die Mitgliedschaft bezogen werden, nur vom Mitglied selbst (und einem Begleiter) genutzt werden können ist der Verein nun ganz offenbar dazu übergegangen, stärker als bisher Einlaßkontrollen durchzuführen und zu überprüfen, ob der Nutzer des Tickets beim Betreten der Allianz-Arena auch wirklich der ist, der auf dem Ticket als Mitglied verzeichnet steht.
Die Ermittler des Hauptzollamts in München haben soeben ein Strafverfahren gegen eine Enddreißigerin eingeleitet, der vorgeworfen wird, nach der Kündigung ihres Angestelltenverhältnisses als Assistentin der Geschäftsleitung Leistungen nach dem ALG I bezogen zu haben, obwohl sie schon eine neue Stelle gefunden hatte. Die Frau hatte ALG I beantragt und bewilligt bekommen und kurz darauf einen neuen Arbeitsvertrag angeboten bekommen. Als sie nach ihrer Zusage von ihrem neuen Arbeitgeber zu hören bekam, man habe sie noch nicht angemeldet, wartete sie zunächst noch mit der Abmeldung bei der Arbeitsagentur. Als sich die Anmeldung durch den neuen Arbeitgeber hinzog lag plötzlich ein Schreiben der Bundesagentur im Briefkasten, wonach sie zu Unrecht bezogene Leistungen zurückzuzahlen hätte. Und kurz danach auch noch ein Brief des Hauptzollamtes, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass gegen sie ermittelt würde wegen des Verdachts des Sozialbetrugs. Die Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) muß nun damit rechnen, dass sie entweder zu einer hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt wird. Ihr Führungszeugnis jedenfalls wird sie die nächsten Jahre nicht mehr vorzeigen wollen, da diese Verurteilung eingetragen werden wird.
Pessimisten hatten es schon vorausgesagt: Der Veranstalter Marco Sansone der ausgefallenen Snoop-Dogg-Veranstaltung am 17.07.15 im Münchner Zenith würde die Eintrittspreise nicht zurückerstatten. Dieser Fall scheint nun einzutreten. Offenkundig warten zahllose geprellte Besucher der Veranstaltung immer noch auf die Rückerstattung ihres Eintrittspreises, obwohl sie sich längst an den Veranstalter gewandt hatten. Auf facebook gibts wohl jede Menge leerer Versprechungen des Veranstalters, von denen sich keiner was kaufen kann. In einem der vorangegangenen Blogs war dieses Thema am Montag nach dem Konzert von mir schon angesprochen worden: Die ganz Sache riecht doch stark nach Betrug seitens des Veranstalters! Denn nach gefestigter Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist ein Betrug auch mit bedingtem Vorsatz möglich: Der Veranstalter, der ein Konzert anbietet, ohne sich ganz sicher zu sein, ob er die Vorauszahlungen für den Künstler auch wirklich stemmen kann, nimmt eine Vermögensgefährdung seiner Kunden billigend in Kauf und begeht damit einen Eingehungsbetrug. Den geprellten Ticketkäufern ist zu empfehlen, sich anwaltlichen Rat zu suchen, zumindest eine Beratung wäre sinnvoll, die Privat-Rechtsschutz übernimmt in der Regel die Kosten in Höhe von üblicherweise € 100 plus Mehrwertsteuer.
Nach Medienberichten (siehe die Süddeutsche vom Montag, den 20.07.15) hatte die unerwartete Absage des Konzerts von Snoop Dogg am letzten Freitag die Besucher ziemlich auf die Palme gebracht. Man kann das verstehen: DIe Leute haben für gar nicht so wenig Geld Karten gekauft und ihren kostbaren Freitagabend geopfert, nur um dann zunächst ewig hingehalten zu werden und am späten Abend schließlich eine Absage zu kassieren! Der muß wohl erst noch geboren werden, der sich über so etwas nicht ärgert! Nach Berichten in den Medien soll der Veranstalter Marco Sansone Anzeige gegen den Rapper erstattet haben. Dies erstaunt noch mehr als die Absage selbst und sieht stark nach einer Flucht nach vorne aus: Wie zu hören war waren es nämlich alleine finanzielle Gründe, warum Snoop Dogg nicht erschienen war. Der Vertragsbruch, – so die aktuelle Informationslage, – hatte also wohl auf Seiten des Veranstalters stattgefunden und nicht bei Snoop Dogg, da der Veranstalter das vereinbarte Honorar nicht pünktlich und/oder nicht in der vereinbarten Form gezahlt haben soll. Damit bietet sich für die Besucher, – die in Höhe des Eintrittsgeldes geschädigt sind, – die Option, den Veranstalter wegen Betruges anzuzeigen, da der Veranstalter die Vermögensschädigung seiner Kunden in Höhe des Eintritts (jedenfalls nach der aktuellen Informationslage) zumindest billigend in Kauf genommen hatte: Das wäre nicht anders als Betrug zu werten.