• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Euro 6.300 Geldstrafe für Körperverletzung und Beleidigung durch Amtsgericht München

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der Strafrichter am Amtsgericht München hat am Donnerstag einen etwa 25-jährigen Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 140 Tagessätzen a Euro 45 und damit insgesamt Euro 6.300 verurteilt. Dem Mann war von der Staatsanwaltschaft München vorgeworfen worden, Ende Januar diesen Jahres in der 089-Bar in München ausfällig geworden zu sein und, nachdem er rausgeworfen worden war, dem Türsteher einen Kopfstoß auf die Nase verpaßt zu haben. Als die Polizei auftauchte, die vom Club gerufen worden war, um die Körperverletzung anzuzeigen, war der Angeklagte nach der Auffassung des Amtsgerichts gegen die Polizisten ausfällig geworden, indem er die wüst beleidigte. Der Türsteher hatte glücklicherweise keine nennenswerte Verletzung davongetragen, sein Attest hatte lediglich eine (schmerzhafte) Nasenprellung ausgewiesen. Er hatte jedoch ebenso wie die Polizisten Strafantrag gegen den Angeklagten gestellt.

Der Angeklagte hatte in der Verhandlung den Kopfstoß und die Beleidigungen sofort und unumwunden eingeräumt: Hintergrund des ganzen Ärgers sei letztlich sein ziemlich heftiger Alkoholkonsum an dem Abend gewesen, obwohl er Alkohol nicht gewohnt sei, da er damals nur auf sein Examen gelernt habe und nicht mehr weggegangen sei. Er habe sich bei seinen Opfern entschuldigt und ihnen Entschuldigungsbriefe geschrieben, die er in Kopie vorlegte.

Der Strafrichter hielt ihm bei der Bemessung der Strafe sein Geständnis ebenso zugute wie seine Entschuldigung bei dem Opfer und den Polizeibeamten. Zu Lasten war allerdings gewertet worden, dass er fünf Jahre zuvor ebenfalls vom Amtsgericht München wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung verurteilt worden war und damit als einschlägig vorbestraft zu gelten hat. Des hat verhindert, dass er eine Geldstrafe in weniger als 100 Tagessätzen einfahren konnte.

27. September 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-09-27 10:31:362015-01-31 23:40:05Euro 6.300 Geldstrafe für Körperverletzung und Beleidigung durch Amtsgericht München

Ermittlungsverfahren gegen Frau wegen Körperverletzung eines fremden Kindes

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Eine Afghanin hat gerade unerfreuliche Post von der Polizei erhalten: Hierin teilt ihr die Polizei mit, dass sie gegen die Frau ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfes der vorsätzlichen Körperverletzung eingeleitet hat. Der knapp vierzigjährigen Frau (Verteidiger RA Florian Schneider), die schon seit Jahren zusammen mit ihren beiden Kindern und ihrem Mann in Deutschland lebt und demnächst die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wird, steht im Verdacht, einem etwa zehnjährigen Jungen aus der Nachbarschaft eine Ohrfeige gegeben zu haben. Hintergrund soll ein Streit zwischen ihrem sechsjährigen Sohn und dem etwa zehnjährigen Nachbarsjungen gewesen sein, in dessen Verlauf der Nachbarsjunge ihren Sohn geschlagen hatte. Nach dem Vorwurf der Eltern des Nachbarsjungen soll sie daraufhin zu ihm hingegangen sein und ihm eine runter gehauen haben.

In dem Schreiben der Polizei wird die Frau nun aufgefordert, erstens Angaben zur Person zu machen, und zweitens mitzuteilen, ob sie den Vorwurf zugibt oder nicht. Die Frau hat sich jedoch sinnvollerweise nicht darauf eingelassen, sich alleine mit der Polizei auseinanderzusetzen, sondern hat sich sofort an einen Fachanwalt für Strafrecht gewandt.

Sie wird daher zunächst nur die Angaben bei der Polizei machen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet ist, also die Angaben zur Person, und sonst nix. Die weiteren Angaben zur Sache wird sie erst später machen, wenn ihr Anwalt Gelegenheit hatte, sich Einblick in die Ermittlungsakte zu verschaffen. Dann wird sie im Rahmen einer sogenannten Verteidigungsschrift zu dem Tatvorwurf Stellung nehmen. Damit wird sie am Ende des Verfahrens ihre Rechte als Beschuldigte in diesem Strafverfahren bestmöglich gewahrt haben. Diese Vorgehensweise ist auch bei kleineren Delikten sinnvoll, bei denen (wie hier) im schlimmsten Fall nur eine Geldstrafe droht.

21. September 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-09-21 10:30:502015-01-31 23:41:17Ermittlungsverfahren gegen Frau wegen Körperverletzung eines fremden Kindes

Anklage gegen 23-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung in Kultfabrik 2011

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben gegen eine 23-jährige Frau aus der Umgebung von München (Verteidiger RA Florian Schneider) Anklage wegen des Vorwurfes der gefährlichen Körperverletzung erhoben. Der jungen Frau wird vorgeworfen, letztes Jahr im November beim Besuch eines Clubs in der Münchner Kultfabrik zusammen mit ihren Freunden vor dem Club einem Security zweimal mit vollem Schwung mit ihrem Fuß ins Gesicht getreten zu haben, als der in eine Schlägerei mit einem ihrer Begleiter verwickelt war und auf ihrem Begleiter gekniet war. Der Grund der Auseinandersetzung zwischen dem Security und ihrem Begleiter ist nicht mehr genau zu ermitteln, jedenfalls hatte die Angeschuldigte dringend Bedarf gesehen, ihrem Begleiter zu helfen. Der Security soll von den Tritten allerdings lediglich eine Platzwunde am Mund davon getragen haben, mehr war auch nach Anklage nicht passiert.

Der Angeschuldigten wird nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft damit vorsätzliches Handeln ohne jede Rechtfertigung, – wie Notwehr, etc., – vorgeworfen, da nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft die Schlägerei zwischen ihrem Begleiter und dem Security der Angeschuldigten keinerlei Recht zum Eingreifen gegeben hatte und damit der Tatbestand der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung verwirklicht war. Da davon auszugehen ist, dass die Anklage zugelassen werden wird muss sich die Angeschuldigte im Laufe des Oktobers einer Hauptverhandlung vor dem STrafrichter des Amtsgerichts München stellen.

Sollte die junge Frau dann auch tatsächlich wegen des Tatvorwurfs schuldig gesprochen werden würde auf sie Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen, da der Vorfall passiert war, als sie 22 Jahre alt war und damit die 21 schon überschritten hatte. Es würde daher der volle Strafrahmen zur Anwendung kommen, der eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bis 10 Jahre vorsieht. Der Richter hat allerdings die Möglichkeit, einen minder schweren Fall anzunehmen und damit eine Strafrahmenverschiebung nach unten zu erreichen, so dass die Mindeststrafe nur noch 3 Monate beträgt. In diesem Falle wäre sogar noch eine Geldstrafe drin, da kurze Freiheitsstrafen in Geldstrafen umgewandelt werden können.

16. September 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-09-16 10:29:032015-01-31 23:43:26Anklage gegen 23-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung in Kultfabrik 2011

Anklage wegen Körperverletzung

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein knapp dreißigjähriger Münchner mit kurdischen Wurzeln (Verteidiger RA Florian Schneider) erhielt soeben eine Anklage des Amtsgerichts München wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung. Dem Mann wird vorgeworfen, seine Exfreundin, eine Polin, und deren neuen Freund, ebenfalls Pole, vor deren Wohnung abgewartet und grundlos angegriffen, bedroht und beleidigt zu haben. Selbst die Staatsanwaltschaft München geht in ihrer Anklage davon aus, dass die Körperverletzung nur in einer Schubserei, einem Rempler und ein paar Kratzern bestanden hatte. Allerdings seien nach der Anklage von Seiten des Angeschuldigten auch Sprüche wie „Ich bring dich um“ und Beleidigungen gefallen. Der Münchner hat eine ganz andere Erinnerung an die Sache: Nachdem er (und nicht seine Frendin) Schluß gemacht hatte sei sie stinksauer auf ihn gewesen. Als er auf dem Heimweg von seinem Fitnessstudio an ihrer Wohnung vorbei gekommen sei sei er zufällig seiner Exfreundin und deren neuem Freund begegnet.

Er habe gerade noch mitbekommen, wie sie ihm etwas ins Ohr geflüstert habe, da habe sich ihr neuer Freund, – der deutlich größer und kräftiger sei als er, – auf ihn gestürzt und ihm ohne Vorwarnung und ohne jeden Grund mit seinem Pfefferspray mehrere Spritzer direkt in die Augen gesprüht. Fast blind habe er daraufhin versucht, den Polen festzuhalten, um die Polizei rufen zu können. Seine Exfreundin habe es aber geschafft, ihren Freund zu befreien, indem sie an ihm gezerrt und gezogen habe. Dann hätten die Beiden der Polizei eine Version von dem Hergang der Sache erzählt, die man bestenfalls als „leicht getunt“ bezeichnen könnte, besser aber als reine Lügerei.

Da der Angeschuligte alleine unterwegs war und kein neutraler Zeuge die Szene beobachtet hatte hat nun ihn und nivht die beiden Polen die Anklage getroffen: Obwohl der Angeschuldigte unbestreitbar wegen der Pfeffersprayattacke sogar ins Krankenhaus eingeliefert worden war, so stark war er besprüht worden, glaubt die Staatsanwaltschaft den beiden vermeintlichen Opfern: Nach deren Darstellung hätten sie das Pfefferspray nämlich erst dann eingesetzt, als der Angeschuldigte sie vor ihrer Wohnng angegriffen habe, also nur zu ihrer Verteidigung, keineswegs habe man von sich aus den Angeschuldigten zuerst angegriffen.

8. Juli 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-07-08 17:55:522015-01-31 23:50:21Anklage wegen Körperverletzung

Bewährung für Diplom-Ingenieur

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein junger Diplom-Ingenieur aus München (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte am Montagnachmittag das zweifelhafte Vergnügen, sich für die Folgen einer Feier anläßlich eines Kollegenabschieds letztes Jahr vor dem Amtsgericht München verantworten zu müssen. Die Staatsanwaltschaft München I hatte dem etwa Dreißigjährigen vorgeworfen, letztes Jahr im Sommer in einem Münchner Club einem Barkeeper zwei ineinander gesteckte Cocktailgläser ins Gesicht geschlagen zu haben, als der ihn zur Ordnung gerufen hatte, nachdem er einen weiblichen Gast belästigt haben soll. Der Angeklagte soll dem Barkeeper die Gläser ohne jede Vorwarnung so heftig ins Gesicht geschlagen haben, dass der zahlreiche Schnittwunden und Probleme mit seinen Zähnen davon getragen hatte. Der Barkeeper, der als Student der Zahnmedizin nachts in dem Club in seinem Nebenjob arbeitet, hatte allerdings keinerlei Dauerfolgen davon getragen. Der Angeklagte bestritt zunächst den Vorwurf und sprach von Verwechslung.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens waren aufgrund des Bestreitens des Ingenieurs jede Menge Zeugen aus dem Club vernommen worden, vor allem Türsteher und Gäste, die allerdings entweder gar nichts mitbekommen hatten oder den beschuldigten Ingenieur als Täter identifiziert hatten. Auch der geschädigte barkeepende Zahnmedizinstudenten war sich in der Hauptverhandlung sicher, dass es der Angeklagte war, der ihn geschlagen hatte und wiederholte seine Anschuldigungen gegen den Angeklagten mit großer Sicherheit im Rahmen einer sehr glaubhaften Zeugenaussage.

Der Angeklagte konnte sich daher erst nach einem sehr deutlichen Hinweis des Richters in der Hauptverhandlung dazu durchringen, ein Geständnis abzulegen und die Tätlichkeit einzuräumen und sich bei dem Geschädigten zu entschudligen. Nur deshalb, – und wohl auch wegen der schweren Alkoholisierung des Anegklagten zur Tatzeit, – entschloß sich der Richter dazu, ihn zwar wegen einer gefährlicher Körperverletzung in einem minder schweren Fall zu verurteilen, ihm aber eine Freiheitsstrafe von nur 3 Monaten auf Bewährung mitzugeben, die den alleruntersten Rand der Strafrahmens für einen minder schweren Fall darstellt. Da die Staatsanwaltschaft schon in der Gerichtsverhandlung zu verstehen gegeben hat, sich mit nicht weniger als 9 Monaten Freiheitsstrafe zufrieden geben zu wollen, wird das Urteil wohl nicht rechtskräftig werden und die Sache in eine zweite Runde vor der Berufungskammer des Landgerichts München I gehen.

2. Juli 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-07-02 17:54:552015-01-31 23:51:42Bewährung für Diplom-Ingenieur

Anklage wegen Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft München I hat vergangene Woche gegen einen etwa dreißigjährigen Münchner Anklage wegen des Vorwurfs sowohl der einfachen wie auch der gefährlichen Körperverletzung erhoben. Dem Versicherungsangestellten wird vorgeworfen, vor ein paar Monaten mit einem türkischstämmigen Taxifahrer nachts in einer Tankstelle eine Auseinandersetzung angefangen zu haben und sich dann mit ihm geprügelt zu haben. Da der Angeschuldigte bis vor gut einem Jahr Mitglied der rechten Szene war und hier eine herausgehobene Stellung hatte war das Verfahren nicht in der allgemeinen Abteilung der Staatsanwaltschaft gelandet, sondern beim Staatsschutz. Aufgrund des Ausstiegs des Angeschuldigten aus der Szene und vor allem, weil sich gezeigt hatte, dass der Taxifahrer genauso zugeschlagen hatte wie der Angeschuldigte, war im Laufe der Monate aus der Sache ein ganz normales Strafverfahren geworden.

Hilfreich für den Angeschuldigten war vor allem, dass eine Videokamera in der Tankstelle die Auseinandersetzung aufgezeichnet hatte und den Angeschuldigten vor allem entlastet hatte. Damit ist der Tatbeitrag des Taxifahrers erwiesen, er muss sich daher ebenso einem Strafverfahren stellen wie der Angeschuldigte.

Sehr ungünstig für den Angeschuldigten ist allerdings zu werten, dass er nicht zum ersten Mal vor Gericht steht, sondern sich bereits mehrere Geldstrafen wegen Körperverletzung eingefangen hatte. Das Amtsgericht wird allerdings gerade in diesem Zusammenhang das Bemühen des Angeschuldigten würdigen, endlich sein Alkoholproblem in den Griff zu bekommen, das die Wurzel seiner Straftaten darstellen dürfte.

17. Juni 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-06-17 17:49:082015-02-05 11:25:31Anklage wegen Körperverletzung

Anklage wegen Wiesn-Maßkrugwurfs

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein achtundzwanzigjähriger Münchner hat zur Zeit das Vergnügen, sich erneut mit dem ganzen Ärger des letzten Oktoberfestes befassen zu müssen. Nachdem er das letzte halbe Jahr in dem Gefühl verbracht hatte, alles gut überstanden zu haben, gab es nun ein böses Erwachen: Beim Öffnen seiner Post hielt er plötzlich und unerwartet ein Schreiben seines bisherigen Anwalts in Händen, der ihm mitteilte, dass er von der Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfes der gefährlichen Körperverletzung angeklagt worden sei und sich in den nächsten Wochen vor dem Amtsgericht München verantworten müsse. Die Anklage hatte seinen Besuch auf der Wiesn letztes Jahr zum Gegenstand, als er mit einem schwarzen Jugendlichen und dessen Freunden Ärger bekommen hatte, der behauptet hatte, er habe ihm einen Maßkrug an den Kopf geworfen. Der Münchner war von den Securities sofort aus dem Zelt geworfen und wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt worden, obwohl es sichtbare Verletzungen bei dem Schwarzen nicht gab.

Die Besonderheit des Falles liegt aber darin, daß der Mann die Sache zunächst als erledigt angesehen hatte, – da ja seiner Meinung nach eindeutig nix passiert war, – und sich mit seiner Freundin Richtung Wiesnausgang bewegt hatte. Als er gerade dabei war, den Hügel hinauf Richtung zu erklimmen, traf er wieder auf den Schwarzen und dessen Freunde, die ihm aufgelauert hatten und ihn nun nach Strich und Faden zusammen traten. Glücklicherweise war damals nicht nur in dem Zelt bei dem vermeintlichen Maßkrugwurf Security schnell da, sondern auch bei der Treterei an dem Hügel. Der Schwarze und seine Freunde wurden festgenommen und inzwischen auch verurteilt zu Jugendarrest.

Der Münchner allerdings bekam mit der Post seines bisherigen Verteidigers die Rache des Schwarzen zu spüren, der ihn wegen seiner eigenen Verurteilung angezeigt hatte wegen eines vorgeblichen Maßkrugwurfs. Ganz offenkundig hatte sein bisheriger Anwalt auch nicht so besonders viel getan während des Ermittlungsverfahrens, sondern einfach abgewartet, so daß der Münchner sich nun vor dem Strafrichter wird verantworten müssen und alleine gegen die Aussagen der drei vermeintlichen Zeugen steht. Da er im Gegensatz zu dem Schwarzen nach den Erwachsenensrafrecht verurteilt werden wird droht ihm eine Mindeststrafe von 6 Monaten.

3. Juni 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-06-03 17:46:372015-01-31 23:57:49Anklage wegen Wiesn-Maßkrugwurfs

Verfahren wegen Frau-Schlagens

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein etwa vierzigjähriger Münchner Handwerker (Verteidiger RA Florian Schneider) muß sich seit knapp 3 Monaten einem Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung stellen. Die Ehefrau seines besten Freundes, eine Brasilianerin, hatte ihn angezeigt und behauptet, er habe sie bei einem gemeinsamen Abend zu dritt verprügelt. Nach der Erinnerung des Handwerkers und seines Freundes, – des Ehemannes der Frau, – hatte sich die Geschichte jedoch ganz anders abgespielt: Als die beiden Freunde spätabends nach Hause gekommen seien von einer Zechtour durch die Kneipen in München seien sie zunächst ganz friedlich zu dritt in der Küche zusammen gesessen. Ohne jeden erkennbaren Anlaß habe die Frau jedoch plötzlich behauptet, der Beschuldigte habe vor zwei Jahren seine Ehefrau betrogen. Das habe sie doch genau mitbekommen, als sie sich damals zu viert auf dem Viktualienmarkt getroffen hätten und der Handwerker plötzlich nicht mit seiner Ehefrau aufgetaucht sei, sondern mit einer anderen Frau.

Der Handwerker wußte zunächst nicht so recht, wie ihm geschieht, zumal der Vorwurf komplett an den Haaren herbeigezogen war. Als er deshalb sagte, sie spinne doch wohl, und auch sein Freund zu ihr sagte, sie ticke jetzt wohl dicht mehr so ganz richtig, rastete die Frau komplett aus, stürzte sich auf den Handwerker, riß ihn mit seinem Stuhl zu Boden und kratzte ihm mit ihren langen Fingernägeln das Gesicht blutig. Nur das Dazwischentreten seines besten Freundes rettete ihn vor einer kompletten Zerstörung seines Gesichts durch die rasende Frau. Als er die Frau weggezogen hatte kreischte und plärrte die so laut in der Wohnung herum, bis die Polizei kam.

Als die Polizei eintraf behauptete sie plötzlich, der Handwerker habe sie geschlagen und vergewaltigt. Die Polizei nahm ihn darauf in Gewahrsam und mit zur Blutentnahme. Inzwischen ist seinem Freund auch klar geworden, warum ihn die Anzeigeerstatterin geheiratet hatte, nämlich nur deshalb, weil sie eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gebraucht hatte. Und noch etwas ist nun klar: Weil sie sich jetzt (ihrer Meinung nach) sicher ist, daß sie die Ehe jetzt nicht mehr braucht, da sie eine eigentsändige Aufenthaltserlaubnis bekommen kann, hat sie ihre Vorwürfe eben jetzt erhoben, um mit der Begründung, der beste Freund ihres Mannes schlage und vergewaltige sie und ihr Mann halte auch noch zu ihm, eine Härtefallscheidung durchzukriegen, damit sie Unterhalt und Aufenthalsterlaubnis gleichtzeitig bekommen und nun ein freies und unbeschwertes Leben in Deutschland führen kann. Mittlerweilen ist es zumindest gelungen, den Vorwurf der Vergewaltigung aus der Welt zu schaffen. Spätestens mit den ausführlichen Aussagen des Handwerkers und seines Freundes wird auch klar sein, wer wen an diesem Abend verletzt hatte. Die Scheidung wird dann aber erfolgreich abgeschlossen sein, zumal der Freund des Beschuldigten die jetzt von sich aus mit Volldampf betreibt. Mit der selbständigen Aufenthaltserlaubnis wird es dann aber schlecht ausschauen, wenn nämlich bewiesen sein wird, daß die Frau sich wegen falscher Verdächtigung strafbar gemacht hat und sich außerdem die Aufenthaltserlaubnis erschlichen hatte, weil sie nur deshalb geheiratet hatte.

6. Mai 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-05-06 17:41:362015-02-01 00:02:47Verfahren wegen Frau-Schlagens

Bewährung durch Berufung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein knapp dreißigjähriger Münchner (Verteidiger RA F. Schneider) hatte am Montag vor dem Landgericht München I mit seiner Berufung den erhofften Erfolg und nochmals eine Bewährung erhalten. Er war letztes Jahr von der Staatsanwaltschaft München angeklagt worden, trotz zweier Vorstrafen wegen Körperverletzung innerhalb offener Bewährung und schon kurz nach der zweiten Verurteilung erneut und vor allem einschlägig straffällig geworden zu sein und sich erneut erheblich unter Alkoholeinfluß stehend in München beim Weggehen geprügelt zu haben. Das Amtsgericht München hatte ihn daraufhin zu einer Freiheisstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Angeklagte war zwar geständig und hatte sich auch reumütig gezeigt, hatte allerdings nicht erklären können, wie er trotz der erst ganz kurz zuvor erhaltenen Verurteilung innerhalb offener Bewährung wieder mit nahezu demselben Delikt straffällig hatte werden können. Die Verurteilung hatte daher auf eine unbedingte Freiheitsstrafe gelautet

Eine erhebliche Hypothek aus der Sicht des Angeklagten war eine erste Verurteilung wegen Körperverletzung im Jahr 2007 zu einer Geldstrafe und vor allem die zweite Verurteilung im April 2011 zu einer Freiheitsstrafe zur Bewährung wiederum wegen Körperverletzung sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von 8 auf Bewährung. Die angeklagten Taten waren im Juli und damit kurz nach der Verurteilung im April passiert. Der Angeklagte sah nun ein, daß an einer ausgiebigen und langen Alkoholtherapie kein Weg mehr vorbei führte und legte nicht nur Berufung ein, sondern begann auch sofort und ohne Verzug eine einjährige ambulante Alkoholtherapie.

In der Berufungsverhandlung von Montag beantragte die Staatsanwaltschaft zwar weiterhin eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung, die Berufungskammer honorierte aber sein Bemühen um Besserung und Therapierung und änderte das Urteil des Amtsgerichts München im Hinblick auf die Strafe ab und verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährung.

30. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-30 17:40:232015-02-01 00:04:24Bewährung durch Berufung

Unerwartete Anklage wegen Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein etwa 30-jähriger Münchner  (Verteidiger RA Florian Schneider) mußte vorletzte Woche feststellen, daß er trotz intensiver eigener Bemühungen bei der Polizei um Aufklärung eines Irrtums keinen Glauben gefunden hatte, als er vor einem halben Jahr eine Ladung der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung  erhalten und ausgiebig Angaben gemacht hatte. Statt einer Einstellung fand er nun eine Anklage des Amtsgerichts München wegen des Vorwurfes der gefährlichen Körperverletzung in seinem Briefkasten. Ihm wird vorgeworfen, vor knapp einem Jahr in einem Münchner Club einen Anderen mit zwei ineinander gesteckten Longdrinkgläsern ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Angeschuldigte war damals zusammen mit seinen Arbeitskollegen beim Feiern und hatte ziemlich viel getrunken. Als er seine Freundin von der Tanzfläche hatte abholen wollen hatte es neben ihm plötzlich einen heftigen Tumult zwischen ihm fremden Gästen gegeben. Unversehens war er festgehalten worden mit dem Ausruf, das ist der Täter!

Er hatte mit dieser ganzen Geschichte rein gar nichts zu tun und auch niemanden geschlagen. Deshalb hatte er dem Ganzen auch keinerlei Bedeutung beigemessen und war deshalb auch völlig unbefangen zur Polizei gegangen, als er eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hatte. Er hatte nicht den geringsten Gedanken an eine Aussageverweigerung oder gar die Einschaltung eines Anwaltes verschwendet, sondern umfangreich Angaben zu dem Abend gemacht, um aus seiner Sicht einen großen  Irrtum aufzuklären.

Die Staatsanwaltschaft hatte allerdings nicht ihm, sondern  der Aussage des damaligen Ausrufers, er sei der Täter, Glauben geschenkt und ihn deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er hat sich deshalb endlich einen Verteidiger genommen (RA Florian Schneider), um sich nun in einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München mit dem Vorwurf auseinanderzusetzen, er sei derjenige, der einen anderen Gast mit Longdrinkgläsern geschlagen habe. Die unvoreingenommene Aussage vor der Polizei kann sich dann als ein entscheidender Fehler herausstellen. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung.

29. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-29 17:41:562015-02-01 00:04:50Unerwartete Anklage wegen Körperverletzung
Seite 8 von 13«‹678910›»
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen