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Haftbefehl wegen Raubüberfalls

Straftaten gegen das Leben

Das Amtsgericht Freising hat gegen einen 22-Jährigen Haftbefehl wegen des Verdachts des schweren Raubs und versuchten Mordes erlassen, der im Verdacht steht, zusammen mit einem derzeit noch unbekannten Mittäter im Januar eine Spielhalle in Neufahrn überfallen und ausgeraubt zu haben: Der Beschuldigte und sein Mittäter sollen bei dem Überfall am Morgen des 23. Januar gegen die zwei Angestellten der Spielhalle mit Baseballschlägern eingeschlagen und Euro 5.000 erbeutet haben. Der Beschuldigte soll zudem nicht nur für diesen Überfall verantwortlich sein, sondern auch für zwei weitere Raubüberfälle, nämlich für einen Überfall auf eine Spielhalle in Weixerau und eine Tankstelle in Achering im letzten Herbst. Da sich die Vorgehensweisen ähneln ud die Täter auch bei den beiden vorangegangenen Überfällen ähnlich brutal vorgegangen sein sollen vermutet die Kripo Erding, daß der Beschuldigte auch für diese beiden Überfälle zur Rechenschaft zu ziehen sein wird.

Nach Angebn der Polizei schweigt der Beschuldigte zu den Vorwürfen. Dies ist nicht nur sein gesetzliches Recht, sondern in der gegebenen Situation aus seiner Sicht auch durchaus sinnvoll und ratsam, da er darauf spekulieren muß, daß die Polizei ohne seine Auskünfte letztlich keine ausreichenden Beweise gegen ihn haben wird.

Desungeachtet hat die Polizei bei einer Durchsuchung der Wonung des Beschuldigten doch wohl einige als Indizien zu wertende Hinweise auf eine Täterschaft des Beschuldigten gefunden, die wohl für den Erlaß des Haftbefehls urch das Amtsgericht ausgereicht haben müssen. Der Beschuldigte wird sich daher wohl auf einige Zeit auf Untersuchungshaft einrichten müssen, da es es vorstellbar ist, daß die Polizei darauf hofft, daß er im Laufe der Untersuchungshaft womöglich mürbe wird und doch eine Aussage macht.

16. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-16 16:18:542015-02-01 15:56:47Haftbefehl wegen Raubüberfalls

Versuchter Mord an Mutter

Straftaten gegen das Leben

Das Amtsgericht Kempten hat soeben gegen einen 41-jährigen Mann aus dem Allgäu Haftbefehl erlassen wegen des Verdachts des versuchten Mordes an seiner 65-jährigen pflegebedürftigen Mutter: Nach Mitteilung der Medien soll der Mann letzten Freitag versucht haben, seine Mutter zu vergiften. Der Beschuldigte befindet sich nun in Untersuchungshaft.

Da sich der Beschuldigte wenige Stunden nach der Tat selbst bei der Polizei anzeigte ergab sich die Chance für die Polizei, das Leben des Opfers zu retten. Die Frau befindet sich nun in sehr kritischem Zustand im Krankenhaus.

Der Beschuldigte hat nun trotz des sehr gravierenden Tatvorwurfes eine gewisse Chance, einen strafmildernden Rücktritt vom Versuch des Mordes für sich in Anspruch zu nehmen, da man seine Selbstanzeige bei der Polizei durchaus so werten kann. Er hätte dann auch Chancen auf Strafmilderung.

11. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-11 16:16:192015-02-01 15:59:29Versuchter Mord an Mutter

Anklage wegen Mordes vor 26 Jahren

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen einen 49-jährigen Kraftfahrer aus Overath Anklage wegen des Verdachts des Mordes sowie des Raubes mit Todesfolge erhoben, dem vorgeworfen wird, im Juli 1985 eine 23-jährige Verkäuferin in ihrer Wohnung im Studentenwohnheim in Freimann in München überfallen und ermordet zu haben: Der Angeschuldigte, der damals als Spüler beim Aumeister gejobbt hatte, aber wohl vorwiegend von Einbrüchen gelebt hatte, soll nachts auf einem seiner Raubzüge in die Wohnung der Verkäuferin eingestiegen sein und sie, als sie erwacht war, sofort erschlagen haben. Die Kripo war damals nicht von einem Verbrechen ausgegangen, sondern hatte den Vorfall zunächst unter ihrer Rubrik „unaufgeklärt“ geführt. Erst eine damals sichergestellte Spur von einer Handfläche führte Anfang 2010 zu dem Angeschuldigten, der sofort an seinem neuen Wohnsitz in Overath in NRW verhaftet wurde.

Der Angeschuldigte soll die Tat noch auf dem Transport gestanden haben. Ihm droht nun ein Verfahren vor dem Schwurgericht am Landgericht München I.

Verbrechen nach § 211 StGB verjähren nicht, eine Verurteilung erscheint daher als sehr wahrscheinlich. In diesem Falle droht dem Angeschuldigten eine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, wobei das Schwurgericht wahrscheinlich auch die besondere Schwere der Schuld bejahen wird: Der Angeschuldigte wird sich daher auf eine sehr lange Strafhaft einrichten müssen.

9. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-09 16:15:172015-02-01 16:01:47Anklage wegen Mordes vor 26 Jahren

Tatverdacht gegen Peißenberger wegen Mordes in Krailling

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Das Amtsgericht München hat am Samstag gegen einen Peißenberger (liegt zwischen Weilheim und Schongau) Haftbefehl wegen der Verdachts des Mordes in zwei Fällen an den beiden ermordeten Mädchen aus Krailling bei München erlassen und ihn in Untersuchungshaft genommen. Es handelt sich dabei um den Onkel der beiden getöteten Kinder, der seit Langem Streit mit der Mutter der Kinder gehabt haben soll. Nach Mitteilung der Medien ist der Onkel aus Peißenberg deshalb in Verdacht geraten, weil die einzige Spur am Tatort, die nicht zu den Familienangehörigen paßt, von ihm stammt.

Nach Mitteilung der Polizei hat der Beschuldigte wohl den großen Fehler gemacht, Angaben zur Sache zu machen, anstatt zu schweigen, was sein Recht gewesen wäre, und sich dabei natürlich in Widersprüche verwickelt. Ein Geständnis hat er aber wohl bislang nicht abgegeben.

Im Zuge der weiteren Ermittlungen gegen den Beschuldigten wird zu allererst die Frage nach dem Motiv zu klären sein, da bislang völig unklar ist, warum dieser Beschuldigte die Tat verübt haben soll.

2. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-02 16:13:162015-02-01 17:10:38Tatverdacht gegen Peißenberger wegen Mordes in Krailling

Tötungsverfahren eingestellt

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Die Verkehrsabteilung des Amtsgerichts München hat sich am Donnerstag, den 31.03.11, dazu entschlossen, das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den Müllwagenfahrer wegen geringer Schuld einzustellen gegen Zahlung einer Geldauflage. Gegen den Müllwagenfahrer war ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet worden, als der den Musikproduzenten Monty Lüftner vor 2 Jahren auf einer Müllsammelstelle mit seinem Lkw überfahren und getötet hatte. Die Staatsanwaltschaft München I hatte nach Erholung eines Gutachten über die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Lkw-Fahrers beim Amtsgericht München den Erlaß eines Strafbefehls beantragt, gegen den der Müllwagenfahrer Einspruch eingelegt hatte. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München war dann ein weiteres Gutachten erholt worden, das die Verantwortlichkeit des Müllwagenfahrers in deutlich milderem Licht hatte erscheinen lassen.

Daraufhin war die Staatsanwaltschaft mit einer Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld nach § 153a StPO einverstanden.

Damit ist der Angeklagte zwar nicht freigesprochen worden, aber eben auch nicht verurteilt. Nach Zahlung der vereinbarten Geldauflage (meist an einen gemeinnützigen Verein) wird das Verfahren gegen ihn endgültig eingestellt. Er hat dann keine weiteren strafrechtlichen Folgen mehr zu befürchten.

31. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-31 16:11:392015-02-01 17:14:11Tötungsverfahren eingestellt

Lebenslang für Mord

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Vergangene Woche ist in München der Prozeß wegen des Mordes an Poschinger mit der Verurteilung des Angeklagten zu Ende gegangen: Das Schwurgericht am Landgericht München I hat den Angeklagten für schuldig befunden, Poschinger am 14.01.2010 mit 13 Schüssen aus seiner Pistole hingerichtet zu haben, um an die geplante Tatbeute, – einen Audi A8, – zu kommen. Das Landgericht München I schloß sich damit der Auffassung der Staatsanwaltschaft an, die eine Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge gefordert hatte. Der Einlassung des Angeklagten ganz zum Schluß der Verhandlung, er sei unschuldig und habe mit der Tat nichts zu tun, schenkte das Schwurgericht damit keinen Glauben. Der Angeklagte hatte sich während des gesamten Gerichtsverfahrens seit Ende 2010 nicht geäußert, nur in seinem letzten Wort forderte er für sich die Unschuldsvermutung ein.

Nach Auffassung des Landgerichts habe der Angeklagte schon seit 2008 seine Tat geplant, um seine hohen Schulden zu begleichen: Schon seit diese Zeitpunkt habe er geplant, irgendeinen Autoverkäufer um dessen Eigentum zu bringen und damit von seinen Schulden herunter zu kommen. Deshalb habe er schon 2008 bei Ebay Leichensäcke bestellt.

Insofern sei der 36-jährige Familienvater letztlich nichts anderes als ein x-beliebiges Opfer gewesen, auf den das Auge des Angeklagten nur deshalb gefallen sei, weil er ein sehr hochwertiges Auto habe verkaufen wollen, mit dem des Angeklagte ordentlich Gewinn zu machen hoffen konnte und der damit in den lange gehegten Tatpla paßte.

27. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-27 16:10:362015-02-01 17:15:53Lebenslang für Mord

Haftbefehl wegen Mordes an Frau

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen das Leben

Die beiden in Taufkirchen an der Vils festgenommenen Jugendlichen haben nun übereinstimmend den Mord an der 21-jährigen schwangeren Zorica gestanden. Zunächst hatte nur der 18-jährige Freund von Zorica und Vater des ungeborenen Kindes gestanden, seine Freundin mit zahllosen Messerstichen zusammen mit seinem Freund, einem 20-jährigen, ermordet zu haben, nachdem es Streit um den künftigen Unterhalt gegeben hatte. Der 20-jährige Mittäter hatte zunächst geschwiegen, nun aber ebenfalls seine Mittäterschaft eingeräumt. Das Amtsgericht hat bereits gegen Beide einen Haftbefehl wegen Mordes erlassen, sie befinden sich also Beide bereits in Untersuchungshaft. Nach Lage der Dinge, -jedenfalls auf der Basis der Medienberichte, – kann die Staatsanwaltschaft Landshut schon sehr bald, womöglich schon in den nächsten zwei Monaten, gegen beide mutmaßlichen Täter Anklage erheben.

Wegen der Begehungsweise zumindest, – es sollen über 100 Messerstiche gewesen sein, die Zorica töteten, – aber wohl auch wegen des Umstandes, daß Täter und Opfer miteinander liiert waren und die Frau also wohl völlig arglos war bei ihrem Streit mit ihrem Freund, wird der Tatvorwurf auf Mord zumindest wegen der gegebenen Heimtücke lauten, zuständig ist in diesem Fall die Jugendstrafkammer als Schwurgericht am Landgericht Landshut. Eine der trotz der offenkundig eindeutigen Beweislage offenen Hauptfragen wird dann sein, nach welchem Strafrecht die beiden Beschuldigten schließlich verurteilt werden müssen, ob also Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen kann oder nicht.

Diese Frage ist also, ob das Jugendgerichtsgesetz angewendet werden kann, was nur dann möglich ist, wenn die Täter, die schon 18 Jahre alt sind und nicht älter als 21, bei ihrer Tat eher als Jugendliche anzusehen sind oder eher als Erwachsene. Diese Frage entscheidet auch darüber, ob die Täter mit eine Freiheitsstrafe von nur maximal bis zu 10 Jahren rechnen müssen oder mit lebenslang.

23. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-23 16:08:182015-02-01 17:19:47Haftbefehl wegen Mordes an Frau

Haftbefehl wegen Mordes in Weilheim

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Die Messerstiche in einer Weiheimer Klinik am Donnerstag letzter Woche sind vom Ermittlungsrichter als versuchter Mord qualifiziert worden. Daher ist gegen den 65-jährigen ehemaligen Patienten des Klinikums Weilheim Haftbefehl erlassen worden. Dem Beschuldigten wird von der Staatsanwaltschaft München II zur Last gelegt, seine ehemalige Ärztin heimtückisch erstochen zu haben.

Nach den Informationen in de Medien hat der Beschuldigte inzwischen die Tat gestanden. Damit droht ihm eine Anklage zum Schwurgericht am Landgericht München II, die schon in zwei bis drei Monaten vorliegen könnte.

Im Falle eines Schuldspruches wegen Mordes muss der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden.

6. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-06 16:06:022015-02-05 12:34:45Haftbefehl wegen Mordes in Weilheim

Ingolstädter Urteil gegen 4 Angeklagte wegen Mordes aufgehoben vom BGH

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Am vergangenen Freitag ist das Urteil des Schwurgerichts am Landgericht Ingolstadt gegen vier Angeklagte aufgehoben worden, die vor 6 Jahren vom Landgericht Ingolstadt wegen Mordes an ihrem Vater bzw. Ehemann im Jahre 2001 zu lebenslangen Freheitsstrafen verurteilt worden waren. Alle vier waren auf der Basis ihrer Geständnisse verurteilt worden, die sich im Nachhinein als falsch herausgestellt hatten: Nach ihrer Verurteilung war die Leiche des Opfers ohne erkennbare Verletzungen aus dem Wasser gezogen worden, keines der zahlreichen und widersprüchlichen Geständnisse der Angeklagten paßte auch nur im Entferntesten zu dem Anblick, der sich der Polizei beim Herausziehen des Wagens des Opfers aus dem Wasser bot. Die vier Angeklagten betrieben daraufhin das Wiederaufnahmeverfahren, dem schließlich das Oberlandesgericht statt gab. Das Landgericht Landshut hat im wiederaufgenommenen Verfahren alle vier nun freigesprochen.

Es bleibt der Verdacht, daß die vier Angeklagten seinerzeit nicht ganz freíwillig die Geständnissea abgelegt hatten, sondern massiv von den Ermittlern hierzu gedrängt worden waren, womöglich hatten sie einfach dem Druck der Polizeibeamten nicht stand gehalten und einfach die gewünschten Aussagen gemacht, nur um ihre Ruhe zu haben.

Das Landgeicht Landshut hat den Angeklagten jegliche Haftentschädigung abgesprochen, da sie an ihrer langen Haftzeit selber schuld seien: Immerhin hätten sie durch ihre eigenen Geständnisse die Verurteilung durch das Landgericht Ingolstadt selber herbeigeführt.

27. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-27 16:04:162015-02-01 17:32:56Ingolstädter Urteil gegen 4 Angeklagte wegen Mordes aufgehoben vom BGH

Freispruch vom Mordes in Landshut

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Am vergangenen Freitag hat das Schwurgericht am Landgericht Landshut die vier Angeklagten freigesprochen, die vor 6 Jahren vom Landgericht Ingolstadt wegen Mordes an ihrem Vater bzw. Ehemann im Jahre 2001 zu lebenslangen Freheitsstrafen verurteilt worden waren. Alle vier waren auf der Basis ihrer Geständnisse verurteilt worden, die sich im Nachhinein als falsch herausgestellt hatten: Nach ihrer Verurteilung war die Leiche des Opfers ohne erkennbare Verletzungen aus dem Wasser gezogen worden, keines der zahlreichen und widersprüchlichen Geständnisse der Angeklagten paßte auch nur im Entferntesten zu dem Anblick, der sich der Polizei beim Herausziehen des Wagens des Opfers aus dem Wasser bot. Die vier Angeklagten betrieben daraufhin das Wiederaufnahmeverfahren, dem schließlich das Oberlandesgericht statt gab.

Es bleibt der Verdacht, daß die vier Angeklagten seinerzeit nicht ganz freíwillig die Geständnissea abgelegt hatten, sondern massiv von den Ermittlern hierzu gedrängt worden waren, womöglich hatten sie einfach dem Druck der Polizeibeamten nicht stand gehalten und einfach die gewünschten Aussagen gemacht, nur um ihre Ruhe zu haben.

Das Landgeicht Landshut hat den Angeklagten jegliche Haftentschädigung abgesprochen, da sie an ihrer langen Haftzeit selber schuld seien: Immerhin hätten sie durch ihre eigenen Geständnisse die Verurteilung durch das Landgericht Ingolstadt selber herbeigeführt

27. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-27 16:03:542015-02-01 17:33:40Freispruch vom Mordes in Landshut
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