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Einschleusen ist strafbar

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage
Anwalt München, Starfrechtskanzlei von Aussen

Einschleusen von Ausländern nach Deutschland ist strafbar. Dies bestimmt das Aufenthaltsgesetz so. Der Strafrahmen ist nicht unbedeutend. Bis zu 5 oder gar 10 Jahren können hier fällig werden. Das Gesetz spricht allerdings nicht direkt von Schleuserei oder von Einschleusen.

Einschleusen ist strafbar als Anstiftung oder Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt.

Der Mann aus Nordmazedonien war mit einem Van zusammen mit zwei anderen Autos unterwegs. Jeder Van war voll besetzt. In jedem Auto befanden sich also 8 Leute. Die Polizei auf der Salzburger Autobahn kontrolliert sehr aktiv. Länder des Balkans wie Nordmazedonien gehören nicht zur EU. Eine Einreise ist nur unter wenigen bestimmten Bedingungen möglich. Häufig wird ein Touristenvisum für 3 Monate in Anspruch genommen. Viele dürfen ganz legal damit einreisen.

Eine Einreise ist aber dann strafbar, wenn eine Arbeitsaufnahme geplant ist.

Bei der Kontrolle der drei Vans zeigte sich, dass die meisten Insassen ein Visum hatten. Wer allerdings sein Touristenvisum dafür nutzt, um in der EU zu arbeiten, macht sich strafbar. Die Polizei kontrollierte also nicht nur die Insassen der 3 Vans. Sie schaute sich die Habseligkeiten der Passagiere genau an. Dabei fand sie auch jede Menge Arbeitskleidung. Und Werkzeug.

Hat einer der Passagiere kein gültiges Visum dabei oder möchte er arbeiten schreitet der Staatsanwalt ein.

Die Arbeitsklamotten von 2 der Passagiere paßten nicht zu deren Visa. Touristen benötigen kein Werkzeug. Dieser Umstand machte die Einreise der beiden Mitfahrer illegal. Und die Mitnahme durch den Fahrer des Vans strafbar. Damit lag illegale Schleusung vor.

Der Fahrer des Vans ging sofort in Untersuchungshaft.

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Rosenheim kannte keine Gnade. Der Vorwurf an den Fahrer lautete, die beiden Passagiere ungenügend kontrolliert zu haben. Es ist die Verantwortung des Fahrers, seine Mitfahrer auf gültige Papiere zu kontrollieren. Ein Fahrer kann sich da nicht raus reden. Mit ihm gingen die beiden Passagiere in Haft.

Einschleusen ist besonders dann strafbar, wenn es gegen Entgelt geleistet wird.

Ganze Firmen bieten in den Ländern des Balkans Fahrten nach Deutschland an. Hat der Passagier dann keine ausreichenden Papiere geht er in Haft und hat auch noch Anwaltskosten zu tragen. Der Fahrer des Autos ebenso. Beim ersten Mal kommt er erst nach einigen Monaten wieder frei. Damit ist dann zumindest die Mindeststrafe von 3 bis 6 Monaten abgegolten. Rein rechnerisch also echtes Minusgeschäft. Aber wohl ein Signal an die entsprechenden Länder.

 

6. April 2021/von Florian Schneider
Schlagworte: Aufenthalt, Ausländer, Ausländerrecht, Einreise, Einschleusen, EU, Schengenraum, Schleusen, Visum
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