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Entlassung aus der Untersuchungshaft nach 2 Monaten

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Mutter von zwei Kindern hatte die Schnauze gestrichen voll, als am Donnerstag die Entlassung aus der Untersuchungshaft nach zwei Monaten anstand.

Endlich hieß es: Sie sind frei!

Fast auf den Tag zwei Monate hatte sie in der Untersuchungshaft in der Frauenabteilung von Stadelheim ausharren müssen. Draußen drohte derweil ihr ganzes Leben den Bach hinunter zu gehen . Erst die mehr als auffällige Durchsuchung ihres Arbeitsplatzes,die jeder ihrer Kollegen mitkriegte. Dann eine ebenso auffällige Durchsuchung ihrer Wohnung, von der auch alle Nachbarn etwas mitbekommen haben mußten. Schließlich die Verhaftung. Bedeutete, dass sie zwei Monate komplett von der Bildfläche verschwunden war. Ohne Urlaubsantrag von der Arbeit verschwunden. Keine Bezahlung von Miete und Darlehenszinsen mehr. Die Kinder irgendwie beim Exmann und der Mutter. Untersuchungshaft, wie sie in Deutschland alltäglich unzählige Male vollstreckt wird. Einfach mal so!

Wegen dringendem Tatverdacht, so die Begründung! Und wegen Fluchtgefahr!

Das bedeutete, dass sie beim Drogenhandel mitgemacht haben soll. Wirklich Handel getrieben hatte aber nur ihr Freund und dessen Kumpels. Sie wußte noch nicht einmal das Allergeringste von den dunklen Geschäften ihres Freundes. Da ihr Freund es nämlich geschickt angestellt hatte für seine Geschäfte mit 20 Kilogramm Marihuana und über 2 Kilo Heroin hatte sie nie etwas gemerkt. Wenn er sie um die Aufbewahrung von Schlüsseln gebeten hatte hatte sie sich nix dabei gedacht. Auch wenn er an ihren Roller wollte oder in ihre Garage. Genau das aber sollte ihr jetzt zum Verhängnis werden, als man im Herbst die ganze Bande Drogendealer hoch nahm. Die Schlüssel waren nämlich die für den Bunker! Und der befand sich nach der derzeitigen Beweissituation auch in ihrem Roller und in ihrer Garage. So jedenfalls das Landeskriminalamt.

Plötzlich sah es so aus, als habe sie Drogendealern Beihilfe geleistet.

Ihr Freund hatte sich noch ganz geschickt ins Ausland abgesetzt, bevor man ihn verhaften konnte. So gab es auch keine Möglichkeit, ihn zu befragen und den Irrtum aufzuklären. Nach einigen Haftprüfungsterminen und einigen Schriftsätzen des Verteidigers (RA Florian Schneider) wurde der Justiz wohl klar, dass es sich durchaus auch um eine Unschuldige handeln könnte. Die Ermittlungsrichterin in Stadelheim jedenfalls sah keinen Haftgrund mehr und setze die Beschuldigte am Donnerstag auf freien Fuß.

Jetzt geht’s erst mal ans Reparieren der größten Schäden, die während der Haftzeit entstanden waren.

Für die Frau ist nun die größte Frage, ob sie ihr unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz ihrem Arbeitgeber erklären kann. Wenn nicht ist die Arbeit futsch. Auch bei der Bank droht Ungemach. Kredite, die so lange nicht bedient werden, können gekündigt werden. Auch eine Mietwohnung, für die zwei Monate lang keine Miete gezahlt wurde, kann gekündigt werden. Fristlos, wegen Zahlungsverzugs.

Das Ermittlungsverfahren gegen sie geht trotzdem weiter.

Die Entlassung aus der Untersuchungshaft bedeutet nämlich nicht, dass der Nachweis ihrer Unschuld schon geführt wäre! Es könnte also durchaus auch sein, dass sie sich noch einem längeren Ermittlungsverfahren stellen muß. Für die Beschuldigte und ihren Verteidiger steht aber außer Frage, dass die sogenannten Beweise ihrer Beihilfe als Irrtümer aufgeklärt werden können.

20. Januar 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-01-20 13:51:282017-01-20 13:51:28Entlassung aus der Untersuchungshaft nach 2 Monaten

Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Mit manchen Vorgehensweisen von Polizei und Staatsanwaltschaft tut man sich als Verteidiger schon besonders schwer. Ein Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern gehört dazu! Vor allem dann, wenn die Beweislage nicht gerade berauschend st.

Der Ermittlungsrichter erläßt einen Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern wegen des Verdachts der Beihilfe zum Drogenhandel.

Im Rahmen von Telefonüberwachungen war eine Drogenhändlerbande aufgeflogen. Handeltreiben mit ganzen Bergen von Drogen. 20 Kilogramm Marihuana ebenso wie mehr als 2 Kilo Heroin. Festgenommen wurde unter Anderen auch ein Drogenkurier. Er hatte in seinem Auto mehr als 2 Kilo Heroin versteckt und aus Holland eingeführt. Und eine Münchner Verwaltungsangestellte von etwa 35 Jahren (Verteidiger RA Florian Schneider). Sie war mit Einem von denen liiert, die Kontakt zu dem Lieferanten gehabt haben sollen. 

Der Vorwurf an die Mittdreißigerin lautet auf Beihilfe zum Drogenhandel.

Letztlich gibt es an Beweisen wohl nicht mehr als ihre Beziehung zu einem der mutmaßlichen Mittäter. Alle Beweise, die die Staatsanwaltschaft haben will, beruhen auf einer sehr kurzen und wenig ergiebigen Telefonüberwachung des Handys ihres Lovers. Ausweislich dieses Telefonats hatten die Beiden im Auto der Frau Geld gezählt. Die Mittdreißigerin sagt, ihr Freund habe ihr nix Anderes als die Miete gezahlt. Nach Meinung des Landeskriminalamtes wurden Drogengelder gezählt. Beweise über die Höhe der gezählten Gelder fehlen aber in der Telefonüberwachung.

Bei der Durchsuchung der Wohnung der Frau wurden im Tresor etwa Euro 80.000 an Bargeld gefunden.

Nach Angabe der Beschuldigten Geld ihres Ex-Mannes, der noch in ihrer Wohnung lebt. Der hatte in seiner Heimat gerade ein Grundstück für Euro 60.000 verkauft und in Bar nach Deutschland mitgenommen. So belegt mit einem notariellen Kaufvertrag. Und Geld ihrer Tante aus Albanien, die sich in Deutschland ein Auto kaufen will. Nach der Meinung der Staatsanwaltschaft ganz klar Drogengeld aus verbrecherischem Drogenhandel. 

Das eigentliche Problem der Frau ist der Umstand, dass sich ihr Freund gerade noch rechtzeitig der drohenden Inhaftierung durch Flucht entziehen konnte.

Die Beschuldigte stammt zwar ursprünglich aus Albanien. Sie hat jedoch ihren gesamten Lebensmittelpunkt in Deutschland. Ihre Arbeit bei der Stadt München hat sie seit 18 Jahren. Und ihre beiden Kinder leben hier und gehen hier in die Schule. Welche Mutter würde sich da absetzen? Die Ermittlungsrichterin in Stadelheim argumentiert aber, dass sich die Frau bei einer Außervollzugsetzung des Haftbefehls sofort zu ihrem Freund nach Albanien absetzen würde. Eine schwer nachvollziehbare Vermutung! 

Der Beschuldigten wird letztlich nur noch eine Haftbeschwerde zum Landgericht München I helfen.

Ein Haftprüfungstermin vor dem Amtsgericht ist inzwischen bereits ohne Ergebnis verlaufen. Hier wird dem Umstand, dass seitens der Polizei nix als Vermutungen vorliegen, Rechnung getragen werden. Denn die Hauptvoraussetzung für einen Haftbefehl, der dringende Tatverdacht, ist hier definitiv nicht gegeben. 

14. Dezember 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-12-14 17:32:352016-12-14 17:36:11Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern

Haft für Drogenhandel

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der Staatsanwalt konnte beim besten Willen nicht mehr viel Gutes an dem Angeklagten finden. Der Angeklagte ihm gegenüber hatte es so richtig verbockt! Am Montag ging es vor dem Amtsgericht München ums Ganze.

Erwerb, Besitz, Abgabe und Handeln mit Drogen

Die Anklagebehörde warf dem Asylanten das halbe Spektrum der Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes vor. Es ging um Erwerb, Besitz, Abgabe und vor allem Handeltreiben mit Marihuana. 

Beim Drogenhandel in München ertappt

Der Endzwanziger aus Nigeria war von der Polizei auf frischer Tat ertappt worden: Er hatte in der Umgebung des Münchner Hauptbahnhofes Marihuana verkauft. Im Alten Botanischen Garten klickten die Handschellen im richtigen Moment: Der Angeklagte übergab gerade sechs Portionsbeutel mit jeweils 1 Gramm für € 100 an einen Kunden.

Offene Bewährung wegen Drogenhandels

Der Nigerianer hatte nicht nur weitere 5 Portionsbeutel in seiner Unterhose dabei. Auffällig waren für den Staatsanwalt auch mehrere Fahrkarten von seiner Flüchtlingsunterkunft im Umland nach München. Schwer wogen auch zwei weitere offene Verfahren wegen Erwerbs. Der Ermittlungsrichter erließ sofort Haftbefehl. Nach der Inhaftierung stellte sich dann noch etwas heraus: Der Nigerianer stand bei Tatbegehung unter Bewährung. Die war wegen einer völlig gleichgelagerten Drogenhandels-Aktion im letzten Jahr verhängt worden.

Weitere Strafverfahren in Italien

Doch damit immer noch nicht genug: Die Polizei hatte den Weg des Nigerianers nach Deutschland nachverfolgt. Prompt zeigte sich, dass der Angeklagte durch Italien hindurch gleich noch drei Ermittlungsverfahren wegen Drogenhandels angehäuft hatte.

An der Haftstrafe führte kein Weg vorbei 

Sein Geständnis half ihm dannn auch nix mehr: Am Ende wollte den Angeklagten nicht nur der Staatsanwalt im Knast sehen, sondern auch die Richterin! Am Schersten wog natürlich die offene Bewährung: Buchstäblich nur zwei Monate nach der Rechtskraft seiner ersten Verurteilung war er schon wieder straffällig geworden!

Ausweisung und Abschiebung nach Verbüßung der Hälfte 

So lautete das Urteil am Schluß der Hauptverhandlung auf 1 Jahr und 9 Monate ohne Bewährung wegen Drogenhandel. Zusätzlich droht der Widerruf seiner Bewährung von 1 Jahr. Der Angeklagte wird sich also auf 2 Jahre und 9 Monate in deutscher Strafhaft einrichten müssen. Am Schlimmsten aber für ihn: Mit der zweiten Verurteilung ist für ihn jede Hoffnung auf einen weiteren Aufenthalt in Deutschland gestorben. Nach Verbüßung von etwas mehr als der Hälfte seiner Strafe drohen ihm Ausweisung und Abschiebung nach Nigeria.

 

 

20. September 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-20 18:11:412016-09-23 07:53:22Haft für Drogenhandel

Bewährung für Drogen-Abgabe

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Zivil-Beamten der Kripo München waren sich sicher, einen Umschlagplatz für Heroin in der Nähe des Hauptbahnhofs ausfindig gemacht zu haben: Immer wieder waren bekannte Gesichter aus der Münchner Drogen-Szene in der Nähe eines Männerwohnheimes beim Ein- und kurz darauffolgenden Ausgehen beobachtet worden. Nachdem die Beamten dieses Schauspiel einige Male beobachtet hatten griffen sie zu. Sie zögerten nicht lange und stürmten die Wohnung.  Einen Durchsuchungsbeschluss brauchten sie nicht, da nach ihrer Ansicht Gefahr im Verzug vorlag.

Drogenfund in der Wohnung

Bei der Durchsuchung des Zimmers konnten dann tatsächlich fünf Portionsplomben Heroin sichergestellt werden. Der Angeklagte zeigte sich von Anfang an geständig und räumte ein, dass es sich um sein Heroin handelte. Allerdings bestritt er den Verkauf. Er gab an, es alleine für seinen hohen Eigenbedarf gekauft zu haben.

Gutachten bestätigt starken Konsum

Ein Gutachten attestierte den Angeklagten eindeutig als polytox und schwerst drogenabhängig. Die Staatsanwaltschaft München I  hielt aber am Tatvorwurf des Handeltreibens mit BtM fest und unterstellte dem Angeklagten einen schwunghaften Handel. Dass das Heroin ledilich seinen Eigenbedarf decke wollte die StA nicht glauben.

Kein Beweis fürs Handeltreiben

Bei der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht München galt nun für die Verteidigung  (RA Florian Schneider), das Gericht davon zu überzeugen, dass der Angeklagte zwar gelegentlich Heroin an Bekannte im Dienste der Freundschaft abgab, dies aber unentgeltlich tat und keinen ihm vorgeworfenen Handel betrieb.

Die Zeugenaussagen seiner Mitbewohner waren hierbei durchaus nützlich: Keiner der Beiden hatte den Angeklagten je Geld entgegen nehmen sehen. Wohl aber die Abgabe von Drogen an Bekannten.

Staatsanwaltschaft will Haftstrafe, Gericht folgt aber Verteidigung und verhängt Bewährung

Dem Antrag der Staatsanwaltschaft, den Angeklagten zu einem Jahr und acht Monate ohne Bewährung zu verurteilen, folgte das Gericht nicht. Stattdessen schloss es sich dem Antrag der Verteidigung an und setzte den Angeklagten nach knapp fünf Monaten U-Haft auf Bewährung auf freien Fuß. Die Staatsanwaltschaft wird wohl Berufung einlegen.

17. September 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-17 14:08:392016-09-17 16:31:01Bewährung für Drogen-Abgabe

Untersuchungshaft für Flüchtling wg. Drogenhandels

Betäubungsmittelgesetz

Was er wohl nicht wußte: die Polizei hat die einschlägige Örtlichkeit in München schon lange im Auge. Deshalb klickten die Handschellen sofort, als der Asylsuchende aus Nigeria 6 Päckchen mit jeweils 1 Gramm Marihuana aus der Hosentasche holte, um sie für 100 Euro an einen Käufer zu übergeben.

Da sich bei der Durchsuchung des Farbigen herausstellte, dass er noch weitere 5 Gramm Gras in der Unterhose mit sich trug, beantragte die Staatsanwaltschaft Haftbefehl, den der Ermittlungsrichter im Münchner Polizeipräsidium auch sofort erließ. Der Beschuldigte konnte daher nicht mehr in seine Asylunterkunft in Oberbayern zurückkehren, sondern mußte in Stadelheim Quartier nehmen.

Sein Problem sind aber nicht nur die 11 Gramm Gras, sondern vor allem der Umstand, dass er eine offene Bewährung aus dem letzten Jahr mitbringt, wo er sich seine erste Verurteilung wegen Drogenhandels zu 1 Jahr auf Bewährung eingefangen hatte.

Seine Chancen auf eine erneute Bewährung stehen damit äußerst schlecht, es droht nicht nur eine Verurteilung zu einer erheblichen unbedingten Freiheitsstrafe, sondern auch der Widerruf der Bewährung.

18. August 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-08-18 08:32:282016-08-31 11:00:23Untersuchungshaft für Flüchtling wg. Drogenhandels

BH ist kein gutes Versteck für Drogen

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Der kleine Park in München ist schon lange bekannt als Handelsplatz für Kiffer. Wohl deshalb fielen die sieben Jugendlichen gleich auf, als sie den Park betraten.

Die Polizei schritt sofort zur Tat und wurde auch gleich fündig: Im BH einer Siebzehnjährigen (Verteidiger RA Florian Schneider) aus dieser Gruppe fanden sich 10 Gramm Gras von guter Qualität. Da die anderen Sechs gar nichts dabei hatten, aber alle Sieben gemeinsam unterwegs waren geht die Polizei nun davon aus, dass die Jugendliche mit dem Marihuana ein Geschäft vorhatte und an die Anderen verkaufen oder zumindest abgeben wollte.

Beides wäre strafbar und je nachdem, wie hoch der Wirkstoffgehalt des Marihuanas ist, geht es dann sogar um Handel treiben in nicht geringer Menge nach 29a BtmG. Ein anderer Verdacht liegt jedoch aus diesseitiger Sicht viel näher: Die Jugendliche hatte einfach für die anderen 6 das Gras verwahrt, die um die Gefahr wussten und im Falle einer Polizeikontrolle als Unschuldslämmer gelten wollten. Die 17-Jährige ist nicht vorbestraft und hatte bislang nicht zu tun mit Drogen, was nicht jeder von den anderen in dieser Gruppe von sich sagen kann. So bleibt, – wie womöglich sogar von den anderen Sechs in Kauf genommen, – der ganze Ärger zunächst an ihr hängen.

Mögliche Folgen für das Mädchen

Sie fällt zwar glücklicherweise noch unter das Jugendgerichtsgesetz, – die Strafe wird daher überschaubar bleiben, – allerdings hat sie die ganzen anderen Nebenfolgen eines Ermittlungsverfahrens und einer Verurteilung gemäß BtmG nun wohl ganz alleine auszubaden.

Eine Einreise in die USA ist für sie, selbst nur für touristische Zwecke, unmöglich und eventuelle Bewerbungen bei der Polizei oder Bundeswehr wären aussichtslos. Vor allem aber der Ärger mit dem geplanten Führerschein wird groß sein. An all diese Dinge denken die Wenigstens, die sich auf derartige Spielchen einlassen.  Wenn sie sich wie sie dazu bereit erklären, für Andere den Kopf hinzuhalten und nun absehbarerweise auch noch die Schuld auf sich zu nehmen.  

21. Mai 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-05-21 21:22:292016-08-31 11:12:15BH ist kein gutes Versteck für Drogen

Haftbefehl wegen Heroinverkaufs

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die ausführliche Observation der Wohnung in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofs bestätigte den Verdacht: Der Mieter verkaufte an seine vielen Besucher, die gleich nach dem Verlassen der Wohnung abgefangen wurden, Kleinmengen Heroin.

Die Drogenjäger der Kripo griffen schnell zu und verhafteten den Mieter, gegen den sofort Haftbefehl wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen wurde. Die Staatsanwaltschaft vermutet, der etwa 35-jährige Mann (Verteidiger Rechtsanwalt Florian Schneider) hatte vor allem zur Finanzierung seines Lebensunterhalts mit Heroin gehandelt. Aus der Sicht seines Verteidigers aber wohl eher zur Finanzierung seiner Abhängigkeit und damit seines eigenen Konsums.

Die Haar-, Blut- und Urinproben werden den Nachweis erbringen, wem am Ende zu glauben ist. Der nicht nennenswert vorbestrafte Mann wird sich allerdings so oder so Gericht verantworten müssen und sich sehr anstrengen müssen, um eine unbedingte Freiheitsstrafe abzuwenden. 

19. Mai 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-05-19 20:00:462016-08-31 11:12:35Haftbefehl wegen Heroinverkaufs

Therapie statt Strafe nach Einbruchsserie

Betäubungsmittelgesetz, Strafvollzug

Schlechter hätte die Ausgangslage für die Verhandlung vor dem Jugendgericht am Freitag gar nicht sein können: Die beiden 20-Jährigen, die wegen eines Einbruchsversuchs in einer München Groß-Metzgerei im letzten Herbst vor Gericht standen, waren wenige Monate davor aus dem Jugendknast entlassen worden, wo sie ebenfalls wegen einiger Einbrüche in München eingesessen waren. Da sie vor dieser letzten Verurteilung ebenfalls schon Einbrüche begangen hatten waren sie bereits seit Längerem bei der Polizei als Intensivtäter geführt worden. Hintergrund dieser hohen Frequenz an Straftaten war wie so oft der Drang, sich Betäubungsmittel kaufen zu können von der Tatbeute: Die Beiden hatten einen geradezu extremen Bedarf an Gras und Kokain.Da sie schon mehr als zwei Jahre ihres jungen Lebens in Straf- und Untersuchungshaft verbracht hatten wollten sie es jedoch dieses Mal anders machen und die Wurzel des Übels angehen. Deshalb ließen sie sich schon in der Untersuchungshaftanstalt von Drogenberatern beraten und organisierten sich Therapien. Deshalb konnte in der Hauptverhandlung von Freitag eine Begutachtung der Beiden im Hinblick auf § 35 des Betäubungsmittelgesetzes angeordnet werden, so dass sie sich nun anstelle auf weitere Strafhaft auf die Absolvierung einer Drogentherapie einrichten können. Nach dem erfolgreiche Absolvieren dieser Therapie wird ihnen dann der Strafrest erlassen werden.Das Jugendschöffengericht verhängte für beide Angeklagte 4 Jahre Jugendstrafe (natürlich ohne Bewährung) und bezog dabei die vorangegangene Verurteilung von 3 Jahren mit ein. Da insgesamt etwa 2 Jahre an Straf- und Untersuchungshaft angerechnet werden können sie nun auf Therapie gehen, anstatt im Knast zu hocken.

8. April 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-04-08 15:12:332016-04-08 16:03:18Therapie statt Strafe nach Einbruchsserie

Anklage wegen Erwerbs von Steroiden

Betäubungsmittelgesetz

Soeben hat die Staatsanwaltschaft München I gegen einen 22-Jährigen Anklage erhoben wegen des Vorwurfs des Verstosses gegen das Arzneimittelgesetz. Dem Münchner wird vorgeworfen, vor etwa 3 Jahren aus dem Internet große Mengen Steroide bestellt zu haben. Die Polizei stieß auf ihn, als sie einen Versandhandel in Norddeutschland hoch nahm und dabei die Kundendatei auswertete. Dabei war er nicht als Kunde, wohl aber als Lieferadresse ausgewiesen. Der Erwerb von Steroiden ist bekanntermaßen verboten, sofern man die Steroide nicht über seinen Arzt und auf Rezept bezieht, die Strafen sind empfindlich. Bei dem Münchner wird seitens der Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass er die Medikamente dazu verwendet hat, seinen Muskelaufbau als Bodybuilder zu steigern. Bei einer Wohnungsdurchsuchung bei ihm vor einiger Zeit fand man aber nur legale Muskelaufbaupräparate, Steroide hat man damals bei ihm nicht gefunden. Da der Angeschuldigte vor drei Jahren beim Erwerb der Steroide erst 19 war wird er in der bevorstehenden Hauptverhandlung vor dem Münchner Jugendgericht als Jugendlicher behandelt werden, damit gilt für ihn der recht unangenehme Strafrahmen für Erwachsene nicht.

30. November 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-11-30 18:09:352015-11-30 18:09:35Anklage wegen Erwerbs von Steroiden

Einstellung des BtmG-Verfahrens

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben ein Ermittlungsverfahren gegen einen Münchner wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingestellt. Dem etwa vierzigjährigen Rollstuhlfahrer wurde vorgeworfen, angeblich an mehrere Jugendliche, die zu ihm in die Wohnung gekommen waren, Kräutermischungen abgegeben zu haben, die unter die Vorschriften des BtmG gefallen seien. Der Vorwurf resultiert wie so oft aus einer äußerst fragwürdigen Aussage eines Beschuldigten, der seinerseits unter Verdacht steht. Nach dessen Aussage bei der Polizei rückte die Polizei in der Wohnung des Vierzigjährigen ein und durchsuchte diese. Nachdem sich hier keinerlei Beweis gefunden hatte, der geeignet gewesen wäre, den Tatvorwurf zu erhärten, und der Beschuldigte selbst keine Angaben bei der Polizei gemacht hatte, sich dafür aber im Rahmen einer Verteidigungsschrift durch seinen Verteidiger (RA Florian Schneider) gegenüber der Staatsanwaltschaft geäußert hatte und den Tavorwurf qualifiziert bestritten hatte wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt, da sich keine Beweise für seine angebliche Straftat gefunden hatte.

10. November 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-11-10 08:48:552015-11-10 08:48:55Einstellung des BtmG-Verfahrens
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