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Anklage wegen Mordes an Manager in München

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Der seit dem 27.01.10 in Untersuchungshaft in der JVA Stadelheim einsitzende Hausmeister ist wegen des Verdachts des Mordes aus Habgier zum Münchner Schwurgericht angeklagt.

Nach den Berichten in der Presse soll der Hausmeister dem Manager Dirk von Poschinger-Camphausen vorgespiegelt haben, das von ihm inserierte Auto kaufen zu wollen und ihn deshalb am 14.01.10 treffen zu wollen. Das Treffen habe dann gegen 11.00 Uhr in eine Tiefgarage geführt, wo nach dem bereits im Vorhinein ausgeheckten Tatplan die Ermordung des Managers habe stattfinden sollen und wo auch bereits Leichensäcke bereit gelegen hätten. Hier habe nach den Ermittlungen der Polizei der mutmaßliche Täter die Ermordung des Managers aus Habgier stattgefunden: Der Hausmeister habe nach den bisherigen Ermittlungen hier den Manager Handschellen anlegen lassen und ihn dann aus kurzer Entfernung mit einer Pistole der Marke Ruger erschossen. Nach den Ermittlungen der Polizei habe der Hausmeister das Ziel gehabt, an das Auto des Managers zu kommen, um es zu verkaufen und auf diese Weise an viel Geld zu kommen.

Er steht ab dem 02.11.10 vor dem Münchner Schwurgericht. Sollte er wegen des im Raum stehenden Tatvorwurfs verurteilt werden droht ihm lebenslange Freiheitsstrafe, womöglich zusätzlich noch mit der Bejahung der besonderen Schwere des Schuld, was dazu führen wird, daß ihm eine Haftentlassung nach Verbüßung von 15 Jahren verwehrt sein wird.

22. September 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-09-22 15:42:292015-02-01 22:52:54Anklage wegen Mordes an Manager in München

Auftakt im Strafprozeß gegen Kachelmann

Allgemein, Sexualdelikte

Am heutigen Montag ist nun das Strafverfahren vor der Großen Strafkammer am Landgericht Mannheim richtig losgegangen.

Wie von sämtlichen Medien berichtet hat am Montag der Prozeß gegen den ARD-Wetterfrosch Jörg Kachelmann endlich richtig angefangen, indem die Staatsanwaltschaft die Anklage verlas. Die Strafkammer hatte zuvor die Befangenheitsanträge des Angeklagten gegen die beiden Berufsrichter als unbegründet zurückgewiesen. Die mutmaßliche Geschädigte und Anzeigeerstatterin, – die ehemalige Freundin des Angeklagten, – verließ die Verhandlung, um ihre Position als Hauptbelastungszeugin nicht zu gefährden, da sie sich wohl (im Falle einer weiteren Anwesenheit) nicht den Vorwurf einhandeln wollte, ihre Aussage den Einlassungen des Angeklagten bzw. der sonstigen Zeugen angepaßt zu haben. Völlig überraschend machte der in den letzten Wochen in mehreren verschiedenen Medien so gesprächige Kachelmann keine Angaben zum Tatvorwurf, er machte also von dem jedem Angeklagten zustehenden Recht, zu schweigen, Gebrauch.

14. September 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-09-14 15:41:552015-02-01 22:53:22Auftakt im Strafprozeß gegen Kachelmann

Messerstecherei unter Nachbarn

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Am vergangenen Donnerstag soll der siebzigjährige Bewohner eines Miethauses Am Hart in München seinen Wohnungsnachbarn im Streit durch einen Messerstich ermordet haben.

Der ältere der beiden Wohnungsnachbarn soll bei dem letzten Streit einer langen Serie von Auseinandersetzungen unvermittelt ein Messer gezogen haben und seinen sechsundsechzigjährigen gestochen haben. Der mutmaßliche Täter sei daraufhin in seine Wohnung zurückgekehrt und habe selbst die Polizei gerufen. Die Tat habe er gestanden. Gegen den mutmaßlichen Täter ist noch am Freitag Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden, er sitzt nun in Stadelheim in Untersuchungshaft. Völlig unklar ist in den diesbezüglichen Mitteilungen der Presse der Grund, warum zugestochen worden sei. Allerdings ist wohl Alkohol im Spiel gewesen.

14. September 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-09-14 15:40:582015-02-01 22:53:57Messerstecherei unter Nachbarn

Bewährungsstrafe für Kindsmißhandlung

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Amtsgericht Starnberg verurteilt einen 35-jährigen Vater aus Andechs wegen körperlicher Mißhandlung seiner beiden Söhne zu acht Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung.

Dem Familienvater war vorgeworfen worden, seine derzeit drei und vier Jahre alten Söhne im letzten Jahr insgesamt sieben Mal körperlich mißhandelt zu haben: Er habe, so das Urteil vom Mittwoch, den 08.09.10, seine beiden Kinder mit der Faust geschlagen und mehrmals mit dem Kopf auf den Boden gestoßen. Eines der beiden Kinder sei wegen einer Unachtsamkeit damit bestraft worden, daß er es mit dem Gesicht in Zigarettenasche und ?kippen gedrückt habe. Der Tatnachweis sei durch die Aussage der Ehefrau und sein eigenes Geständnis geführt worden. Wohl weil er sich einsichtig gezeigt hatte und eine Psychotherapie anfangen will war die Verurteilung relativ milde ausgefallen. Seine Kinder wird er aber wohl sehr lange nicht mehr sehen dürfen

13. September 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-09-13 15:40:302015-02-01 22:54:28Bewährungsstrafe für Kindsmißhandlung

Lange Jugendstrafe für Mord an Brunner

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen das Leben

Die 1. Jugendkammer des Landgerichts München I hat auf beide Angeklagte im Prozess an Brunner Jugendstrafrecht angewendet.

Der ältere der beiden Angeklagten ist wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren und 10 Monaten nach Jugendstrafrecht verurteilt worden, die Jugendkammer ist damit nur 2 Monate unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstmaß von 10 Jahren geblieben, das in Deutschland für Urteile nach dem Jugendstrafrecht gilt. Der jüngere der beiden Angeklagten ist in Übereinstimmung mit dem Antrag der Strafverfolger nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden und hat ?nur? 7 Jahren Jugendstrafe erhalten. Beide Angeklagte wollen das Urteil mit der Revision angreifen.

13. September 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-09-13 15:40:002015-03-20 13:15:09Lange Jugendstrafe für Mord an Brunner

Macheten-Schläge nur gefährliche Körperverletzung.

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein Ehemann hatte in Rottach-Egern mit einer Machete fünfmal auf seine Frau eingeschlagen, das Gericht verhängte hierfür nur fünf Jahre und neun Monate. Das Landgericht München II hatte schnellen Notruf als Rücktritt vom Versuch des Totschlags gewertet.

Der Ehemann hatte nach einem Streit mit seiner Frau fünfmal mit einer Machete auf sie eingeschlagen und sie teilweise am Kopf schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft München II hatte ihn daraufhin wegen versuchten Totschlags angeklagt. Da der Mann jedoch sofort nach der Tat einen sehr dringlich formulierten Notruf abgesetzt hatte und um schnelle Hilfe gebeten hatte billigte die Große Strafkammer am Landgericht München II dem Angeklagten einen erfolgreichen Rücktritt vom Versuchs des Totschlags zu und verurteilte ihn nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten.

25. August 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-08-25 15:39:362015-02-01 22:55:50Macheten-Schläge nur gefährliche Körperverletzung.

Brunner-Prozeß: Urteil erwartet

Allgemein

Haupttäter im Brunner-Prozeß sollten sich keine allzu großen Illusionen bezüglich der Milde des Urteils machen.

Die Anklage fordert zehn Jahre Jugendstrafe für den sogenannten Haupttäter im Brunner-Prozeß wegen Mordes an Brunner.

Im Prozeß vor der 1. Jugendkammer am Landgericht München I hat heute am 24.08.10 die Staatsanwaltschaft dagegen davon abgesehen, auch gegen den Jüngeren der beiden Angeklagten eine Verurteilung wegen Mordes zu beantragen, sondern nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu 8 Jahren Jugendstrafe. Bei dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft spielte nach den Berichten der Gerichtsreporter für die rechtliche Einordnung der Taten der beiden Angeklagten weder die Vorerkrankung von Brunner eine entscheidende Rolle noch der Umstand, daß Brunner offensichtlich als erster zugeschlagen hatte. Als Begründung hierfür habe die Staatsanwältin herausgehoben, daß die Schläge und Tritte der beiden Angeklagten eine Kausalkette in Gang gesetzt hätten, die zum Tode von Brunner führte. Der von Brunner geführte erste Schlag sei durch Notwehr gerechtfertigt gewesen, er habe also als erster angreifen dürfe und müssen, um den Schlägen der Angeklagten zuvorzukommen. Die 1.Jugendkammer wird am 6. September mitteilen, wie sie die Rechtslage bewertet und welche Strafe sie für angemessen erachtet. Nachdem es jedoch bekanntermaßen exakt dieselbe Kammer unter demselben Vorsitzenden gewesen war, die die sogenannten U-Bahnschläger in der Münchner U-Bahn seinerzeit wegen Mordes teilweise sogar unter Anwendung des Erwachsenenstrafrechts verurteilt hatte sollte man sich keinen allzu großen Illusionen bezüglich der Milde des Urteils hingeben.

24. August 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-08-24 15:37:132014-08-19 15:38:49Brunner-Prozeß: Urteil erwartet

Der Wettermann der ARD Jörg Kachelmann ist frei

Allgemein, Sexualdelikte

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat heute am 29.07.10 den Haftbefehl gegen Jörg Kachelmann wegen des dringenden Tatverdachts der schweren Vergewaltigung aufgehoben. Der ehemalige Wetterfrosch der ARD befindet sich damit seit dem heutigen 29.07.10 wieder auf freiem Fuß. Jörg Kachelmann war aufgrund einer gravierenden Anschuldigung seiner ehemaligen Lebensgefährtin am 20. März 2010 verhaftet worden und hatte sich daher seit 4 Monaten ununterbrochen in Untersuchungshaft befunden. Auffallend an der Entscheidung des OLG Karlsruhe von heute ist, daß der Haftbefehl nicht gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden war, – wie dies häufig der Fall ist, – sondern gleich ganz aufgehoben worden ist. Auch die Begründung des obersten Gerichts von Baden-Württemberg läßt aufhorchen: Nach den hier vorliegenden Berichten der Medien liegt schon gar keine Voraussetzung für einen Haftbefehl vor, nicht nur etwa, weil keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr bestünde, sondern, – und dies ist der größte Erfolg der ganzen Entscheidung des OLG, – weil schon gar kein dringender Tatverdacht vorläge!

Das bedeutet, daß das Oberlandesgericht als die dem Landgericht übergeordnete Gerichtsinstanz nicht davon ausgeht, daß der Wetterfrosch der ARD in der bevorstehenden Hauptverhandlung vor dem Landgericht mit einer Verurteilung rechnen müßte. Das OLG begründet dies so, daß in dem Strafverfahren wegen der Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall eine ?Aussage gegen Aussage? ?Situation vorläge, was bedeutet, daß die Beweislage in diesem Strafverfahren sich inzwischen erheblich zu Gunsten von Jörg Kachelmann verändert hat, nachdem nicht nur Zweifel an der sogenannten Blutspur, – also der Blutanhaftung an dem vermeintlichen Tatmesser, mit dem Kachelmann die Zeugin verletzt haben soll, aufgekommen waren, nachdem nach dem Ergebnis der Untersuchungen durch das Institut für Rechtsmedizin das Blut gar nicht vom Opfer stammen konnte, – sondern auch eine Aussagepsychologin erhebliche Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussage der Lebensgefährtin geäußert hatte. Angesichts des Umstandes, daß ein Tatvorwurf wie der der Vergewaltigung ausschließlich auf der Aussage des vermeintlichen oder tatsächlichen Opfers beruht und weitere Beweismittel nur selten in wirklich aussagekräftiger Weise vorhanden sind, muß die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft, noch vor der Erstellung des aussagepsychologischen Gutachtens vorbehaltslos dem sogenannten Opfer Glauben zu schenken und den Wettermann in Haft nehmen zu lassen und sogar anzuklagen, mit noch mehr Befremden als bisher zur Kenntnis genommen werden und deutlich kritisiert werden.

Immerhin hat sich gezeigt, daß nicht nur der Angeschuldigte den Vorwurf zur Gänze bestreitet, – im Gerichtsverfahren also schon seit Langem absehbar Aussage gegen Aussage gegenüber stehen werden, – sondern auch jede Menge Motive für eine falsche Verdächtigung seitens des mutmaßlichen Opfers gegeben sein könnten: Wie die BUNTE berichtete habe Kachelmann angeblich zum Fremdgehen geneigt und die Anzeigeerstatterin belogen und womöglich mehrere Freundinnen gleichzeitig gehabt, was zu Streit zwischen den Beiden Anlaß gegeben habe. Damit steht natürlich im Raum, daß die Anzeigeerstatterin den Wettermann nur deshalb der Vergewaltigung bezichtigt hatte, weil sie sich an ihm rächen wollte. Derartige Motive sind bei Vergewaltungsanzeigen durchaus nix Neues, sondern im Gegenteil sehr häufig, da man hier praktischerweise nicht viel neutrale Beweise braucht, sondern meist eine Aussage alleine reicht, wie dieser Fall wieder zeigt. Nur die Staatsanwaltschaften haben das noch nicht kapiert, sondern neigen stets dazu, zuerst einfach mal den Aussagen der sogenannten Opfer vorbehaltlos Glauben zu schenken und in der Folge natürlich die Beschuldigten einfach mal in Haft zu nehmen, bis es denen gelungen ist, ihre Unschuld zu beweisen. Der Schaden, der bis dahin bei den wirklichen Opfer, – den Angeschuldigten nämlich, – entstanden ist, ist dann nach mehreren Wochen und Monaten Haft sowieso schon so groß, daß eine Verfahrenseinstellung oder ein Freispruch an diesem Schaden für Berufs- und Privatleben gar nichts mehr zu ändern vermag: Angeschuldigte wie Kachelmann werden also schon durch den Vollzug der Untersuchungshaft ?im Voraus bestraft?, was offenkundig von den Staatsanwaltschaften gerne in Kauf genommen wird.

28. Juli 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-07-28 15:36:372015-02-01 22:57:16Der Wettermann der ARD Jörg Kachelmann ist frei

Kachelmann Fall: Zweifel an der Zuverlässigkeit der Aussage

Allgemein, Sexualdelikte

Nun doch: Nur drei Wochen nach Anklageerhebung äußert die Gutachterin im Verfahren gegen Jörg Kachelmann erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Aussage des vermeintlichen Vergewaltigungsopfers. Nach Angaben der Gutachterin sollen, so wird berichtet, die Vorwürfe des sogenannten Tatopfers den Anforderungen nicht glaubhaft sein.

Wie Spiegel Online am 05. und 06.06.10 mitteilte liegt der Staatsanwaltschaft soeben und damit nur drei Wochen nach Anklageerhebung die Stellungnahme der Gutachterin vor, die im Ergebnis Zweifel an der Glaubwürdigkeit des sog. Opfers und an dier Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen äußert. Die Zweifel gründen sich nach diesen Berichten darauf, daß der Kern der Aussagen der Ex-Freundin, – hierunter ist die Schilderung der eigentlichen Vergewaltigungstat zu verstehen, – nur sehr vage ausfielen und weitere Schilderungen im Umfeld nicht den erforderlichen Standards von Zeugenaussagen genügten: Der Zeugin seien zwischenzeitlich gleich in zwei Fällen Lügen nachgewiesen worden, zudem passe die Schilderung ihrer Verletzungen im Rahmen der vermeintlichen Vergewaltigung nicht zum Verletzungsbild, das die Rechtsmediziner an ihr festgestellt hatten. Auch bestünden inzwischen erhebliche Zweifel an der sogenannten Blutspur, – also der Blutanhaftung an dem vermeintlichen Tatmesser, mit dem Kachelmann die Zeugin verletzt haben soll, – da nach dem Ergebnis der Untersuchungen durch das Institut für Rechtsmedizin das Blut gar nicht vom Opfer stammen könne. Angesichts des Umstandes, daß ein Tatvorwurf wie der der Vergewaltigung ausschließlich auf der Aussage des vermeintlichen oder tatsächlichen Opfers beruht und weitere Beweismittel nur selten in wirklich aussagekräftiger Weise vorhanden sind, muß die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft, noch vor der Erstellung des aussagepsychologischen Gutachtens vorbehaltslos dem sogenannten Opfer Glauben zu schenken und den Wettermann in Haft zu nehmen und sogar anzuklagen, mit Befremden zur Kenntnis genommen werden. Immerhin hat sich gezeigt, daß nicht nur der Angeschuldigte den Vorwurf zur Gänze bestreitet, – im Gerichtsverfahren also absehbarerweise Aussage gegen Aussage stehen wird, – sondern auch jede Menge Motive für eine falsche Verdächtigung seitens des mutmaßlichen Opfers gegeben sein könnten: Wie die BUNTE berichtete habe Kachelmann angeblich zum Fremdgehen geneigt und die Anzeigeerstatterin belogen und womöglich mehrere Freundinnen gleichzeitig gehabt, was zu Streit zwischen den Beiden Anlaß gegeben habe. Damit steht natürlich im Raum, daß die Anzeigeerstatterin den Wettermann nur deshalb der Vergewaltigung bezichtigt hatte, um ihn zu bestrafen. Derartige Motive sind bei Vergewaltungsanzeigen durchaus nix Neues, sondern im Gegenteil sehr häufig, da man hier praktischerweise nicht viel neutrale Beweise braucht sondern meist eine Aussage alleine reicht, wie dieser Fall wieder zeigt. Nur die Staatsanwaltschaften haben das noch nicht kapiert, sondern neigen stets dazu, zuerst einfach mal den Aussagen der sogenannten Opfer vorbehaltlos Glauben zu schenken und in der Folge natürlich die Beschuldigten einfach mal in Haft zu nehmen, bis es denen gelungen ist, ihre Unschuld zu beweisen. Der Schaden, der bis dahin bei den wirklichen Opfer, – den Beschuldigten nämlich, – entstanden ist, ist dann nach mehreren Wochen und Monaten Haft sowieso schon so groß eine Verfahrenseinstellung oder ein Freispruch an diesem Schaden für Beruf und Privatleben nichts mehr ändern können, zudem können die Beschuldigten durch den Vollzug der Untersuchungshaft als bereits ?im Voraus bestraft? gelten, was offenkundig von den Staatsanwaltschaften gerne in Kauf genommen wird.

7. Juni 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-06-07 15:36:132015-02-01 22:57:37Kachelmann Fall: Zweifel an der Zuverlässigkeit der Aussage

Kachelmann Fall: Anklage wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall

Allgemein, Sexualdelikte

Jörg Kachelmann ist nun sogar angeklagt wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung seiner Ex-Lebensgefährtin, obwohl diese in einem presserechtlichen Verfahren einen Teil ihrer Vorwürfe hatte zurücknehmen müssen

Der Fall Kachelmann nimmt immer merkwürdigere Formen an: Wie in der Presse soeben bekannt wurde hatte die Anzeigeerstatterin, – Kachelmanns frühere Lebensgefährtin, – in einem presserechtlichen Verfahren einen Teil ihrer Anschuldigungen gegen Jörg Kachelmann zurücknehmen müssen, ihren Vorwurf der Vergewaltigung aufrechterhalten. Trotzdem hat sich die Staatsanwaltschaft dazu entschlossen, den Aussagen der Frau Glauben zu schenken und gegen den ARD-Wettermann Anklage wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Körperverletzung zu erheben. Dies erscheint insofern als ungewöhnlich, als ein derartiger Tatvorwurf gerade in diesem Verfahren ausschließlich auf der Aussage des vermeintlichen oder tatsächlichen Opfers beruht und weitere Beweismittel nur selten in wirklich aussagekräftiger Weise vorhanden sind.

Immerhin bestreitet der Angeschuldigte den Vorwurf zur Gänze, im Strafverfahren steht also Aussage gegen Aussage. Nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft müßte also der Aussage der früheren Lebensgefährtin gegenüber den bestreitenden Angaben von Kachelmann eine so überragende Glaubhaftigkeit zugebilligt werden können, daß es für eine Verurteilung des Wettermannes ausreicht. Dies erscheint nun umso zweifelhafter, als das mutmaßliche Tatopfer seine belastende Aussage in einem presserechtlichen Parallelverfahren schon in zwei Punkten hatte revidieren müssen und damit sicher nicht an Glaubwürdigkeit gewonnen, sondern eher verloren hat: Denn gerade in einem derartigen Fall, in dem nur eine einzige Aussage einen mutmaßlichen Täter überführen soll, sind die allerstrengsten Anforderungen an die Qualität der Aussage anzulegen. Wird die Aussage in zwei womöglich gravierenden Punkten revidiert muß zu Gunsten des Angeschuldigten davon ausgegangen werden, daß der Vergewaltigungsvorwurf des Opfers nicht glaubhaft ist. Dies umso mehr, als einem Angeklagten wegen eines derartig schweren Tatvorwurfes üblicherweise 5 bis 6 Jahre Freiheitsstrafe drohen. Das Landgericht wird bei seiner Bewertung der Glaubwürdigkeit der Zeugin und der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben diesen Punkt zu berücksichtige haben.

19. Mai 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-05-19 15:35:282015-02-01 22:58:00Kachelmann Fall: Anklage wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall
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