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Brunner-Prozeß: Urteil erwartet

Allgemein

Haupttäter im Brunner-Prozeß sollten sich keine allzu großen Illusionen bezüglich der Milde des Urteils machen.

Die Anklage fordert zehn Jahre Jugendstrafe für den sogenannten Haupttäter im Brunner-Prozeß wegen Mordes an Brunner.

Im Prozeß vor der 1. Jugendkammer am Landgericht München I hat heute am 24.08.10 die Staatsanwaltschaft dagegen davon abgesehen, auch gegen den Jüngeren der beiden Angeklagten eine Verurteilung wegen Mordes zu beantragen, sondern nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu 8 Jahren Jugendstrafe. Bei dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft spielte nach den Berichten der Gerichtsreporter für die rechtliche Einordnung der Taten der beiden Angeklagten weder die Vorerkrankung von Brunner eine entscheidende Rolle noch der Umstand, daß Brunner offensichtlich als erster zugeschlagen hatte. Als Begründung hierfür habe die Staatsanwältin herausgehoben, daß die Schläge und Tritte der beiden Angeklagten eine Kausalkette in Gang gesetzt hätten, die zum Tode von Brunner führte. Der von Brunner geführte erste Schlag sei durch Notwehr gerechtfertigt gewesen, er habe also als erster angreifen dürfe und müssen, um den Schlägen der Angeklagten zuvorzukommen. Die 1.Jugendkammer wird am 6. September mitteilen, wie sie die Rechtslage bewertet und welche Strafe sie für angemessen erachtet. Nachdem es jedoch bekanntermaßen exakt dieselbe Kammer unter demselben Vorsitzenden gewesen war, die die sogenannten U-Bahnschläger in der Münchner U-Bahn seinerzeit wegen Mordes teilweise sogar unter Anwendung des Erwachsenenstrafrechts verurteilt hatte sollte man sich keinen allzu großen Illusionen bezüglich der Milde des Urteils hingeben.

24. August 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-08-24 15:37:132014-08-19 15:38:49Brunner-Prozeß: Urteil erwartet

Der Wettermann der ARD Jörg Kachelmann ist frei

Allgemein, Sexualdelikte

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat heute am 29.07.10 den Haftbefehl gegen Jörg Kachelmann wegen des dringenden Tatverdachts der schweren Vergewaltigung aufgehoben. Der ehemalige Wetterfrosch der ARD befindet sich damit seit dem heutigen 29.07.10 wieder auf freiem Fuß. Jörg Kachelmann war aufgrund einer gravierenden Anschuldigung seiner ehemaligen Lebensgefährtin am 20. März 2010 verhaftet worden und hatte sich daher seit 4 Monaten ununterbrochen in Untersuchungshaft befunden. Auffallend an der Entscheidung des OLG Karlsruhe von heute ist, daß der Haftbefehl nicht gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden war, – wie dies häufig der Fall ist, – sondern gleich ganz aufgehoben worden ist. Auch die Begründung des obersten Gerichts von Baden-Württemberg läßt aufhorchen: Nach den hier vorliegenden Berichten der Medien liegt schon gar keine Voraussetzung für einen Haftbefehl vor, nicht nur etwa, weil keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr bestünde, sondern, – und dies ist der größte Erfolg der ganzen Entscheidung des OLG, – weil schon gar kein dringender Tatverdacht vorläge!

Das bedeutet, daß das Oberlandesgericht als die dem Landgericht übergeordnete Gerichtsinstanz nicht davon ausgeht, daß der Wetterfrosch der ARD in der bevorstehenden Hauptverhandlung vor dem Landgericht mit einer Verurteilung rechnen müßte. Das OLG begründet dies so, daß in dem Strafverfahren wegen der Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall eine ?Aussage gegen Aussage? ?Situation vorläge, was bedeutet, daß die Beweislage in diesem Strafverfahren sich inzwischen erheblich zu Gunsten von Jörg Kachelmann verändert hat, nachdem nicht nur Zweifel an der sogenannten Blutspur, – also der Blutanhaftung an dem vermeintlichen Tatmesser, mit dem Kachelmann die Zeugin verletzt haben soll, aufgekommen waren, nachdem nach dem Ergebnis der Untersuchungen durch das Institut für Rechtsmedizin das Blut gar nicht vom Opfer stammen konnte, – sondern auch eine Aussagepsychologin erhebliche Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussage der Lebensgefährtin geäußert hatte. Angesichts des Umstandes, daß ein Tatvorwurf wie der der Vergewaltigung ausschließlich auf der Aussage des vermeintlichen oder tatsächlichen Opfers beruht und weitere Beweismittel nur selten in wirklich aussagekräftiger Weise vorhanden sind, muß die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft, noch vor der Erstellung des aussagepsychologischen Gutachtens vorbehaltslos dem sogenannten Opfer Glauben zu schenken und den Wettermann in Haft nehmen zu lassen und sogar anzuklagen, mit noch mehr Befremden als bisher zur Kenntnis genommen werden und deutlich kritisiert werden.

Immerhin hat sich gezeigt, daß nicht nur der Angeschuldigte den Vorwurf zur Gänze bestreitet, – im Gerichtsverfahren also schon seit Langem absehbar Aussage gegen Aussage gegenüber stehen werden, – sondern auch jede Menge Motive für eine falsche Verdächtigung seitens des mutmaßlichen Opfers gegeben sein könnten: Wie die BUNTE berichtete habe Kachelmann angeblich zum Fremdgehen geneigt und die Anzeigeerstatterin belogen und womöglich mehrere Freundinnen gleichzeitig gehabt, was zu Streit zwischen den Beiden Anlaß gegeben habe. Damit steht natürlich im Raum, daß die Anzeigeerstatterin den Wettermann nur deshalb der Vergewaltigung bezichtigt hatte, weil sie sich an ihm rächen wollte. Derartige Motive sind bei Vergewaltungsanzeigen durchaus nix Neues, sondern im Gegenteil sehr häufig, da man hier praktischerweise nicht viel neutrale Beweise braucht, sondern meist eine Aussage alleine reicht, wie dieser Fall wieder zeigt. Nur die Staatsanwaltschaften haben das noch nicht kapiert, sondern neigen stets dazu, zuerst einfach mal den Aussagen der sogenannten Opfer vorbehaltlos Glauben zu schenken und in der Folge natürlich die Beschuldigten einfach mal in Haft zu nehmen, bis es denen gelungen ist, ihre Unschuld zu beweisen. Der Schaden, der bis dahin bei den wirklichen Opfer, – den Angeschuldigten nämlich, – entstanden ist, ist dann nach mehreren Wochen und Monaten Haft sowieso schon so groß, daß eine Verfahrenseinstellung oder ein Freispruch an diesem Schaden für Berufs- und Privatleben gar nichts mehr zu ändern vermag: Angeschuldigte wie Kachelmann werden also schon durch den Vollzug der Untersuchungshaft ?im Voraus bestraft?, was offenkundig von den Staatsanwaltschaften gerne in Kauf genommen wird.

28. Juli 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-07-28 15:36:372015-02-01 22:57:16Der Wettermann der ARD Jörg Kachelmann ist frei

Kachelmann Fall: Zweifel an der Zuverlässigkeit der Aussage

Allgemein, Sexualdelikte

Nun doch: Nur drei Wochen nach Anklageerhebung äußert die Gutachterin im Verfahren gegen Jörg Kachelmann erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Aussage des vermeintlichen Vergewaltigungsopfers. Nach Angaben der Gutachterin sollen, so wird berichtet, die Vorwürfe des sogenannten Tatopfers den Anforderungen nicht glaubhaft sein.

Wie Spiegel Online am 05. und 06.06.10 mitteilte liegt der Staatsanwaltschaft soeben und damit nur drei Wochen nach Anklageerhebung die Stellungnahme der Gutachterin vor, die im Ergebnis Zweifel an der Glaubwürdigkeit des sog. Opfers und an dier Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen äußert. Die Zweifel gründen sich nach diesen Berichten darauf, daß der Kern der Aussagen der Ex-Freundin, – hierunter ist die Schilderung der eigentlichen Vergewaltigungstat zu verstehen, – nur sehr vage ausfielen und weitere Schilderungen im Umfeld nicht den erforderlichen Standards von Zeugenaussagen genügten: Der Zeugin seien zwischenzeitlich gleich in zwei Fällen Lügen nachgewiesen worden, zudem passe die Schilderung ihrer Verletzungen im Rahmen der vermeintlichen Vergewaltigung nicht zum Verletzungsbild, das die Rechtsmediziner an ihr festgestellt hatten. Auch bestünden inzwischen erhebliche Zweifel an der sogenannten Blutspur, – also der Blutanhaftung an dem vermeintlichen Tatmesser, mit dem Kachelmann die Zeugin verletzt haben soll, – da nach dem Ergebnis der Untersuchungen durch das Institut für Rechtsmedizin das Blut gar nicht vom Opfer stammen könne. Angesichts des Umstandes, daß ein Tatvorwurf wie der der Vergewaltigung ausschließlich auf der Aussage des vermeintlichen oder tatsächlichen Opfers beruht und weitere Beweismittel nur selten in wirklich aussagekräftiger Weise vorhanden sind, muß die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft, noch vor der Erstellung des aussagepsychologischen Gutachtens vorbehaltslos dem sogenannten Opfer Glauben zu schenken und den Wettermann in Haft zu nehmen und sogar anzuklagen, mit Befremden zur Kenntnis genommen werden. Immerhin hat sich gezeigt, daß nicht nur der Angeschuldigte den Vorwurf zur Gänze bestreitet, – im Gerichtsverfahren also absehbarerweise Aussage gegen Aussage stehen wird, – sondern auch jede Menge Motive für eine falsche Verdächtigung seitens des mutmaßlichen Opfers gegeben sein könnten: Wie die BUNTE berichtete habe Kachelmann angeblich zum Fremdgehen geneigt und die Anzeigeerstatterin belogen und womöglich mehrere Freundinnen gleichzeitig gehabt, was zu Streit zwischen den Beiden Anlaß gegeben habe. Damit steht natürlich im Raum, daß die Anzeigeerstatterin den Wettermann nur deshalb der Vergewaltigung bezichtigt hatte, um ihn zu bestrafen. Derartige Motive sind bei Vergewaltungsanzeigen durchaus nix Neues, sondern im Gegenteil sehr häufig, da man hier praktischerweise nicht viel neutrale Beweise braucht sondern meist eine Aussage alleine reicht, wie dieser Fall wieder zeigt. Nur die Staatsanwaltschaften haben das noch nicht kapiert, sondern neigen stets dazu, zuerst einfach mal den Aussagen der sogenannten Opfer vorbehaltlos Glauben zu schenken und in der Folge natürlich die Beschuldigten einfach mal in Haft zu nehmen, bis es denen gelungen ist, ihre Unschuld zu beweisen. Der Schaden, der bis dahin bei den wirklichen Opfer, – den Beschuldigten nämlich, – entstanden ist, ist dann nach mehreren Wochen und Monaten Haft sowieso schon so groß eine Verfahrenseinstellung oder ein Freispruch an diesem Schaden für Beruf und Privatleben nichts mehr ändern können, zudem können die Beschuldigten durch den Vollzug der Untersuchungshaft als bereits ?im Voraus bestraft? gelten, was offenkundig von den Staatsanwaltschaften gerne in Kauf genommen wird.

7. Juni 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-06-07 15:36:132015-02-01 22:57:37Kachelmann Fall: Zweifel an der Zuverlässigkeit der Aussage

Kachelmann Fall: Anklage wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall

Allgemein, Sexualdelikte

Jörg Kachelmann ist nun sogar angeklagt wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung seiner Ex-Lebensgefährtin, obwohl diese in einem presserechtlichen Verfahren einen Teil ihrer Vorwürfe hatte zurücknehmen müssen

Der Fall Kachelmann nimmt immer merkwürdigere Formen an: Wie in der Presse soeben bekannt wurde hatte die Anzeigeerstatterin, – Kachelmanns frühere Lebensgefährtin, – in einem presserechtlichen Verfahren einen Teil ihrer Anschuldigungen gegen Jörg Kachelmann zurücknehmen müssen, ihren Vorwurf der Vergewaltigung aufrechterhalten. Trotzdem hat sich die Staatsanwaltschaft dazu entschlossen, den Aussagen der Frau Glauben zu schenken und gegen den ARD-Wettermann Anklage wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Körperverletzung zu erheben. Dies erscheint insofern als ungewöhnlich, als ein derartiger Tatvorwurf gerade in diesem Verfahren ausschließlich auf der Aussage des vermeintlichen oder tatsächlichen Opfers beruht und weitere Beweismittel nur selten in wirklich aussagekräftiger Weise vorhanden sind.

Immerhin bestreitet der Angeschuldigte den Vorwurf zur Gänze, im Strafverfahren steht also Aussage gegen Aussage. Nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft müßte also der Aussage der früheren Lebensgefährtin gegenüber den bestreitenden Angaben von Kachelmann eine so überragende Glaubhaftigkeit zugebilligt werden können, daß es für eine Verurteilung des Wettermannes ausreicht. Dies erscheint nun umso zweifelhafter, als das mutmaßliche Tatopfer seine belastende Aussage in einem presserechtlichen Parallelverfahren schon in zwei Punkten hatte revidieren müssen und damit sicher nicht an Glaubwürdigkeit gewonnen, sondern eher verloren hat: Denn gerade in einem derartigen Fall, in dem nur eine einzige Aussage einen mutmaßlichen Täter überführen soll, sind die allerstrengsten Anforderungen an die Qualität der Aussage anzulegen. Wird die Aussage in zwei womöglich gravierenden Punkten revidiert muß zu Gunsten des Angeschuldigten davon ausgegangen werden, daß der Vergewaltigungsvorwurf des Opfers nicht glaubhaft ist. Dies umso mehr, als einem Angeklagten wegen eines derartig schweren Tatvorwurfes üblicherweise 5 bis 6 Jahre Freiheitsstrafe drohen. Das Landgericht wird bei seiner Bewertung der Glaubwürdigkeit der Zeugin und der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben diesen Punkt zu berücksichtige haben.

19. Mai 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-05-19 15:35:282015-02-01 22:58:00Kachelmann Fall: Anklage wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall

Jörg Tauss Fall: Kinderpornographie oder berufliches Interesse?

Allgemein, Sexualdelikte
Straftat gegen Minderjährige, Jugendstrafrecht

Ein Richter hat nun diese Frage zu entscheiden: Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss steht seit dem 18.05.10 vor Gericht wegen des Vorwurfes des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie.

Jörg Tauss war jahrelang für die baden-württembergische SPD im Bundestag und hier Internet-Beauftragter. Als solcher hatte er sich auch mit dem Thema Kinderpornographie im Netz zu beschäftigen. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung und seines Büros waren von der Polizei seine Computer und auch sein Handy sichergestellt worden. Bei der Auswertung waren dann große Mengen von kinderpornographischen Dateien gefunden worden, die Kinder unter 14 und Jugendliche unter 18 Jahren beim Geschlechtsverkehr zeigen. Auffallend war die große Zahl von kinderpornographischen Videos auf seinem Handy.

Damit hätte sich Tauss natürlich nach dem Gesetz wegen des Erwerbs und des Besitzes von Kinderpornographie gemäß § 184b StGB in Verbindung mit den §§ 176, 176a, 176b StGB strafbar gemacht. Die Strafdrohung reicht von 3 Monaten bis 5 Jahren Freiheitsstrafe, – pro Bild- bzw. Videodatei wohlgemerkt! Tauss wendet dagegen ein, er habe sich ausschließlich im Auftrag seiner Partei als Internet-Beauftragter mit diesem Thema beschäftigen müssen. Eine Strafbarkeit läge dann natürlich nicht vor, weil der Tauss sich in dieser Funktion genauso wie ein Kriminalbeamter, Staatsanwalt oder auch Verteidiger berufsbedingt mit diesem Thema zu beschäftigt hätte und somit also auch in Erfüllung rechtmäßiger beruflicher Pflichten gehandelt hätte. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe glaubt Tauss dies nicht und bezeichnet seine diesbezügliche Einlassung als reine Schutzbehauptung, obwohl seine berufliche Aufgabe Internet-Beauftragter seiner Partei eigentlich unstreitig ist. Sie hatte Tauss sogar zu Landgericht angeklagt, was bedeutet, daß nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die Strafgewalt des Amtsgerichts von bis zu 4 Jahren Freiheitsstrafe nicht ausreichend sei. Vor allem mit dieser Frage wird sich das Landgericht Karlsruhe in voraussichtlich insgesamt 5 Verhandlungstagen zu befassen haben. Kann es nach Abschluß der Beweisaufnahme nicht ganz ausschließen, daß Tauss tatsächlich nur im Rahmen dieser seiner damaligen Funktion des Deutschen Bundestages gehandelt hatte muß es freisprechen. Tauss ist inzwischen aus der SPD ausgetreten und Mitglied der Piratenpartei geworden, die sich vor allem den Kampf gegen zu viel Regulierung und Zensur im Internet auf die Fahne geschrieben hat.

18. Mai 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/minderjaehrige-erziehung.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-05-18 15:32:272016-11-08 13:50:24Jörg Tauss Fall: Kinderpornographie oder berufliches Interesse?
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