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Kachelmann Fall: Zweifel an der Zuverlässigkeit der Aussage

Allgemein, Sexualdelikte

Nun doch: Nur drei Wochen nach Anklageerhebung äußert die Gutachterin im Verfahren gegen Jörg Kachelmann erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Aussage des vermeintlichen Vergewaltigungsopfers. Nach Angaben der Gutachterin sollen, so wird berichtet, die Vorwürfe des sogenannten Tatopfers den Anforderungen nicht glaubhaft sein.

Wie Spiegel Online am 05. und 06.06.10 mitteilte liegt der Staatsanwaltschaft soeben und damit nur drei Wochen nach Anklageerhebung die Stellungnahme der Gutachterin vor, die im Ergebnis Zweifel an der Glaubwürdigkeit des sog. Opfers und an dier Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen äußert. Die Zweifel gründen sich nach diesen Berichten darauf, daß der Kern der Aussagen der Ex-Freundin, – hierunter ist die Schilderung der eigentlichen Vergewaltigungstat zu verstehen, – nur sehr vage ausfielen und weitere Schilderungen im Umfeld nicht den erforderlichen Standards von Zeugenaussagen genügten: Der Zeugin seien zwischenzeitlich gleich in zwei Fällen Lügen nachgewiesen worden, zudem passe die Schilderung ihrer Verletzungen im Rahmen der vermeintlichen Vergewaltigung nicht zum Verletzungsbild, das die Rechtsmediziner an ihr festgestellt hatten. Auch bestünden inzwischen erhebliche Zweifel an der sogenannten Blutspur, – also der Blutanhaftung an dem vermeintlichen Tatmesser, mit dem Kachelmann die Zeugin verletzt haben soll, – da nach dem Ergebnis der Untersuchungen durch das Institut für Rechtsmedizin das Blut gar nicht vom Opfer stammen könne. Angesichts des Umstandes, daß ein Tatvorwurf wie der der Vergewaltigung ausschließlich auf der Aussage des vermeintlichen oder tatsächlichen Opfers beruht und weitere Beweismittel nur selten in wirklich aussagekräftiger Weise vorhanden sind, muß die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft, noch vor der Erstellung des aussagepsychologischen Gutachtens vorbehaltslos dem sogenannten Opfer Glauben zu schenken und den Wettermann in Haft zu nehmen und sogar anzuklagen, mit Befremden zur Kenntnis genommen werden. Immerhin hat sich gezeigt, daß nicht nur der Angeschuldigte den Vorwurf zur Gänze bestreitet, – im Gerichtsverfahren also absehbarerweise Aussage gegen Aussage stehen wird, – sondern auch jede Menge Motive für eine falsche Verdächtigung seitens des mutmaßlichen Opfers gegeben sein könnten: Wie die BUNTE berichtete habe Kachelmann angeblich zum Fremdgehen geneigt und die Anzeigeerstatterin belogen und womöglich mehrere Freundinnen gleichzeitig gehabt, was zu Streit zwischen den Beiden Anlaß gegeben habe. Damit steht natürlich im Raum, daß die Anzeigeerstatterin den Wettermann nur deshalb der Vergewaltigung bezichtigt hatte, um ihn zu bestrafen. Derartige Motive sind bei Vergewaltungsanzeigen durchaus nix Neues, sondern im Gegenteil sehr häufig, da man hier praktischerweise nicht viel neutrale Beweise braucht sondern meist eine Aussage alleine reicht, wie dieser Fall wieder zeigt. Nur die Staatsanwaltschaften haben das noch nicht kapiert, sondern neigen stets dazu, zuerst einfach mal den Aussagen der sogenannten Opfer vorbehaltlos Glauben zu schenken und in der Folge natürlich die Beschuldigten einfach mal in Haft zu nehmen, bis es denen gelungen ist, ihre Unschuld zu beweisen. Der Schaden, der bis dahin bei den wirklichen Opfer, – den Beschuldigten nämlich, – entstanden ist, ist dann nach mehreren Wochen und Monaten Haft sowieso schon so groß eine Verfahrenseinstellung oder ein Freispruch an diesem Schaden für Beruf und Privatleben nichts mehr ändern können, zudem können die Beschuldigten durch den Vollzug der Untersuchungshaft als bereits ?im Voraus bestraft? gelten, was offenkundig von den Staatsanwaltschaften gerne in Kauf genommen wird.

7. Juni 2010/von Florian Schneider
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