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Brunner-Prozeß: Urteil erwartet

Allgemein

Haupttäter im Brunner-Prozeß sollten sich keine allzu großen Illusionen bezüglich der Milde des Urteils machen.

Die Anklage fordert zehn Jahre Jugendstrafe für den sogenannten Haupttäter im Brunner-Prozeß wegen Mordes an Brunner.

Im Prozeß vor der 1. Jugendkammer am Landgericht München I hat heute am 24.08.10 die Staatsanwaltschaft dagegen davon abgesehen, auch gegen den Jüngeren der beiden Angeklagten eine Verurteilung wegen Mordes zu beantragen, sondern nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu 8 Jahren Jugendstrafe. Bei dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft spielte nach den Berichten der Gerichtsreporter für die rechtliche Einordnung der Taten der beiden Angeklagten weder die Vorerkrankung von Brunner eine entscheidende Rolle noch der Umstand, daß Brunner offensichtlich als erster zugeschlagen hatte. Als Begründung hierfür habe die Staatsanwältin herausgehoben, daß die Schläge und Tritte der beiden Angeklagten eine Kausalkette in Gang gesetzt hätten, die zum Tode von Brunner führte. Der von Brunner geführte erste Schlag sei durch Notwehr gerechtfertigt gewesen, er habe also als erster angreifen dürfe und müssen, um den Schlägen der Angeklagten zuvorzukommen. Die 1.Jugendkammer wird am 6. September mitteilen, wie sie die Rechtslage bewertet und welche Strafe sie für angemessen erachtet. Nachdem es jedoch bekanntermaßen exakt dieselbe Kammer unter demselben Vorsitzenden gewesen war, die die sogenannten U-Bahnschläger in der Münchner U-Bahn seinerzeit wegen Mordes teilweise sogar unter Anwendung des Erwachsenenstrafrechts verurteilt hatte sollte man sich keinen allzu großen Illusionen bezüglich der Milde des Urteils hingeben.

24. August 2010/von Florian Schneider
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