• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

6 Monate Bewährung für Flaschenwurf auf Weinfest in München

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht München hatte am Dienstag über eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen einen 36-Jährigen (Verteidiger RA Florian Schneider) zu verhandeln, dem gefährliche Körperverletzung im Sommer des letzten Jahres zur Last gelegt worden ist. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte zusammen mit seiner Firma am Vatertag 2011 ein Weinfest besucht und hier beim Wein kräftig zugegriffen. Aus völlig nichtigem Grund kam es zu einer Diskussion mit dem Nachbartisch wegen des Pfandes für eine Likörflasche, die sich einer der Besucher am Nachbartisch angeblich unter den Nagel reißen wollte, obwohl sie dem Angeklagten gehört hatte. Der Angeklagte, der in den Abendstunden schon schwer alkoholisiert war, hatte sich dermaßen darüber aufgeregt, dass einer am Nachbartisch sich seine Likörflasche unter den Nagel reißen wollte, dass er dem Opfer zunächst eine runter haute. Als alle davon ausgingen, dass der Ärger mit dem Angeklagten überstanden war, kam es extra dick:

Der Angeklagte packte die Likörflasche und warf sie aus etwa eineinhalb Metern Entfernung dem Opfer, einem Studenten, mit lautem Knall an den Hinterkopf. Der Student spürte zwar den Aufprall und ärgerte sich über die neuerliche Aggression, spürte aber keine offene Verletzung am Kopf und verließ deshalb einfach das Weinfest, ohne die Polizei zu rufen, weil er weiterem Ärger aus dem Weg gehen wollte. Zu Hause wurde es ihm dann richtig übel und schwindelig und er verständigte eine Freundin, dass es ihm schlecht ginge. Im Krankenhaus kam er sofort ins CT und wurde geröntgt und wurde sofort auf die Intensivstation verlegt, da sich mehrere Einblutungen im Gehirn fanden.

Der Sachverständige vom Institut für Rechtsmedizin in München erklärte dazu in der Hauptverhandlung, dass derartige Verletzungen ganz leicht auch tödlich ausgehen können, wenn es dumm für das Opfer kommt. Glücklicherweise war aber doch keine OP nötig und der Angeklagte nach 5 Tagen Bettruhe wieder wohlauf, die Einblutungen im Gehirn verschwanden von alleine. wohl nur deshalb hatte die Staatsanwaltschaft auf die Erhebung einer Anklage wegen versuchten Totschlags zum Schwurgericht verzichtet und die Anklage zum Amtsgericht erhoben. In diesem Falle hätten dem Angeklagten mehrere Jahr Haft gedroht. Da der Angeklagte aber sich schon sehr frühzeitig bei seinem Opfer entschuldigt und einen erheblichen Geldbetrag gezahlt hatte und außerdem sehr schuldeinsichtig war kam er mit der sehr maßvollen Strafe von 6 Monaten zur Bewährung davon.

27. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-27 10:40:552015-01-30 13:49:096 Monate Bewährung für Flaschenwurf auf Weinfest in München

2 Wochen Dauerarrest für 21-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der Jugendrichter am Amtsgericht München hat am Montag einen einundzwanzigjährigen Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu verschiedenen Weisungen sowie 2 Wochen Dauerarrest verurteilt. Der Auszubildende zum Industriekaufmann war im Sommer von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden, noch zwanzigjährig im Februar diesen Jahres auf einer Faschingsparty nach kräftigem Alkoholkonsum einen 17-jährigen, der ebenfalls feiern war, ohne jeden Grund mit der Faust ins Gesicht geschlagen und dann, als er am Boden lag, mit den Füssen getreten zu haben. Einzig nachvollziehbarer Anlaß war eine Drängelei in der Schlange vor dem WC. Der Jugendliche hat glücklicherweise kaum nennenswerte Verletzungen davon getragen mit Ausnahme eines demolierten Schneidezahns. Trotz der Tritte ins Gesicht hatte der Junge vor allem keinerlei Gesichtsfrakturen erlitten, sondern lediglich eine geschwollene Backe und Nase.

Eine Lebensgefahr für das Opfer war also zu keiner Zeit gegeben. Dies war natürlich der Grund, warum die Staatsanwaltschaft nicht von einem versuchten Totschlag ausgegangen ist und weder einen Haftbefehl beantragt noch die Sache zur Jugendkammer angeklagt hat. Der Angeklagte konnte also bis zur Hauptverhandlung auf freiem Fuß bleiben.

Dass also keine Jugendstrafe, sondern nur Arrest herausgekommen sind und das Urteil so sehr niedrig ausgefallen ist, lag aber auch daran, dass der Angeklagte von Anfang an geständig war und sich frühzeitig entschuldigt hat bei dem Jungen und Wiedergutmachung geleistet hat. Auch der Umstand, dass der Angeklagte einen guten Schulabschluss vorzuweisen hat und in seiner Lehre kurz vor der Prüfung steht, war natürlich sehr günstig für ihn. Eine erheblichen Teil der Strafe allerdings konnte der Richter nicht verkünden, nämlich die zivilrechtliche Haftung des Angeklagten für sämtlichen Schadensersatz und das Schmerzensgeld für das Opfer, was in der Zukunft wohl noch viel Geld ausmachen wird, da die Krankenkasse des Opfers sämtliche Zahnrechnungen an den Angeklagten weiterleiten wird. Diesen Forderungen kann der Angeklagte nicht entgehen.

26. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-26 10:40:372017-07-31 11:23:022 Wochen Dauerarrest für 21-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung

Zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen Einmietbetrugs

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Die Amtsgericht München hatte am Donnerstag über eine Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen eine 55-jährige Münchnerin wegen des Vorwurfes des Einmietbetruges in zwei Fällen zu verhandeln. Die Strafverfolger warfen der gelernten Kosmetikerin (Verteidiger RA Florian Schneider) vor, 2010 ein (zu) großes Ladengeschäft in einer (zu) teuren Münchner Lage für ein Kosmetikstudio angemietet zu haben, ohne die Miete bezahlen zu können. Nach den Berechnungen der Staatsanwaltschaft blieb hier nahezu der gesamte Mietzins von über Euro 20.000 offen. Und obwohl der Laden nicht gelaufen war hatte sie sich 2011 auch noch eine Wohnung ebenfalls in einer (zu) teuren Wohnlage angemietet und blieb auch hier die gesamte Miete bis heute schuldig. Nachdem der Vermieter des Ladens gegen die Frau Anzeige erstattet und gerichtliche Räumung des Ladens erwirkt hatte hatte auch der Vermieter der Wohnung gleichgezogen und hatte die Frau angezeigt.

In der Hauptverhandlung vor dem Münchner Schöffengericht räumte die Angeklagte jedenfalls teilweise ein, die finanziellen Risiken ihrer Geschäftstätigkeit unterschätzt zu haben. Sie habe allerdings zu keinem Zeitpunkt vorgehabt, ihre beiden Vermieter zu schädigen und um den Mietzins zu prellen. Im Gegenteil sei sie davon ausgegangen, dass sie mit ihrer Arbeit so viel verdienen könne, dass sie ihre beiden Mieten würde zahlen können. Sofort nach Eingang der ersten Anzeige hatte die Staatsanwaltschaft im Sommer diesen Jahres beim Ermittlungsrichter den Erlaß eines Haftbefehls beantragt, der auch sofort vollzogen wurde, die Angeklagte befindet sich daher seitdem in Untersuchungshaft in der Münchner Frauenhaftanstalt. Die Räumung ihrer Wohnung mußte sie tatenlos aus der Haft mitverfolgen. Der Haftbefehl war allein deshalb so zügig erlassen worden, da sich die Frau in ihrer Wohnung nicht angemeldet hatte und damit zunächst nicht auffindbar war für die Polizei. Der Verdacht der Polizei war nämlich, dass sie durch das Nicht-Anmelden versucht haben soll, sich den Strafanzeigen und den Zahlungsklagen der Vermieter zu entziehen und der Strafverfolgung zu entgehen.

In Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft verurteilte das Amtsgericht die Angeklagte wegen Betrugs in 2 Fällen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Stark straferschwerend hatte sich ausgewirkt, dass die Angeklagte die beiden Betrugstaten innerhalb einer offenen Bewährung begangen hatte, die sie sich vor 3 Jahren wegen eines anderen Einmietbetrugs eingehandelt hatte. Eine große Rolle hatte auch gespielt, dass (nach der korrigierenden Berechnung der Verteidigung) immerhin ein Gesamtschaden von etwa Euro 26.500 in Form ausstehender Miete entstanden ist, von dem sie bislang keinen Euro hatte zurückzahlenn können. Ganz klar ist natürlich, dass ihre offene Bewährung von 11 Monaten widerrufen werden wird und sie damit wohl eine lange Haftstrafe wird absitzen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

22. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-22 10:40:062015-01-30 13:52:14Zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen Einmietbetrugs

90 Tagessätze Geldstrafe gegen 31-Jährigen wegen Widerstands gegen Polizeibeamte

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht München hatte am Montag über eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen einen 31-jährigen Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen des Vorwurfs des Widerstands gegen Polizeibeamte und Körperverletzung zu verhandeln. Dem Mann wurde vorgeworfen, sich vor einigen Monaten am Hauptbahnhof mit vier Polizeibeamten angelegt und eine Beamtin dabei verletzt zu haben. Der Angeklagte hatte in den frühen Morgenstunden eines Samstags im Sommer an seinem Kiosk gearbeitet und Brotzeit an das Samstagmorgen-Weggehpublikum verkauft. Nach Angabe des Angeklagten waren zwei Griechen mit ihrem Auto auf den Bürgersteig direkt vor den Kiosk gefahren, sodass sie vor dem Seiteneingang des Hauptbahnhofs standen, und hatten sich im Kiosk eine Currywurst gekauft. Als der Angeklagte sie aufforderte, woanders zu parken, bekam er grobe Sprüche zu hören. Als sich sein Kollege einschaltete und sie ebenfalls zum Wegfahren aufforderte, wurde es so laut, dass die Polizei vier Mann hoch auftauchte.

Nach den Aussagen der Polizeibeamten soll einer der zwei Griechen den beiden Kioskangestellten gedroht haben, dass man sich bald wiedersehen werde, was den Angeklagten, der sich angesichts des unentwegt provokativen Verhaltens der Griechen wohl schon länger kaum mehr hatte beherrschen konnte, nun so auf die Palme gebracht hatte, dass er seine Nerven verloren haben und in Gegenwart der vier Polizisten auf einen der beiden Griechen losgegangen War. Da die Polizisten ihn aber festhielten hatte es zu keiner körperlichen Konfrontation zwischen den Beiden kommen können. Allerdings hatte sich der Angeklagte ziemlich aufgeregt, dass er sich gegen die vier Polizisten so heftig gewehrt hatte, dass er eine der Beamtinnen am Finger verletzt hatte.

Ds Ergebnis des ganzen Ärgers am frühen Samstagmorgen war, dass sich der Angeklagte eine Anzeige wegen Widerstands gegen Polizeibeamte und wegen Körperverletzung eingehandelt hatte und sich daher vor dem Amtsgericht verantworten musste. Die Verurteilung, – die unvermeidlich war, weil gegen den Angeklagten gleich mehrere Zeugenaussagen standen, – lautete gemäß Anklage auf Widerstand und Körperverletzung und auf eine Geldstrafe in Höhe von Euro 1.350. Da die größte Sorge des Angeklagten war, dass ihm ein Widerruf seiner letzten Bewährung droht, da die Tat kurz vor dem erfolgreichen Ende der Bewährung passiert war, war er sehr zufrieden mit der Geldstrafe. Sie war letztlich nur deshalb möglich geworden, da er geständig war. Des Urteil wurde sofort rechtskräftig.

19. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-19 10:39:442020-01-28 12:07:2290 Tagessätze Geldstrafe gegen 31-Jährigen wegen Widerstands gegen Polizeibeamte

1 Woche Jugendarrest wegen vorsätzlicher Körperverletzung für 15-Jährigen

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Am vergangenen Donnerstag mussten sich ein 15-jähriger und ein 17-jähriger Jugendlicher vor dem Münchner Jugendgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten: Den Beiden wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im vergangenen Juli in einem Münchner Club zwei anderen Jugendlichen völlig ohne Grund Kopfstöße versetzt und sie dabei verletzt zu haben. Nach den Aussagen der insgesamt 3 Zeugen soll zunächst der 17-Jährige einen anderen Jugendlichen um eine Zigarette gebeten haben. Als der Nein gesagt habe soll der 17-Jährige dem Jugendlichen einfach dessen Zigarette aus dem Mund genommen haben, als der sie sich gerade habe anstecken wollen. Als der Bestohlene den 17-Jährigen verärgert zur Rede gestellt habe habe der ihm einen Kopfstoß auf die Unterlippe gegeben. Als ein Freund des Jugendlichen sich eingemischt und versucht habe, die Beiden zu trennen, soll der 15-Jährige dazu gekommen sein und dem Schlichter einen Kopfstoß auf die Nase versetzt haben.

Die beiden Angeklagten waren noch im Club von den Türstehern zur Rede gestellt und der Polizei übergeben worden. Schon bei der Konfrontation mit den Tatvorwürfen vor dem Club bestritten die Beiden jegliche Tätlichkeit. Auch in der Hauptverhandlung bestritten sie weiterhin, die beiden Opfer geschlagen zu haben, sie vor der Konfrontation mit den Tatvorwürfen oben vor dem Club überhaupt schon einmal gesehen zu haben. Nach ihren Angaben seien sie Opfer einer Verwechslung, die im Dunkel des Clubs leicht geschehen könne.

Das Jugendgericht schenkte allerdings nicht den beiden Angeklagten Glauben, sondern den drei Zeugen, also den beiden Opfern und ihrem Freund und verurteilte die beiden Jungs wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Der 17-Jährige war bereits vorgeahndet, der 15-Jährige (Verteidiger Jungendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) hatte jedenfalls nach Auffassung des Amtsgerichts den härteren Schlag geführt. Die beiden bekamen daher eine Woche Jugendarrest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

16. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-16 10:38:372015-03-20 12:03:501 Woche Jugendarrest wegen vorsätzlicher Körperverletzung für 15-Jährigen

Das Schwurgericht am Landgericht München II will notfalls ohne den mutmaßlichen Dachauer Todesschützen den Mordprozeß zu Ende führen

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Am vergangenen Montag war es zu einem recht seltenen Beschluß eines Gerichts gekommen: Das Schwurgericht am Landgericht München II (das für den Raum Dachau zuständig ist) hatte den Beschluß verkündet, notfalls auch ohne den Angeklagten weiter verhandeln zu wollen. Das Landgericht hat seit Montag die Anklage der Staatsanwaltschaft München II gegen einen Dachauer Spediteur wegen der Todesschüsse auf einen jungen Staatsanwalt Anfang des Jahres im Dachauer Amtsgericht zu verhandeln. Wie in den Medien mehrfach berichtet soll der vorbestrafte Mann anläßlich eines weiteren Strafverfahrens gegen ihn vor dem Dachauer Amtsgericht kurz vor Ende des Prozesses eine Schußwaffe gezogen und damit auf den ichter, den Staatsanwalt und seine Verteidigerin geschossen haben. Während es der Richter und die Anwältin gerade noch geschafft haben sollen, sich unter dem Tisch zu verstecken, soll der Angeklagte den jungen Staatsanwalt Turck voll erwischt und getötet haben.

Wegen dieser Geschichte hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Vorwurfes des vollendeten sowie des dreifach versuchten Mordes gegen den Spediteur erhoben. Der Mittfünfziger war seit der Tat in der JVA München-Stadelheim in Untersuchungshaft. Aufgrund seiner schweren Diabetes-Erkrankung mußten ihm hier beide Beine abgenommen werden. Da er seine Lebensperspektiven angesichts des bevorstehenden Mordprozesses und seiner schweren Krankheit als äußerst ungünstig eingeschätzt haben soll soll er mehrfach geäußert haben, sterben und keinerlei ärztliche Hilfe mehr annehmen zu wollen, was er auch dadurch zum Ausdruck gebracht haben soll, dass er sich an keinerlei ärztliche Vorgaben für seine Ernährung als Diabetiker mehr hielt, sondern gezielt viel Zucker und Fett zu sich nahm.

Als es ihm zum Verhandlungsauftakt am vergangenen Montag dann so schlecht ging, – sein zweites Bein war vor Kurzem erst amputiert worden, – konnte er zur Verhandlung nicht erscheinen. Das Schwurgericht wertete sein Verhalten als absichtlich herbeigeführte Verhandlungsunfähigkeit und verkündete unter Berufung auf die entsprechende Vorschrift der Strafprozessordnung den Beschluß, ohne ihn verhandeln zu wollen, so lange er an der Verhandlung nicht teilnehmen kann. Obwohl in Deutschland der eiserne Grundsatz gilt, dass gegen einen abwesenden Angeklagten nicht verhandelt werden kann, gibt es hier eine Ausnahme: Wenn der Angeklagte zwar verhandlungsunfähig ist, aber nach Eröffnung des Hauptverfahrens und damit auch nach Zulassung der Anklage zur Sache bereits zum Anklagevorwurf angehört worden ist, kann das Gericht seine Anwesenheit als nicht erforderlich ansehen und notfalls auch ohne ihn zu Ende verhandeln. Da der Angeklagte am vegangenen Dienstag aber im Gericht erschienen war hatte sich die Sache vorläufig erledigt, – jedenfalls so lange, wie der Angeklagte verhandlungsfähig ist.

8. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-08 10:38:172015-01-31 23:31:44Das Schwurgericht am Landgericht München II will notfalls ohne den mutmaßlichen Dachauer Todesschützen den Mordprozeß zu Ende führen

10 Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung für Münchner wegen Erwerbs von Kokain in mehr als 130 Fällen

Allgemein, Betäubungsmittelgesetz

Das Amtsgericht München I hatte am Montag gegen einen etwa vierzigjährigen Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) zu verhandeln, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden war, 5 Jahre lang Kokain erworben zu haben. Der Angeklagte, der in der Gastronomie gearbeitet hatte, soll nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kokain in etwa einhundertunddreißig Fällen von seinem Arbeitskollegen erworben haben, der in derselben Kneipe in München gearbeitet hatte. Die Sache war durch eine Überwachung des Handys des Arbeitskollegen aufgeflogen, der nicht nur an den Angeklagten regelmäßig verkauft hatte, sondern auch in großem Stil in München Drogenhandel betrieben hatte und zusammen mit seinem Mittäter aufgrund einer Telefonüberwachung aufgeflogen war. Seit Anfang des Jahs sitzt dieser Arbeitskollege in Untersuchungshaft. Der Angeklagte hatte sofort anläßlich der Durchsuchung seiner Wohnung den Kokainerwerb zugegeben und eine umfassende Aussage gemacht.

Bei der Telefonüberwachung des Handys des Arbeitskollegen war dem Angeklagten nur ein einziger Erwerb von Kokain nachzuweisen. Bei seiner Aussage wollte der Angeklagte aber reinen Tisch machen und gab gleich noch mehr als 130 weitere Einkäufe zu. Dieses sofortige und vor allem weit überschießende Geständnis war dem Angeklagten dann ebenso zugute gehalten worden wie der Umstand, dass er durch seine Aussage seinen Dealer, den bereits inhaftierten Arbeitskollegen, schwer belastet hatte. damit kam er in den Genuß der sogenannten Kronzeugenregelung des 31 BtmG, da in seinem Fall seine Aussage umso mehr Bedeutung hatte, da sein Arbeitskollege und dessen Mittäter von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatten. Damit kommt dem Angeklagten in dem Verfahren gegen den Dealer eine erhebliche Bedeutung als Zeuge zu.

Dem Angeklagten war aber auch ganz entscheidend zugute gehalten worden, dass er das Kokain in keinem einzigen Fall deshalb gekauft hatte, weil er damit Geschäfte machen wollte, sondern letztlich nur deshalb, weil er süchtig war. Außerdem hatte er in keinem Fall mehr als 2 Gramm erworben. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten gegen den vorbestraften Angeklagten verlangt, der Verteidiger 10 Monate zur Bewährung. Das Amtsgericht schloß sich dem Antrag der Verteidigung an und verhängte 10 Monate zur Bewährung.

7. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-07 10:37:542015-01-31 23:32:3410 Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung für Münchner wegen Erwerbs von Kokain in mehr als 130 Fällen

Kachelmann verklagt seine Ex auf Schadensersatz wegen falscher Verdächtigung

Allgemein, Sexualdelikte

Vor dem Landgericht Mannheim wird ab dieser Woche die Klage des ehemaligen Wetterfroschs der ARD Kachelmann gegen seine frühere Freundin auf Schadensersatz verhandelt werden. Kachelmann hat seine Ex auf Zahlung von Euro 13.352 verklagt, die er für die Erstellung von Sachverständigengutachten im Rahmen des Strafverfahrens gegen ihn wegen schwerer Vergewaltigung verauslagt hatte. Kachelmann begründet seine Klage damit, dass seine Ex ihn damals fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtigt hatte und ihn deshalb dazu gezwungen hatte, die genannte Summe zu seiner Verteidigung zu verauslagen. Sein Freispruch beweise, dass ihre Anschuldigungen falsch gewesen seien. Kachelmann fordert nur deshalb die Kosten für die Gutachten von seiner Ex, da die übrigen Verfahrenskosten, zB alle übrigen Gutachten, – von denen es eine ganze Menge gegeben haben dürfte, – wegen des Freispruchs von der Staatskasse getragen werden.

Angesichts des Umfangs des Verfahrens dürften seine Anwaltskosten allerdings den fünfstelligen Bereich überschritten haben: dieser Betrag scheint von ihm (jedenfalls vorläufig) nicht geltend gemacht zu werden, obwohl er der weitaus höhere Betrag ist und nicht von der Justiz erstattet wird. Das legt den Verdacht nahe, dass Kachelmann mit seiner Klage einen Versuchsballon steigen lassen will: Klappt seine Klage mit den Auslagen für die Gutachter legt er weiterer Forderungen nach.

Die Klage von Kachelmann steht nämlich auf törnernen Füßen: Er ist zwar in der Tat vom Landgericht Mannheim seinerzeit freigesprochen worden. Der Freispruch erfolgte allerdings nach dem Zweifelsgrundsatz (in dubio pro reo), was das entscheidende Problem für Kachelmann werden dürfte. Der Zweifelsgrundsatz spiegelt die Beweislast im Strafverfahren wieder, wo dem Angeklagten dessen strafrechtliche Schuld nachgewiesen werden muß. Im Zivilverfahren wegen Zahlung liegt die Beweislast aber nun komplett bei K., was für ihn bedeutet, dass er seiner Ex nachweisen muss, dass sie ihn damals wissentlich und absichtlich falsch verdächtigt hatte. Die Zivilkammer am Landgericht muss also jetzt prüfen, ob K’s Beweise für ein derart vorsätzliches Handeln (was eigentlich eine Straftat der Ex darstellen würde) ausreichen. Sein Freispruch wird ihm da nicht viel helfen, gut möglich also, dass K mit seiner Klage scheitern wird!

31. Oktober 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-10-31 10:37:352015-01-31 23:33:15Kachelmann verklagt seine Ex auf Schadensersatz wegen falscher Verdächtigung

Anklage gegen drei Rumänen wegen bandenmäßigen Diebstahls

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Drei Rumänen hatten am Dienstagmorgen ein Date mit der Staatsanwältin vor dem Amtsgericht München: Den Dreien (einer von ihnen verteidigt von RA Florian Schneider) wird vorgeworfen, im Mai diesen Jahres mit einem Transporter nach Deutschland eingereist zu sein, um in München Fahrräder zu klauen und sie dann nach Rumänien zu bringen. Die 3 waren einem Anwohner aufgefallen, als sie spät in der Nacht in Giesing ihren Transporter am Straßenrand abgestellt und Fahrräder eingeladen hatten. Das rumänische Kennzeichen hatte den Mann mißtrauisch gemacht, als er nachts aus seinem Fenster auf die Straße geblickt hatte, deshalb hatte er sofort die Polizei verständigt. Die war zuerst mit Streifenwägen gekommen, hatte sich dann jedoch gleich wieder zurückgezogen, als sie den Transporter verschlossen vorgefunden hatte und kein Täter anwesend gewesen war. Die Polizei hatte zunächst den Transporter unbemerkt beobachten wollen, deshalb hatten sich Zivilbeamte in der Nähe versteckt.

Die Observation hatte dann tatsächlich die Mitteilung des Bewohners bestätigt, dass hier Fahrräder eingeladen wurden: Als die Zivilbeamten den Transporter öffneten stellten sie fest, dass der voll war mit Rädern. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stammten die meisten Räder aus Hamburg, von wo zumindest zwei der drei Angeklagten nach München gekommen waren. Die Angeklagten gaben an, sie hätten die Räder in Hamburg als Schrotträder gekauft, um sie nach Rumänien zu exportieren. Problem nur: Ausweislich der Anklage waren aber 6 der Räder am Tag zuvor in München abgestellt und am nächsten Tag, – dem Tag der Festnahme der drei Angeklagten, – von ihren Besitzern als gestohlen gemeldet worden. Anhand der Rahmennummern hatten die Räder, die zum Teil sehr hochwertig waren, zweifelsfrei als gestohlen identifiziert werden können.

Die Drei wurden sofort festgenommen und befinden sich damit seit Mitte Mai in Stadelheim in Untersuchungshaft. In der Hauptverhandlung am Dienstag konnte die Sache erst anverhandelt werden können, da das Verfahren sich doch als etwas umfangreicher darstellte, als erwartet. Nur zwei der Drei machten überhaupt Angaben in dem Prozeß und räumen den Tatvorwurf auch nur zum Teil ein. Das Verfahren wird im November fortgesetzt.

30. Oktober 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-10-30 10:36:522016-08-31 11:28:48Anklage gegen drei Rumänen wegen bandenmäßigen Diebstahls

Ermittlungsverfahren wegen Drogenhandels gegen Bewohner des Münchner Umlands

Allgemein, Betäubungsmittelgesetz

Ein 27-Jähriger aus einer Umlandgemeinde Münchens (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte letzte Woche einige echte Schrecksekunden: Ohne Vorwarnung war die Polizei an seinem Arbeitsplatz aufgetaucht und hatte ihn kommentarlos festgenommen. Während der Fahrt im Polizeiauto steigerte sich der Schreck weiter, als er erfuhr, dass die Beamten gerade aus seiner Wohnung kamen, die sie nach dem Aufbrechen der Wohnungstüre und unter großem Auflauf der Nachbarn im Treppenhaus durchsucht hatten. Es zeigte sich, dass noch nicht einmal seine Freundin bei der Durchsuchung anwesend war, da auch die in der Arbeit war. Wie sich weiter zeigte hatte die Polizei einige Monate lang viele Handys in den nördlichen Umlandgemeinden Münchens abgehört und dann gleichzeitig mehrere Wohnungen durchsucht und eine ganze Reihe von Beschuldigte festgenommen. Der Verdacht lautete auf Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, – konkret mit Marihuana und Amphetaminen, – über mehrere Monate hinweg.

Der Beschuldigte selbst kann nach den ersten Informationen der Polizei davon ausgehen, dass er selbst nicht im Mittelpunkt des Ermittlungsinteresses steht, sondern seine Kumpels bzw. Bekannten, da die Polizei bei ihm nur vermutet, dass er das Marihuana nur zum Zwecke des eigenen Konsums in mehreren Fällen erworben hatte, während den anderen Beschuldigten in diesem Verfahren vorgeworfen wird, einen schwunghaften Handel organisiert zu haben, um Geld zu verdienen. Die Hauptverdächtigen konnten daher nicht wie der 27-Jährige nach der vorläufigen Festnahme wieder heimgehen, sondern bekamen einen Haftbefehl ausgehändigt und gingen dann in Untersuchungshaft.

Derartige Aktionen der Polizei zeigen mal wieder, was für einen Beschuldigten in so einem sehr aufregenden Moment zu tun ist: Wenn möglich klaren Kopf bewahren und gegenüber der Polizei gleich klarstellen, dass man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen will, also keinerlei Angaben zum Tatvorwurf machen will. Den immer wieder von nichtverteidigten Beschuldigten berichteten Verheißungen der Polizei, im Falle einer Aussage bekäme man Pluspunkte und müsse eventuell doch nicht in Haft gehen, sollte auf keinen Fall vertraut werden, zumal nach der gewünschten Aussage von der Polizei jegliche Versprechungen abgestritten werden, weil sie unzulässig sind. Stattdessen sollte besser sofort ein Strafverteidiger angerufen werden, der sch gegenüber den Vernehmungsbeamten einschalten und oft das Schlimmste verhindern kann.

26. Oktober 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-10-26 10:39:212015-01-31 23:34:25Ermittlungsverfahren wegen Drogenhandels gegen Bewohner des Münchner Umlands
Seite 13 von 22«‹1112131415›»
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Durchsuchung bei drei 15-Jährigen wegen Bandendiebstahls 25. Februar 2026
  • Strafanzeige gegen Arbeitgeber wegen Verleumdung 17. Februar 2026
  • Videovernehmung bei Vergewaltigung 11. Februar 2026
  • Strafbefehl wegen Betrugs bei zuviel gezahltem Arbeitslosengeld 5. Februar 2026
  • Mobbing führt zu Unterlassungsansprüchen und Strafanzeige 17. Januar 2026
  • Strafanzeige auch bei nur minimaler Menge an Kokain 11. Januar 2026
  • Unterlassungsklage wegen übler Nachrede 9. Januar 2026
  • Schadensersatz wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung 8. August 2025
  • Freispruch nach Anklage wegen Beleidigungen und Bedrohungen 25. Juli 2025
  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung diebstahl Drogen durchsuchung Einstellung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Staatsanwaltschaft Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafbefehl Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Unterlassungsklage Untersuchungshaft Vergewaltigung Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen