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Wiedereinsetzung möglich bei Fristversäumnis

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Strafvollzug

Eine junge Mutter aus München staunte vergangene Woche nicht schlecht, als sie ihren Briefkasten öffnete und in einem einfachen Brief Post der Vollstreckungsabteilung der Staatsanwaltschaft München I vorfand, die eine Ladung zum sofortigen Strafantritt enthielt: Das Entsetzen war groß, denn gleichzeitig enthielt das Schreiben der Staatsanwaltschaft auch als Begründung für die Ladung, dass die seit Jahtren sorgsam gepflegte Bewährung widerrufen worden sei. Nach dem Schreiben der Vollstreckungsabteilung der Staatsanwaltschaft hatte sich die Mutter eines zweijährigen Sohnes binnen einer Woche im Münchner Frauenknast in Stadelheim einzufinden, um eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr abzusitzen. Die letzte Post, die sie in der lange zurückliegenden Strafsache wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz erhalten hatte, war aber nur ein Schreiben des bewährungsüberwachenden Amtsgerichts München vor drei Monaten gewesen, in dem ihr mitgeteilt worden war, sie müsse zusätzliche Haarproben durchführen, um ihre Abstinenz von Cannabis nachzuweisen. Von einem Widerruf ihrer Bewährung keine Spur! Der Verteidiger hat nun beim Amtsgericht zunächst nachzuforschen, ob es hier tatsächlich einen Bewährungswiderruf gegeben hat oder nicht, und, wenn ja, wann und an wen der zugestellt worden ist. Sollte es hier wirklich einen Widerruf der Bewährung gegeben haben könnte sich die junge Mutter allerdings immer noch dadurch retten, dasss sie durch ihren Verteidiger (RA Florian Schneider) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und in diesem Rahmen dann die sofortige Beschwerde einlegt, die sie mangels Zustellung des (eventuellen) Widerrufsbeschlusses nicht hatte einlegen können. Damit kann sie sich zumindest vorläufig ihren Strafantritt ersparen und das Landgericht einschalten.

17. Mai 2015/von Florian Schneider
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