40 Sozialstunden für Drogenbesitz
Amtsgericht Starnberg verurteilte einen 19-jährigen Graffiti-Sprayer wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu 40 Sozialstunden. Das Amtsgericht Starnberg hatte den 19-jährigen noch als Heranwachsenden eingestuft und auf ihn deshalb Jugendstrafrecht angewendet. Der Heranwachsende hatte in Seefeld bei Starnberg eine Fußgängerunterführung, ein Jugendhaus und eine Straße am Schlosspark mit Graffiti besprüht. Als er […]