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Bewährungsstrafe für Kindsmißhandlung

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Amtsgericht Starnberg verurteilt einen 35-jährigen Vater aus Andechs wegen körperlicher Mißhandlung seiner beiden Söhne zu acht Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung.

Dem Familienvater war vorgeworfen worden, seine derzeit drei und vier Jahre alten Söhne im letzten Jahr insgesamt sieben Mal körperlich mißhandelt zu haben: Er habe, so das Urteil vom Mittwoch, den 08.09.10, seine beiden Kinder mit der Faust geschlagen und mehrmals mit dem Kopf auf den Boden gestoßen. Eines der beiden Kinder sei wegen einer Unachtsamkeit damit bestraft worden, daß er es mit dem Gesicht in Zigarettenasche und ?kippen gedrückt habe. Der Tatnachweis sei durch die Aussage der Ehefrau und sein eigenes Geständnis geführt worden. Wohl weil er sich einsichtig gezeigt hatte und eine Psychotherapie anfangen will war die Verurteilung relativ milde ausgefallen. Seine Kinder wird er aber wohl sehr lange nicht mehr sehen dürfen

13. September 2010/von Florian Schneider
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