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Falsche Polizisten bestehlen Ausländer

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende

Als vergangenen August in der Kultfrabrik 5 junge Männer vor ihn hintraten, sich als Polizeibeamte ausgaben und ihn aufforderten, sich durchsuchen zu lassen, dachte sich der 24-jährige Senegalese nichts Besonderes und ließ es geschehen. Auch als sein Handy, sein Bargeld und sein Ausweis mit dem Aufenthaltsvermerk plötzlich vor ihm auf den Boden lagen, fiel ihm noch nix auf. Als aber plötzlich einer der 5 vermeintlichen Polizisten mit seinen ganzen Sachen stiften ging und plötzlich auch die anderen vier Land gewinnen wollten schwante ihm Übles und er hielt gerade noch einen der Vieren fest und rief die Polizei. Die schaute sofort nach dem Quintett und sah sie sich näher an. Natürlich war keiner der Fünfen ein echter Polizist, allerdings waren auch die ganzen Wertsachen des Senegalesen verschwunden. Keiner der Fünfen hatte etwas von den Habseligkeiten des 24-Jährigen dabei. Dafür fand sich bei einem aus dem Quintett tatsächlich ein Ausweis, den der Geschädigte als den wiedererkannte, der ihm vorgezeigt worden war. Alle wurden vernommen und entlassen. Der Schaden ist nicht unerheblich, denn der Geschädigte hatte sowohl sein altes Handy als auch sein neues und teures Smartphone ausgehändigt sowie sein Bargeld und seinen Ausweis mit dem wichtigen Aufenthaltsvermerk. Es folgten Vernehmungen der Verdächtigen und des Opfers und Versuche des Kriminalkommissariats, Licht ins Dunkel zu bringen und vor allem herauszufinden, wer der Haupttäter war, der den sogenannten Polizei-Ausweis hergezeigt hatte. Denn zwei aus der Gruppe, ein Brüderpaar aus München mit pakistanischen Wurzeln, wurden verdächtigt, dass sie die Haupttäter waren und das Wort geführt hatten. Allerdings zeigte sich, dass der, der als Erster mit den Sachen des Opfers weggegangen war, auch der war, der den Ausweis hergezeigt und das Wort geführt hatte. Er hatte wohl das Diebesgut unmittelbar nach der Flucht so gut versteckt, dass es seitdem buchstäblich unauffindbar ist. Selbst Hausdurchsuchungen bei dem Brüderpaar brachte nix von den Sachen ans Tageslicht. Da das Opfer allerdings alle 5 Verdächtige zweifelsfrei als Täter identifiziert hatte war nun Anklage zum Amtsgericht München erhoben worden. Der Bruder des Haupttäters, ein 21-Jähriger, (Verteidiger RA Florian Schneider) steht nicht zum ersten Mal vor Gericht. Da er bereits verheiratet ist und zwei Kinder hat würde ihn eine Verurteilung besonders hart treffen. Denn in diesem Falle müßte er mit einer Freiheitsstrafe rechnen, denn seine letzte Verurteilung vor dem Jugendgericht liegt erst kurz zurück und er hatte aus dieser Verurteilung eine Weisungsbetreuung davongetragen. Für alle Angeschuldigten liegt das Risiko einer Verurteilung naturgemäß in den ausländerrechtlichen Folgen, denn ein Ausländer kann seine Aufenthaltserlaubnis auch wieder verlieren, wenn er sich eine hohe Freiheitsstrafe einfängt.

17. Oktober 2015/von Florian Schneider
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