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Durchsuchung bei drei 15-Jährigen wegen Bandendiebstahls

Allgemein, Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende

Der Schreck war groß, als die Polizei frühmorgens klingelte. Eine Durchsuchung bei drei 15-Jährigen wegen Bandendiebstahls stand an. Alle drei Wohnungen der fünfzehnjährigen Jungs wurden gleichzeitig durchsucht. Es ging um Diebstähle von Kleidungsstücken aus einem Gym, in dem die Drei trainierten, und um den Verkauf dieses Diebesgutes übers Internet. Der rein finanzielle Schaden der Diebstähle war geradezu lächerlich gering. Die Sachen waren allesamt gebraucht und fast nichts mehr wert.

Eine Durchsuchung bei drei 15-Jährigen wegen Bandendiebstahls ist stets eine beunruhigende Sache für die betroffenen Eltern.

Tatsächlich aber ist die Tatbezeichnung wesentlich bedrohlicher als die späteren strafrechtlichen Folgen für die Jungs. Denn als 15-Jährige können sie nur nach dem Jugendgerichtsgesetz JGG belangt werden. Ihnen drohen also keine Haftstrafen, – wie sie bei solchen Delikten für Erwachsene vorgeschrieben wären, – sondern erzieherische Maßnahmen wie Sozialstunden und eventuell auch Arreste.

Alle Drei sind Schüler und nicht vorbestraft.

Diebstähle sind durchaus keine Lappalie. Den Geschädigten werden Dinge weggenommen, die vielleicht nicht mehr viel Marktwert haben, die aber ihren Besitzern am Herzen gelegen waren. Auch alte T-Shirts oder Schuhe können lieb gewonnene Gegenstände sein. Im vorliegenden Fall waren allerdings auch sehr teure Sneakers gestohlen worden. Hier ist also auch ein durchaus relevanter pekuniärer Schaden eingetreten.

Eine Durchsuchung bei 15-Jährigen wegen Bandendiebstahls hat für die Polizei vor allem das Ziel, die Handys der Jugendlichen sicherzustellen.

Das tut dann richtig weh. Die Handys müssen ausgewertet werden und sind für lange Zeit weg. Für Jugendliche gerade mit 15 der Super-GAU. Keine Chats mehr und keine Spiele. Die Auswertungen dauern gerne mal viele Wochen.

Werden tatrelevante Dinge auf den Handys gefunden sind die Handys als Tatwerkzeuge für immer weg.

Wirklich der worst case. Die Handys waren teuer. Einfach so ein Neues kaufen ist meist nicht drin. Wer vorhat, Unsinn zu machen und etwas anzustellen, sollte sich diese Folge seines Handelns immer vor Augen halten.

 

25. Februar 2026/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/07/beschwerde-haft-festnahme-widerstand.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2026-02-25 15:56:382026-02-25 15:56:38Durchsuchung bei drei 15-Jährigen wegen Bandendiebstahls

Strafanzeige gegen Arbeitgeber wegen Verleumdung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Zuerst gab’s den Versuch des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer loszuwerden durch das Angebot eines Aufhebungsvertrages. Als der etwa 50-Jährige das Angebot ablehnte und weiter bei seiner Firma beschäftigt bleiben wollte wurden ihm die Folterwerkzeuge gezeigt. Plötzlich erhielt er eine fristlose Kündigung ohne jede Begründung. Als er Kündigungsschutzklage erhob tauchten unversehens schwere Vorwürfe wegen angeblicher zahlreicher Verfehlungen gegenüber dem Führungspersonal und seinen Kollegen auf. Der Anwalt des Mannes (Fachanwalt für Strafrecht RA Florian Schneider) wird nun mit einer Strafanzeige gegen Arbeitgeber wegen Verleumdung vorgehen.

Eine Strafanzeige gegen Arbeitgeber wegen Verleumdung steht jedem Arbeitnehmer zu.

Erstmalig waren die Vorwürfe der Arbeitgeberfirma auf einem Schreiben der Bundesagentur für Arbeit aufgetaucht. Dieses Schreiben enthielt die Ablehnung des Antrages des Arbeitnehmers auf ALG I, den er nach seinem Rauswurf gestellt hatte. Die Bundesagentur für Arbeit begründete die Ablehnung damit, dass der Arbeitnehmer angeblich Straftaten zu Lasten der Firma begangen hatte. Der Mann bekam also noch nicht einmal ALG I!

Er soll Führungspersonal in einem Raum eingesperrt und Kollegen geschlagen haben.

Frei erfundene Vorwürfe, die nur den Zweck haben, den Arbeitnehmer loszuwerden. Eine nicht so besonders originelle Aktion der Arbeitgeberin, sondern eine uralte Masche, um Leute rauszuschmeißen, die man nicht mehr will. Man erfindet also einfach etwas, um den Arbeitnehmer loszuwerden. Derartige Erfindungen sind allerdings strafbar: Sie stellen sowohl strafbare Verleumdungen dar als auch versuchten oder vollendeten Prozessbetrug! Das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht ist nämlich nicht dafür geschaffen worden, um den Arbeitgebern dabei behilflich zu sein, mißliebige Arbeitnehmer mit falschen Anschuldigungen loszuwerden.

Die Straftaten, die er begangen haben soll, sind einfach nur abstrus, sind konstruiert und an den Haaren herbeigezogen.

Die Arbeitgeberfirma setzt darauf, dass der Arbeitnehmer zwar sofort Kündigungsschutzklage erheben wird. Sie rechnet aber auch damit, dass der Verleumdete vor dem Arbeitsgericht dann letztlich einen Abfindungsvergleich akzeptieren wird, der seinen Rausschmiß endgültig absegnet. Anders gesagt: Egal wie absurd die Vorwürfe einer fristlosen Kündigung auch immer sein mögen. Sie reichen fast immer dafür aus, den Arbeitnehmer loszuwerden. Indem der nämlich einen Abfindungsvergleich akzeptiert, den er vorher nicht wollte.

Ein Kündigungsschutzprozeß vor dem Arbeitsgericht endet nämlich fast immer in einem Abfindungsvergleich.

Dies ist zwar keine gesetzliche Vorschrift, aber sozusagen Gewohnheitsrecht. Keinem Arbeitnehmer kann man schließlich zumuten, nach solchen Vorwürfen in einer Firma weiter zu arbeiten. Dies ist stets der große Trumpf der Arbeitgeber. Hier hilft nur der Weg zum Anwalt.

Eine Strafanzeige gegen Arbeitgeber wegen Verleumdung sollte immer mit einem Strafantrag verbunden werden, will man wirklich eine strafrechtliche Verfolgung des Arbeitgebers!

Dieser Strafantrag kann nur binnen 3 Monaten ab Bekanntwerden der Verleumdung gestellt werden. Danach kann man nicht mehr mit einer Strafverfolgung rechnen, weil es an einem wirksamen Strafantrag fehlt.

 

17. Februar 2026/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/jugendstrafrecht-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2026-02-17 14:51:582026-02-22 16:33:03Strafanzeige gegen Arbeitgeber wegen Verleumdung

Videovernehmung bei Vergewaltigung

Allgemein, Sexualdelikte

Die 18-Jährige hatte den 25-Jährigen wegen Vergewaltigung angezeigt. Sie habe ihn nachts an einer Bushaltestelle in München  kennengelernt und sei dann zu ihm nach Hause gegangen. Dort sei sie von ihm vergewaltigt worden, während sie auf seinem Bett gelegen sei. Er habe vorher durchaus schon immer wieder Annäherungsversuche bei ihr gemacht. Da sie aber Jungfrau sei habe sie diese nicht so recht einordnen können. Nach ihrer Anzeige und ihrer Aussage bei der Polizei ordnete der Staatsanwalt eine Videovernehmung bei Vergewaltigung an.

Der Staatsanwalt ordnet eine Videovernehmung bei Vergewaltigung an, um eine richterliche Vernehmung des Opfers zu erhalten.

Die Videovernehmung wird durch einen Ermittlungsrichter oder eine Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts durchgeführt. Der Beschuldigte ist ebenso anwesend wie sein Verteidiger und der Staatsanwalt. Allerdings sind Tatopfer und Tatverdächtiger räumlich getrennt voneinander in zwei verschiedenen Räumen des Gerichts. Durch die Videoübertragung sehen die anderen Verfahrensbeteiligten die Zeugin und hören sie auch. Vor allem aber können sie die Zeugin befragen. Die Zeugin begegnet dem Tatverdächtigen aber selbst nicht.

Die Videovernehmung wird aufgezeichnet und zu den Akten genommen.

Sie steht dann in einer eventuellen Hauptverhandlung zur Verfügung und kann dem Strafrichter sowie den anderen Verfahrensbeteiligten vorgeführt werden. Damit erübrigt sich der persönliche Auftritt der Zeugin in einer Hauptverhandlung. Allerdings besteht durchaus die Möglichkeit für den Verteidiger (Fachanwalt für Strafrecht RA Florian Schneider), die Zeugin nochmals und dieses Mal vor dem Strafrichter zu befragen, wenn sich neue Fragen auftun.

Ob es aber überhaupt soweit kommt und der Staatsanwalt überhaupt Anklage erhebt entscheidet sich oft erst nach einer Videovernehmung bei Vergewaltigung.

Regelmäßig kann sich der sachbearbeitende Staatsanwalt erst im Rahmen einer solchen Videovernehmung einen persönlichen Eindruck von der Anzeigeerstatterin machen. Bis dahin kennt er nur die polizeilichen Vernehmungen der Anzeigeerstatterin und eventueller weiterer Zeugen. Er kennt also nur die Ermittlungsakte. Die Videovernehmung hat also auch den Sinn, dem StA die Gelegenheit zu geben, sich die Frage zu stellen, ob er dem Opfer glaubt oder nicht. Er wird sich in diesem Zusammenhang fragen müssen, wie weit die Glaubhaftigkeit des Opfers für ihn reicht, nachdem die Zeugin selbst angegeben hat, nach der Vergewaltigung noch zweimal bei dem Beschuldigten die Nacht verbracht zu haben und weitere Mal von ihm vergewaltigt worden zu sein.

Glaubt der Staatsanwalt der Anzeigeerstatterin drohen dem Beschuldigten mehrere Jahre Freiheitsstrafe.

Dem Beschuldigten droht dann die Abschiebung in seine Heimat Afrika.

11. Februar 2026/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/favicon.png 100 100 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2026-02-11 13:09:272026-02-11 14:20:54Videovernehmung bei Vergewaltigung

Strafbefehl wegen Betrugs bei zuviel gezahltem Arbeitslosengeld

Allgemein, Vermögensdelikte

Strafbefehl wegen Betrugs bei zuviel gezahltem Arbeitslosengeld hieß es für einen 30-jährigen Münchner. Der Mann hatte nach der Kündigung seines Beschäftigungsverhältnisses Arbeitslosengeld I beantragt. Allerdings  nur für 2 Wochen. Denn nach Ablauf dieser 2 Wochen hatte er bereits eine neue Arbeit gefunden.

Ein Strafbefehl wegen Betrugs bei zuviel gezahltem Arbeitslosengeld oder auch bei anderen zuviel gezahlten Sozialleistungen ist ganz schnell im Briefkasten.

Arbeitslosengeld wird selbstverständlich nur so lange bezahlt von der Bundesagentur für Arbeit, so lange keine neue Arbeit angetreten wurde. Die Pflichten des Arbeitnehmers sind dabei ganz klar geregelt. Wird eine neue Arbeitsstelle nach einer Phase der Arbeitslosigkeit angetreten muss die Bundesagentur sofort hiervon unterrichtet werden.

Der Bundesagentur für Arbeit muss das Ende der Arbeitslosigkeit ohne jeden Verzug mitgeteilt werden.

Sinnvollerweise sollte diese Meldung per Einschreibebrief erfolgen, um einen Nachweis hierfür zu haben, falls das Schreiben verloren gehen sollte. Die Versuchung ist natürlich groß. Oft werden staatliche Leistungen gleich für mehrere Monate auf einmal bezahlt. Das Geld macht sich auf dem Konto ganz gut. Den einen oder anderen mag die Hoffnung, dass das viele Geld von den Behörden vergessen wird, dazu verleiten, keine Meldung zu machen.

Infolge der Anmeldung des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung fällt es jedoch sofort auf, wenn eine Mensch eine neue Arbeit aufnimmt.

Bemerken die staatlichen Stellen, dass ein Mensch gleichzeitig staatliche Leistungen bezieht und eine Arbeitsstelle hat, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Die Bundesagentur erstattet Anzeige. Das Ermittlungsverfahren nimmt seinen Lauf. Der Beschuldigte erfährt hiervon dadurch, dass er ein Anhörungsschreiben erhält mit der Bitte zur Stellungnahme und zur Mitteilung seiner Einkünfte.

Dann kommt ein Strafbefehl wegen Betrugs bei zuviel gezahltem Arbeitslosengeld.

Spätestens jetzt ist es höchste Eisenbahn, einen Anwalt einzuschalten. Auf keinen Fall sollte ein Beschuldigter dieses Schreiben ohne anwaltliche Hilfe beantworten. Ein Beschuldigter hat das Recht, Angaben zu verweigern, zumal dann, wenn er sich selbst belasten würde. Der Münchner hatte dies richtig gemacht und sich an einen Verteidiger (Fachanwalt für Strafrecht Florian Schneider) gewandt.

Mit einem Einspruch und einem Antrag auf Akteneinsicht kann nun gegen den Strafbefehl vorgegangen werden und die Sache richtig gestellt werden.

Der Strafbefehl bedeutet wegen seiner Höhe von mehr als 90 Tagessätzen, dass der Mann vorbestraft ist. Sein Führungszeugnis ist nun  nicht mehr sauber. Wenn er sich mal wieder bewerben würde würde die Verurteilung wegen Betrugs auffallen. Da er sich jedoch gar nicht strafbar gemacht hat kann die Sache vor Gericht richtig gestellt werden.

5. Februar 2026/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/stpo-btmg-strafverteidigung.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2026-02-05 17:23:542026-02-05 17:26:49Strafbefehl wegen Betrugs bei zuviel gezahltem Arbeitslosengeld
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