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Haft für Geldwäsche

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der dreiundzwanzigjährige Angeklagte hatte auf ein Inserat in der Zeitung reagiert. Das Angebot lautete folgendermaßen. Interessenten können Geld ganz einfach damit verdienen, dass sie Geldbeträge weiterleiten. Sie müssen nur ihr Konto zur Verfügung stellen. Sonst nix. Kein Aufwand. Nur einfach Zahlungen entgegennehmen und weiterleiten.

Klar war für ihn. Die Zahlungen stammten aus betrügerischen Inseraten bei Ebay.

Hier wurden Dinge angeboten, die es gar nicht gab. Zum Beispiel Wiesntische oder Eintrittskarten. Einige Käufer fielen darauf herein und überwiesen an den Angeklagten. Der hatte mit dem Inserat selbst nix zu tun. Er leitete Geld gleich weiter an den Inserenten. Damit war das Geld weg. Eine Gegenleistung kam logischerweise nie an.

Geldwäsche ist strafbar.

Der dreiundzwanzigjährige Münchner hatte nach Auffassung des Amtsgerichts München den Tatbestand der Geldwäsche verwirklicht. Denn derartige Handlungsweisen sind natürlich verboten. Der Angeklagte hatte Geld aus Betrugshandlungen entgegengenommen und weiter geleitet. Der eigentliche Zahlungsempfänger ist verschwunden.

Auf leichtfertige Geldwäsche steht eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten.

Auf vorsätzliche Geldwäsche stehen sogar sechs Monate Mindeststrafe. Die Staatsanwaltschaft München sah in den Handlungen des Angeklagten nur leichtfertige Geldwäsche. Der Angeklagte hatte also Glück. Denn bei nüchterner Betrachtung ging es bei ihm natürlich um Vorsatz. Am Ende lautete dann das Urteil:

Haft für Geldwäsche.

Die Staatsanwaltschaft wollte 1 Jahr und 9 Monate Haft. Der Angeklagte wurde aber nur zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Ohne Bewährung.

Der Angeklagte hatte keine Chance auf Bewährung

Denn  der Angeklagte hatte weder die Geldwäsche noch den Betrug zum ersten Mal begangen. Er war einschlägig vorbestraft mit einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten. Gleich nach dem damaligen Urteil war er sofort wieder zur Tat geschritten. Er hatte einfach das Gleiche wieder gemacht.

Die Geschädigten werden ihr Geld nie mehr wiedersehen.

Der Angeklagte hat das Geld nicht mehr und ist pleite. Er ist völlig überschuldet und hat keine Arbeit oder Einkünfte. Er hat nur Schulden von über zweihunderttausend Euro. Derzeit sitzt er noch die Jugendstrafe ab. Danach folgt die Vollstreckung der neuen Freiheitsstrafe.

Ihm bleibt nun nix Anderes, als die Haftzeit für eine Berufsausbildung zu nutzen.

Außerdem muss er schnell Therapie gegen seine Spielsucht machen. Hat er damit Erfolg kommt er in einigen Monaten auf Bewährung frei. Dann werden ihm aber seine vielen Gläubiger auf den Fersen sein. Denn seine hohen Schulden sind mit der Haftstrafe nicht miterledigt. Sie bleiben ihm. Da sie zum großen Teil aus Straftaten stammen gibts dafür auch kein Insolvenzverfahren.

27. April 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-betrug-vermoegen-kredit.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-04-27 08:40:482017-06-21 12:24:11Haft für Geldwäsche

Strafanzeige gegen verleumderische Mail

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Annäherungsversuche ohne Ende und bei allen Gelegenheiten. Die junge attraktive Barfrau des Münchner Clubs hatte wohl einiges zu ertragen von ihrem Chef. Als er merkte, dass er nicht landen konnte, rächte er sich. Und als ihr Chef ein paar betrügerische Angestellte beim falsch Abrechnen erwischte nutzte er die Chance. An etwa einhundert Besitzer von Lokalen in München, mit denen er in einer WhatsApp-Gruppe verbunden war, schrieb er eine Mail. Darin bezichtigte er seine Barfrau des betrügerischen Abrechnens. Dabei spielte es für ihn keine Rolle, dass die Barfrau (Verteidiger RA Florian Schneider) mit den Betrügereien ihrer Kollegen nachweislich gar nix zu tun hatte.

Die Barfrau wird nun mit einer Strafanzeige gegen die verleumderische Mail vorgehen.

Die Handlungsweise des Geschäftsführers des Münchner Clubs erfüllt den Tatbestand der Verleumdung. Die Barfrau wird deshalb gegen ihren Chef die Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen. Dessen WhatsApp-Mail bedeutet nämlich de facto das Ende ihrer beruflichen Existenz in München. Die Frau arbeitet seit Jahren in Clubs und muß davon ihren Lebensunterhalt bestreiten. Nach dieser Mail wird ihr aber kein anderes Münchener Lokal mehr eine Stelle anbieten. 

Zusätzlich wird sie ihren Chef auf Unterlassung verklagen.

Denn die Barfrau hat im Grunde den ganzen Rechtsstaat auf ihrer Seite. Dazu gehört natürlich neben der Strafanzeige vor allem auch der Zivilrechtsweg. Sie wird ihrem Chef deshalb auch ein Anwaltsschreiben zukommen lassen. Darin wird sie ihn auffordern, ihr schriftlich zu bestätigen, dass er derartige Behauptungen künftig unterlassen wird. Kommt er dieser anwaltlichen Aufforderung nicht fristgemäß nach wird er sich mit seiner Mitarbeiterin vor Gericht wiedersehen. 

Vor dem Arbeitsgericht wird sie auch gegen die kalte Kündigung vorgehen. 

Denn neben dem ganzen Unbill, das sie während ihrer Beschäftigung zu erleiden hatte, wurde sie in ihrer Arbei de facto auch kaltgestellt. Ihr Chef teilte sie nämlich einfach nicht mehr ein, nachdem er von ihr zurück gewiesen worden war. Sie hat als fest Angestellte aber Anspruch auf Beschäftigung und Gehalt. Trotzdem hat sie seit zwei Monaten keinen Cent an Gehaltszahlung mehr erhalten.

Sie wird ihren Arbeitgeber also nicht nur anzeigen und auf Unterlassung verklagen, sondern auch auf auf Weiterbeschäftigung und Gehaltszahlung.

Am Ende wird das Ganze ein teurer Spaß für den Arbeitgeber. Denn es wird ihm weder vor dem Staatsanwalt noch vor dem Zivilgericht gelingen, den Nachweis anzutreten, dass seine Behauptungen zutreffen. Denn die Barfrau hatte ein Jahr lang völlig beanstandungsfrei gearbeitet und mit den Betrügereien ihrer Kollegen nachweislich nix zu tun. Sie hat einfach nur keinen Bock auf Sex mit ihrem Chef. Schließlich ist der verheiratet und sie hat einen festen Freund. Damit wird der Geschäftsführer des Clubs auch vor seinen Münchner Kollegen zugeben müssen, dass er falsche Behauptungen in die Welt gesetzt hatte.

17. April 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/gerichtsverfahren-verhandlung-.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-04-17 22:58:502020-01-28 11:53:53Strafanzeige gegen verleumderische Mail

Haftbefehl gegen falschen Polizisten

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

„Hier meldet sich die Polizei. Ihr Geld auf der Bank ist akut bedroht von Verbrechern. Bringen Sie ihre Wertsachen in Sicherheit. Übergeben Sie alles der Polizei!“ So oder so ähnlich lauteten Anrufe bei vielen älteren Menschen in Deutschland. Die alten Leute gerieten in Sorge und hoben ihr ganzes Geld ab.

Für die Übergabe kam die vermeintliche Polizei direkt an die Wohnungstüre.

Mit den alten Leuten hatten die falschen Polizisten ein Codewort ausgemacht. Das sollte dazu dienen, die behaupteten Verbrecher auszuschalten. Alles Geld sollte nur an die vermeintliche Polizei übergeben werden. Der Trick hatte schon in vielen Fällen funktioniert. Zigtausende Euro wurden so erbeutet.

Für die Übergabe an der Wohnungstüre wurden Ahnungslose angeworben.

Offenbar wurden für den kritischen Teil der Sache nicht Eingeweihte eingesetzt. Die sollten nur ein Paket abholen. Denn die Übergabe der Wertsachen an der Wohnungstüre ist der problematischste Teil der Straftat. Bevorzugt wurden Auswärtige. Denn die kennen sich in München nicht aus und kennen auch die Täter nicht. Sie wurden per Handy zum Einsatzort gelotst.

Beim Läuten an der Türe öffnete die Polizei.

Einige der alten Leute waren aber nicht dumm. Sie riefen sofort die Polizei. Der ahnungslose Mann aus Bremen (Verteidiger RA Florian Schneider) staunte nicht schlecht. Denn nach dem Läuten an der Tür schaute er in die Mündung einer Waffe.

So viel Geheimniskrämerei nur für die Abholung eines Paketes hätte ihn aber skeptisch machen müssen.

Genauso wie die Umstände der ganzen Sache. Warum kriegt man für eine einfache Paketabholung € 1.000? Und wird dafür sogar extra von Bremen nach München geflogen? Seine Finanznot war aber wohl genauso groß wie seine Sorge um seine kleine Familie. In zwei Monaten wird seine Freundin entbinden. So ließ er wohl alle Bedenken fahren.

Nun hieß es Haftbefehl.

Die Staatsanwaltschaft München beantragte Haftbefehl. Das Amtsgericht erließ ihn sofort. Der Bremer ging in Untersuchungshaft nach Stadelheim.

Der Paketabholer wird sich auf eine lange Haftstrafe einstellen müssen.

Bei der in Rede stehenden Straftat geht es um bandenmäßigen Betrug. Die Freiheitsstrafen hierfür sind hoch. Die Grenze für eine Bewährung wird da wohl deutlich überschritten werden.

4. April 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-eigentum-raub.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-04-04 19:39:322017-06-21 12:32:34Haftbefehl gegen falschen Polizisten

Nur 7 Jahre Haft für Serienräuber

Betäubungsmittelgesetz

Maske überziehen, rein ins Spielcasino und der Kassiererin ein Pfefferspray unter die Nase halten. Verbunden mit der Aufforderung, die Kasse rauszurücken.

Gleich viermal hintereinander überfiel der Angeklagte Spielcasinos in der Münchner Hauptbahnhofgegend.

Der 30-Jährige aus Bayern (Verteidiger RA Florian Schneider) war eigentlich gar nicht zum Zwecke der Begehung von Raubüberfällen nach München gekommen. Der eigentliche Grund war die Hochzeit seines besten Freundes im August letzten Jahres. Warum er letztlich trotzdem auf die Idee verfallen war, Spielcasinos in München zu überfallen, konnte er selbst nicht sagen.

Bei den betroffenen Kassiererinnen hatte sein Auftreten Entsetzen ausgelöst.

Seine schwarze Maske zusammen mit seiner dunklen Kleidung hatte bei den Frauen an der Kasse regelrechte Traumata ausgelöst. Noch in der Hauptverhandlung war zu spüren, wie geschockt sie waren. Große Pluspunkte bei den Richtern des Landgerichts München I erreichte der Angeklagte daher mit seinen unumwundenen Entschuldigungen bei den Zeuginnen nach deren Vernehmungen. 

Hauptgrund dürfte für den Drogenabhängigen die Geldbeschaffung für neue Drogen gewesen sein.

Der Angeklagte hatte schon so einige Straftaten begangen und war auch schon gesessen. Ihm war deshalb klar gewesen, welch eine dumme Idee Raubüberfälle sind. Sein größtes Problem war aber, dass er regelrecht polytox war und ständig alles, was er kriegen konnte, einwerfen mußte. Sein Konsum reichte von einfachem Marihuana bis zu Amphetaminen, Kokain und Tabletten.

Auf schweren Raub steht eine Mindeststrafe von 5 Jahren.

Das deutsche Strafgesetzbuch ist in diesen Dingen rigoros. Setzt ein Räuber bei seinem Überfall eine Waffe ein muß er mit mindestens 5 Jahren Haft rechnen. Pro einzelner Tat. Der Strafrahmen endet erst bei 15 Jahren. Es muß sich dabei durchaus nicht um eine Schußwaffe handeln. Ein Pfefferspray reicht für die Erfüllung des Tatbestands des schweren Raub völlig aus. Eines, wie es der Angeklagte letztes Jahr im August dabei hatte.

Aus den 4 Taten wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren gebildet

Angesichts des vorgenannten Srafrahmens ein echtes Schnäppchen! Der Angeklagte hatte kein Risiko eingehen wollen. Denn die Beweislage war erdrückend. Nicht nur 4 Zeugen hatte er gegen sich. Auch die komplette Videoüberwachung der 4 Spielcasinos. Er fackelte daher nicht lange. Sondern verdiente sich das außerordentlich milde Urteil durch ein schnelles Geständnis.

Er will die Haftzeit nutzen für eine Berufsausbildung und eine Drogentherapie.

Es soll das letzte Mal sein, dass er in Haft gehen muss. Deshalb will er nun mit seinem bisherigen Leben Schluß machen und nicht nur endlich eine Berufsausbildung beginnen, sondern auch eine Therapie. Zeit hat er genug im Knast. Wegen seiner vielen Vorstrafen muß er damit rechnen, die kompletten 7 Jahre abzusitzen. Es sei denn, er kann durch Erfolge im Knast mit erneuter Reststrafaussetzung rechnen.

2. April 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/betaeubungsmittel-drogen-verkauf.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-04-02 15:50:512017-04-02 20:30:07Nur 7 Jahre Haft für Serienräuber
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Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

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