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Bei Notwehr Freispruch vom Mordvorwurf

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Notwehr ist bei Gerichten nicht gerade beliebt. Das ist die leidige Erfahrung eines Strafverteidigers. Viel zu häufig wird einem Angeklagten das Recht abgesprochen, in Notwehr gehandelt zu haben. Das Schwurgericht am Landgericht Hamburg stellt hier eine löbliche Ausnahme dar: Am Mittwoch wurde ein italienischer Gastwirt wegen Notwehr vom Vowurf des Totschlags freigesprochen. Er hatte seinen Schutzgeld-Erpresser getötet.

Der Angeklagte ist ein erfolgreicher Gastronom. Sein Ristorante „Casa Alfredo“ ist in Hamburg sehr beliebt und macht viel Umsatz. Jahrelang war der Angeklagte deshalb von einem vielfach vorbestraften Gewalttäter erpresst worden. Er hatte schon insgesamt etwa 25.000 Euro an ihn gezahlt, um seine Ruhe zu haben. Als der Erpresser jedoch immer mehr Geld wollte und auch noch drohte, seine Töchter zu entführen, war Schluß für den Wirt: Im Handgemenge erschoß er den Erpresser mit dessen eigener Waffe. Dann betonierte er ihn im Fußboden seines Lokal ein. Die Polizei fand jedoch die Leiche, der Gastronom wurde wegen Totschlags angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ging davon aus, dass der Angeklagte rechtswidrig als Totschläger gehandelt hatte.

Am Mittwoch sprach ihn das Schwurgericht jedoch frei und fällte damit im Grunde ein spektakuläres Urteil. Der Mann habe eindeutig in Notwehr gehandelt: es habe für ihn zu Recht keinen anderen Weg mehr gegeben, sich gegen den unersättlichen Erpresser zu wehren, als ihn zu erschießen. 

Damit hat das Hamburger Landgericht ein Urteil gefällt, das sich in der Szene der Schutzgelderspresser und bei den deutschen Ablegern der italienischen Mafia wohl ganz schnell herumsprechen wird. Es setzt aber vor allem auch ein klares Zeichen für die Erpresser.

Was ist der normale Fall:

Opfer sind meist hilflos, weil sie völlig auf sich selbst gestellt sind und auf keinerlei Hilfe hoffen können: Sie können schließlich nicht die Polizei zu Hilfe rufen. Denn die Erpresser würden dann ja ihre Drohungen gegen die Familien ihrer Opfer sofort wahrmachen. Das Hamburger Schwurgericht hat nun klargestellt: Erpressungsopfer dürfen sich durchaus rechtmäßig selbst zur Wehr setzen und ihren Erpressern notfalls auch die dunkelrote Karte zeigen.

Das Deutsche Strafgesetzbuch sieht das schon seit jeher vor. Die Regelungen zur Notwehr sind wahrhaftig nix Neues. Allerdings getrauen sich Richter leider ganz selten nur, diese Vorschriften auch mal zu Gunsten der Angeklagten anzuwenden.

31. August 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-08-31 18:59:002016-09-02 13:55:46Bei Notwehr Freispruch vom Mordvorwurf

Exfreund der getöteten Giesingerin droht Haftbefehl wegen Mordes

Straftaten gegen das Leben

Die intensive Fahndung der Polizei nach dem Münchner Architekten, der im Verdacht steht, seine Exfreundin, – ebenfalls eine Architektin, – vergangene Woche mit mehreren Messerstichen vor ihrer Wohnung in München-Giesing getötet zu haben, droht im Falle seiner Verhaftung ein Haftbefehl wegen Mordes. Dieser Vorwurf hat damit zu tun, dass die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der Exfreund bei seinem mutmaßlichen Messerangriff nicht nur sein Opfer getötet hatte, sondern zusätzlich Mordmerkmale wie Heimtücke verwirkt hat. Da es (jedenfalls nach den Meldungen in den Medien) keine Tatzeugen gab sind alleinige Grundlage für den Verdacht gegen den Architekten wahrscheinlich ausschließlich Indizien.

Der Tatverdächtige tut also gut daran, bei seiner Festnahme von seinem Recht Gebrauch zu machen, jegliche Angaben zu vermeiden, und stattdessen zu schweigen: dieses Recht hat ein jeder, der als Beschuldigter ins Visier der Ermittler gerät, und der Ratschlag eines jeden Strafverteidigers geht grundsätzlich dahin, zunächst einmal von diesem Recht Gebrauch zu machen, zumindest so lange, bis Rücksprache mit einem Strafverteidiger genommen werden konnte.

Aussagen kann man nämlich immer machen, auch noch Tage und Wochen nach der Festnahme.

24. August 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-08-24 21:08:002016-09-06 17:08:05Exfreund der getöteten Giesingerin droht Haftbefehl wegen Mordes

Führerschein-Entzug zwingend bei 1,1 Promille oder mehr

Straßenverkehrsdelikte

Es waren wohl 3 Glas Rotwein und vorher einige Schnäpse, die den Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) am Ende des Abends auf dem Nachhauseweg mit seinem Auto den Führerschein kosteten: Die Polizei hatte eine Straßensperre mitten auf der Straße errichtet, so dass es kein Entrinnen gab. Beim Blasen in das mobile Draeger-Testgerät wurde eine AAK (Atemalkoholkonzentration) von mehr als 0,5 angezeigt, was auf eine Blutalkoholkonzentration von etwa 1,1 Promille hindeutete.

Die Polizei nahm den Münchner sofort zur Blutentnahme mit in das Institut für Rechtsmedizin in der Innenstadt und stellte die Fahrerlaubnis vorläufig sicher.  Für den Mann, – der nicht vorbestraft ist, – kommt es nun entscheidend darauf an, ob er sehr knapp auf der Grenze von 1,1 Promille landet, denn dann ist zu prüfen, ob womöglich die Anflutungsphase noch gar nicht abgeschlossen ist, also die Absorption des Alkohols im Körper.

Erst nach Abschluß dieser Phase kann man nämlich verwertbare Blutwerte für ein Strafverfahren erreichen. Entscheidend ist, ob der Münchner im Moment seiner Anhaltung durch die Polizei am Steuer 1,1 Promille oder mehr hatte oder womöglich darunter gelegen hat, dies ist im Wege der Rückrechnung zu ermitteln. Sicher ist jedoch Eines: er wird auf jeden Fall mit einem Fahrverbot von 3 Monaten rechnen müssen, denn dafür reicht die Messung der Atemluft mit dem mobilen Meßgerät. Eine Straftat mit der Folge einer Führerscheinentziehung von mehr als einem halben Jahr gibt es jedoch erst ab Blutwerten von 1,1 Promille oder mehr!

24. August 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-08-24 17:42:512016-08-31 10:59:26Führerschein-Entzug zwingend bei 1,1 Promille oder mehr

Exfreund der getöteten Giesingerin droht Haftbefehl wg. Mordes

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen das Leben

Die intensive Fahndung der Polizei nach dem Münchner Architekten, der im Verdacht steht, seine Exfreundin, – ebenfalls eine Architektin, – vergangene Woche mit mehreren Messerstichen vor ihrer Wohnung in München-Giesing getötet zu haben, droht im Falle seiner Verhaftung ein Haftbefehl wegen Mordes.

Dieser Vorwurf hat damit zu tun, dass die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der Exfreund bei seinem mutmaßlichen Messerangriff nicht nur sein Opfer getötet hatte, sondern zusätzlich Mordmerkmale wie Heimtücke verwirkt hat. Da es (jedenfalls nach den Meldungen in den Medien) keine Tatzeugen gab sind alleinige Grundlage für den Verdacht gegen den Architekten wahrscheinlich ausschließlich Indizien.

Angaben vermeiden und stattdessen schweigen!

Der Tatverdächtige tut also gut daran, bei seiner Festnahme von seinem Recht Gebrauch zu machen, jegliche Angaben zu vermeiden, und stattdessen zu schweigen. Dieses Recht hat ein jeder, der als Beschuldigter ins Visier der Ermittler gerät, und der Ratschlag eines jeden Strafverteidigers geht grundsätzlich dahin, zunächst einmal von diesem Recht Gebrauch zu machen, zumindest so lange, bis Rücksprache mit einem Strafverteidiger genommen werden konnte. Aussagen kann man nämlich immer machen, auch noch Tage und Wochen nach der Festnahme, – nicht nur sofort! 

21. August 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-08-21 19:23:332016-08-31 11:27:31Exfreund der getöteten Giesingerin droht Haftbefehl wg. Mordes

Untersuchungshaft für Flüchtling wg. Drogenhandels

Betäubungsmittelgesetz

Was er wohl nicht wußte: die Polizei hat die einschlägige Örtlichkeit in München schon lange im Auge. Deshalb klickten die Handschellen sofort, als der Asylsuchende aus Nigeria 6 Päckchen mit jeweils 1 Gramm Marihuana aus der Hosentasche holte, um sie für 100 Euro an einen Käufer zu übergeben.

Da sich bei der Durchsuchung des Farbigen herausstellte, dass er noch weitere 5 Gramm Gras in der Unterhose mit sich trug, beantragte die Staatsanwaltschaft Haftbefehl, den der Ermittlungsrichter im Münchner Polizeipräsidium auch sofort erließ. Der Beschuldigte konnte daher nicht mehr in seine Asylunterkunft in Oberbayern zurückkehren, sondern mußte in Stadelheim Quartier nehmen.

Sein Problem sind aber nicht nur die 11 Gramm Gras, sondern vor allem der Umstand, dass er eine offene Bewährung aus dem letzten Jahr mitbringt, wo er sich seine erste Verurteilung wegen Drogenhandels zu 1 Jahr auf Bewährung eingefangen hatte.

Seine Chancen auf eine erneute Bewährung stehen damit äußerst schlecht, es droht nicht nur eine Verurteilung zu einer erheblichen unbedingten Freiheitsstrafe, sondern auch der Widerruf der Bewährung.

18. August 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-08-18 08:32:282016-08-31 11:00:23Untersuchungshaft für Flüchtling wg. Drogenhandels

Haftbefehl wegen Fahrraddiebstahls

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Kontrolle auf der Salzburger Autobahn brachte sie ans Licht: 11 Fahrräder, die in einem Transporter Richtung Balkan transportiert wurden. Die Polizei, die wohl manchmal ein Näschen hat, unterzog den Transporter einer Verdachtskontrolle und fand im Laderaum 11 teure und fast neue Mountainbikes.

Auf Befragen gaben der bulgarische Fahrer und sein Beifahrer an, die Fahrräder für ein paar Euros gekauft zu haben. Sie konnten sogar eine Quittung eines nordbayrischen Recyclinghofes über 1.710 Euro für den Kauf vorweisen. Da den Beamten erhebliche Zweifel kamen, – jedes Einzelne dieser Räder war fast neu und hatte einen Verkaufspreis von 1.000 bis 2.000 Euro, – stellten sie Transporter und Fahrräder sicher und nahmen die beiden Bulgaren fest.

Prompt stellte sich schon bei der ersten Abfrage heraus, dass die Hälfte der Räder in der Schweiz als gestohlen gemeldet waren. Der Staatsanwalt beantragte Haftbefehl, den der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München auch sofort gegen den Beifahrer (Verteidiger RA Florian Schneider) erließ. Der Fahrer hatte mehr Glück: Ihm konnte nicht nachgewiesen werden, dass er Kenntnis davon hatte, dass die Ware auf seiner Ladefläche heiß war. Er konnte gleich wieder nach Hause gehen.

Der Beifahrer muss sich noch etwas gedulden, er gilt zwar als vorbestraft, wird sich aber nun einem Termin am Schnellgericht stellen müssen, der in den nächsten zwei Wochen stattfinden wird. Dann kann aber auch er heimreisen.

16. August 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-08-16 16:01:302016-08-31 11:00:52Haftbefehl wegen Fahrraddiebstahls
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