• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

25-Jähriger verliert Fahrerlaubnis ohne Nachweis einer Trunkenheitsfahrt

Allgemein, Straßenverkehrsdelikte

Einem 25-jährigen Landwirt aus dem Dachauer Umland wurde im Oktober vom Amtsgericht die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem die Polizei mitten in der Nacht sein Auto total zerstört im Straßengraben und ihn selbst mit über 2 Promille in der Umgebung der Unfallstelle in einem Feld aufgefunden hatte. Bei der Inaugenscheinnahme des verunglückten Wagens des Beschuldigten fanden die Beamten jede Menge volle, halbvolle und leere Bierflaschen. Auf den ersten Blick also zunächst durchaus nachvollziehbar, daß die Polizei Verdacht geschöpft hat und gegen den Mann ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet hat. Denn natürlich schloß die Polizei messerscharf, der Mann sei sturzbetrunken Auto gefahren und nur deshalb im Straßengraben gelandet. Das Amtsgericht entzog dem Beschuldigten sofort nach dem Unfall den Führerschein und erließ gegen ihn inzwischen auch einen Strafbefehl mit einer Führerscheinentziehung und einer Sperrzeit von 18 Monaten.

Die Sache ist aber nur auf den ersten Blick klar, im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens stellen sich nämlich jede Menge Fragen, die nicht beantwortet wurden, und erweist sich die Beweislage als mehr als dünn! Eine Prüfung der Ermittlungsakte zeigt, dass es völlig unklar ist, ob der Mann tatsächlich betrunken Auto gefahren war oder zunächst (womöglich nur aufgrund von Müdigkeit oder Unaufmerksamkeit) den Unfall erlitten hatte und danach in seinem Auto Bier getrunken hatte, sich die Höhe Alkoholisierung also erst nach der Landung im Straßengraben zugezogen hatte. Es gibt nämlich keinerlei Zeugen für den Unfall selbst und deshalb auch keinerlei Feststellungen zum Unfallzeitpunkt. Gegen den Strafbefehl wurde daher von seinem Verteidiger RA Florian Schneider form- und fristgerecht Einspruch eingelegt, so daß der Strafbefehl nicht rechtskräftig wurde und nun über seine Sache vor Gericht verhandelt werden muß.

Der Landwirt selbst hatte sich bei der Polizei nicht geäußert, aufgrund seiner erheblichen Alkoholisierung wären auch keine nennenswerten Äußerungen am Unfallort von dem Mann aktenkundig gemacht worden und auch nicht verwertbar gewesen. Letztlich steht der Polizei nur ein unbeteiligter Zeuge zur Verfügung, der in der Nacht die Polizei gerufen hatte, als er im Vorbeifahren mitten in der Nacht das beschädigte Auto im Straßengraben gesehen hatte und angehalten hatte. Weder die Spuren am Unfallort, – also am Auto oder im Straßengraben, – noch bei den rechtsmedizinisch untersuchten Blutwerten lassen einen Rückschluß zu, wann der Beschuldigte den Unfall gebaut hat und wann er genau den Alkohol konsumiert hat. Nach Lage der Dinge wird er sich also berechtigte Hoffnung machen dürfen, seinen Führerschein bald zurückzubekommen und das Strafverfahren eingestellt zu kriegen, weil letztlich natürlich nur das Fahren unter Alkohol strafbar ist, nicht das Trinken im zerstörten Auto am Straßenrand.

22. Januar 2014/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2014-01-22 11:32:292015-02-05 11:23:2125-Jähriger verliert Fahrerlaubnis ohne Nachweis einer Trunkenheitsfahrt

Maßkrugschlägereien auf der Wiesn gehen nicht mehr ab ohne einschneidende Freiheitstrafen

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein 22-jährige Beamter auf Probe mit untadeligem Vorleben erhält vom Amtsgericht München eine Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung und muß nun um seinen Job fürchten: Das AG München hat am Mittwoch einen 22-Jährigen aus Dachau wegen einer sehr körperlichen Auseinandersetzung letztes Jahr auf der Wiesn verurteilt, wo der Mann einen anderen Wiesnbesucher mit seinem halb vollen Maßkrug ins Gesicht geschlagen hatte. Der Dachauer war selbst ganz erheblich unter Alkoholeinfluß stehend von einem ebenfalls alkoholisierten Tischnachbarn, einem 28-jährigen sehr kräftigen Spargelbauern, provoziert worden und hatte sich zunächst den Provokationen entziehen und woanders hinsetzen können. Allerdings hatte der Tischnachbar seine Ankündigung von kurz zuvor, er werde ihn schon noch erwischen, wahr gemacht und war dem Angeklagten an seinen neuen Sitzplatz gefolgt. Als er auf ihn zuging ging der Angeklagte in die Offensive, und schlug ihm seinen Maßkrug ins Gesicht.

Die Ermittlungen der Polizei hatten einige Zeugen sowohl aus den jeweiligen Begleiterkreisen der Beiden ergeben als auch gänzlich Unbeteiligte, die zwar den Maßkrugschlag bestätigten, aber auch die vorangegangenen Auseinandersetzungen. Dennoch hatte die Staatsanwaltschaft nur gegen den Dachauer Anklage wegen völlig grundlosen Angriffs mit einem Maßkrug und damit wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Der gänzlich vorstrafenfreie Angeklagte, ein Beamter auf Probe (Verteidiger RA Florian Schneider), hatte den Maßkrugschlag unumwunden eingeräumt, aber auch dargestellt, warum er angesichts des drohenden Angriffs des Spargelbauern keine Alternative zu seiner Handlungsweise gesehen hatte. Das Amtsgericht folgte dem jedoch nicht, monierte dafür aber die fehlende Entschuldigung beim Geschädigten und verurteilte den Angeklagten trotz der sehr geringen Verletzung (lediglich ein kleiner Cut über der Augenbraue) zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung, was bedeuten würde, dass Angeklagte gekündigt würde. Er muß nun in der Berufungsinstanz sein Glück weiter versuchen und hoffen, dass er hier ein milderes Urteil erhält.

19. Januar 2014/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2014-01-19 14:14:182014-08-19 14:14:26Maßkrugschlägereien auf der Wiesn gehen nicht mehr ab ohne einschneidende Freiheitstrafen

Furchtlos den Naziverbrechern die Stirn geboten: Generalstaatsanwalt Fritz Bauer

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Es gab sie doch: Die Männer, die nach Kriegsende nicht nur gehofft hatten, dass man all das Nazigrauen schnell vergißt und so bald als möglich Gras über die Sache wächst, die nach dem Kriegsende nicht einfach nur schnell wieder Karriere gemacht wie die vielen Mitläufer und kleinen und großen Nazis, sondern stattdessen an entscheidender Stelle gegen alle Widerstände bis hinauf zum Bundesgerichtshof den alten Nazis die Rechnungen präsentiert haben für ihre Grauen und ihre Beteiligungen an den millionenfachen Morden. Der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, am 16. Juli 1903 geboren in Stuttgart, 1930 jüngster Amtsrichter der Weimarer Republik und 1933 als Jude und homosexueller Jurist im KZ gesessen und damit dem Nazigrauen selbst in die Augen geschaut, unter dem Schutz des seinerzeitigen hessischen Ministerpräsidenten Georg August Zinn der namhafte Strafverfolger der Naziverbrechen in Deutschland, am 1. Juli 1968 verstorben mit nur 65 Jahren.

Die großen Auschwitzverfahren der 60er Jahre waren ebenso sein Verdienst wie der entscheidende Hinweis an die Israelis zur Verhaftung von Eichmann.

Im Jüdischen Museum in Frankfurt wird jetzt seiner gedacht: www.juedischesmuseum.de

 

 

19. Januar 2014/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2014-01-19 13:13:062020-01-28 12:02:09Furchtlos den Naziverbrechern die Stirn geboten: Generalstaatsanwalt Fritz Bauer

Anklage gegen drei Chilenen wegen zahlloser Taschendiebstählen in Deutschland und vor allem in der Münchner Altstadt

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts München I müssen sich seit Montag dieser Woche zwei Brüder von Anfang 30 und Ende 20 sowie eine dreiunddreißigjährige Frau, allesamt Chilenen, wegen des Vorwurfs des jahrelangen Bandendiebstahls verantworten. Die Drei sollen, so die Anklage, seit 2011 immer wieder von ihrem Wohnsitz in Barcelona aus nach Deutschland eingereist sein, um vor allem in München Taschen zu stehlen und sich auf diese Weise ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Ziel der Diebstähle waren vor allem das Bargeld, aber auch die Kreditkarten, mit denen die Drei, so der Vorwurf der Ermittler, dann an den Geldautomaten abgehoben haben sollen. In München soll das Hauptbetätigungsfeld der Viktualienmarkt gewesen sein, wo Münchener und Touristen während des Konsums von Essen und Getränken um ihre Taschen und Geldbörsen gebracht worden sein sollen. Infolge der nachfolgenden Abhebungsversuche an Geldautomaten konnten jedoch von der Polizei Fotos sichergestellt werden.

Letztes Januar schlugen die Ermittler zu, als die Drei gemeinsam in der Schrannenhalle eine Geldbörse zu entwenden versucht hatten und dabei erwischt wurden. Die Ermittlungen ergaben, dass einer der Drei als Haupttäter anzusehen ist und seit 2011 vielfach in Deutschland wegen Taschendiebstählen und betrügerischen Geldabhebereien an Geldautomaten verdächtig ist. Die beiden Anderen, sein Halbbruder und die Frau (Verteidiger RA Florian Schneider), sind dagegen nur als Nebenfiguren verdächtig, da sie den Hauptangeklagten nur ein Mal begleitet haben sollen.

Alle gingen sofort in Haft, wo sie sich nun seit einem Jahr befinden. Zu Beginn der Hauptverhandlung am Montag waren alle geständig. Bestritten wird von Ihnen lediglich der Vorwurf des gewerbsmäßigen Bandendiebstahls, da sie zu Dritt nur einmal unterwegs gewesen seien und da gleich verhaftet wurden. Da die Beweislage für ein bandenmäßigen Vorgehen äußerst dünn ist und sie in der Tat nur letztes Jahr im Januar zu dritt erwischt wurden droht ihnen nur eine Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangenen Diebstahls, was angesichts eines geschlagenen Jahres in Untersuchungshaft dazu führen kann, dass die beiden Nebentäter mit der Urteilsverkündung ihre Freiheit wiedererlangen werden. Der Haupttäter wird mit nahezu vier Jahren Haft rechnen müssen.

13. Januar 2014/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2014-01-13 11:31:102015-01-27 14:00:05Anklage gegen drei Chilenen wegen zahlloser Taschendiebstählen in Deutschland und vor allem in der Münchner Altstadt

StA stellt Verfahren wegen Unfallflucht gegen Münchner ein

Allgemein, Straßenverkehrsdelikte

Ein dreißigjähriger Münchner griechischer Abstammung bekam kurz nach Neujahr von seinem Verteidiger (RA Florian Schneider) eine besonders erfreuliche Nachricht: Die Staatsanwaltschaft München I stellt das Strafverfahren gegen ihn wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort mangels Tatnachweis ein. Dem Gebäudereiniger war von der Polizei vorgeworfen worden, im vergangenen September in Moosach mit einem Leihfahrzeug einer Autovermietung in Moosach beim Parken ein anderes Fahrzeug gerammt zu haben und sich dann unerlaubt entfernt zu haben. Ein unbeteiligter Zeuge am Straßenrand wollte bemerkt haben, dass ein dunkles Auto (mehr hatte der Zeuge nicht angeben können) kurz vor Mitternacht so ungeschickt eingelenkt worden war, dass es gegen die linke vordere Ecke eines Renault Scénic gekracht war. Der Zeuge recherchierte und fand in der Nähe der Unfallstelle ein an der Seite beschädigtes Fahrzeug, das von dem Beschuldigten als Leihwagen angemietet worden war.

Der Beschuldigte war daher sofort von der Polizei aufgesucht worden und zu dem Vorwurf befragt worden. Er gab an, zu dem betreffenden Zeitpunkt mit dem Wagen gar nicht gefahren zu sein, sondern in Griechenland gewesen zu sein. Die Polizei sicherte daraufhin die Spuren an beiden Fahrzeugen und überprüfte, inwieweit es eine sogenannte Schadenskorrespondenz zwischen den beiden Fahrzeugen gab. Bei der Spurensicherung stellte sich bereits heraus, dass zwar beide Fahrzeuge beschädigt waren, – der Renault links vorne, der Ford-Leihwagen rechts hinten, dass aber keinerlei Lackübertragung an das jeweils andere Fahrzeug stattgefunden hatte. Auffallend war nach Aktenlage, dass der Zeuge am Straßenrand ja schließlich gar kein Kennzeichen hatte angeben können, sondern lediglich eine ungefähre Beschreibung des vermeintlichen Tatfahrzeuges und dann der Ehemann der Besitzerin des geschädigten Renault Scénic auf eigene Faust in der Umgebung nach Autos gesucht hatte und dabei der Polizei den Hinweis auf den Leihwagen gegeben hatte. Die Beweise waren also eher als dünn und dürftig anzusehen gewesen und hatten letztlich nur mit dem Verdacht des Zeugen sowie des Ehemannes der Autobesitzerin zu tun!

Damit war klar, dass angesichts dieser ungenauen Beweislage keinerlei Tatnachweis würde zu führen sein: Der sogenannte Zeuge hatte weder ein Kennzeichen noch eine Beschreibung des Fahrers des von ihm beobachteten Tatfahrzeuges und eine Übereinstimmung der Schäden an beiden Fahrzeugen liess sich nicht mit Gewissheit feststellen. Damit blieb der Staatsanwaltschaft München I nichts mehr Anderes übrig, als das Ermittlungsverfahren einzustellen.

13. Januar 2014/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2014-01-13 11:30:422015-01-27 14:00:43StA stellt Verfahren wegen Unfallflucht gegen Münchner ein
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen