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Aussagebereitschaft bei der Polizei zahlt sich oft nicht aus

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der Versuch eines 27-jährigen Mannes, in einem Münchener Kaufhaus ein teures Parfüm für seine Freundin zu entwenden, führte nicht nur zum Scheitern, sondern auch direkt in die Untersuchungshaft in der JVA München-Stadelheim. Der Rumäne hatte vor zwei Wochen das Kaufhaus mit der Absicht betreten, ein Parfüm im Wert von Euro 65 zu klauen. Hierzu hatte er sich mit Alufolie ausgerüstet, die dazu dienen sollte, die Alarmanlage am Ausgang zu überlisten: Das in Alufolie gewickelte Diebesgut hätte von den Alarmmeldern an den Türen nicht entdeckt werden können. Dummerweise wurde er noch vorher ertappt und von der Polizei vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft München beantragte beim Amtsgericht München den Erlaß eines Haftbefehls, den der Ermittlungsrichter dann dem Mann eröffnete. Seitdem sitzt der Beschuldigte in Stadelheim ein. Zwei Wochen nach seiner Inhaftierung wurde ihm als Verteidiger RA Florian Schneider beigeordnet.

Der Umstand, dass der Beschuldigte bei seiner Verhaftung nicht verteidigt war und er gerade als Ausländer keine Kenntnis von seinen Rechten bei der Polizei hatte, führte dazu, dass er einen folgenreichen Fehler machte: Bei einer sofort durchgeführten Vernehmung hatte er sich nämlich dazu verleiten lassen, nicht, wie es sein Recht gewesen wäre, die Klappe zu halten und zu schweigen zum Tatvorwurf, sondern unumwunden seinen Plan einzuräumen und seinen gescheiterten Diebstahlsversuch zugegeben. Wie in den meisten Fällen redete er sich um Kopf und Kragen, seine Hoffnung erfüllte sich dagegen nicht, denn er bekam für sein Geständnis nichts, er wanderte ein. Unglücklicherweise hatte er sich mit seiner Aussage erheblich selbst belastet und sich einer effektiven Verteidigung selbst begeben. Alle Erfahrung zeigt, man hält bei einer polizeilichen Vernehmung besser den Mund!

Als Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland hatte der Beschuldigte nämlich nicht die geringste Chance auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls, sondern muß realistischerweise damit rechnen, bis zur Hauptverhandlung in geschätzt drei bis vier Monaten in Untersuchungshaft verbringen zu müssen. Erst hier kann er dann darauf hoffen, dass sich seine unumwundene Offenheit bei seiner Verhaftung auszahlen wird: Da er nicht vorbestraft ist kann er nämlich wenigstens dann mit einer Haftentlassung aufgrund einer Bewährungsstrafe rechnen.

27. August 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-08-27 11:25:342015-01-27 14:46:44Aussagebereitschaft bei der Polizei zahlt sich oft nicht aus

AG München erläßt gegen Diebstahlsverdächtigen Haftbefehl nur wegen fehlenden Wohnsitzes

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Das Amtsgericht München hat gegen einen etwa 30-jährigen Münchner Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen, dem nichts Anderes zur Last liegt, als dass er verdächtig ist, vor längerer Zeit an zwei Diebstählen beteiligt gewesen zu sein. Dies befremdet auf den ersten Blick, zumal der Mann nur geringfügig vorbestraft ist und ein geregeltes bürgerliches Leben mit fester Arbeitsstelle und Lebensgefährtin führt. Von der Ausgangssituation her also eigentlich eher ungewöhnlich, auch ist der Wert des in Rede stehenden Diebesgutes gering und es ist noch gar nicht ganz sicher, dass der Mann an den beiden Taten beteiligt war. Einziges Indiz ist eine Fingerspur, die man dem Beschuldigten zuordnen kann. Der Mann wurde ungeachtet seines Protestes letzten Freitag in der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München festgesetzt und Sonntagabend nach Stadelheim verbracht, wo er nun einsitzt. Denn auch der Ermittlungsrichter, dem der Beschuldigte am Samstagvormittag vorgeführt worden war, ließ ihn nicht frei.

Der Ermittlungsrichter hatte schon vor Monaten den Haftbefehl erlassen, letztlich nur mit der Begründung, dass der Beschuldigte nirgendwo fest angemeldet war, – auch wenn er jeden Tag einer festen Arbeit nachgeht. Alleine wegen des fehlenden festen Wohnsitzes war Fluchtgefahr bejaht worden.

Der Beschuldigte hatte die Sache bei seiner Verhaftung am Freitag viel zu leicht genommen und war davon ausgegangen, dass sich alles leicht aufklären lassen würde. Deshalb hatten weder er noch seine Freundin sich zunächst um einen Anwalt gekümmert, was sich bei der Haftbefehlseröffnung am Samstag als schwerer Fehler herausstellte. Denn erst als auch der Haftrichter am Samstagvormittag im Münchner Polizeipräsidium ihn nicht aus der Haft entlassen hatte war ihm der Ernst der Sache klar geworden. Nun muß er sich etwa ein bis zwei Wochen gedulden, bis sein Verteidiger (RA Florian Schneider) beim Amtsgericht einen Termin zur Haftprüfung bekommen hat, bei dem der Beschuldigte nachweisen kann, dass er bei der Schwester seiner Freundin Wohnsitz nehmen und sich anmelden kann.

6. August 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-08-06 11:25:142015-01-27 14:47:18AG München erläßt gegen Diebstahlsverdächtigen Haftbefehl nur wegen fehlenden Wohnsitzes

200 Euro Geldstrafe für Einsteigen in Supermarkt-Müllraum

Allgemein, Eigentumsdelikte

Letzte Woche haben drei Münchner Studenten (2x Lehramt und 1 angehender Ingenieur, – Verteidiger RA Florian Schneider) Post vom Amtsgericht München erhalten mit wenig erfreulichem Inhalt: Das Gericht hatte auf Antrag der Münchner Staatsanwaltschaft gegen die Drei Strafbefehle wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs mit einer Geldstrafe von jeweils 20 Tagessätzen a Euro 10 und damit über Euro 200 erlassen. Die 3 Studenten waren Anfang des Jahres mitten in der Nacht in den Müllraum eines Münchner Supermarktes eingestiegen, der lediglich mit einer unversperrten Türe gesichert war. Die Studenten waren (und sind) der Auffassung, dass in Deutschland viel zu viel weggeworfen wird, denn die Ware, die im Müll landet, muß durchaus nicht verdorben, sondern, – gerade was Obst und Gemüse angeht, – kann einfach nur nicht mehr so schön sein wie ganz frische Ware oder das Verfallsdatum erreicht haben, ohne aber deshalb schon kaputt zu sein.

Um diesen wenig positiven Auswirkungen der Konsumgesellschaft entgegen zu steuern und auch, weil sie selbst sparen müssen, wurden sie aktiv und stiegen nachts in einen Müllcontainer, um sich die verwertbaren Waren herauszuholen. Viel fanden sie nicht, denn ihr Eindringen war über die Videoüberwachung bemerkt worden und die Polizei verhinderte durch ihr schnelles und entschlossenes Auftreten Schlimmeres.

Da der Supermarkt bei einem persönlichen Besuch der 3 am nächsten Tag direkt beim Filialleiter nicht mit sich reden ließ und Strafantrag stellte mußte die Justiz tätig werden. Denn unbestreitbar haben die Studenten den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt. Richtigerweise gehen aber weder Staatsanwaltschaft noch Amtsgericht von einem Versuch des Diebstahls aus, da die Waren wegen ihres Platzes im Müll völlig wertlos waren. Da die Schuld der 3 angesichts ihres Idealismus als gering anzusehen ist soll nun versucht werden, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

2. August 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-08-02 11:24:082015-01-27 14:49:02200 Euro Geldstrafe für Einsteigen in Supermarkt-Müllraum

7 bis 9 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für 3 Türken wegen Schlägerei im Westend

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein sehr lauter Abend im Spätsommer letzten Jahres im Münchner Westend endete so richtig erst am Montagnachmittag vor dem Amtsgericht München, als drei Türken zwischen 30 und 40 wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen zwischen 7 und 9 Monaten verurteilt wurden. Die 3, die sich erst damals in einer Kneipe kennengelernt hatten und gemeinsam Raki getrunken hatten, waren infolge eines lautstarken Streits mit dem Wirt vor der Türe einer Gaststätte um 3 Uhr morgens mit einem etwa 50-jährigen Anwohner zusammengerumpelt, der sich zunächst aus dem Fenster seiner Wohnung über ihren Krach beschwert hatte. Als das nix geholfen hatte und seine Versuche unter Einsatz von Beleidigungen („Scheißtürken“) nur auf entsprechend laute und aggressive Antworten gestoßen waren war der Anwohner auf die Straße herunter gekommen und von einem der Dreien mit einem so kräftigen Fautschlag bedient worden, dass er Sternchen sah und den Rückzug nach Hause antrat. Ein anderer Nachbar rief die Polizei.

Die kam sofort, hatte allerdings zunächst einige Schwierigkeit, den Täter zu ermitteln, da die inzwischen mit dem Taxi zur nächsten Kneipe weiterzogen waren. Über den Taxifahrer gelang dann allerdings die Ermittlung der Drei, die daraufhin eine Anklage wegen gemeinschaftlicher und damit gefährlicher Körperverletzung bekamen.

In der Hauptverhandlung war der Schläger sofort geständig, die anderen Beiden bestritten jedoch, auch nur das allergeringste mit dem Faustschlag zu tun gehabt zu haben. Das Gericht glaubte jedoch nicht ihnen, sondern dem Anwohner, der behauptet hatte, 2 hätten ihn bedrängt und festgehalten und einer habe ihn geschlagen. Wer was gemacht haben soll hatte der Zeuge nicht mehr sagen können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

1. August 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-08-01 11:23:402015-01-27 14:50:447 bis 9 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für 3 Türken wegen Schlägerei im Westend
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