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3.600 Euro Geldstrafe für Fausthieb und Kopfstoß

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht München hatte am Dienstag über einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft München I gegen einen etwa 30-jährigen Münchner zu verhandeln, der dem Mann vor etwa 2 Monaten zugestellt worden war und gegen den der Mann über seinen Verteidiger (RA Florian Schneider) rechtzeitig, – also innerhalb von 2 Wochen ab der Zustellung an ihn, – Einspruch eingelegt hatte. Der Tatvorwurf lautete, dass der Angeklagte auf einer Ü30-Party vor einigen Monaten einen alten Bekannten aus seiner früheren Schule zunächst immer wieder kleine Boxhiebe dann plötzlich einen Kopfstoß und einen Faustschlag versetzt habe. Dabei habe er ihm regelrecht ein Veilchen geschlagen. Weder der Angeklagte noch sein Opfer konnten sagen, warum das passiert war, da es keinerlei Streit vorher gegeben habe und man eigentlich in einer lustigen Gruppe miteinander unterwegs gewesen sei. Die einzige Erklärung fand sich schließlich in der heftigen Alkoholisierung des Angeklagten, der jede Menge Bier und Schnaps intus hatte

Der Angeklagte war nicht zum ersten Mal auffällig in dieser Weise: 7 Jahre zuvor hatte der Trockenbauer sich schon einmal eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung eingefangen, als er sich sternhagelvoll geprügelt hatte. Er hatte diese Bewährung jedoch erfolgreich durchgestanden und war seitdem nicht mehr auffällig geworden.

Das Amtsgericht hielt ihm zugute, dass er sich nach eingetretener Ernüchterung eine Woche später sofort und von sich aus bei dem Opfer entschuldigt hatte und damit ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich vorlag. Wegen der Heftigkeit der Schläge war aber an eine Einstellung nicht zu denken, so dass schließlich eine sehr moderate Geldstrafe von 120 Tagessätzen a Euro 30 herauskam.

30. Juli 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-07-30 11:23:192015-02-05 11:02:073.600 Euro Geldstrafe für Fausthieb und Kopfstoß

Freispruch am Amtsgericht Erding wegen des Vorwurfs des Raubs

Allgemein, Eigentumsdelikte, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein etwa fünfzigjähriger Angeklagter aus Erding (Verteidiger RA Florian Schneider) konnte am Mittwochabend nach langer Zeit endlich wieder mal richtig durchatmen: Das bis dato eineinhalb Jahre dauernde Strafverfahren gegen ihn wegen des Verdachts des Raubs und der vorsätzlichen Körperverletzung endete mit einem Freispruch. Dem russischstämmigen Mann war vorgeworfen worden, Anfang letzten Jahres nach dem Konsum von viel Alkohol zusammen mit anderen Russen seinen knapp 30-jährigen Begleiter verprügelt und bei dieser Gelegenheit gleich auch noch beraubt zu haben. Beide Beteiligte waren nach dem Vorfall zunächst nach Hause gegangen. Erst da wurde von der Mutter des Jüngeren der Beiden die Polizei gerufen, die sofort gegen den Älteren der Beiden ein Strafverfahren einleitete. Der Jüngere hatte nämlich behauptet, der Ältere hätte ihn grundlos verprügelt und ihm auch noch seine Uhr geraubt. Da er jede Menge Prellungen und Schürfwunden hatte und ziemlich lädiert wirkte glaubte ihm die Polizei

Zudem hatte die Polizei die Angaben des 30-Jährigen bezüglich der Uhr sofort überprüft und war gleich nach der Aussage zu dem Älteren gefahren, – der in der Nachbarschaft wohnte, – und hatte prompt die Uhr in der Tasche des Älteren gefunden. Das war Anlaß genug, den Älteren wegen Raubes zu verdächtigen, auch wenn sich bereits bei den Aussagen zeigte, dass der Junge wenig zum Tathergang hatte berichten können.

Im Grunde ist dies ein Beispiel dafür, wie schnell man unschuldig Opfer eines Ermittlungsverfahrens werden kann: Wie sich nämlich in der Hauptverhandlung zeigte hatte das vermeintliche Opfer nicht die geringste Erinnerung daran, wie es zu seinen Verletzungen und zu der Uhr in der Tasche seines Kontrahenten gekommen war, andererseits aber 2,5 Promille Blutalkoholkonzentration kurz nach dem Vorfall. Der Angeklagte andererseits hatte eine sehr präzise und vor allem sehr gut nachvollziehbare Erklärung für das Ganze und berichtete zum Beispiel, dass das stockbesoffene sog. Opfer ihm während der Sauftour die Uhr zur Verwahrung gegeben hatte, da das Armband kaputt gegangen war und er selbst keine Jackentasche hatte. Da man sich schon seit Jahrzehnten und schon über die Eltern kannte hatte das sog. Opfer die Uhr dem Älteren eigenhändig anvertraut, von einem Raub also keine Rede! Dem Staatsanwalt selbst blieb dann nix mehr Anderes übrig, als selbst Freispruch zu beantragen, das Amtsgericht konnte dem nur noch folgen.

29. Juli 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-07-29 11:22:562015-01-27 14:52:13Freispruch am Amtsgericht Erding wegen des Vorwurfs des Raubs

6 Monate auf Bewährung für versuchten Wohnungseinbruch

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der Strafrichter am Amtsgericht München hatte am Montagnachmittag mit zwei von drei Angeklagten aus Rumänien auf der Anklagebank ein Einsehen: Die 3 Männer aus der Umgebung von Bukarest hatten sich einer Anklage der Staatsanwaltschaft München wegen des Vorwurfes des versuchten Einbruchs in eine Wohnung im Münchner Lehel im Februar diesen Jahres zu verantworten. Sie seien kurz zuvor nach München gekommen, weil sie eine Arbeit auf einer Baustelle in Aussicht gehabt hätten. Als sie in München angekommen seien hätte sich diese Arbeit jedoch als Luftnummer herausgestellt. Da das Geld nur für die Reise nach Deutschland gereicht habe und sie den Aufenthalt in München sowie die Rückreise nach Hause erst noch hätten verdienen müssen, was ja nun aber nicht möglich gewesen sei, hätten sei nach eigenem Eingeständnis keinen anderen Weg mehr gesehen, als einen Einbruch zu versuchen, um wieder an Geld zu kommen. Da sie keine Erfahrung damit hatten und das Schloß zu stabil war scheiterten sie.

Direkt vor dem Haus wurden sie von der Polizei festgenommen und landeten alle Drei in Stadelheim. Dort verbrachten sie bis zur Verhandlung insgesamt viereinhalb Monate Untersuchungshaft. In der Hauptverhandlung zeigten sie sich geständig und schuldeinsichtig, was dazu führte, dass der Richter mit sich reden ließ und zwei der drei Angeklagten mit einer kurzen Bewährung nach Hause entließ.

Damit hatten 2 der Angeklagten eine Menge Glück: Obwohl alle Drei nicht vorbestraft waren, die Sache im Versuchsstadium stecken geblieben war und auch der Schaden an der Türe mit Euro 200 sehr überschaubar geblieben war zeigen gerade bayerische Gerichte sonst sehr wenig Nachsicht mit derartig gemeinschaftlich begangenen Straftaten. Der dritte im Bunde, der zugleich der Älteste von ihnen war und die glorreiche Idee zu dem Einbruch gehabt hatte, bekam dies zu spüren: Er muß für ein Jahr und 3 Monate ins Gefängnis, – ohne Bewährung.

29. Juli 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-07-29 11:22:352015-01-28 17:00:086 Monate auf Bewährung für versuchten Wohnungseinbruch

10 Angeklagte aus Polen erhalten für schweren Diebstahl teilweise Bewährungen

Allgemein, Eigentumsdelikte

Vor der 1. Strafkammer des Landgerichts München I hatten sich seit Juni über mehrere Verhandlungstage hinweg insgesamt 10 Angeklagte aus Polen wegen des Vorwurfs des schweren Bandendiebstahls zu verantworten. den teilweise noch recht jungen Männern war vorgeworfen worden, letztes Jahr insgesamt fünfmal aus Polen eingereist zu sein, um aus Kiesgruben in Bayern Kupferkabel zu stehlen, die dort als Starkstromkabel zum Betrieb der Kiesbagger benötigt worden sind. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II sollen die Angeklagten hochgradig organisiert vorgegangen sein und einen enormen Schaden verursacht haben: Den teilweise nicht versicherten Kiesgrubenbesitzer sind Schäden von mehr als Euro 50.000 entstanden, auf denen sie sitzen bleiben werden. Aufgeflogen sind die 10 durch die Überwachung von 2 Handys aus ihrer Gruppe, was zur Verhaftung nach dem 5. Diebstahl in der Nähe von Ebersberg im September 2012 führte. Alle Beteiligten gingen sofort in Untersuchungshaft.

Wegen der Vorgehensweise hatte Staatsanwaltschaft München II die Taten als schweren Bandendiebstahl gewertet und zur Großen Strafkammer am Landgericht München II angeklagt. Wegen des Strafrahmens von 1 bis 10 Jahre hatten die Angeklagten allesamt mit mehrjährigen Haftstrafen zu rechnen und hatten sich deshalb alle bis zum Ende der Hauptverhandlung im Juli und damit fast 10 Monate ohne Ausnahme in Untersuchungshaft befunden.

In der mehrtägigen Hauptverhandlung räumten fast alle der teilweise noch jungen Angeklagten die Diebstähle ein: Sie seien in ihrer Heimatgemeinde angesprochen worden, ob sie schnelles Geld verdienen wollten. Da fast alle der 10 Angeklagten in Polen arbeitslos waren und Familien mit Kindern zu versorgen hatten waren sie auf die Angebote eingegangen, zumal der Verkauf des Kupfers angesichts der derzeitigen Rohstoffpreise äußerst lukrativ war. Wegen ihrer Geständnisse und der recht langen Untersuchungshaft kamen diejenigen, die nur an 1 oder an 2 Diebstählen beteiligt waren, mit Bewährungen davon, alle Anderen bleiben in Haft, sie bekamen Freiheitsstrafen von bis zu 4 Jahren. da alle angesichts der Höchststrafe von 10 Jahren mit höheren Strafen gerechnet hatten nahmen sie ihre Urteile sofort gerne an. Sie werden nun den größten Teil ihrer Haftstrafen in Bayern absitzen müssen und spätestens nach der Verbüßung von 2/3 der Strafen nach Polen abgeschoben werden.

17. Juli 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-07-17 11:22:072015-01-28 17:02:2110 Angeklagte aus Polen erhalten für schweren Diebstahl teilweise Bewährungen

Drohender Bewährungswiderruf wegen Verstosses gegen Weisungen

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Ein etwa Fünfundzwanzigjähriger aus dem Münchner Umland hatte diese Woche einen unangenehmen Termin vor dem Münchner Amtsgericht wahrzunehmen: Das Gericht hatte ihm eine Ladung zur Anhörung im Rahmen eines Bewährungswiderrufsverfahrens geschickt. Wie sich bei der Einsicht in das Bewährungsheft durch den Verteidiger (RA Florian Schneider) vor dem Anhörungstermin herausstellte hatte die Staatsanwaltschaft beantragt, die Bewährung aus dem Vorjahr zu widerrufen, da der Verurteilte nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft seinen Auflagen nicht nachgekommen war und damit gegen Weisungen eines Bewährungsbeschlusses verstoßen hatte. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches kann dies bedeuten, dass das Gericht, das die Bewährungsüberwachung führt, die Bewährung widerruft und den Verurteilten ins Gefängnis schickt. Der Mann, von Beruf Koch, hatte sich im Vorjahr bei einem anderen Gericht im Oberland eine Freiheitsstrafe zur Bewährung eingefangen mit der Auflage, Therapie zu machen.

Da diese Bewährung aus 2012 schon die insgesamt dritte war, die sich der Mann nacheinander eingefangen hatte, und die Verhängung einer unbedingten Freiheitsstrafe jedesmal mit dem Argument hatte abgewendet werden können, dass der Angeklagte ausdrücklich therapiewillig sei, hatte der letztjährige Amtsrichter dem Angeklagten ausdrücklich auferlegt, eine stationäre Therapie in Haar erfolgreich abzuschließen und dann anschließend eine ambulante Alkoholtherapie zu machen. Gleichzeitig hatte er ihn dringend darauf hingewiesen, dass er seine inzwischen insgesamt drei Bewährungen im Knast würde absitzen müssen, sollte er diese Auflage nicht erfüllen.

Der Mann war dem nachgekommen und hatte zunächst seinen stationären Aufenthalt in Haar erfolgreich beendet. Auch die ambulante Therapie hatte er im Anschluß daran angefangen, jedoch unvermittelt abgebrochen, da er nicht mehr wußte, wie er seine Ausbildung zum Koch und die Therapie unter einen Hut kriegen konnte. Da er dem Bewährungsgericht in München den Abbruch der Therapie nicht mitgeteilt hatte lag somit ein klarer Verstoß gegen die Weisungen aus dem Urteil vom letzten Jahr vor. Der Widerruf der Bewährungen, um die so lange gekämpft worden war, konnte schließlich dadurch abgewendet werden, dass der Verurteilte dem Amtsgericht plausibel machte, dass er seine Therapie fortsetzen wolle. Das Gericht wies den Mann daher an, sich sofort um eine neue Therapie zu kümmern. Er muß nun binnen zwei Monaten nachweisen, dass er seine ambulante Therapie wiederaufgenommen hat, andernfalls wird die Bewährung endgültig widerrufen.

17. Juli 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-07-17 11:21:402020-01-28 12:02:48Drohender Bewährungswiderruf wegen Verstosses gegen Weisungen

2 Jahre Haft für Autodiebstahl

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straßenverkehrsdelikte

Vor der Berufungskammer des Landgerichts München I mußte sich am Freitag ein junger Pole wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Autodiebstahls in München im letzten Jahr verantworten. Der Mann war letztes Jahr in Tschechien verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert worden, nachdem er in München einen fast neuen BMW X5 gestohlen und in einer wilden Verfolgungsfahrt mit der Polizei nach Polen zu bringen versucht hatte. Nachdem es gelungen war, ihn in Tschechien an einer Straßensperre zum Stehen zu bringen und zu verhaften, war er im September nach Bayern ausgeliefert und in U’haft genommen worden. Seitdem sitzt er in der JVA und wurde im Frühjahr vom Amtsgericht München wegen Autodiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatten sowohl der Pole als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt: Der Angeklagte wollte nach der langen U’haft eine Bewährung, die StA dagegen eine längere Haftstrafe, mindestens 2 Jahre und 6 Monate.

In der Berufungsverhandlung am Freitag wurde schnell klar, dass weder die Staatsanwaltschaft noch der Angeklagte ihre Wünsche, – die gewissermaßen ja Maximalvorstellungen waren, – würden realisieren können. Im Wege eines Rechtsgespräch wurde daraufhin vereinbart, dass der Angeklagte zwar keine Bewährung bekommt, die Staatsanwaltschaft aber dafür mit einer Reduzierung des Urteil des Amtsgerichts auf maximal 2 Jahre ohne Bewährung einverstanden ist.

Der Angeklagte hatte zwar sehr darauf gehofft, nach insgesamt einem Jahr in Haft, – er war vor seiner Auslieferung nach Deutschland schon in Tschechien in Haft gesessen, – endlich nach Hause fahren zu dürfen. Da ihm aber dieses Jahr Abschiebe- bzw. Untersuchungshaft in vollem Umfang angerechnet werden wird auf seine Strafhaftzeit hat er jetzt eine konkrete Aussicht, in 4 Monaten den Rest seiner Strafe zur Bewährung ausgesetzt zu bekommen und schon im November nach Hause fahren zu dürfen. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig, so dass der Angeklagte sofort in den Strafvollzug in einer anderen JVA wechseln kann, der deutlich angenehmer ist als die Untersuchungshaft in Stadelheim.

13. Juli 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-07-13 18:00:202015-01-28 17:09:042 Jahre Haft für Autodiebstahl
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