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Auslieferung bei Schleuserei

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Strafvollzug

Ein gut dreißigjähriger Kurde aus München (verteidigt von RA Florian Schneider) fand sich in den letzten Wochen unversehens in der Justizvollzugsanstalt München in Auslieferungshaft wieder: die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht München hatte einen Haftbefehl sowie ein Auslieferungsersuchen des italienischen Justizministeriums vorliegen, ausweislich dessen der Kurde von der italienischen Staatsanwaltschaft beschuldigt wird, Mitglied einer professionellen Schleuserbande und damit einer kriminellen Vereinigung zu sein. Da die Schleusertätigkeit in Italien statt gefunden haben soll, – er also kurdische Landsleute über Griechenland und Italien nach Europa eingeschleust haben soll, – wird dieser Fall von Italien verfolgt. Obwohl der Kurde seit vielen Jahren in Deutschland lebt, hier Familie und Arbeit hat, wurde er vom Ermittlungsrichter in Auslieferungshaft genommen.

Auslieferungsersuchen bezüglich eines in Deutschland lebenden Ausländers werden von den deutschen Gerichten regelmäßig positiv verbeschieden und vollzogen, sofern das Ersuchen von einem anderen EU-Staat stammt und gewährleistet ist, daß die Menschenrechte und deutsche Strafprozeßgrundsätze beachtet werden, was bei Italien fraglos der Fall ist.

Etwas anderes würde bei einem Auslieferungsersuchen eines Staates wie Iran zB gelten, wo Auslieferungen regelmäßig Bedenken begegnen, ob die Menschenrechte beachtet werden.

9. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-09 16:56:432015-03-23 21:29:11Auslieferung bei Schleuserei

Unterbringung eines Jugendlichen in Psychiatrie wegen Totschlags

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen das Leben

Ein 19-jähriger Schüler stand diese Woche vor der Jugendkammer des Landgerichts München II wegen des Vorwurfs des Totschlags: Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München II hatte ihm vorgeworfen, am 09.01.11 den 48-jährigen Lebensgefährten seiner Mutter durch einen Messerstich direkt in den Hals getötet zu haben. Der Jugendliche hatte angegeben, dies deshalb getan zu haben, da er seine Mutter davor habe bewahren wollen, dass ihr Freund sie töte. Im Rahmen seiner Begutachtung durch einen psychiatrischen Sachverständigen stellte sich dann heraus, dass der Angeklagte an Wahnvorstellungen bedingt durch seine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie leidet.

Nach diesen Feststellungen des Gutachters ist Angeklagte damit schuldunfähig, da ihm die nötige Einsichtsfähigkeit in sein Handeln fehlt, er also gar nicht ermessen kann, was er da getan hat.

Das bedeutet, dass der Angeklagte schuldunfähig ist im Sinne des 20 StGB und damit auch nicht verurteilt werden kann. Er müsste also eigentlich freigesprochen werden, gäbe es nicht die Möglichkeit, ihn unterzubringen in einer psychiatrischen Anstalt. Dies hat die Jugendkammer hier getan. Der Angeklagte wird nun auf lange Zeit, das heißt, bis zu seiner vollen Genesung, sein weiteres Leben im psychiatrischen Krankenhaus führen müssen.

8. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-08 16:53:542015-03-20 12:54:51Unterbringung eines Jugendlichen in Psychiatrie wegen Totschlags

Bewährung für jahrelanges Mißhandeln der Ehefrau

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Vor dem Amtsgericht Dachau hatte sich soeben ein 38-jähriger Tunesier zu verantworten, dem die Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen hatte, seine Ehefrau zwei Jahre lang in allen Varianten mißhandelt zu haben: Nach der Überzeugung des Amtsgerichts Dachau hatte er sie bedroht, beleidigt, geschlagen, gewürgt und schließlich gar mit einem Messer verletzt. Die Misshandlungen sollen 2008 begonnen und zwei Jahre lang angedauert haben, bis die Ehefrau ins Frauenhaus flüchtete und ihre Freunde, – nicht sie selbst, – Anzeige gegen den Angeklagten erstatteten. Das Amtsgericht Dachau verhängte gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ausreden muß er eine Zahlung über Euro 1.200 an das Frauenhaus erstatten und darf während der Bewährungszeit von 5 Jahren keinerlei Kontakt zu seiner Frau aufnehmen.

Der Angeklagte ist vielfach vorbestraft quer durch das Strafgesetzbuch. Seine Rettung war wohl alleine sein komplettes Geständnis, mit dem er alle Vorwürfe ohne Vorbehalt einräumte.

Erstaunlicherweise hatte schon die Staatsanwaltschaft von sich aus eine Bewährung beantragt. Verwunderlich deshalb, weil die hohe Anzahl an Vorstrafen quer durchs Gesetzbuch eine Bewährung als eher unwahrscheinlich erscheinen lassen.

7. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-07 16:53:342015-02-01 12:25:48Bewährung für jahrelanges Mißhandeln der Ehefrau

Bewährung für Messerattacke

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Letzte Woche hatte sich vor dem Starnberger Amtsgericht ein 47-jähriger Discobetreiber wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft München II hatte ihm vorgeworfen, vor fast genau einem Jahr als Besitzer einer Disco in Krailling einen 19-jährigen Gast mit einem Messer verletzt haben: Der Angeklagte hatte stark betrunken Ärger mit seinen Gästen bekommen, die sich zu laut vor seinem Lokal aufgehalten hatten. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts war der Angeklagte in sein Lokal zurückgekehrt und hatte ein Messer geholt, weil er den Eindruck gewonnen hatte, daß die Sache aus dem Ruder laufen werde. Ohne eine gegenwärtige Notwehrlage hatte er, – anstatt die Polizei zu rufen, – das 19-jährige Opfer mit dem Messer angegriffen und in den Arm gestochen, als er von diesem einen Tritt bekommen hatte.

Der Angeklagte war geständig und räumte seine Tätlichkeit ein. Nach den Feststellungen des Gerichts war er zudem bereits insofern vorab bestraft worden, als er aufgrund des Vorfalles seine Konzession als Discothekenbetreiber verloren hatte.

Die Strafrichterin am Amtsgericht Starnberg verurteilte ihn daraufhin wegen gefährlicher Körperverletzung und verhängte gegen ihn eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung sowie eine geringfügige Geldauflage von Euro 1.200 an einen Verein. Das Amtsgericht war damit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben. Nach dem Gesetz reicht der Strafrahmen bei der gefährlichen Körperverletzung von 6 Monaten bis 10 Jahre.

6. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-06 16:55:402015-02-01 12:27:52Bewährung für Messerattacke

MPU auch bei Alkohol auf dem Rad

Straßenverkehrsdelikte

Am Samstagnachmittag wurde bei Geretsried ein stark verkehrsunsicherer Radfahrer von der Polizei angehalten und kontrolliert. Bei der Atemalkoholkontrolle stellte die Polizei daraufhin etwa drei Promille fest.

Auch beim Radfahren ist eine Alkoholisierung von mehr als derzeit noch 1,6 Promille nicht erlaubt. Der beschuldigte Radfahrer wird sich daher einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr stellen müssen.

Da die Staatsanwaltschaft die Führerscheinstelle von dieser Straftat in Kenntnis setzen wird muß der Beschuldigte auch damit rechnen, daß die Führerscheinstelle eine MPU anordnen wird, sofern der Beschuldigte eine Fahrerlaubnis haben sollte.

6. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-06 16:54:182015-02-01 12:28:59MPU auch bei Alkohol auf dem Rad

Anklage wegen Mordverdachts

Straftaten gegen das Leben

Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben gegen einen 44-jährigen Münchner Anklage wegen des Verdachts des Mordes an seiner früheren Lebensgefährtin sowie der gemeinsamen Tochter erhoben. Der Münchner steht im Verdacht, seine ehemalige Lebensgefährtin, eine 30-jährige Angolanerin, letztes Jahr im gemeinsamen Urlaub ermordet zu haben. Der Angeschuldigte soll im Juli des letzten Jahres die Frau mit der gemeinsamen Tochter nach Portugal gelockt haben unter dem Vorwand, mit ihr wieder zusammen sein und einen gemeinsamen Urlaub verbringen zu wollen. In Portugal soll er gemäß seinem vorgefassten Tatplan zuerst seine ehemalige Freundin unter Wasser gedrückt haben und damit getötet haben. Danach soll er auch seine 21 Monate alte Tochter getötet haben und beide Leichen am Strand abgelegt haben.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll das Motiv des Angeschuldigten gewesen, daß er Angst gehabt habe, daß seine damalige Beziehung auffliegen könnte und sein Doppelleben bekannt würde, als seine Exfreundin ihn wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt hatte und nun Ermittlungen gegen ihn eingeleitet wurden. Er sei nur insgesamt etwa 2 Jahre mit dem Tatopfer zusammen gewesen und habe sich von ihr getrennt, als sie schwanger geworden sei.

Die Staatsanwaltschaft München I hat Anklage wegen Mordes und nicht nur wegen des Verdachts des Totschlags erhoben, da der Angeschuldigte gleich zwei Mordmerkmale bei seiner Tat verwirklicht haben soll, nämlich Heimtücke und Habgier. Sollte er tatsächlich auch wegen Mordes verurteilt werden droht ihm lebenslange Freiheitsstrafe, wobei in diesem Falle das Schwurgericht auch die besondere Schwere der Schuld bejahen dürfte, was eine frühzeitige Haftentlassung verhindern würde.

3. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-03 16:54:562015-02-01 12:29:24Anklage wegen Mordverdachts
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