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Einstellung bei gefährlicher Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Am vergangenen Dienstag fand vor dem Amtsgericht München eine Hauptverhandlung gegen 2 junge Männer (der Hauptangeklagte verteidigt von RA Florian Schneider) statt, denen die Staatsanwaltschaft München I vorgeworfen hatte, im September vorletzten Jahres nach einer Feier in einem Club auf der Fahrt in der S-Bahn nach Hause andere gleichaltrige Fahrgäste angegriffen und geschlagen zu haben. Einer der beiden Angeklagten soll nach einem kurzen Wortwechsel nach dem Einsteigen in die S-Bahn auf einen Fahrgast zugegangen sein und ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, nachdem der krass frauenfeindliche Lieder gesungen hatte, von denen sich die beiden Begleiterinnen der beiden Angeklagten beleidigt gefühlt hatten. Aus diesem Schlag gegen den Gesängeskünstler hatte sich dann eine heftige Schlägerei zwischen den Begleitern entwickelt, die ihr Ende erst durch das Anhalten der S-Bahn und das Aussteigen der beiden Angeklagten gefunden hatte.

Im Rahmen der Beweisaufnahme des Amtsgerichts München wurden alle Beteiligten angehört und die anzeigeerstattenden Fahrgäste als Zeugen vernommen. Dabei stellte sich der Sachverhalt deutlich anders heraus, als in der Anklage behauptet, da die Aussagen der vermeintlichen Tatopfer widersprüchlich und sehr einseitig belastend für Angeklagten ausfielen.

Das Amtsgericht tat sich infolgedessen sehr schwer damit, den Fahrgästen zu glauben und die beiden Angeklagten im Sinne der Anklage zu verurteilen, und stellte mit Zustimmung das Verfahren gegen beide Angeklagte ein, der Hauptangeklagte (verteidigt von RA Schneider) muss eine Geldauflage von etwas mehr als eintausend Euro bezahlen.

13. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-13 16:43:552015-02-01 14:21:15Einstellung bei gefährlicher Körperverletzung

Bewährung für sexuellen Missbrauch der Schwester über Jahre hinweg

Jugendliche - Heranwachsende, Sexualdelikte

Am 5.Juli 2011 stand vor der 2.Jugendkammer des Landgerichts Braunschweig ein 25-Jähriger Mann, dem vorgerworfen worden war, über 4 Jahre hinweg seine Schwester (anwaltlicher Vertreter RA Florian Schneider) ab derem 10. Lebensjahr zu missbraucht zu haben. Er selbst war zu diesem Zeiptunkt nur 4 Jahre älter als seine Schwester. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte seine Schwester 5 mal pro Woche missbraucht, wobei er sich jedesmal in ihr Zimmer begeben und mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzogen hatte. Die Sache war erst aufgeflogen, als der Angeklagte und seine Schwester von ihrer Mutter beim Geschlechtsvekehr entdeckt wurden. Zunächst hatte die Familie „das Problem“ intern regeln wollen, doch als die Schwester nach München gezogen war und damit weit genug wegn von ihrer Familie war hatte sie doch Anzeige gegen ihren Bruder erstattet. Die 2. Jugendkammer des Landgerichts Braunschweig hatte damit über 689 Fälle des sexuellen Missbrauchs zu urteilen.

Da der Bruder seinerzeit als Jugendlicher gehandelt hatte wurde er zur Jugendkammer angeklagt und wurde beschuldigt, als strafrechtlich verantworlicher Jugendlicher (also von seinem 14. bis zu seinem 18. Lebensjahr) in 689 Fällen sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren vorgenommen zu haben. Er wurde zu 2-jährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Dieses im Vergleich mit den bayerischen Verhältnissen extrem milde Urteil hat damit zu tun, dass in Niedersachsen wohl generell niedrigere Strafen verhängt werden, aber auch damit, dass der Angeklagte ein volles Geständnis abgelegt und sich dazu verpflichtet hatte, Wiedergutmachung in Höhe von Euro 9000 an seine Schwester zu bezahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

11. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-11 16:44:292015-02-01 14:22:39Bewährung für sexuellen Missbrauch der Schwester über Jahre hinweg

Bewährung für Kindesmißhandlung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Wolfratshausen stand am Dienstag ein 44-jährigen Vater, dem zur Last gelegt wurde, über Jahre hinweg seine Kinder mit Schlägen mißhandelt zu haben. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, seine Kinder sogar mit einer Gardinenstange geschlagen zu haben und jede kleinste Verfehlung mit körperlichen Mißhandlungen geahndet zu haben. Die Kinder sollen diese Züchtigungen schon ab dem Kleinkindalter erlitten haben. Der Angeklagte hatte diese Tätlichkeiten damit gerechtfertigt, in der Absicht gehandelt zu haben, seine Kinder zu erziehen, nicht etwa, sie zu quälen. Sein Ziel seien wohlerzogene Kinder gewesen, so seine Angaben. Dem standen jedoch die Erkenntnisse des Amtsgerichts Wolfratshausen gegenüber, daß der Angeklagte ein regelrechtes Klima der Angst in seiner Familie geschaffen habe, die Mißhandlungen hätten sich über 6 Jahre hingezogen.

Der Vorwurf der Anklage lautete infolgedessen auf Mißhandlung Schutzbefohlener, das Urteil des Amtsgerichts Wolfratshausen auf eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 11 Monate zur Bewährung.

Das vergleichsweise milde Urteil erklärt sich damit, daß der Angeklagte den Tatvorwurf eingeräumt und damit seiner Familie eine Befragung vor Gericht erspart hatte. Außerdem hatte er an seine Kinder Wiedergutmachung in Höhe von Euro 2.000 geleistet. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.

10. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-10 16:40:172015-02-01 14:23:18Bewährung für Kindesmißhandlung

Lange Haft für sexuellen Mißbrauch

Sexualdelikte

Die 1. Jugendkammer am Landgericht München II hat soeben einen 63-Jährigen wegen insgesamt 41 Fällen des sexuellen Mißbrauchs an seinen 3 Kindern, – den beiden Söhnen und der Tochter, – zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die inzwischen 31-jährige Tochter des Angeklagten hatte ihren Vater nach mehr als 10 Jahren wegen des Mißbrauchs angezeigt, – nachdem alle drei Kinder die ganze Zeit geschwiegen hatten, – als der Angeklagte sie vor Kurzem erneut zum Geschlechtsverkehr aufgefordert hatte. Da hatte sie wohl endgültig genug und schloß sich dem Verfahren auch als Nebenklägerin an. Die beiden Söhne beteiligten sich dagegen nicht an dem Verfahren, sondern erklärten, sie hätten die Sache abgehakt. Nach Angaben der drei Opfer habe sich der sexuelle Mißbrauch über Jahre hingezogen und habe an allen möglichen Orten im Haus statt gefunden.

Die Strafe erscheint insofern recht moderat, da das Strafgesetzbuch für jeden einzelnen Fall des schweren sexuellen Mißbrauch einen Strafrahmen von 1 Jahr bis 10 Jahre vorsieht. Angesichts der hohen Zahl von Einzeltaten hätte die Strafe also noch viel höher ausfallen können.

Die Staatsanwaltschaft hatte infolgedessen eine Freiheitsstrafe von 9 Jahren gefordert, die Verteidigung etwas über 4 Jahre.

8. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-08 16:39:492015-02-01 14:23:57Lange Haft für sexuellen Mißbrauch

Anklage wegen Mobbings

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Ein Fall der immer häufiger werdenden Internetkriminalität beschäftigt gerade das Amtsgericht Dachau: Ein 27-Jähriger wurde soeben von der Staatsanwaltschaft München II wegen des Verdachts der üblen Nachrede zum Amtsgericht Dachau angeklagt, da er beschuldigt wird, im Internet nachweislich falsche Behauptungen über ein türkisches Ehepaar verbreitet zu haben: Der Angeklagte soll im Internet behauptet haben, das Ehepaar hänge der Scharia an, drangsaliere andere Leute und agitiere politisch. Auch ein Zusammenhang des Ehepaars mit schweren Straftaten soll vom Angeklagten behauptet worden sein. Obwohl die Eheleute ihre Anzeige gegen Unbekannt erstattet hatten konnte von der Polizei der Angeklagte als Tatverdächtiger ermittelt werden, da es zwischen dem geschädigten Ehemann und dem Angeklagten im Jahre 2009 einen Bezug gegeben haben soll:

Der Angeklagte ist nämlich der Sohn der ehemaligen Freundin des Geschädigten, die ihren damaligen Freund, – den geschädigten Ehemann, – im Jahre 2009 wegen Vergewaltigung angezeigt hatte. Das Verfahren gegen das jetzige Opfer des Mobbings war damals mit einem Freispruch beendet worden. Nicht nur der Umstand, daß die Polizei in diesem Freispruch ein Motiv für die jetzige Mobbingaktion sah.

Über die damaligen Schriftsätze des vermeintlichen Vergewaltigungsopfers konnte deshalb der Angeklagte als tatverdächtiger der Mobbingaktionen ermittelt werden, da klar war, daß die Mutter des Angeklagten die Schriftsätze wegen fehlender Deutschkenntnisse niemals hätte anfertigen können, sondern nur der Angeklagte. Da auch Formulierungen in den Schriftsätzen damals und in den Internetverleumdungen heute übereinstimmen ist der Angeklagte ins Visier der Polizei geraten. Das Verfahren wird fortgesetzt.

8. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-08 16:39:332020-01-28 12:10:09Anklage wegen Mobbings

8 Monate für sexuelle Nötigung

Sexualdelikte

Die Berufungskammer am Landgericht München I hat im Juni einen Taxifahrer auf dessen Berufung hin zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten wegn sexueller Nötigung verurteilt: Der 63-Jährige war zuvor vom Amtsgericht München zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt worden, worden, nachdem es das Amtsgericht als erwiesen angesehen hatte, daß der Taxfahrer einen 17-jährigen weiblichen Fahrgast zum Oralverkehr gezwungen hatte, die den hohen Fahrpreis von Euro 150 nicht hatte bezahlen können. Der angeklagte Taxifahrer soll daraufhin damit gedroht haben, mit ihr zur Polizei zu fahren. Die Jugendliche war jedoch zur Fahndung ausgeschrieben und hatte gerade davor große Angst. Diese Umstand hatte der Taxifahrer nach den Feststellungen des Amtsgericht München ausgenutzt und das Mädchen dazu gezwungen, bei ihm den Oralverkehr zu vollziehen.

In der Verhandlung vor der Berufungskammer des Landgerichts München I ließ sich der Taxifahrer dann allerdings so ein, daß nicht er das Mädchen gezwungen habe, sondern das Mädchen ihm an die Wäsche gegangen sei!

Diese Version fand wohl so wenig Glauben, daß das Landgericht ihn ebenso wie das Amtsgericht München wegen sexueller Nötigung verurteilte. Da eine Mitverantwortung des Mädchens unübersehbar gewesen sei wurde die Freiheitsstrafe jedoch reduziert.

8. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-08 16:39:112015-02-01 14:25:048 Monate für sexuelle Nötigung
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