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Lebenslang für Mord an Frau

Straftaten gegen das Leben

Das Schwurgericht am Landgericht Hof hat einen 44-jährigen Türken zu lebenslanger Freiheisstrafe verurteilt, dem die Staatsanwaltschaft vorwarf, seine 38-jährige Frau mit mehreren Messerstichen getötet zu haben, nachdem diese sich ein Jahr zuvor von ihm getrennt und mit den Kindern von ihm weg nach Hof gezogen war.

Nach Auffassung des Gerichts hatte der Angeklagte aus niederen Beweggründen gehandelt, da er seine Besitz- und Machtansprüche gegenüber der Frau mit der Tötung hatte durchsetzen wollen.

Wegen der Annahme niederer Beweggründe war dem Schwurgericht nichts anderes übrig geblieben, als wegen Mordes zu verurteilen und Lebenslang zu verhängen.

13. Juni 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-06-13 16:38:492015-02-01 14:25:35Lebenslang für Mord an Frau

6 Jahre Haft für Nazi-Schläger

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Große Strafkammer am Landgericht Regensburg hat vergangene Woche Mittwoch gegen eine Gruppe von Angeklagte, die allesamt der rechten Szene zuzuordnen sind, Freiheitsstrafen verhängt und drei von ihnen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte den Angeklagten vorgeworfen, im Juni letzten Jahres den Barmann einer Kneipe in Regensburg überfallen und geschlagen zu haben. Bis auf den Hauptangeklagten, der auch noch wegen weiterer Straftaten vor Gericht stand, konnte jedoch keinem der Angeklagten der Tatvorwurf nachgewiesen werden. Klar war nur, daß sich 5 Angeklagte tatsächlich in der Kneipe aufgehalten hatten, es konnte den Angeklagten jedoch kein gemeinsamer Tatplan nachgewiesen werden. Lediglich der 25-jährige Hauptangeklagte war überführt worden, zugeschlagen zu haben. Diesem war zusätzlich zur Last gelegt worden, auf der Herbstdult letztes Jahr in Regensburg einem 16-jährigen mit einem Maßkrug ins Gesicht geschlagen und verbotene Nazisymbole verwendet zu haben.

Der 25-Jährige wurde daher zu sechseinhalb Jahren verurteilt, die anderen Angeklagten wurden wegen nach dem Zweifelsgrundsatz vom Vorwurf der Körperverletzung zu Lasten des Barmannes freigesprochen.

Allerdings wurden zwei weitere Angeklagte zu Freiheitsstrafen von 2 Jahren neun Monaten bzw. zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, da sie genauso wie der Hauptangeklagte noch wegen weiterer Delikte angeklagt waren.

13. Juni 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-06-13 16:38:242015-02-01 14:26:156 Jahre Haft für Nazi-Schläger

Haftbefehl gegen 16-Jährigen

Jugendliche - Heranwachsende

Das Amtsgericht Starnberg hat gegen einen 16-jährigen Jugendlichen Haftbefehl unter anderem wegen des dringenden Tatverdachts der räuberischen Erpressung erlassen. Dem Jugendlichen wird vorgeworfen, letztes Wochenende in Starnberg zwei andere Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren mit Schlägen und Drohungen beraubt und dazu gezwungen zu haben, für ihn an Geldautomaten in Starnberg Geld abzuheben. Außerdem soll er Sexualstraftaten zu Lasten seiner beiden Opfer begangen haben. Der Beschuldigte soll seine Opfer erst nach 2 Stunden wieder aus seiner Gewalt entlassen haben. Die beiden Jugendlichen erstatteten daraufhin sofort Anzeige. Derzeit sucht die Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck nach weiteren Zeugen.

Der beschuldigte Jugendliche soll bereits polizeilich bekannt sein. Er befindet sich seit Freitag in Untersuchungshaft.

Sollte sich der Tatverdacht erhärten und womöglich weitere Zeugen für den Tatvorwurf gefunden werden müßte der Beschuldigte zwar nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden, allerdings stünde auch hier ein Strafrahmen von bis zu 10 Jahren zur Verfügung.

10. Juni 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-06-10 16:38:012015-02-01 14:26:44Haftbefehl gegen 16-Jährigen

Haft für Vergewaltigung einer Tänzerin

Sexualdelikte

Die Große Strafkammer des Landgeichts München II verurteilte am Mittwoch einen 51-jähriger Mann, dem die Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen hatte, im Jahr 2006 die Tänzerin eines Nachtclubs aus Wolfratshausen vergewaltigt zu haben: Der Türsteher soll die Tänzerin spät in der Nacht aus dem einen Club in Wolfratshausen abgeholt haben, um sie zu einem anderen Club in Geretsried zu bringen, in dem sie aushilfsweise auftreten sollte. In der Garderobe soll er sie nach ihrem letzten Auftritt dann überfallen und gegen ihren Willen zum ungeschützten Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Dies hatte die Tänzerin einer Kollegin anvertraut, nachdem der Angeklagte sie nach der Tat wieder zurück nach Wolfratshausen gebracht hatte. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt.

Einige der Besonderheiten in diesem Fall lagen wohl auch darin, daß beide, Angeklagter und Opfer, bei der Tat erheblich alkoholisiert gewesen sein sollen und die Frau keine Anzeige bei der Polizei erstattet hatte, sondenr nach Tschechien ausgereist war. Nur durch eine Telefonüberwachung war man der Sache auf die Spur gekommen und hatte die Frau in Tschechie vernommen, wo sie die Tat bestätigte.

Der Angeklagte bestritt biszu Schluß den Tatvorwurf. Nach Angaben des Angeklagten hatte zwar durchaus ein Geschlechtsverkehr stattgefunden, die Anzeigeerstatterin sei jedoch damit einverstanden gewesen. Das Landgericht München II erließ sofort nach der Urteilverkündung einen Haftbefehl und verhaftete den Angeklagten noch im Gerichtssaal.

8. Juni 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-06-08 16:36:362015-02-01 14:27:31Haft für Vergewaltigung einer Tänzerin

Bewährung für Körperverletzung

Jugendliche - Heranwachsende

Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Starnberg hat letzte Woche gegen einen jetzt 22-Jährigen ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung nebst Euro 1.000 Wiedergutmachung an sein Opfer verhängt, dem die Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen hatte, im August des letzten Jahres in einer Kneipe in Herrsching einen 39-jährigen Gast wie ein Kung Fu-Kämpfer vom Barhocker getreten zu haben und sogar noch versucht zu haben, seinem auf dem Boden liegenden Opfer auf den Brustkorb zu springen. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts Starnberg hatte der stark alkoholisierte Angeklagte nur durch andere Gäste von seinem Vorhaben abgebracht werden können. Das Opfer hatte zahlreiche Prellungen am Thorax und am Hinterkopf davon getragen. Die Beiden waren nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zuvor schon mal aneinander geraten, als es um ein Kompliment für eine Bedienung gegangen war.

Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt zwar schon fast Erwachsener, aber denoch vom Gericht als Heranwachsender eingestuft worden. Damit konnte er nach Jugendrecht verurteilt werden.

Der Angeklagte war bereits erheblich vorgeahndet mit mehreren Jugendarresten. Ihn hatte wohl nur sein Geständnis und seine Entschuldigung bei dem Opfer vor einer Vollzugsstafe bewahrt.

7. Juni 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-06-07 16:37:302015-02-01 14:28:03Bewährung für Körperverletzung

Geldstrafe trotz Vorstrafen

Eigentumsdelikte

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hat eine 29-jährige Bruckerin, die kurz zuvor eine Vollzugsstrafe verbüßt hatte und bereits zahlreiche (auch einschlägige) Vorstrafen sowie eine offene Bewährung in die Verhandlung mitbrachte, ist vorletzte Woche nicht, wie eigentlich zu erwarten, zu einer unbedingten Freiheitsstrafe, sondern nur zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen á Euro 10 verurteilt worden. Der Frau war von der Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen worden, in der vergangenen Adventszeit eine Lichterkette im Wert von Euro 20 gestohlen zu haben. Die Frau war geständig.

Auffällig war, daß die Staatsanwaltschaft eine viermonatige Freiheitsstrafe nur zur Bewährung beantragt hatte, also selbst davon abgesehen hatte, eine Vollzugsstrafe zu fordern.

Der Richter am Amtsgericht Fürstenfeldbruck sah wohl ebenfalls positive Tendenzen bei der Angeklagten und sah von der Verhängung einer Freiheitsstrafe ganz ab. Die zahlreichen einsschlägigen Vorstrafen wurden dagegen in der Höhe der Geldstrafe berücksichtigt. Es ist nicht bekannt, ob die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptieren oder Berufung einlegen wird.

7. Juni 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-06-07 16:37:002015-02-01 14:28:53Geldstrafe trotz Vorstrafen

Keine Bewährung für falsche Verdächtigung und Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage vor Gericht

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Ein selten ausehenerregender Fall beschäftigte vorletzte Woche das Amtsgericht Fürstenfeldbruck: Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts stand ein 33-jähriger Mann aus Dachau, dem die Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen hatte, seinen Schwiegervater im Jahre 2008 bei der Polizei in Fürstenfeldbruck fälschlicherweise wegen eines vemeintlichen sexuellen Mißbrauchs seiner damals fünfjährigen Enkelin, – der Tochter des Angeklagten, – angezeigt und zusätzlich seine Freundin zur Falschaussage angestiftet zu haben. Nach ihrer Trennung vom Angeklagten hatte seine Freundin zugegeben, auf Ersuchen des Angeklagten gelogen zu haben und falsch ausgesagt zu haben. Da der Angeklagte zusätzlich beantragt hatte bei der Polizei, Schwiegervater in Untersuchungshaft zu nehmen, hatte die Staatsanwaltschaft München II gegen ihn Anklage wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung, der Anstiftung zur Falschaussage und der versuchten mittelbaren Freiheitsberaubung erhoben.

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hat nach einer Hauptverhandlung mit 5 Verhandlungstagen nicht den geringsten Hinweis auf den behaupteten sexuellen Mißbrauch gefunden. Nach der Überzeugung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck hat sich der Angeklagte daher tatsächlich wegen exakt der Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft gegen ihn erhoben hatte, strafbar gemacht, und veurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten. Da die Strafe 2 Jahre übersteigt ist eine Aussetzung zur Bewährung nicht möglich.

Angesichts der Schwere der Vorwürfe hätte die Strafe auch höher ausfallen können: Die Staatsanwaltschaft hatte die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

2. Juni 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-06-02 16:36:112020-01-28 12:10:45Keine Bewährung für falsche Verdächtigung und Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage vor Gericht
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