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Haft für versuchten Totschlag

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Das Landgericht Augsburg hat am 08.02.11 einen Mann zu achteinhalb Jahren Haft wegen versuchten Totschlags in drei Fällen verurteilt. Dem drogenabhängigen Angeklagten war vorgeworfen worden, letzten Sommer in einer Therapeinrichtung seine Freundin mit einem Messer lebensgefährlich verletzt zu haben. Als zwei Pfleger einzugreifen versucht hatten soll der Angeklagte nach der Überzeugung des Schwurgerichts Augsburg auch diese zwei Pfleger mit dem Messer schwer verletzt haben.

Angesichts des Umstandes, daß der Strafrahmen für versuchten Totschlag in jedem Einzelfall bis maximal 15 Jahre reicht mutet dieses Urteil eher moderat an.

Dem Angeklagten wird die bislang verbüßte Untersuchungshaft seit letztem Sommer voll auf die Strafe angerechnet. Er kann daher spätestens Anfang 2019 mit seiner Haftentlassung rechnen, falls er nicht sogar im Wege der Reststrafaussetzung zu Bewährung einen Teil der Strafe auf Bewährung erhält und das Gefängnis damit schon nach knapp sechs Jahren verlassen kann.

8. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-08 15:58:372015-02-01 17:39:46Haft für versuchten Totschlag

Freispruch für sexuelle Nötigung

Allgemein, Sexualdelikte

Die Strafkammer am Landgericht Würzburg hat am 18.01.11 den Würzburger Generalmusikdirektor JIn Wang vom Vorwurf der Sexuellen Nötigung freigesprochen. Dem 50 jährigen war vorgeworfen worden, einer 21 jährige Musikstudentin nach einer Aufführung nach Hause gefolgt zu sein und sie in ihrem Hausgang bedrängt zu haben.

Der Freispruch erfolgt ausweislich der Urteilsbegründung aus Zweifel für den Angeklagten, da sich das Landgericht Würzburg keine zweifelsfreie Überzeugung von der Schuld des Angeklagten hatte verschaffen können. Die Zweifel ahtten sic auf die eigenen Angaben der Anzeigeerstatterin gegründet.

Hat ein Strafgericht noch Zweifel an der Schuld eines Angeklagten so muß ein Freispruch erfolgen.

7. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-07 15:58:022015-02-01 17:40:26Freispruch für sexuelle Nötigung

Haft für Schläge mit Maßkrug

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Landgericht Augsburg hat vorletzte Woche vier Jahre Freiheitsstrafe gegen einen Angeklagten verhängt, dem vorgeworfen worden war, dem Gast eines Volksfestes einen Masskrug so stark auf den Kopf geschlagen zu haben, dass der Masskrug zerbrach. Der Schuldspruch lautete auf versuchten Totschlag.

Seit einigen Jahren schon werden von den bayrischen Staatsanwaltschaften Masskrugschläge nicht mehr nur als gefährliche Körperverletzung angeklagt, – wie dies früher die Regel war, -sondern als versuchte Tötung, was eine Anklage derartiger Taten vor dem Schwurgericht mit einen Strafrahmen von bis zu 15 Jahren Haft bedeutet.

Sehr problematisch aus der Sicht von Verteidigern kann diese rechtliche Einordnung als Regel dann sein, weil sich gerade bei derartigen Tätlichkeiten die Frage stellt, ob der Täter den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen hatte, also tatsächlich zumindest bedingten Tötungsvorsatz hatte.

7. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-07 15:57:172015-02-01 17:40:54Haft für Schläge mit Maßkrug

Disco-Schläger geständig

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Beim erneuten Prozeßauftakt der 3. Jugendkammer des Landgerichts München I am gestrigen 25.01.11 haben die beiden Angeklagten ihr früheres Aussage verhalten geändert und zur Überraschung des anwaltlichen Vertreters des Opfers RA Florian Schneider und wohl auch der Staatsanwaltschaft und des Gerichts eingeräumt, das Opfer Michael Rödl vor knapp vier Jahren mit den Füssen getreten zu haben. Die beiden Angeklagten hatten bislang jegliche Tätlichkeiten gegen den Geschädigten und ein weiteres Opfer vehement bestritten, waren aber schon im vorangegangenen Verfahren vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts München I im Jahr 2009 trotz ihres Bestreitens wegen versuchten Mordes zu langjährigen Jugend- bzw. Freiheisstrafen verurteilt worden: Die 1. Jugendkammer hatte ihnen ihre Aussagen, sie hätten rein gar nichts mit den schweren Gesichtsfrakturen des Opfers zu tun, nicht abgenommen. Wegen der erfolgreichen Revision der beiden Angeklagten muß die Sache seit gestern neu verhandelt werden.

Am morgigen 27.01.11 muß daher auch das Opfer selbst sowie die anderen Begleiter des Opfers an dem betreffenden Morgen des 18.05.2007 erneut angehört und vernommen werden.

Das geänderte Aussageverhalten der beiden Täter wird sich sicherlich insofern günstig für sie auswirken, als gerade vor den Jugendkammern Geständnisse hoch angerechnet werden. Allerdings wird sic erneut zu ihren Lasten auswirken, daß sie die Tätlichkeiten nicht in volem Umfange zugegeben haben und sich vor allem bis zum heutigen Zeitunkt und damit nach fast vier Jahren immer noch nicht um eine Schadenswiedergutmachun gekümmert haben.

3. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-03 15:26:032015-02-01 17:41:31Disco-Schläger geständig
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