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Haft für versuchten Totschlag

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Das Landgericht Augsburg hat am 08.02.11 einen Mann zu achteinhalb Jahren Haft wegen versuchten Totschlags in drei Fällen verurteilt. Dem drogenabhängigen Angeklagten war vorgeworfen worden, letzten Sommer in einer Therapeinrichtung seine Freundin mit einem Messer lebensgefährlich verletzt zu haben. Als zwei Pfleger einzugreifen versucht hatten soll der Angeklagte nach der Überzeugung des Schwurgerichts Augsburg auch diese zwei Pfleger mit dem Messer schwer verletzt haben.

Angesichts des Umstandes, daß der Strafrahmen für versuchten Totschlag in jedem Einzelfall bis maximal 15 Jahre reicht mutet dieses Urteil eher moderat an.

Dem Angeklagten wird die bislang verbüßte Untersuchungshaft seit letztem Sommer voll auf die Strafe angerechnet. Er kann daher spätestens Anfang 2019 mit seiner Haftentlassung rechnen, falls er nicht sogar im Wege der Reststrafaussetzung zu Bewährung einen Teil der Strafe auf Bewährung erhält und das Gefängnis damit schon nach knapp sechs Jahren verlassen kann.

8. Februar 2011/von Florian Schneider
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