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Moderate Strafe bei hundertfachem sexuellem Mißbrauch

Allgemein, Sexualdelikte

Die Große Strafkammer am Landgericht Passau hatte im Januar 2010 gegen einen Judotrainer wegen 211 Fällen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern eine Freiheitsstrafe von nur sechs Jahren und neun Monaten verhängt, gleichzeitig allerdings auch seine Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet.

Ein achtunddreißigjähriger Jugendtrainer hatte zwischen 1994 und 2009 mehrere Jugendliche zwischen neun und fünfzehn Jahren sexuell mißbraucht. Obwohl er einschlägig vorbestraft war, – er war bereits im Jahre 2008 wegen dreifachen sexuellen Mißbrauchs von zwei Jungen vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt worden, – hatte das Landgericht Passau nur eine als äußerst moderat zu nennende Freiheitsstrafe von nicht einmal 7 Jahren verhängt. Bei der Beurteilung des Urteils ist nämlich nicht nur die hohe Anzahl von Einzelfällen beachtenswert. Ein Landgericht hat immerhin bei jedem einzelnen Fall von schwerem sexuellem Mißbrauch der 211 angeklagten Taten den maximalen Strafrahmen zur Verfügung, der von einer Mindeststrafe von 1 Jahr bis zum Maximum der zeitigen Freiheitsstrafe von 15 Jahren reicht.

Schwerer dürfte den Trainer allerdings die zeitlich unbefristete Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus treffen, die die knapp siebenjährigen Freiheitsstrafe weit übersteigen dürfte: Der gerichtlich bestellte Gutachter hatte den Trainer als kernpädophil bezeichnet, als einen Menschen also, der weiterhin Kinder sexuell mißbrauchen würde, wäre er frei.

24. September 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-09-24 15:45:392015-02-01 22:50:09Moderate Strafe bei hundertfachem sexuellem Mißbrauch

Tritte gegen den Kopf kein versuchter Mord

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Die Jugendkammer am Landgericht Passau hatte im Juni 2010 gegen drei Heranwachsende langjährige Jugendstrafen nur wegen gefährlicher Körperverletzung verhängt und nicht auf versuchten Mord erkannt.

Nach Berichten in der Presse hatten drei junge Männer am 6. Dezember letzten Jahres in der Passauer Altstadt grundlos Passanten angegriffen und ihre am Boden liegenden Opfer zusammengetreten. Wegen der Tritte gegen den Kopf eines Zweiundzwanzigjährigen, der seitdem ein künstliches Gebiß tragen muß, waren sie wegen versuchten Mordes vor der Jugendkammer am Landgericht Passau angeklagt worden. Das Landgericht konnte jedoch in den Tritten der Angeklagten gegen ihre Opfer keinen versuchten Mord erkennen, sondern verhängte Jugendstrafen von nur vier Jahren bzw. drei Monaten, fünf Jahren bzw. einem Jahr und sechs Monaten ?nur? wegen gefährlicher Körperverletzung, da ein Tötungsvorsatz nicht zu erkennen gewesen sei.

Nachvollziehbarerweise haben die drei Angeklagten das Urteil sofort angenommen. Tritte gegen den Kopf eines am Boden liegenden Opfers stellen nach den aktuellen Urteilen anderer Jugendkammern und Schwurgerichte regelmäßig zumindest versuchten Totschlag dar, üblicherweise sogar versuchten Mord, sofern die Opfer überhaupt überleben. Die Urteile der 1. Jugendkammer am Landgericht München I in den Fällen der sogenannten ?U-Bahnschläger? oder im ?Brunner-Prozeß? zeigen dies. Für die drei Angeklagten also ein mehr als glückliches Urteil, das womöglich an einem anderen Landgericht nicht so günstig ausgefallen wäre!

24. September 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-09-24 15:45:192015-02-01 22:50:39Tritte gegen den Kopf kein versuchter Mord

Nur viereinhalb Jahre Haft für Drogenhandel im großen Stil

Allgemein, Betäubungsmittelgesetz

Das Landgericht Landshut verurteilte im August einen Pizzabäcker aus Erding nur zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe, obwohl sich der Angeklagte über Jahre hinweg monatlich zwischen 200 Gramm und einem Kilo Kokain in seiner Pizzeria in Klettham bei Erding liefern ließ.

Ganz offenkundig wegen privater Schwierigkeiten hatte der Gastronom im Jahre 2006 begonnen, Koks zu konsumieren. Von einem Lieferanten aus Dachau bezog er den Stoff. Den konsumierte der Pizzabäcker jedoch nicht nur selbst, sondern lieferte ihn auch an ausgewählte Kunden seines Lokals, die er unter dem Deckmantel des Trüffelverkaufs belieferte. Auch seine Angestellten betrieben mit dem Kokain einen schwunghaften Handel und belieferten ihrerseits verschiedene Kunden. Die Drogenfahndung entdeckte den Drogenring durch eine Überwachung des Lokals seit dem Jahre 2009.

Während seine Angestellten frühzeitig gestanden und auspackten hatte der Gastronom selbst lange geschwiegen. Nur das umfassende Geständnis und vor allem ausführliche Informationen über seine Kontakte hatten den Wirt vor einer sehr langen Freiheitsstrafe wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bewahrt: Nach dem Gesetz hätte dem Landgericht ein Strafrahmen bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe zur Verfügung gestanden. Er hatte jedoch wohl gerade noch rechtzeitig von der sog. ?Kronzeugenregelung? des BtmG Gebrauch gemacht, das eine erhebliche Strafmilderung für Täte vorsieht, die der Polizei bei der Aufklärung weiterer Straftaten und ?täter behilflich sind. Der Gastronom entschloß sich daher auch dazu, auszupacken, und verriet seine Kontakte zur italienischen Mafia, so daß die Polizei bereits zwei Mafiosi inhaftieren konnte

24. September 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-09-24 15:44:142015-02-01 22:51:11Nur viereinhalb Jahre Haft für Drogenhandel im großen Stil

Freizeitarrest für Brandstiftung

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Das Amtsgericht Dachau verhängte am Dienstag gegen eine Gruppe Jugendlicher, die vor knapp zwei Jahren eine Dönerbude in Karlsfeld angezündet und damit eine ganze Familie aus dem Irak ihrer wirtschaftlichen Existenz beraubt hatte, Freizeitarreste. Nur der vielfach vorbestrafte Haupttäter der Bande, der zugleich der älteste ist, erhielt eine Vollzugsstrafe.

Die vier zur Tatzeit zwischen 15 und 20 Jahre alten Männer waren am 21.01.08 abends unterwegs gewesen und auf Geheiß des Ältesten der Gruppe, dem heute dreiundzwanzigjährigen Haupttäter, nach Karlsfeld gefahren, wohl weil sie ?was erleben? wollten. Aus Spaß brachen sie in die Dönerbude einer kurdischen Familie aus dem Irak ein und zündeten diese dann an, um die Spuren ihrer Tat zu verwischen. Obwohl weder eine Entschuldigung noch eine Wiedergutmachung gegenüber der Opferfamilie erfolgt war verhängte das Jugendgericht Dachau die nur sehr moderate Sanktion je eines Freizeitarrestes gegenüber den jüngeren Teilnehmern der Tat. Auch der Rädelsführer fuhr wohl sehr gut mit dem Urteil des AG Dachau angesichts seiner vielen Vorstrafen quer durch das Strafgesetzbuch.

24. September 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-09-24 15:43:432015-02-01 22:51:44Freizeitarrest für Brandstiftung

Sexueller Mißbrauch von Töchtern

Allgemein, Sexualdelikte

Die Große Strafkammer am Landgericht Nürnberg hat am Donnerstag einen Vater von 11 Kindern wegen jahrelangen sexuellen Mißbrauchs seiner Töchter zu einer Freiheitsstrafe von fast zehn Jahren verurteilt.

Der vierundvierzigjährige Mann aus Zirndorf bei Fürth hatte über viele Jahre seine Töchter regelrecht als Geliebte gehalten und mißbraucht. Das Landgericht Nürnberg ging bei seinem Urteil trotzdem nur von zumindest 60 Einzelfällen aus, da eines der betroffenen Mädchen sich vor Gericht geweigert hatte, auszusagen. Erst im Dezember 2009 hatten sich die jungen Frauen offenbart, der Vater sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Nur sein Geständnis hatte ihn wohl vor einer noch höheren Strafe bewahrt, immerhin wäre dem Landgericht für jede einzelne Tat ein Strafrahmen von bis zu 15 Jahren zur Verfügung gestanden.

24. September 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-09-24 15:43:022015-02-01 22:52:05Sexueller Mißbrauch von Töchtern

Anklage wegen Mordes an Manager in München

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Der seit dem 27.01.10 in Untersuchungshaft in der JVA Stadelheim einsitzende Hausmeister ist wegen des Verdachts des Mordes aus Habgier zum Münchner Schwurgericht angeklagt.

Nach den Berichten in der Presse soll der Hausmeister dem Manager Dirk von Poschinger-Camphausen vorgespiegelt haben, das von ihm inserierte Auto kaufen zu wollen und ihn deshalb am 14.01.10 treffen zu wollen. Das Treffen habe dann gegen 11.00 Uhr in eine Tiefgarage geführt, wo nach dem bereits im Vorhinein ausgeheckten Tatplan die Ermordung des Managers habe stattfinden sollen und wo auch bereits Leichensäcke bereit gelegen hätten. Hier habe nach den Ermittlungen der Polizei der mutmaßliche Täter die Ermordung des Managers aus Habgier stattgefunden: Der Hausmeister habe nach den bisherigen Ermittlungen hier den Manager Handschellen anlegen lassen und ihn dann aus kurzer Entfernung mit einer Pistole der Marke Ruger erschossen. Nach den Ermittlungen der Polizei habe der Hausmeister das Ziel gehabt, an das Auto des Managers zu kommen, um es zu verkaufen und auf diese Weise an viel Geld zu kommen.

Er steht ab dem 02.11.10 vor dem Münchner Schwurgericht. Sollte er wegen des im Raum stehenden Tatvorwurfs verurteilt werden droht ihm lebenslange Freiheitsstrafe, womöglich zusätzlich noch mit der Bejahung der besonderen Schwere des Schuld, was dazu führen wird, daß ihm eine Haftentlassung nach Verbüßung von 15 Jahren verwehrt sein wird.

22. September 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-09-22 15:42:292015-02-01 22:52:54Anklage wegen Mordes an Manager in München

Auftakt im Strafprozeß gegen Kachelmann

Allgemein, Sexualdelikte

Am heutigen Montag ist nun das Strafverfahren vor der Großen Strafkammer am Landgericht Mannheim richtig losgegangen.

Wie von sämtlichen Medien berichtet hat am Montag der Prozeß gegen den ARD-Wetterfrosch Jörg Kachelmann endlich richtig angefangen, indem die Staatsanwaltschaft die Anklage verlas. Die Strafkammer hatte zuvor die Befangenheitsanträge des Angeklagten gegen die beiden Berufsrichter als unbegründet zurückgewiesen. Die mutmaßliche Geschädigte und Anzeigeerstatterin, – die ehemalige Freundin des Angeklagten, – verließ die Verhandlung, um ihre Position als Hauptbelastungszeugin nicht zu gefährden, da sie sich wohl (im Falle einer weiteren Anwesenheit) nicht den Vorwurf einhandeln wollte, ihre Aussage den Einlassungen des Angeklagten bzw. der sonstigen Zeugen angepaßt zu haben. Völlig überraschend machte der in den letzten Wochen in mehreren verschiedenen Medien so gesprächige Kachelmann keine Angaben zum Tatvorwurf, er machte also von dem jedem Angeklagten zustehenden Recht, zu schweigen, Gebrauch.

14. September 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-09-14 15:41:552015-02-01 22:53:22Auftakt im Strafprozeß gegen Kachelmann

Messerstecherei unter Nachbarn

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Am vergangenen Donnerstag soll der siebzigjährige Bewohner eines Miethauses Am Hart in München seinen Wohnungsnachbarn im Streit durch einen Messerstich ermordet haben.

Der ältere der beiden Wohnungsnachbarn soll bei dem letzten Streit einer langen Serie von Auseinandersetzungen unvermittelt ein Messer gezogen haben und seinen sechsundsechzigjährigen gestochen haben. Der mutmaßliche Täter sei daraufhin in seine Wohnung zurückgekehrt und habe selbst die Polizei gerufen. Die Tat habe er gestanden. Gegen den mutmaßlichen Täter ist noch am Freitag Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden, er sitzt nun in Stadelheim in Untersuchungshaft. Völlig unklar ist in den diesbezüglichen Mitteilungen der Presse der Grund, warum zugestochen worden sei. Allerdings ist wohl Alkohol im Spiel gewesen.

14. September 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-09-14 15:40:582015-02-01 22:53:57Messerstecherei unter Nachbarn

Bewährungsstrafe für Kindsmißhandlung

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Amtsgericht Starnberg verurteilt einen 35-jährigen Vater aus Andechs wegen körperlicher Mißhandlung seiner beiden Söhne zu acht Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung.

Dem Familienvater war vorgeworfen worden, seine derzeit drei und vier Jahre alten Söhne im letzten Jahr insgesamt sieben Mal körperlich mißhandelt zu haben: Er habe, so das Urteil vom Mittwoch, den 08.09.10, seine beiden Kinder mit der Faust geschlagen und mehrmals mit dem Kopf auf den Boden gestoßen. Eines der beiden Kinder sei wegen einer Unachtsamkeit damit bestraft worden, daß er es mit dem Gesicht in Zigarettenasche und ?kippen gedrückt habe. Der Tatnachweis sei durch die Aussage der Ehefrau und sein eigenes Geständnis geführt worden. Wohl weil er sich einsichtig gezeigt hatte und eine Psychotherapie anfangen will war die Verurteilung relativ milde ausgefallen. Seine Kinder wird er aber wohl sehr lange nicht mehr sehen dürfen

13. September 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-09-13 15:40:302015-02-01 22:54:28Bewährungsstrafe für Kindsmißhandlung

Lange Jugendstrafe für Mord an Brunner

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen das Leben

Die 1. Jugendkammer des Landgerichts München I hat auf beide Angeklagte im Prozess an Brunner Jugendstrafrecht angewendet.

Der ältere der beiden Angeklagten ist wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren und 10 Monaten nach Jugendstrafrecht verurteilt worden, die Jugendkammer ist damit nur 2 Monate unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstmaß von 10 Jahren geblieben, das in Deutschland für Urteile nach dem Jugendstrafrecht gilt. Der jüngere der beiden Angeklagten ist in Übereinstimmung mit dem Antrag der Strafverfolger nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden und hat ?nur? 7 Jahren Jugendstrafe erhalten. Beide Angeklagte wollen das Urteil mit der Revision angreifen.

13. September 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-09-13 15:40:002015-03-20 13:15:09Lange Jugendstrafe für Mord an Brunner
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