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Weisungsbetreuung für jugendlichen Btm-Dealer

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Vergangenen Mittwoch mußte sich vor dem Amtsgericht München eine 16-Jährige (Verteidiger RA F. Schneider) verantworten, der die Staatsanwaltschaft München I vorwarf, Marihuana in größten Mengen angekauft zu haben, um es mit Gewinn weiter zu verkaufen. Nach den Ermittlungen der Kripo hatte die Angeklagte noch als 15-Jährige über Freunde zweimal jeweils 40 Gramm Marihuana erworben und dann in kleinen Mengen weiterverkauft, unstreitig unter Anderem auch deshalb, um ihren eigenen Konsum zu finanzieren. der Gewinn war sehr überschaubar und die Sache flog schon nach dem zweiten Einkauf auf. Die Angeklagte hatte sofort nach ihrer Festnahme weit überschießend ausgesagt und dabei mehr gestanden, als man ihr zunächst nachweisen konnte: nur durch diese ihre Ausage war dem Mädchen ihr Handeltreiben nachzuweisen, da die Polizei hiervon noch gar nix gewußt hatte.

Dieses ihr Aussageverhalten war dann wohl auch der Grund, sie nicht länger bei der Polizei festzuhalten und sie dann in der Gerichtsverhandlung am Mittwoch schonend zu behandeln: Das Gericht verhängte als einzige Sanktion gerade mal eine Weisungsbeteuung, da offenkundig war, daß sie erhebliche Probleme zuhause hatte und externe Hilfe benötigte.

Nicht nur nach dem Gesetz wäre es mühelos möglich gewesen, das Handeltreiben mit Arrest zu bestrafen, auch nach der täglichen Praxis des Jugendgerichts in München wäre eher ein Arrest zu erwarten gewesen.

19. August 2011/von Florian Schneider
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